Haftungsverteilung bei Unfall auf Betriebsgelände

Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall auf einem Betriebsgelände bei eindeutiger Verkehrsregelung durch den Betrieb:

Der Geschädigte kann vom Unfallgegner 80 % des ihm bei dem Unfall entstandenen Schäden verlangen (§§ 7, 17 StVG, 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG, 823, 249 BGB), da der Unfall weit überwiegend von dem Fahrer des Ford Transit verursacht wurde.

Beide unfallbeteiligte Fahrer haben den Unfall verschuldet. Für die rechtliche Einordnung des Unfallgeschehens ist von folgenden Ansätzen auszugehen:

Eine unmittelbare Geltung der StVO scheidet aus. Ein Verkehrsraum ist öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.

Der Unfall ereignete sich vorliegend auf einem privaten Betriebsgelände der Speditionsfirma B.. Dieses Gelände steht nicht einem unbestimmten Personenkreis, z.B. auch Besuchern der B. Spedition, sondern nur Betriebsangehörigen und Mitarbeitern von Firmen, die auf dem Werksgelände tätig sind, zur Verfügung. Auf solchen Werksgeländen, die zwar einen bestimmten Benutzerkreis haben, aber nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, finden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Anwendung, sondern es gilt die allgemeine Pflicht zu verkehrsüblicher Sorgfalt, wie sie sich in § 1 StVO ausgeprägt hat.

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Es gelten deshalb die von dem Betriebsgeländeeigentümer kenntlich gemachten und von den Benutzern akzeptierten Regeln, mithin das am Eingangstor angebrachte Hinweisschild, wie die Umfahrung der Gebäude geregelt ist.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass sowohl der Geschädigte, wie auch der Fahrer des Ford Transit, das streitgegenständliche Verkehrszeichen der Umfahrung des Betriebsgeländes kannten.

Unstreitig steht am Eingang des Firmengeländes ein Schild, auf dem zu erkennen ist, dass der Verkehr nur gegen den Uhrzeigersinn fließen soll. Dieses Schild ist in seiner Verkehrsregelung eindeutig. Das Schild wurde bereits beim Einzug der Firma im Jahr 2001 direkt am Eingangstor zum Betriebsgelände für jeden sichtbar angebracht wurde. Darüber hinaus wurde nach hinten versetzt ein weiteres Hinweisschild angebracht, wie die verschiedenen Gebäude zu erreichen sind, wobei die Richtungspfeile auf diesem Hinweisschild den vorgegebenen Fahrtrichtungen entsprechen, die bereits auf dem Hinweisschild am Eingangstor zu erkennen ist.

Der Fahrer fuhr mit dem von ihm gelenkten Ford Transit, nachdem er den Wagen beladen hatte, entgegen der eindeutigen Verkehrsregelung. Damit handelte er grob fahrlässig. Dabei fuhr er auch mit einer für die örtliche Situation überhöhten Geschwindigkeit, nämlich mindestens 15 - 20 Km/h, wie der Sachverständige Dipl. Ing. K. ermittelt hat. Denn die Verkehrslage beim Passieren des an der Gebäudeecke abgestellten Containers war für ihn ebenso unübersichtlich, wie für den Geschädigten in seinem Fiat Panda, wie auf den vom Sachverständigen übergebenen Farb-Lichtbildern von der Unfallstelle unmittelbar nach dem Unfallgeschehen und vom Betriebsgelände ohne weiteres zu erkennen ist. Bei der Einfahrt in den großen Lade - und Rangierbereich war ihm nach rechts die Sicht durch das Gebäude und den in seiner Wegstrecke abgestellten Container versperrt. Auch musste er, um an dem Container vorbei in den Hofbereich einzufahren, den Ford Transit nach links um den Container herum lenken, mithin in einen Bereich, bei dem eine ungehinderte Vorbeifahrt eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht mehr möglich war.

Der Fahrer des Ford Transit fuhr demnach grob fahrlässig entgegen einer eindeutigen Verkehrsreglung an einer für ihn unübersichtlichen Stelle mit einer für diese Situation überhöhten Geschwindigkeit von 15 - 20 Km/h an einem in seine Fahrstrecke ragenden Container vorbei in den Hofbereich der Firma ein.

