Bußgeld für geparktes Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette

Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das hat der 1. Senat für Bußgeldachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.09.2013 entschieden und damit die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund als unbegründet verworfen.

Der Pkw eines rumänischen Herstellers des 35 Jahre alten Betroffenen aus Dortmund war Ende Januar 2013 im nördlichen Stadtgebiet von Dortmund geparkt, im Bereich einer Umweltzone, die mit roten, gelben oder grünen Umweltplaketten befahren werden darf. Die an dem Fahrzeug angebrachte grüne Umweltplakette wies ein Kennzeichen aus, das nicht dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entsprach. Für das in der Umweltzone ohne gültige Plakette abgestellte Fahrzeug erhielt der Betroffene ein Bußgeld von 40 €.

Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass der Betroffene zu Recht mit dem Bußgeld belegt worden ist. Das Fahrzeug des Betroffenen habe nur mit einer gültigen Umweltplakette am Verkehr in der Umweltzone teilnehmen dürfen. Mit einer gültigen Plakette sei es nicht ausgestattet gewesen, weil das Kennzeichen der am Fahrzeug angebrachten Plakette nicht mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeugs übereingestimmt habe. Eine derartige Übereinstimmung sei aber gesetzlich vorgeschrieben, um eine Kontrolle zu ermöglichen, ob ein Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren dürfte. Bereits das geparkte Fahrzeug des Betroffenen nehme an dem Verkehr in der Umweltzone teil. Verkehr in diesem Sinne sei auch das Parken, das die Straßenverkehrsordnung als Teil des ruhenden Verkehrs erfasse. Eine derartige Auslegung der gesetzlichen Vorschrift sei nicht unverhältnismäßig. Bei einem geparkten Fahrzeug sei nämlich im Regelfall klar, dass es mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. bewegt werde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste. Auf die eher unwahrscheinlichen Ausnahmen, dass ein Fahrzeug ohne Inbetriebsetzen seines Motors z.B. mittels eines Anhängers in oder durch die Umweltzone transportiert werde, sei bei der Auslegung nicht abzustellen, um den Luftreinhaltungszweck

der gesetzlichen Vorschriften nicht zu schwächen.

OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az. 1 RBs 135/13 (rechtskräftig; Pressemitteilung des Gerichts)

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7 Kommentare

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Anonym

12.12.2016 14:41
1

Einfach ins Parkhaus fahren wenn man keine Plakette hat. Da laufen keine Politessen rum. Und der Polizei ist das eh egal, auf jeden Fall in Köln.

Anonym

21.03.2016 16:01
1

Was auch kaum einer weiss - wenn die Schrift auf der Plakette verblasst ist, weil so ein Dödel das mit Edding raufgeschrieben hat - ist die Plakette auch ungültig!

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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Arbeitsvergütung für Wegezeiten bei der Personenbeförderung

<p> Bei T&auml;tigkeiten, die ein Arbeitnehmer au&szlig;erhalb des Betriebs zu erf&uuml;llen hat, geh&ouml;ren die Fahrten zu ausw&auml;rtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamtt&auml;tigkeit darauf ausgerichtet ist, dort die Personenbef&ouml;rderung als Dienstleistung zu erbringen. Damit geh&ouml;rt auch die Fahrt zu den jeweiligen Auftragnehmern des Arbeitgebers und wieder zur&uuml;ck f&uuml;r den damit betrauten Arbeitnehmer zu seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Dienstleistung, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob der Fahrtantritt oder dessen Ende am Betriebssitz des Arbeitgebers oder aber von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgt, was insbesondere dann gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit sich f&uuml;hren muss, um Arbeitsmittel vor Ort zu haben. Das gilt erst recht, wenn das Fahrzeug f&uuml;r sich gesehen das Arbeitsmittel ist, das ben&ouml;tigt wird, um die Arbeiten - hier die Personenbef&ouml;rderung - auszuf&uuml;hren.</p> <p> <em>LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 06.09.2019, Az. 1 Sa 922/19 </em></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>

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Opel reduziert Verbrauch bei Agila, Corsa, Meriva und Astra

