Probezeit bei USA-Führerscheinen erst ab Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 15. August 2016 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die gesetzliche Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren bei in den USA erworbenen Führerscheinen nicht bereits mit der dortigen Erlaubnis zum Begleiteten Fahren beginnt, sondern erst mit der Erteilung der endgültigen amerikanischen Fahrerlaubnis.
Der 1997 geborene Antragsteller aus dem Kreis Steinfurt hatte während eines Aufenthalts in Alabama/USA nach Bestehen der mündlichen Prüfung über die dortigen Verkehrsregeln am 13. August 2013 die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren („FN DRIVER LICENSE“) erhalten. Nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung wurde ihm am 5. März 2014 die endgültige Fahrerlaubnis („FN GRADUATE DRIVER LICENSE“) erteilt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde für den Antragsteller wegen eines Verkehrsverstoßes ein Punkt im Verkehrs-Zentralregister eingetragen. Der Antragsteller hatte am 13. Februar 2016 mit seinem Kraftfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Daraufhin hatte der Antragsgegner wegen eines Verkehrsverstoßes innerhalb der gesetzlichen Probezeit die Teilnahme des Antragstellers an einem Aufbauseminar angeordnet.
Hiergegen wandte sich der Antragsteller an das Gericht mit der Begründung: Der Verkehrsverstoß sei außerhalb der Probezeit erfolgt. Er habe bereits am 13. August 2013 einen amerikanischen Führerschein erworben. Bei dieser Fahrerlaubnis handele es sich um einen Probeführerschein, nach dessen Erwerb er befugt gewesen sei, mit einer Begleitperson Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Bereits diese Zeit sei auf die Probezeit anzurechnen. Bekanntlich bestehe auch in Deutschland die Möglichkeit zum „Begleiteten Fahren mit 17“, wobei das Jahr bis zur Volljährigkeit ebenfalls auf die Probezeit angerechnet werde.
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Anordnung der Teilnahme des Antragstellers an einem Aufbauseminar erweise sich als rechtmäßig. Der Antragsteller habe mit dem Verkehrsverstoß vom 13. Februar 2016 während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschrift begangen. Diese Verkehrsordnungswidrigkeit habe entgegen der Rechtsansicht des Antragstellers innerhalb seiner zweijährigen Probezeit gelegen. Die Probezeit habe nicht bereits mit dem Zeitpunkt zu laufen begonnen, in dem der Antragsteller unter dem 13. August 2013 in Alabama die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren erhalten habe. Das Gesetz knüpfe an den Erwerb der Fahrerlaubnis an und nicht an den Erwerb des Lernführerscheins. Dem entspreche, dass auch in den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung über ausländische Fahrerlaubnisse der Lernführerschein nicht als Berechtigung zum Begleiteten Fahren im Bundesgebiet anerkannt sei. Der Verordnungsgeber habe erkennbar eine Differenzierung im Hinblick auf den Umstand vornehmen wollen, dass der Erwerb der Erlaubnis zum Begleiteten Fahren in Alabama allein von einer Prüfung der Kenntnis der Verkehrsregeln abhängig sei und vor dieser Berechtigung keinerlei Unterrichtung durch Fahrschulen und keine praktische Prüfung erfolge.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Der Beschluss wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
VG Münster, Beschluss vom 15.08.2016, Az. 10 L 1070/16 (nicht rechtskräftig, Pressemitteilung des Gerichts)
 

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Erweitertes Serminarangebot

<p> Die Akademie des Gesch&auml;ftsreiseVerbands VDR erweitert 2012 das Angebot f&uuml;r Mitarbeiter von Anbietern im Gesch&auml;ftsreisemarkt. Zus&auml;tzlich zum Seminar, das in Kooperation mit dem IFH&reg; Institute For Hospitality angeboten wird, werden ab Februar drei weitere Seminare f&uuml;r Leistungsanbieter zur Angebotspalette geh&ouml;ren, die sich speziell an Hotelmitarbeiter, Sales und Key Account Manager und Verk&auml;ufer anderer Branchen richten. Das neue IFH-Seminar hingegen solle auch Gesch&auml;ftsreiseverantwortliche ansprechen und das Verst&auml;ndnis zwischen Eink&auml;ufern und Verk&auml;ufern optimieren, um so optimale Ergebnisse in Verhandlungen herausholen zu k&ouml;nnen, so Volker Huber, zust&auml;ndig f&uuml;r Aus- und Weiterbildung im VDR-Pr&auml;sidium. Den Praxis-Workshop zum Einkauf und Verkauf von Hotelleistungen bietet die VDR-Akademie gemeinsam mit dem IFH&reg; Institute For Hospitality an. Dirk B&auml;cker, Vice President Global Sales &amp; Operations des IFH&reg; Institute For Hospitality Management, und Thomas Ansorge, Travel- Event- und Fleet-Manager im Wella-Konzern, werden Verhandlungstechniken und deren Konsequenzen mithilfe von Praxisbeispielen, gemeinsamen &Uuml;bungen und Kameratrainings zeigen, um dem Hotelverk&auml;ufer so ein Gef&uuml;hl daf&uuml;r zu vermitteln, was der Eink&auml;ufer / Travel Manager ben&ouml;tigt. Die weiteren Seminare nennen sich &bdquo;Einf&uuml;hrung in das Business Travel Management f&uuml;r Sales und Key Account Manager&ldquo;, &bdquo;Customer Retention Management und Hotel-Technologie gewinnbringend einsetzen&ldquo; sowie &bdquo;Kundenbindung und Kundengewinnung in potenziellen Quellm&auml;rkten und Vertriebskan&auml;len&ldquo;. Das erste der neuen Seminare startet am 13. Februar 2012 und kostet ab 290 Euro, Anmeldung ist ab sofort m&ouml;glich, Infos unter vdr-akademie.de.&nbsp;</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

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