Der Geschädigte durfte vorliegend darauf vertrauen, dass der Unfallgegner nicht entgegen der eindeutigen Verkehrsreglung fahren würde.

Diese erheblichen Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch den Fahrer des Ford Transit führen indes nicht zu dessen Alleinhaftung; denn dem Geschädigten ist ein Mitverschulden anzulasten. Er hat ihm nach § 1 StVO obliegende Sorgfaltsanforderungen nicht beachtet. Er hat ebenfalls an einer für ihn unübersichtlichen Stelle unmittelbar hinter einem abgestellten Container versucht in den Bereich hinter dem Gebäude einzufahren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, in einem größeren Bogen über den Hofbereich zu fahren und damit den Unfall zu vermeiden.

Bei der nach alledem erforderlichen Abwägung der beiderseitigen schuldhaften Verursachungsbeiträge wiegen die aufgezeigten Verstöße so schwer, dass ein Verursachungsbeitrag des Geschädigten zwar nicht gänzlich zurücktritt, jedoch demgegenüber nur als gering angesehen werden kann. Eine Haftungsquote von 80 % zu 20 % zu Gunsten des Geschädigten erscheint dem Gericht daher gerechtfertigt.

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2013, Az. 6 O 230/12

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Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund eigener Angaben des Betroffenen

<p> Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann allein auf die eigene Angabe des Betroffenen, er habe harte Drogen konsumiert, gest&uuml;tzt werden. Ein Gest&auml;ndnis tr&auml;gt auch dann zur &Uuml;berzeugungsbildung des Gerichts bei, wenn es widerrufen wurde. F&uuml;r einen Nachweis des Kokainkonsums bedarf es nicht zwingend eines medizinischen Befundes.</p> <p> Widerruft der Betroffene seine Angaben im gerichtlichen Verfahren, kann die im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmende Interessenabw&auml;gung zu Lasten des Betroffenen darauf gest&uuml;tzt werden, dass dieser die Ursache f&uuml;r den Verdacht, er sei Ungeeignet zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen, selbst gesetzt hat.</p> <p> <em>OVG Bremen, Beschluss vom 16.10.2019, 2 B 195/19</em></p>

