Fährt ein Verkehrsteilnehmer bei starkem Schneefall an einem stehenden LKW vorbei und kollidiert er mit einem entgegenkommenden, bevorrechtigten Fahrzeug, obwohl er dieses vor Beginn seines Vorbeifahrvorgangs sehen konnte und musste und obwohl dieses mit angemessener Geschwindigkeit fuhr, so kommt eine alleinige Haftung des Wartepflichtigen in Betracht.

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2018, Az. 14 O 126/16