2nd-Life-Akkuspezialist Voltfang kooperiert mit Goldbeck

Speicher-Startup Voltfang kooperiert mit der Bau- und Dienstleistungsfirma Goldbeck, um ausrangierte E-Auto-Batterien für Speicher in Gewerbegebäuden aufzubereiten. Zum Auftakt plant das Duo ein Pilotprojekt mit einem 200-kWh-Energiespeicher.

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Voltfang ist ein deutsches Startup, das Energiespeicher aus Second-Life-Elektroauto-Batterien baut. Bekanntheit erlangte das Unternehmen spätestens durch den Einstieg des bekannten Heizungsbauers Viessmann als Neu-Investor. Viessmann gehörte zu den Geldgebern einer Finanzierungsrunde, durch die das Aachener Startup im vergangenen Sommer 5,2 Millionen Euro einsammelte.

Neu ist nun eine Kooperation mit dem in Bielefeld ansässigen und inhabergeführten Bau- und Serviceunternehmen Goldbeck, das nach eigenen Angaben in Europa über mehr als 100 Standorte verfügt. Als Pilotprojekt soll ein 200-kWh-Großspeicher von Voltfang inklusive Energiemanagementsystemen und Wechselrichter in einem Gewerbegebäude nahe Nürnberg realisiert werden. Konkret gibt Goldbeck an, für den Sportartikelhersteller Teveo in der Metropolregion Nürnberg eine 9.000 Quadratmeter große Logistikhalle und Büros zu realisieren. Dieser Komplex erhält ein Energiekonzept aus einer 749-kWp-Photovoltaik-Anlage, 16 Ladesäulen und dem genannten 200-kWh-Speicher aus alten Elektroauto-Batterien.

Ziel sei es, anhand des Pilotprojekts optimale Größen der Speichersysteme für die unterschiedlichsten Gebäude von Goldbeck festzulegen, heißt es. Auf dieser Grundlage sollen künftige Projekte mit Gewerbespeichern effektiv skaliert werden. Im Fall des beschriebenen Projekts bei Nürnberg besteht den Partnern zufolge die Möglichkeit, die Kapazität des Batteriespeichers auf bis zu 700 kWh zu erhöhen.

„Schon mein Vater verfolgte mit der Gründung von Goldbeck die Idee, das Bauen zu systematisieren und Dinge anders zu machen. Pioniergeist und Innovationswille zeichnen uns aus: Wir planen, bauen und betreiben zukunftsweisende Gebäude“, betont Jan-Hendrik Goldbeck, geschäftsführender Gesellschafter bei Goldbeck. „(…) Gemeinsam mit Voltfang wollen wir das Energiemanagement von Gebäuden noch effizienter und unabhängiger von Stromversorgern gestalten. Kunden haben die Möglichkeit, den Verbrauch ihrer Immobilien an grünem Strom mit den eigenen Batteriespeichern zielgenauer zu steuern.”

„Die Kooperation mit Goldbeck ist für Voltfang eine gute Nachricht und ein wichtiger Schritt für die Zukunft des kreislauforientierten Gebäudebetriebs“, so Roman Alberti, Gründer und Geschäftsführer von Voltfang. „Wir freuen uns auf die Integration unserer Speicherlösung in Gebäuden von Goldbeck. Es ist ein spannendes Projekt, das die Zukunft der Energieversorgung weiter definiert.“ Die Kooperation mit Goldbeck deutete sich bereits seit einer Weile an: Im April 2023 beteiligte sich Aurum Impact an Voltfang, eine Investment-Gesellschaft, die zum Goldbeck Family Office gehört.

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Voltfang nutzt zur Wiederverwertung von E-Auto-Batterien im stationären Bereich eine selbstentwickelte, auf KI-basierende Software, „die Batterien auf ihre Langlebigkeit bewerten kann“, wie es in einer früheren Unternehmensmitteilung hieß. Mithilfe dieser Betriebssysteme und des durchgängigen Monitorings könne man die Batterien genauso lang haltbar machen wie eine Neubatterie, äußerte Co-CEO David Oudsandji. „Das garantieren wir mit unserer zehnjährigen Batteryflat.“

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits mehrere erfolgreiche Pilotprojekte in Deutschland durchgeführt und zählt unter anderem Großkunden wie Aldi Nord und Schaltbau zum Abnehmerkreis. Bis Ende 2024 will Voltfang kumuliert mehr als 40 MWh Speicherkapazität in seinen Produkten liefern. Laut einem früheren Bericht des „Handelsblatt“ besteht der nächste große Schritt der Firmenentwicklung aus dem Bau einer eigenen Produktionshalle bis 2025. Momentan produziert das Unternehmen seine Speicher in einer gemieteten Gewerbehalle.

