Mit der THG-Prämie für Firmenwagen und öffentlichen Ladesäulen die Fuhrparkkkosten optimieren

Unternehmen, die ihre Fuhrparks auf Elektroautos umstellen, können ab 2022 die THG-Quote verkaufen und für ihre Firmenwagen Zusatzerlöse generieren, indem sie sich pro E-Auto und Jahr für ihre CO2-Ersparnis entlohnen lassen! Möglich macht dies ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, dass zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. 

 

Was ist unter der THG-Quote zu verstehen?

Durch die Nutzung fossiler Brennstoffe entstehen jeden Tag CO2-Emissionen. Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz THG-Quote verpflichtet zum Beispiel die Mineralölkonzerne zur Kompensation dieser Emissionen. Diese steigt jährlich schrittweise bis 2030 auf 30% an. Aktuell liegt sie bei 8%. Der Gedanke dahinter; wer höhere Emissionen ausstößt, wird bestraft, wer hingegen CO2 einspart, wird belohnt.Seit 2022 haben auch Betreiber von elektrisch angetriebenen Flotten und Fuhrparks die Möglichkeit, am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern kann pro Jahr und E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragt werden. Die Beantragung der THG-Quote ist rückwirkend für das Jahr 2022 noch bis Ende Februar möglich.

 

So profitieren Flottenbetreiber von der THG-Quote

Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf reine Elektrofahrzeuge umstellen, können die THG-Quote für Dienstwagen, Transporter oder Lkws verkaufen und für jedes Elektrofahrzeuge zusätzliche Erlöse erzielen. Die Entlohnung richtet sich nach den CO2-Einsparungen pro E-Fahrzeug und Jahr. Die Einsparungen werden vom Umweltbundesamt zertifiziert und das Zertifikat kann anschließend an ein anderes, quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft werden. Plug-in Hybride sind nicht berechtigt.

Die THG-Prämie auch für öffentliche Ladepunkte

Wenn Ladepunkte auf dem Betriebsgelände öffentlich zugänglich sind, kann für den Ladestrom auch die THG-Prämie angerechnet werden. Diese wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Verbrauch des einzelnen Ladepunktes vergütet. Für die Teilnahme müssen die Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als öffentlich registriert und die notwendigen regulatorischen und technischen Vorschriften erfüllt sein. Dabei geht es vor allem um eine Konformität zum Eichrecht sowie Bezahlmöglichkeiten für die Nutzer. Außerdem müssen sie, zumindest für eine gewissen Zeitspanne, öffentlich zugänglich sein.

 

Warum einen Dienstleister wie EMOVY beauftragen?

EMOVY ist einziger Anbieter, der exklusiv auf B2B-Kunden spezialisiert ist und verfügt über die nötige Erfahrung, das Know-how und ein großes Netzwerk an Kontakten. „Wir sind der Experte für THG-Quotenvermarktung im B2B-Breich und übernehmen für E-Flottenbetreibern jeden einzelnen Schritt der THG-Quotenvermarktung. Wichtig ist uns dabei, der Fuhrparkverantwortlichen soll möglichst wenig Aufwand haben. Deshalb wird die THG-Quotenvermarktung bei uns nicht über eine Plattform abgewickelt, sondern wir beraten den Kunden persönlich und bieten ihm individuelle Wege der Abwicklung an“, erläutert Matthias Kerner, Geschäftsführer EMOVY.  „Außerdem profitieren unsere Kunden von transparenten und fest vereinbarten Quotenerlösen und das sorgt für wertvolle Planungssicherheit“.

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