+++ Rechtsprechung zur Ladungssicherung +++

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+++ Rechtsprechung zur Ladungssicherung +++
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+++ Rechtsprechung zur Ladungssicherung +++

Das mangelhafte Verstauen bzw. ungenügende Sichern eines Gefahrgut-Kanisters ist nicht dem Halter und Beförderer anzulasten
Während der Verlader und der Fahrzeugführer die volle Verantwortung für die Beachtung der Vorschriften über die Be- und Entladung und die Handhabung nach Kapitel 7.5 ADR (Europäisches Übereinkommen vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße -ADR) tragen, erschöpft sich die Verantwortlichkeit des Halters und Beförderers für die Ladungssicherung darin, dem Fahrzeugführer die zur Durchführung der Ladungssicherung erforderliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2005, Az. 1 Ss OWi 98,


Verliert ein Fahrer auf der Autobahn Ladung, die ein Hindernis auf beiden Fahrspuren bildet, haftet dieser für einen Auffahrunfall
Der Führer eines Fahrzeuggespanns, der durch verkehrswidriges Fahrverhalten auf der Autobahn Ladung verliert und dadurch ein gefährliches Hindernis auf beiden Fahrspuren derselben Fahrtrichtung begründet, haftet grundsätzlich für einen daraus resultierenden Auffahrunfall. Unterbrochen wird der objektive Zurechnungszusammenhang auch nicht durch das Einschalten der Warnblinkanlage und der Aufstellung des Warndreiecks, da diese vom Führer getroffenen Sicherungsmaßnahmen objektiv nicht ausreichend sind, um die Unfallstelle zuverlässig abzusichern.
OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2005, Az. 12 U 1262/03


+++ Rechtsprechung +++

Höchstgeschwindigkeits-Einordnung eines Sprinters als Lkw zulässig, obwohl als Pkw zugelassen
Die RL 70/156/EWG in der Fassung der RL 92/53/EWG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Fahrzeug nicht den nationalen Geschwindigkeitsvorschriften für Personenkraftwagen unterliegt, sondern den Vorschriften für Lastkraftwagen, obwohl dieses Fahrzeug aufgrund einer in Anwendung der Richtlinie ergangenen EG-Typgenehmigung als Personenkraftwagen zugelassen wurde.
EuGH, Urteil vom 13.07.2006, C-83/05

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Verkehrsunfall nach Überfahren einer Fußgängerampel bei Rotlicht
Überfährt ein bevorrechtigter Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rotlicht und kollidiert unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten gerechtfertigt.
OLG Celle, Urteil vom 06.06.2006, 14 U 132/05

Handybenutzung während der Autofahrt ist auch dann verboten, wenn nicht telefoniert wird
Eine "Benutzung eines Mobiltelefons" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen be-stimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.
Thüringer OLG, Beschluss vom 31.05.2006, 1 Ss 82/06

Entziehung der Fahrerlaubnis bei 2,58 %o BAK ist ohne Zweifel gerechtfertigt
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 %o ist von deutlich normabweichenden Trinkgewohnheiten und einer ungewöhnlichen Giftfestigkeit des Betreffenden auszugehen. Wird das Ausmaß des Alkoholkonsums bagatellisiert und lässt sich keinerlei Einsicht in die vorliegende Alkoholproblematik erkennen, kann davon ausgegangen werden, dass eine durchgreifende Änderung der Alkoholgewohnheiten nicht zu erwarten ist. An der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer BAK von 2,58 bestehen daher nicht die geringsten Zweifel.
OVG Bremen, Beschluss vom 28.04.2006, 1 B 94/06

Keine Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn Vorschäden durch Datenbankabfrage als bekannt vorausgesetzt werden können
Weist ein Versicherer seine Mitarbeiter an, bei der Erstbearbeitung eines Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, führen unzutreffende Angaben bei einer Schadensanzeige zu Vorschäden wegen eines fehlenden Aufklärungsinteresses nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.06.2006, 12 U 188/05

Wer nach deutschem Recht eine Sperrfrist hat, darf auch nicht mit EU-Führerschein fahren
Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, es sei denn, dass auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.04.2006, III-5 Ss 133/05 - 91/05 IV

Eingeschalteter Tempomat enthebt den Fahrer nicht von Kontroll- und Überwachungspflicht der Geschwindigkeit
Der Fahrer eines Pkw ist trotz eingeschaltetem (defektem) Tempomat verpflichtet, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren und so die Einhaltung von Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten.
OLG Hamm, Beschluss vom 21.04.2006, 2 Ss OWi 200/06

Verkehrsunfall mit vorgeschädigtem Fahrzeug
Sind Vorschäden von unfallbedingten Schäden ohne Überlagerungen klar abgrenzbar, bedarf es für den Ersatzanspruch keiner Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2006, I-1 U 148/05
Anmerkung: Grundsätzlich kann der Geschädigte selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Wird nämlich ein Kfz in einem unfallvorgeschä-digten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen ? nicht notwendig in einer Fachwerkstatt vorgenommener ? zumindest aber "§ 29 StVZO-konformen" Reparatur. Denn der Ersatzanspruch erstreckt sich lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf betrifft insofern eine Ausnahme von diesem Grundsatz, da die Vorschäden von unfallbedingten Schäden ohne Überlagerungen klar abgrenzbar waren, denkbare Überlagerungen also gerade nicht vorlagen.

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