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Weltpremiere des neuen Boxster und zwei Europapremieren

<blockquote type="cite"> <div> <div> <blockquote type="cite"> <div> <center style="text-align: -webkit-auto;"> <img alt="" src="/files/UserFiles/porscheboxster.jpg" style="width: 250px; height: 162px; " /></center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote> <p> Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, pr&auml;sentiert Anfang M&auml;rz auf dem Automobil-Salon in Genf eine Weltpremiere und zwei Europapremieren. Bei der Porsche-Pressekonferenz am 06. M&auml;rz um 09:30 Uhr (MEZ) in Halle 1 wird die neue Generation des Boxster zum ersten Mal der Welt&ouml;ffentlichkeit vorgestellt. Die Konferenz wird live im Internet (www.porsche.com/geneva) und &uuml;ber Satellit &uuml;bertragen. In einer Europapremiere pr&auml;sentiert Porsche au&szlig;erdem den Panamera GTS und das 911 Cabriolet.</p> <p> Technisches Highlight der neuen Boxster-Generation ist das erheblich niedrigere Gewicht dank Leichtbau-Karosserie und das vollst&auml;ndig &uuml;berarbeitete Fahrwerk. Auch optisch merkt man dem Mittelmotor-Roadster seine umfassende &Uuml;berarbeitung an: Der Radstand ist gewachsen, die Spur breiter und die R&auml;der gr&ouml;&szlig;er. Porsche hat damit nicht nur die Fahrdynamik deutlich gesteigert und garantiert so puren Fahrspa&szlig;, die neuen Boxster sind auch 15 Prozent sparsamer: Modellabh&auml;ngig verbrauchen sie deutlich weniger als acht Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer. Dank grunds&auml;tzlich ver&auml;ndertem Styling mit k&uuml;rzeren Karosserie-&Uuml;berh&auml;ngen, deutlich nach vorn versetzter Frontscheibe, flacherer Silhouette und ausdrucksvollen Kanten liegt der Roadster muskul&ouml;ser und markanter auf der Stra&szlig;e. Der Innenraum bietet mehr Platz und das Interieurkonzept spiegelt die neue Porsche-Linie mit der ansteigenden Mittelkonsole wider.</p> <p> P&uuml;nktlich zur Open-Air-Saison pr&auml;sentiert Porsche das 911 Cabriolet erstmals vor europ&auml;ischem Messe-Publikum. Intelligenter Leichtbau auch durch Einsatz von Magnesium bei der Verdeckkonstruktion, sorgt f&uuml;r weniger Gewicht und mehr Sportlichkeit, f&uuml;r weniger Verbrauch und mehr Komfort. Mit dem innovativen Dachkonzept bleibt au&szlig;erdem die typische 911-Dachkontur erstmals in vollem Umfang erhalten. Die zweite Europapremiere steht f&uuml;r kompromisslose Sportlichkeit und intelligente Porsche Performance: der Panamera GTS, der Viert&uuml;rer f&uuml;r den Rundkurs. Dieser sportlichste aller Panamera &uuml;berzeugt mit einem NEFZ-Verbrauch von 10,9 l/100 km &ndash; mit Leichtlaufreifen nur 10,7 l/100 km &ndash; und einer H&ouml;chstgeschwindigkeit von 288 km/h, nachdem er in nur 4,5 Sekunden den Sprint auf Tempo 100 absolviert. Vor allem sein Fahrwerk macht ihn rennstreckentauglich: mehr Leistung, verst&auml;rkte Bremsen, eine um zehn Millimeter tiefergelegte Karosserie und das besonders sportlich abgestimmte Fahrwerk mit Luftfederung und PASM, sind dabei die wesentlichen technischen Modifikationen.</p> <blockquote style="font-family: Helvetica; " type="cite"> <div style="word-wrap: break-word; -webkit-nbsp-mode: space; -webkit-line-break: after-white-space; "> <div> <blockquote type="cite"> <div style="font-family: Arial, Geneva, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(51, 51, 51); "> <center> &nbsp;</center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote>

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Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland

<p> Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich in einem Eilverfahren mit der Aberkennung des Rechts befasst, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.</p> <p> Nach &sect; 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV fehlt die Berechtigung, eine EU-/EWR- ausl&auml;ndische Fahrerlaubnis auch im Inland zu benutzen, unter anderem solchen Personen, denen zuvor die inl&auml;ndische Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen worden ist. Dabei kommt es nach der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob unbestreitbare Informationen &uuml;ber einen Wohnsitzversto&szlig; des Antragstellers bzw. der tschechischen Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde bei der Erteilung des im Streit stehenden tschechischen F&uuml;hrerscheins vorliegen. Denn ein solcher Versto&szlig; ist seit dem Inkrafttreten der ma&szlig;gebenden Vorschrift des Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG nicht mehr Voraussetzung f&uuml;r die Befugnis inl&auml;ndischer Beh&ouml;rden, einem ausl&auml;ndischen EU-/EWR-F&uuml;hrerschein f&uuml;r das Bundesgebiet die Anerkennung zu versagen.</p> <p> Die o.g. Voraussetzungen des &sect; 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV liegen vor, denn dem Antragsteller ist mit Beschluss des Amtsgerichts R&uuml;sselsheim vom 17. Juli 2003 wegen fahrl&auml;ssiger Trunkenheit im Stra&szlig;enverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Beh&ouml;rde darf die fehlende Berechtigung nach &sect; 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV allerdings nur dann feststellen, wenn die dort genannten Ma&szlig;nahmen - hier also die Entziehung der Fahrerlaubnis - im Verkehrszentralregister eingetragen und nicht nach &sect; 29 StVG getilgt sind (vgl. &sect; 28 Abs. 4 Satz 3 FeV). Diese Voraussetzung ist gegeben, denn der im Verwaltungsvorgang enthaltene Auszug aus dem Verkehrszentralregister weist den Eintrag - zu Recht - noch auf.</p> <p> Selbst wenn man mit Blick auf die noch ausstehende Kl&auml;rung europarechtlicher Fragen durch den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren C-419/10 (Rechtssache Hofmann) von einer derzeit offenen Rechtslage ausginge, f&uuml;hrte die in diesem (Eil-)Falle gebotene &bdquo;reine&ldquo;, d.h. von der Einsch&auml;tzung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsmittels gel&ouml;ste, Abw&auml;gung der widerstreitenden Interessen zu einem &Uuml;berwiegen des von der Antragsgegnerin verfochtenen &ouml;ffentlichen Interesses - hier: an der Sicherheit des Stra&szlig;enverkehrs und an dem Schutz h&ouml;chstrangiger Rechtsg&uuml;ter anderer Verkehrsteilnehmer - gegen&uuml;ber dem Mobilit&auml;tsinteresse des Antragstellers.</p> <p> Der Antragsteller hat &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum hinweg Verkehrsverst&ouml;&szlig;e begangen, insbesondere hat er wiederholt ohne Fahrerlaubnis - dazu mehrfach unter Bet&auml;ubungsmitteleinfluss - Kraftfahrzeuge gef&uuml;hrt; zuletzt wurde er wegen fahrl&auml;ssiger K&ouml;rperverletzung im Stra&szlig;enverkehr zu einer Geldstrafe und wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbu&szlig;e verurteilt. Es ist nicht erkennbar geworden, dass der Antragsteller seinen damals offenbar verfestigten Drogenkonsum mittlerweile eingestellt h&auml;tte. Abstinenznachweise durch Drogenscreenings o.&Auml;. wurden weder im beh&ouml;rdlichen noch im gerichtlichen Verfahren vorgelegt. Allein der in der Beschwerdeschrift angef&uuml;hrte Umstand, dass bei dem Antragsteller anl&auml;sslich verschiedener allgemeiner Verkehrskontrollen kein Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt wurde, steht dem angesichts der relativ geringen Dichte polizeilicher Verkehrs&uuml;berwachungsma&szlig;nahmen nicht entgegen.</p> <p> <em>OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 16 B 1481/11</em></p>