<p> &nbsp;</p> <div> <ul> <li> <strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/opel1.jpg" style="width: 250px; height: 160px; " /></strong></li> <li> <strong>Erweitertes Angebot an ecoFLEX-Modellen mit Start/Stop-System</strong></li> <li> <strong>Corsa: ecoFLEX mit Start/Stop jetzt auch f&uuml;r Benziner, neues Autogas-Modell</strong></li> <li> <strong>Meriva: Neue 1.3 CDTI ecoFLEX-Variante mit Start/Stop und nur 109 g/km CO<sub>2</sub></strong></li> <li> <strong>Astra: Neue 1.7 CDTI Motoren, ecoFLEX-Modell mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub></strong></li> </ul> </div> <p> Weiter reduzierte Verbrauchswerte und neue Ausstattungen &ndash; zwei Kriterien, die das Opel-Modelljahr 2012 auszeichnen. 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Beim Meriva 1.3 CDTI ecoFLEX sinkt der Verbrauch im kombinierten Zyklus um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 km, die CO<sub>2</sub>-Emissionen verringern sich auf nur noch 109 g/km &ndash; einer der besten Werte in dieser Klasse.</p> <p> Ab sofort erg&auml;nzt eine neu entwickelte LPG-Version (Liquefied Petroleum Gas) die Corsa-Familie. 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Es k&ouml;nnen, zus&auml;tzlich zu den bereits vorgegebenen Points of Interest (POIs = interessante Streckenpunkte), weitere POIs heruntergeladen und auf&nbsp; dem Ger&auml;t gespeichert werden. &Uuml;ber das Navigationssystem lassen sich neben den schnellsten und k&uuml;rzesten auch die &ouml;konomischsten &ndash; sprich kraftstoffsparendsten &ndash; Routenf&uuml;hrungen ausw&auml;hlen.</p> <p> Das System Navi 900 Europa bietet dar&uuml;ber hinaus eine Stimmerkennungs- und eine Logbuchfunktion, letztere mit der M&ouml;glichkeit, private und gesch&auml;ftliche Fahrten zu trennen.</p> <p> <strong>Opel Agila: 1.0 ecoFLEX jetzt mit 109 Gramm CO<sub>2</sub>&nbsp;pro Kilometer</strong></p> <p> Der Opel Agila 1.0 ecoFLEX kommt zum Modelljahr 2012 mit mehr Leistung (50&nbsp;kW/68&nbsp;PS statt bisher 48&nbsp;kW/65&nbsp;PS), aber mit zugleich sparsamerem Verbrauch und niedrigeren CO<sub>2</sub>-Werten. Im kombinierten Zyklus ben&ouml;tigt der Agila 1.0 ecoFLEX jetzt mit 4,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer im Schnitt 0,3 Liter weniger. Der CO<sub>2</sub>-Aussto&szlig; sank damit auf 109&nbsp;Gramm pro Kilometer. Erreicht wurde dieses Ergebnis durch Reibungsoptimierung im Motor, eine doppelt variable Ventilsteuerung und eine optimierte Lichtmaschine.</p> <p> Ab November wird der Agila 1.0 ecoFLEX mit Start/Stop System verf&uuml;gbar sein. Damit erreicht er nochmals niedrigere Verbrauchs- und Emissionswerte.</p> <p> <strong>Opel Corsa: Start/Stop-Technologie jetzt auch mit Benzinmotoren</strong></p> <p> Besonders zahlreich sind die Verbesserungen beim Corsa: Neues Fahrwerk und neue Lenkung im vergangenen Jahr, Anfang 2011 ein neues Gesicht, ein erweitertes Color Line-Angebot und ein besonders verbrauchsg&uuml;nstiges ecoFLEX-Modell mit nur 94 g/km CO<sub>2</sub>. 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Zusammenarbeit verlängert: GE Capital und Control€xpert kooperieren bis 2014

