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BMW Elektromodelle, BMW iX xDrive40, fahrend auf Landstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

nutzen Sie die letzte Chance und sichern Sie sich die Umweltprämie* für rein elektrische Fahrzeuge. Am 31. August 2023 läuft die staatliche Förderung für gewerbliche Zulassungen aus.

Entdecken Sie unsere elektrisierenden Business-Angebote für unsere BMW i Modelle BMW iX3, BMW i4 eDrive35 und BMW iX xDrive40** und profitieren Sie von bis zu 4.500 Euro Förderung.

Mit BMW Elektrofahrzeugen genießen Sie nahezu lautlose Mobilität, hohen Komfort und ansatzlose Beschleunigung aus dem Stand. Dabei sind Sie stets abgas- und lokal emissionsfrei unterwegs – und natürlich nicht ohne unsere typische Freude am Fahren.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

BMW Partner finden

** Diese Aktion gilt nur bei einer Bestellung bei allen teilnehmenden BMW Niederlassungen oder BMW Händlern bis 30.07.2023 und einer gewerblichen Zulassung bis 31.08.2023 und ausschließlich für die genannten BMW i Modellvarianten.

 

BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 21,4–19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 403–435
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,9–18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453–461
BMW i4 eDrive35: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,7–15,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 406–483

BMW Elektromodelle, BMW iX xDrive40, stehend vor moderner Architektur

BMW iX xDrive40: DER PIONIER.

Der BMW iX ist das zweite von Grund auf als Elektrofahrzeug konzipierte Modell von BMW – und perfekt gerüstet für Ihren Alltag, egal ob im urbanen Raum oder auf der Langstrecke. Der BMW iX xDrive40 überzeugt mit exzellentem Raumangebot und modernster Technologie.

Zum Angebot
 

BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 21,4–19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 403–435

BMW Elektromodelle, BMW i4 eDrive35, fahrend auf Landstraße in den Bergen

BMW i4 eDrive35: SOUVERÄN AUSBALANCIERT.

Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 eDrive35 klassische Freude am Fahren mit zukunftsweisender Technologie und uneingeschränkter Alltagstauglichkeit. Mit seiner hohen DC-Schnellladeleistung verlieren auch die kurzen Ladestopps auf sehr langen Etappen ihren Schrecken.

Zum Angebot
 

BMW i4 eDrive35: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,7–15,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 406–483

BMW Elektromodelle, BMW iX3, fahrend auf Landstraße

BMW iX3: EFFIZIENTER DENN JE.

Der BMW iX3 ist ein Siegertyp: Er gewann 2021 den Preis als „Bestes Auto“ im ADAC Autotest und gehört mit einer Note von 1,7 auch zwei Jahre später noch zur elektrischen Elite. Ob für kurze oder längere Fahrten – der BMW iX3 ist Ihr perfekter Partner für jede Strecke.

Zum Angebot
 

BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,9–18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453–461
 

* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeuges (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80 % abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragsteller.

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 01.01.2023 in Kraft und tritt am 31.12.2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

Angaben zur BMW AG: Dies ist eine Information der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (Petuelring 130, 80788 München). Die BMW AG wird gesetzlich durch den Vorstand (Oliver Zipse, Vorsitzender, Ilka Horstmeier, Milan Nedeljković, Walter Mertl, Pieter Nota, Joachim Post, Frank Weber) vertreten.

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Norbert Reithofer

Sitz und Registergericht: München HRB 42243
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE129273398

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-GKZS-MTLXN-32

Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Deutschland

Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO (produktakzessorisch); Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung
§§ 59-68 VVG
VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
 

© BMW AG 2023

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