Aktuelles

Kein Anspruch auf Herausgabe von Tachometerdaten bei Delegation an Fernfahrer

<p> Der Fernfahrer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten, welche der beklagte Arbeitgeber nach pflichtgem&auml;&szlig;em Auslesen der digitalen Tachometer der vom Mitarbeiter gefahrenen Lkw und von dessen Fahrerkarte gespeichert haben muss. Der Mitarbeiter kann als Fernfahrer nach &sect;&nbsp;21a Abs. 7 Satz 3 ArbZG die Herausgabe einer Kopie der Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen. Dieser Anspruch besteht unabh&auml;ngig davon, ob ein als Fahrer arbeitender Arbeit-nehmer mit diesen Daten seine Verg&uuml;tungs- und Spesenabrechnungen &uuml;berpr&uuml;fen will oder damit einen anderen Zweck verfolgt. Durch die Aufzeichnungspflicht soll die in &ouml;ffentlichem Interesse gebotene Einhaltung der H&ouml;chstarbeitszeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten im Stra&szlig;entransport &uuml;berpr&uuml;fbar sichergestellt werden. Da auch der Arbeitnehmer bei Verst&ouml;&szlig;en mit einem Bu&szlig;geld belegt werden kann, soll ihm die Rekonstruktion zur&uuml;ckliegender Arbeitszeiten anhand der vom Arbeitgeber auszuh&auml;ndigenden Arbeitszeitnachweise erm&ouml;glicht werden.</p> <p> Ein Arbeitgeber kann die Pflicht nach &sect; 21a Abs. 7 ArbZG aber auch auf andere Weise erf&uuml;llen als durch eine zweij&auml;hrige Aufbewahrung der Daten aus digitalen Tachometern und den Fahrerkarten. Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung darf auch an die Arbeitnehmer delegiert werden (sog. &bdquo;Selbstaufschreiber&ldquo;). Der Arbeitgeber hat unwidersprochen behauptet, er verwende die Fahrtenschreiberdaten und Daten der Fahrerkarten nicht zur Erf&uuml;llung der Pflicht gem&auml;&szlig; &sect; 21a Abs. 7 ArbZG. Dem ist der Mitarbeiter nicht entgegengetreten; er hat seinen Anspruch auch trotz des Hinweises des Gerichts nicht auf &sect; 21a ArbZG gest&uuml;tzt und von der Beklagten noch vorhandene Aufzeichnungen verlangt, die &uuml;ber den Zeitraum von 24 Wochen hinausgehen. Daher kann auch offen bleiben, welche Folgen daraus zu ziehen sind, dass der Arbeitgeber Beklagte nach seinem eigenen Vortrag gegen &sect; 21a Abs. 7 ArbZG versto&szlig;en und daher eine Ordnungswidrigkeit gem&auml;&szlig; &sect; 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG begangen hat.</p> <p> Ein Anspruch des Kl&auml;gers nach &sect; 242 BGB auf Herausgabe noch vorhandener Daten aus den digitalen Tachometern und durch das Auslesen seiner Fahrerkarte erhaltener Daten besteht nicht. Der Fernfahrer ist nicht in entschuldbarer Weise &uuml;ber das Bestehen seiner Rechte im Ungewissen, sondern sei in der Lage gewesen, seine Arbeitszeiten selbst aufzuzeichnen.</p> <p> <em>Hessisches LAG, Urteil vom 12.10.2011, Az. 18 Sa 563/11, Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG eingelegt unter Az. 5 AZN 1975/11)</em></p> <p> &nbsp;</p>

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Auf Maß für Gewerbekunden

<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienm&auml;&szlig;iges Navigationssystem ab Werk nun auch f&uuml;r Basis-Modelle verf&uuml;gbar&nbsp;</strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>G&uuml;nstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August &bdquo;Business-Line&ldquo;-Modelle f&uuml;r den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und gr&ouml;&szlig;erer Fuhrparks, die nach g&uuml;nstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf n&uuml;tzliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So geh&ouml;rt beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom&reg;-Technologie, integrierter Bluetooth&reg;-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll gro&szlig;en Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierf&auml;hig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis zus&auml;tzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt f&uuml;r Dienstwagen-Nutzer ist der serienm&auml;&szlig;ige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die &bdquo;Business-Line&ldquo;-Modelle basieren auf dem Niveau &bdquo;Center-Line&ldquo;, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung f&uuml;r das Audio-System, die Gep&auml;ckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelst&uuml;tze am Fahrersitz bereits zum Standard geh&ouml;ren &mdash; und somit die Grundbed&uuml;rfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstz&uuml;ndern gew&auml;hlt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verf&uuml;gung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verf&uuml;gbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift &bdquo;Flottenmanagement&ldquo; im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise f&uuml;r die neue &bdquo;Business-Line&ldquo; starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>

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Der neue Opel Combo: variantenreich und leistungsstark