<p> ASL Fleet Services, ein Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, verl&auml;ngert vorzeitig die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Seit 2006 ist Control&euro;xpert Partner von ASL&nbsp;Fleet Services. Jetzt hat ASL Fleet Services die Vertr&auml;ge bis mindestens 2014 verl&auml;ngert,&nbsp;um den Leasingnehmern weiter die fachliche Unterst&uuml;tzung von Control&euro;xpert zu erm&ouml;glichen. Kunden von ASL Fleet Services profitieren durch die langj&auml;hrige Zusammenarbeit mit&nbsp;dem auf Schadendaten-Management spezialisierten Dienstleister: Mobilit&auml;t, Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit sind garantiert. &nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert sorgt bei Inspektionen und Wartungsarbeiten von den rund 45.000 &uuml;ber ASL&nbsp;Fleet Services verleasten Fahrzeugen mit der hoch automatisierten Abwicklung von Freigabe&nbsp;und Rechnungsbearbeitung f&uuml;r schnellere Abl&auml;ufe und damit f&uuml;r geringere Kosten. &nbsp;&nbsp;Dies wird durch die von Control&euro;xpert entwickelten Software &bdquo;C&euro; PostMaster&ldquo; gew&auml;hrleistet.&nbsp;Das Tool erm&ouml;glicht bei Wartung, Inspektion oder Unfall, Freigabeanfragen und abschlie&szlig;end&nbsp;auch Rechnungen der Werkst&auml;tten elektronisch zu &uuml;bermitteln. Diese effizienten Prozesse f&uuml;hren zu schnellen Entscheidungen und verschaffen im praktischen Gesch&auml;ftsbetrieb einen entscheidenden Vorteil &ndash; f&uuml;r ASL Fleet Services und f&uuml;r die Kunden. &nbsp;</p> <p> Sowohl bei GE Capital als auch bei Control&euro;xpert herrscht Einvernehmen, die Zusammenarbeit&nbsp;&uuml;ber die bisherige Vertragsdauer fortzusetzen und auszuweiten. &bdquo;Wir waren uns mit&nbsp;Control&euro;xpert-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer&nbsp; Wolfgang Kallweit schnell einig, die Zusammenarbeit mit unserem langj&auml;hrigen Partner fortzusetzen. Wir freuen uns, dass unsere Kunden weiter von dem&nbsp;guten Service von Control&euro;xpert profitieren k&ouml;nnen&ldquo;, sagt Dieter Brandl, Leiter Operations von&nbsp;GE Capital / ASL Fleet Services.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber ASL Fleet Services&nbsp;</p> <p> ASL Fleet Services ist ein Unternehmensbereich von GE Capital und ein f&uuml;hrender Anbieter von L&ouml;sungen&nbsp;zum Fuhrparkmanagement und Flottenleasing in Deutschland und Europa. Zur Expertise des hersteller&nbsp;und bankenunabh&auml;ngigen Tochterunternehmens von GE (General Electric) z&auml;hlen nationale und europ&auml;ische Analysen samt Fuhrparkberatung. In Deutschland besch&auml;ftigt das&nbsp; Unternehmen mit Hauptsitz in&nbsp;Oberhaching derzeit 300 Mitarbeiter und betreut rund 56.000 Fahrzeuge.&nbsp; Mit circa 200.000 Fahrzeugen&nbsp;in 12 europ&auml;ischen L&auml;ndern und &uuml;ber 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit ist GE Capital global pr&auml;sent. &nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.gecapital.de.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber GE Capital in Deutschland &nbsp;</p> <p> GE Capital fasst f&uuml;hrende und traditionsreiche Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unter&nbsp;einem Dach zusammen und bietet als integrierter und bankenunabh&auml;ngiger Partner mittelst&auml;ndischer&nbsp;Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Factoring,&nbsp;Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. &nbsp; &nbsp;Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen lokaler Anbieter auf dem deutschen Markt. Weltweite Industrieerfahrung, ein ausgezeichnetes Produkt- und Serviceangebot sowie regionale Beratungskompetenz erm&ouml;glichen GE Capital, jedem Kunden individuelle und ma&szlig;geschneiderte Finanzierungsl&ouml;sungen aus einer Hand anbieten zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert ist der marktf&uuml;hrende Prozessdienstleister im Daten-, Schaden- und Qualit&auml;tsmanagement. Spezialgebiet ist die industrialisierte und hoch automatisierte Belegbearbeitung mit der Zielsetzung, den gesamten Abwicklungsprozess f&uuml;r die Kunden zu optimieren. Control&euro;xpert ist kompetenter&nbsp;Experte in der Entwicklung innovativer IT-Technologien, die sowohl zur Gesamtprozessabwicklung wie&nbsp;zur strukturierten Kommunikation eingesetzt werden.&nbsp;Der von Control&euro;xpert entwickelte Prozess umfasst die Umwandlung von Schaden- und Wartungsdokumenten jeglichen Formats in strukturierte Datens&auml;tze, die datenbankgest&uuml;tzte sowie bei Bedarf manuelle Kostenpr&uuml;fung durch Spezialisten, die Weiterverarbeitung der Daten inklusive Dienstleistersteuerung&nbsp;sowie ein detailliertes Reporting. F&uuml;r die Kunden bedeutet dies eine sp&uuml;rbare Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie Transparenz des gesamten Prozesses.&nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.controlexpert.com. &nbsp;</p> <p> &nbsp;&nbsp;</p>