Haftungsverteilung bei Unfall auf Betriebsgelände
Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall auf einem Betriebsgelände bei eindeutiger Verkehrsregelung durch den Betrieb:
Der Geschädigte kann vom Unfallgegner 80 % des ihm bei dem Unfall entstandenen Schäden verlangen (§§ 7, 17 StVG, 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG, 823, 249 BGB), da der Unfall weit überwiegend von dem Fahrer des Ford Transit verursacht wurde.
Beide unfallbeteiligte Fahrer haben den Unfall verschuldet. Für die rechtliche Einordnung des Unfallgeschehens ist von folgenden Ansätzen auszugehen:
Eine unmittelbare Geltung der StVO scheidet aus. Ein Verkehrsraum ist öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.
Der Unfall ereignete sich vorliegend auf einem privaten Betriebsgelände der Speditionsfirma B.. Dieses Gelände steht nicht einem unbestimmten Personenkreis, z.B. auch Besuchern der B. Spedition, sondern nur Betriebsangehörigen und Mitarbeitern von Firmen, die auf dem Werksgelände tätig sind, zur Verfügung. Auf solchen Werksgeländen, die zwar einen bestimmten Benutzerkreis haben, aber nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, finden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich keine Anwendung, sondern es gilt die allgemeine Pflicht zu verkehrsüblicher Sorgfalt, wie sie sich in § 1 StVO ausgeprägt hat.

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Es gelten deshalb die von dem Betriebsgeländeeigentümer kenntlich gemachten und von den Benutzern akzeptierten Regeln, mithin das am Eingangstor angebrachte Hinweisschild, wie die Umfahrung der Gebäude geregelt ist.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass sowohl der Geschädigte, wie auch der Fahrer des Ford Transit, das streitgegenständliche Verkehrszeichen der Umfahrung des Betriebsgeländes kannten.
Unstreitig steht am Eingang des Firmengeländes ein Schild, auf dem zu erkennen ist, dass der Verkehr nur gegen den Uhrzeigersinn fließen soll. Dieses Schild ist in seiner Verkehrsregelung eindeutig. Das Schild wurde bereits beim Einzug der Firma im Jahr 2001 direkt am Eingangstor zum Betriebsgelände für jeden sichtbar angebracht wurde. Darüber hinaus wurde nach hinten versetzt ein weiteres Hinweisschild angebracht, wie die verschiedenen Gebäude zu erreichen sind, wobei die Richtungspfeile auf diesem Hinweisschild den vorgegebenen Fahrtrichtungen entsprechen, die bereits auf dem Hinweisschild am Eingangstor zu erkennen ist.
Der Fahrer fuhr mit dem von ihm gelenkten Ford Transit, nachdem er den Wagen beladen hatte, entgegen der eindeutigen Verkehrsregelung. Damit handelte er grob fahrlässig. Dabei fuhr er auch mit einer für die örtliche Situation überhöhten Geschwindigkeit, nämlich mindestens 15 - 20 Km/h, wie der Sachverständige Dipl. Ing. K. ermittelt hat. Denn die Verkehrslage beim Passieren des an der Gebäudeecke abgestellten Containers war für ihn ebenso unübersichtlich, wie für den Geschädigten in seinem Fiat Panda, wie auf den vom Sachverständigen übergebenen Farb-Lichtbildern von der Unfallstelle unmittelbar nach dem Unfallgeschehen und vom Betriebsgelände ohne weiteres zu erkennen ist. Bei der Einfahrt in den großen Lade - und Rangierbereich war ihm nach rechts die Sicht durch das Gebäude und den in seiner Wegstrecke abgestellten Container versperrt. Auch musste er, um an dem Container vorbei in den Hofbereich einzufahren, den Ford Transit nach links um den Container herum lenken, mithin in einen Bereich, bei dem eine ungehinderte Vorbeifahrt eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht mehr möglich war.
Der Fahrer des Ford Transit fuhr demnach grob fahrlässig entgegen einer eindeutigen Verkehrsreglung an einer für ihn unübersichtlichen Stelle mit einer für diese Situation überhöhten Geschwindigkeit von 15 - 20 Km/h an einem in seine Fahrstrecke ragenden Container vorbei in den Hofbereich der Firma ein.
Der Geschädigte durfte vorliegend darauf vertrauen, dass der Unfallgegner nicht entgegen der eindeutigen Verkehrsreglung fahren würde.
Diese erheblichen Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch den Fahrer des Ford Transit führen indes nicht zu dessen Alleinhaftung; denn dem Geschädigten ist ein Mitverschulden anzulasten. Er hat ihm nach § 1 StVO obliegende Sorgfaltsanforderungen nicht beachtet. Er hat ebenfalls an einer für ihn unübersichtlichen Stelle unmittelbar hinter einem abgestellten Container versucht in den Bereich hinter dem Gebäude einzufahren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, in einem größeren Bogen über den Hofbereich zu fahren und damit den Unfall zu vermeiden.
Bei der nach alledem erforderlichen Abwägung der beiderseitigen schuldhaften Verursachungsbeiträge wiegen die aufgezeigten Verstöße so schwer, dass ein Verursachungsbeitrag des Geschädigten zwar nicht gänzlich zurücktritt, jedoch demgegenüber nur als gering angesehen werden kann. Eine Haftungsquote von 80 % zu 20 % zu Gunsten des Geschädigten erscheint dem Gericht daher gerechtfertigt.
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2013, Az. 6 O 230/12

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
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<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienmäßiges Navigationssystem ab Werk nun auch für Basis-Modelle verfügbar </strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Günstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August „Business-Line“-Modelle für den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und größerer Fuhrparks, die nach günstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf nützliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So gehört beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom®-Technologie, integrierter Bluetooth®-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll großen Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierfähig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt für Dienstwagen-Nutzer ist der serienmäßige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die „Business-Line“-Modelle basieren auf dem Niveau „Center-Line“, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung für das Audio-System, die Gepäckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelstütze am Fahrersitz bereits zum Standard gehören — und somit die Grundbedürfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstzündern gewählt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verfügung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verfügbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift „Flottenmanagement“ im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise für die neue „Business-Line“ starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>
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