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<p> Das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des &ouml;ffentlichen Dienstes (Niederlande) hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wer &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; der Fahrer ist &ndash; die in den Niederlanden ans&auml;ssigen Transportunternehmen oder AFMB, eine in 2011 in Zypern gegr&uuml;ndete Gesellschaft, die Vertr&auml;ge mit Transportunternehmen und Fahrern, die in den Niederlanden ans&auml;ssig sind, geschlossen hat.</p> <p> Nach Auffassung von Generalanwalt Pikam&auml;e ist Arbeitgeber von abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber ihnen aus&uuml;bt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat</p> <p> &hellip;</p> <p> In seinen Schlussantr&auml;gen &hellip; weist Generalanwalt Pikam&auml;e darauf hin, dass die Union ein vollst&auml;ndiges und einheitliches System von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit errichtet habe, dessen Ziel es sei, die Arbeitnehmer, die innerhalb der Union zu- und abwanderten, dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats zu unterstellen.</p> <p> &hellip; &nbsp;</p> <p> Der Begriff &bdquo;Arbeitgeber&ldquo; sei durch das Unionsrecht nicht definiert. Die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen zur Ermittlung des Sinns und der Bedeutung dieses Begriffs auch nicht ausdr&uuml;cklich auf das Recht der Mitgliedstaaten.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die betreffenden Fahrer seien &hellip; als Fahrer im internationalen Stra&szlig;entransport abh&auml;ngig besch&auml;ftigt gewesen und ausschlie&szlig;lich Lastkraftwagen auf Rechnung und Risiko von Transportunternehmen gefahren, die in den Niederlanden ans&auml;ssig gewesen seien. Was die Gehaltskosten betreffe, habe zwar AFMB Gehalt unmittelbar an die Fahrer gezahlt, dieses sei aber offenbar von den in den Niederlanden ans&auml;ssigen Unternehmen finanziert worden, die gem&auml;&szlig; den Vereinbarungen, die sie mit AFMB geschlossen h&auml;tten, bestimmte Betr&auml;ge an diese zu leisten gehabt h&auml;tten.</p> <p> Als Arbeitgeber von Lastkraftwagenfahrern im internationalen Stra&szlig;entransport sei folglich das Transportunternehmen anzusehen, das den Betreffenden eingestellt habe, dem der Betreffende tats&auml;chlich auf unbestimmte Zeit uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung stehe, das eine tats&auml;chliche Weisungsbefugnis gegen&uuml;ber dem Betreffenden aus&uuml;be und das faktisch die Gehaltskosten zu tragen habe, vorbehaltlich der tats&auml;chlichen &Uuml;berpr&uuml;fungen, die das vorlegende Gericht vorzunehmen habe.</p> <p> &hellip;</p> <p> Die Umsetzung dieser rechtlichen Konstruktion habe zu einer Verschlechterung des Sozialversicherungsschutzes der Fahrer gef&uuml;hrt, w&auml;hrend die fr&uuml;heren Arbeitgeber daraus offenbar Vorteile bei den Gehaltskosten gezogen h&auml;tten. Der Generalanwalt gelangt zu dem Schluss, dass &hellip; ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es AFMB verbiete, sich auf ihre angebliche Arbeitgebereigenschaft zu berufen, um beim RSVB zu beantragen, die zyprischen Rechtsvorschriften f&uuml;r auf die betreffenden Fahrer anwendbar zu erkl&auml;ren.</p> <p> <em>Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18 AFMB Ltd u. a. / Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank, Pressemitteilung des EuGH Nr. 146/19 vom 26.11.2019 </em></p> <p> <strong>LINK zur Pressemitteilung des EuGH: </strong></p> <p> <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf"><strong>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-11/cp190146de.pdf</strong></a></p>

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Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren

<p> Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts D&uuml;sseldorf durch ein am 24.10.2019 verk&uuml;ndetes Urteil entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde gerichteten Klage des Medizinal-Cannabis-Patient stattgegeben.</p>

