Die Bundesjustizministerin hat in einem Deutschlandfunk-Interviews anlässlich der Justizministerkonferenz der Bundesländer am 23./24.6.2010 in Hamburg mitgeteilt, dass sie Bedenken hat, aus einem Fahrverbot eine allgemeine Hauptstrafe zu machen, die unabhängig vom Tatbezug ausgesprochen werden kann. Dies würde bedeuten, dass auch bei Taten, die nicht mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen, statt einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch der Führerschein entzogen werden könnte. Bislang können Gerichte Fahrverbote nur bei Delikten als zusätzliche Strafe verhängen, die einen Bezug zum Verkehr bzw. zum Straßenverkehr haben, oder wenn ein Pkw zur Ausübung der Tat oder als Fluchtfahrzeug benutzt wird.

Diese Frage wurde auf der Justizministerkonferenz kontrovers debattiert, wobei acht Justizministerinnen und Justizminister dafür, acht dagegen waren. Derzeit sei zwar kein Gesetzesvorschlag auf dem Tisch, sondern nur ein Meinungsbild mit einer entsprechenden Beschlussfassung. Bislang sei ein Fahrverbot als Nebenstrafe genau die Sanktionsmöglichkeit, zusätzlich zu anderen Sanktionen, wenn mit einem Auto eine Tat begangen werde. Als Hauptstrafe möchte die Bundesjustizministerin das Fahrverbot deshalb nicht, weil eine Hauptstrafe nur gegen einen Teil von Tätern verhängt werden könne. Hauptstrafen müssen aber Strafen sein, die gegen Jedermann verhängt werden können, und alles andere, was zusätzlich kommt, hat mit dem unmittelbaren Tatumfeld und dem Tatunrecht zu tun. (Quelle: BMJ)

Link zum vollständigen Interview des Deutschlandfunks mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 24. Juni 2010 http://www.bmj.bund.de/enid/dada7e7d5e9e9461512c3288374f457c,515d69636f6e5f6964092d0936393738093a095f7472636964092d0936393739/Mediathek/Interviews_1mz.html

 Sie können sich das Interview auch hier anhören: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1209804/%20