¹ CUPRA Terramar VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 0,4-0,5 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 17,6-19,0 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,7-6,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 10-12 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D-E
² Mehr Details zu CUPRA CONNECT unter www.cupraofficial.de/services/connect
³ CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi-/Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner. CUPRA CARE Business Plus enthält: Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000 km bei 24 Monaten, 30.000 km bei 30 Monaten, 60.000 km bei 36 Monaten, 50.000 km bei 42 Monaten, 45.000 km bei 48 Monaten.) Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z. B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.) Weitere Informationen zu den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA Partner.
⁴ 5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber") gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer") kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie"). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.
5 Die Ladezeit kann je nach Batteriegröße, Temperatur, Spannung des Ladesystems, Akkuzustand und Verwendung anderer elektrischer Geräte während des Ladevorgangs variieren.
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