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Dynamischer Auftritt

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/lexus200h.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> - Exklusives Karosserie- und Innenraumdesign</p> <p> - Neu abgestimmtes Fahrwerk bietet mehr Dynamik und Fahrfreude</p> <p> - CO<sub>2</sub>-Emissionen liegen bei nur 94 g/km bei einem Verbrauch von 4,1 l auf 100 km<br /> &nbsp;</p> <p> Auf dem Lexus IAA-Stand im September war er einer der Stars, Anfang 2012 kommt er nun in die Lexus Foren. Mit dynamisch gesch&auml;rftem Au&szlig;en- und Innendesign, Sportfahrwerk sowie einer erweiterten Serienausstattung repr&auml;sentiert der CT 200h F-Sport die sportive Variante des ersten kompakten Premium-Vollhybridfahrzeugs. Und das Beste daran: Die CO<sub>2</sub>-Emissionen betragen lediglich 94 g/km bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4,1 l auf 100 km.<br /> <br /> Bereits auf den ersten Blick fallen die neuen, dynamisch geformten vorderen und hinteren Sto&szlig;f&auml;nger sowie die charakteristischen Wabeneins&auml;tze im oberen und unteren K&uuml;hlergrill auf. Sie unterstreichen den eigenst&auml;ndigen Auftritt des F-Sport ebenso wie die dunklen 17-Zoll Leichtmetallr&auml;der und die seitlichen F-Sport-Embleme an den Kotfl&uuml;geln. Kr&auml;ftige, nach au&szlig;en gestellte Seitenschweller nehmen die am unteren Ende des vorderen Sto&szlig;f&auml;ngers beginnende Charakterlinie auf, lassen den CT 200h flacher wirken und runden das Karosseriedesign ab. Der um 30 Millimeter vergr&ouml;&szlig;erte Frontspoiler verbessert zudem die Aerodynamik.<br /> <br /> Einstiegsleisten mit &quot;Lexus&quot; Schriftzug, das mit perforiertem Leder bezogene F-Sport-Lenkrad, Sportsitze mit neuen Bezugsstoffen, Leichtmetall-Pedale sowie ein schwarzer Dachhimmel setzen im Inneren Akzente.<br /> <br /> Das neue Sportfahrwerk beschert dem neuen F-Sport ein agiles Fahrverhalten und dem Fahrer mehr Freude am Volant. Zum Einsatz kommen Schraubenfedern mit ge&auml;nderten Federraten und sportlicher abgestimmte Kayaba-D&auml;mpfer. Trotz der gebotenen Fahrdynamik ger&auml;t das Thema Umweltvertr&auml;glichkeit nicht aus dem Blick: Die CO<sub>2</sub>-Emissionen der neuen Modellvariante liegen nur marginal &uuml;ber denen des normalen CT 200h, der sich in diesem Jahr den ersten Platz in der VCD-Autoumweltliste sichern konnte.<br /> <br /> Die bereits umfassende Grundausstattung wird beim F-Sport durch eine Geschwindigkeitsregelanlage, das in dieser Klasse einmalige Hochleistungs-Querd&auml;mpfersystem und einen selbstt&auml;tig abblendenden Innenspiegel mit integriertem R&uuml;ckfahrkamera-Display erweitert. Optional stehen unter anderem ein Navigationssystem mit Kartendarstellung, beheizbare und elektrisch einstellbare Ledersitze, LED-Hauptscheinwerfer, ein Smart Key System sowie ein Glas-Schiebe-/Hebedach zur Wahl.<br /> <br /> Der seit M&auml;rz 2011 in Deutschland erh&auml;ltliche CT 200h ist das erste und nach wie vor einzige Vollhybridfahrzeug im Premium-Kompaktsegment. Lexus ist der Hersteller mit der umfangsreichsten Modellpalette an Vollhybridfahrzeugen. Aktuell entfallen &uuml;ber 80 Prozent aller in Deutschland georderten Lexus auf Hybridmodelle und mehr als die H&auml;lfte aller Lexus Neubestellungen auf den CT 200h. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</p>

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Mehr Auswahl für den Primastar

