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Sehr geehrte Damen und Herren, nutzen Sie die letzte Chance und sichern Sie sich die Umweltprämie* für rein elektrische Fahrzeuge. Am 31. August 2023 läuft die staatliche Förderung für gewerbliche Zulassungen aus.
** Diese Aktion gilt nur bei einer Bestellung bei allen teilnehmenden BMW Niederlassungen oder BMW Händlern bis 30.07.2023 und einer gewerblichen Zulassung bis 31.08.2023 und ausschließlich für die genannten BMW i Modellvarianten. BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 21,4–19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 403–435 |
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BMW iX xDrive40: DER PIONIER.Der BMW iX ist das zweite von Grund auf als Elektrofahrzeug konzipierte Modell von BMW – und perfekt gerüstet für Ihren Alltag, egal ob im urbanen Raum oder auf der Langstrecke. Der BMW iX xDrive40 überzeugt mit exzellentem Raumangebot und modernster Technologie.
BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 21,4–19,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 403–435 |
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BMW i4 eDrive35: SOUVERÄN AUSBALANCIERT.Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 eDrive35 klassische Freude am Fahren mit zukunftsweisender Technologie und uneingeschränkter Alltagstauglichkeit. Mit seiner hohen DC-Schnellladeleistung verlieren auch die kurzen Ladestopps auf sehr langen Etappen ihren Schrecken.
BMW i4 eDrive35: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,7–15,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 406–483 |
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BMW iX3: EFFIZIENTER DENN JE.Der BMW iX3 ist ein Siegertyp: Er gewann 2021 den Preis als „Bestes Auto“ im ADAC Autotest und gehört mit einer Note von 1,7 auch zwei Jahre später noch zur elektrischen Elite. Ob für kurze oder längere Fahrten – der BMW iX3 ist Ihr perfekter Partner für jede Strecke.
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,9–18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453–461 |
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* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeuges (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80 % abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. © BMW AG 2023 |
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