<ul> <li id="uid_1"> <strong id="nissan_element_bold">ESP f&uuml;r Kombi und Avantour serienm&auml;&szlig;ig </strong></li> <li id="uid_2"> <strong id="nissan_element_bold">Neue Ausstattungspakete und Optionen</strong></li> <li id="uid_3"> <strong id="nissan_element_bold">Nissan NV400 als Vorbild </strong></li> </ul> <p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/primastar.jpg" style="width: 250px; height: 166px; " /></p> <p id="uid_4"> Nissan hat das Modellangebot f&uuml;r den Primastar neu geordnet. Insbesondere die Versionen Kombi (mit sechs oder neun Sitzen) und Avantour (mit sieben oder acht Sitzen) profitieren von einer ausgeweiteten Sicherheitsausstattung. Beide Modellversionen verf&uuml;gen ab sofort serienm&auml;&szlig;ig &uuml;ber ESP und Beifahrerairbag. Bei der Bus-Variante Avantour sind au&szlig;erdem Seiten- und Window-Airbags an Bord; beim Kombi sind sie optional erh&auml;ltlich.</p> <p id="uid_5"> Dar&uuml;ber hinaus wird das Angebot an Optionen und Ausstattungspaketen in Anlehnung an den Ausstattungsumfang des neuen Transporters NV400 ausgeweitet. So ist der Kombi in der Ausstattung &bdquo;Premium&quot; mit dem Fahrer-Assistenz-Paket ausger&uuml;stet, das einen Tempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer, Einparkhilfe hinten, Licht- und Regensensor sowie Nebelscheinwerfer umfasst; in der Ausstattung &bdquo;Comfort&quot; ist das Paket optional erh&auml;ltlich. Auf Wunsch f&uuml;r den Kombi &bdquo;Premium&quot; verf&uuml;gbar ist zudem eine Klimaautomatik. Beim ausschlie&szlig;lich in der Linie &bdquo;Premium&quot; erh&auml;ltlichen Avantour geh&ouml;ren jetzt zus&auml;tzlich ein Lederlenkrad, derTempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer und die Einparkhilfe zum Serienumfang.</p> <p id="uid_7"> Auch die Pakete und Optionen der Primastar Kastenwagen-Variante orientieren sich nun am Angebot des NV400. So enth&auml;lt das optionale &bdquo;Cool &amp; Sound&quot;-Paket mit Klimaanlage und CD-Radio jetzt auch einen Bordcomputer. In der Ausstattung &bdquo;Comfort&quot; sind zudem das Sicherheitspaket mit ESP und Beifahrer-Airbag sowie das Fahrer-Assistenz-Paket gegen Aufpreis erh&auml;ltlich. Serienm&auml;&szlig;ig ist der Kastenwagen in der Linie &bdquo;Comfort&quot; ab sofort au&szlig;erdem mit dem Heck-Verglasungspaket inklusive Heckscheibenwischer, Heckscheibenheizung, Innenspiegel und Trennwand mit Fenster ausger&uuml;stet. Die Ausstattungslinie &bdquo;Premium&quot; wird f&uuml;r den Kastenwagen nicht mehr angeboten.</p> <p id="uid_9"> Die Preise f&uuml;r die Primastar-Baureihe beginnen unver&auml;ndert bei 21.330 Euro (netto) f&uuml;r den Kastenwagen L1H1 in der 2,7-Tonnen-Ausf&uuml;hrung mit der Ausstattung &bdquo;Pro&quot;. Preis&auml;nderungen sind ausschlie&szlig;lich durch den erweiterten Ausstattungsumfang begr&uuml;ndet. F&uuml;r den Antrieb stehen zwei 2,0-Liter-dCi Common-Rail-Diesel mit 66 kW/90 PS und 81 kW/114 PS zur Verf&uuml;gung.&nbsp;</p>

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Trotz Pflicht: Winterreifen müssen bei Mietwagen extra gebucht werden

<p> In dieser Woche setzt der erste Schneefall in Deutschland au&szlig;erhalb von Gebirgen ein. Autofahrer sollten jetzt ihre Winterreifen aufziehen, denn diese sind in Deutschland bei winterlichen Stra&szlig;enverh&auml;ltnissen vorgeschrieben. Wer ein Auto mietet, muss entsprechende Reifen mit bestellen, da Leihwagen nicht automatisch f&uuml;r den Winter ausgestattet sind. Bei einem Unfall aufgrund mangelnder Winterbereifung haftet der Fahrer, nicht der Halter des Wagens.</p> <p> F&uuml;r Mietwagenfahrten in der Winterzeit sollten Reisende bei der Buchung den Wunsch nach Winterreifen ausdr&uuml;cklich angeben. Erst dann wird die Sonderausstattung best&auml;tigt. Ein Preisvergleich vorab lohnt sich: Die meisten Vermieter berechnen f&uuml;r die Reifen zus&auml;tzlich zur Miete zwischen 6 und 16 Euro pro Miettag. Mehrere gro&szlig;e Autovermieter haben f&uuml;r die Wintersaison 2011/12 angek&uuml;ndigt, ihre gesamte Flotte mit Winterreifen auszustatten, ohne Aufpreise f&uuml;r Kunden zu berechnen. Urlauber finden Angebote mit kostenfreier Winterbereifung bei billiger-mietwagen.de &uuml;ber die Filterbox auf der Suchergebnisseite. F&uuml;r alle anderen Angebote des Mietwagen-Portals k&ouml;nnen Kunden den Aufpreis in den Mietbedingungen pr&uuml;fen.</p> <p> Eine Pflicht f&uuml;r Winterreifen gilt auch in anderen Reisel&auml;ndern, u.a. in &Ouml;sterreich, der Slowakei, Finnland und Schweden.</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>