<p style="margin-left: 18pt;"> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/opelcombo.jpg" style="width: 250px; height: 152px;" /></p> <p style="margin-left: 18pt;"> &middot;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zwei Versionen: Pkw und Kastenwagen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> &middot;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vielseitig: Kastenwagen mit zwei Radst&auml;nden und zwei Dachh&ouml;hen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> &middot;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sechs effiziente Motoren: Diesel, Benzin und Erdgas</p> <p style="margin-left: 18pt;"> &middot;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Klassenbestwerte: Ladevolumen bis zu 4.600 Liter und Zuladung bis zu einer Tonne</p> <p style="margin-left: 18pt;"> &middot;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Variables Konzept: wahlweise als Zwei-, F&uuml;nf- oder Siebensitzer</p> <p> &nbsp;</p> <p> Die neue Generation Opel Combo bietet clevere L&ouml;sungen im Segment der kompakten Transporter. Sie pr&auml;sentiert sich variantenreich, technisch up-to-date, betont wirtschaftlich und mit h&ouml;chstem Nutzwert. Die Auswahl an Karosserieversionen umfasst zwei Radst&auml;nde (2.755 mm / 3.105 mm) mit den Gesamtl&auml;ngen 4,39 beziehungsweise 4,74 Meter sowie zwei Dachh&ouml;hen (1,85 m / 2,10 m). Zur Verf&uuml;gung steht der neue Opel Combo wahlweise als vielseitiger Pkw-Van in f&uuml;nf- oder siebensitziger Ausf&uuml;hrung sowie mit Kasten- oder verglastem Aufbau.</p> <p> F&uuml;r leichten Zugang zum Laderaum der Transporter-Versionen sorgen eine oder zwei optional erh&auml;ltliche, seitliche Schiebet&uuml;ren. Die Pkw-Version verf&uuml;gt serienm&auml;&szlig;ig &uuml;ber zwei Schiebet&uuml;ren und eine oben angeschlagene Heckklappe. Wahlweise ist auch eine asymmetrische Doppelfl&uuml;gelt&uuml;r erh&auml;ltlich. In bestimmten Kastenwagen-Konfigurationen kann zus&auml;tzlich eine hintere Dachklappe &ndash; beispielsweise f&uuml;r den Transport von Leitern &ndash; installiert werden.</p> <p> <strong>Klassenbestwerte bei den transportrelevanten Ma&szlig;en </strong></p> <p> Die besonderen Transporttalente des neuen Opel Combo stehen au&szlig;er Frage: Mit bis zu 3.800 Litern bei kurzem Radstand (mit umgeklapptem Beifahrersitz) beziehungsweise 4.600 Litern bei langem Radstand bietet er jeweils das gr&ouml;&szlig;te Ladevolumen seiner Klasse. Auch die niedrige Ladekantenh&ouml;he (54,5 cm) sowie das Spektrum m&ouml;glicher Nutzlasten von bis zu einer Tonne sind Klassenbestwerte und die &Ouml;ffnungsbreite der Schiebet&uuml;r z&auml;hlt zum Besten im Segment. Der kurze Radstand bietet zudem jeweils gr&ouml;&szlig;te Ladel&auml;nge, -h&ouml;he und -breite zwischen den Radk&auml;sten.</p> <p> <strong>Wirtschaftliche und kraftvolle Motoren</strong></p> <p> Der neue Opel Combo geht mit sechs verschiedenen Motoren an den Start: vier Dieselversionen, einem Benziner und einem CNG-Erdgasmotor. Die Dieseltriebwerke gibt es in zwei Ausf&uuml;hrungen mit jeweils 66 kW/90 PS als 1.3 CDTI und 1.6 CDTI, einer weiteren 1.6 CDTI-Version mit 77 kW/105 PS und in der leistungsm&auml;&szlig;igen Topvariante 2.0 CDTI mit 99 kW/135 PS. Der 1,4-Liter-Benziner leistet 70 kW/95 PS, das mit besonders preisg&uuml;nstigem und umweltfreundlichem Erdgas laufende CNG-Aggregat 88 kW/120 PS.</p> <p> Der Benziner und der 1.3 CDTI sind mit einem F&uuml;nfgang-Schaltgetriebe kombiniert, die CNG-Variante und die st&auml;rkeren CDTI-Versionen mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe, wobei der 66 kW/90 PS starke 1.6 CDTI in einer weiteren Ausf&uuml;hrung mit automatisiertem F&uuml;nfgang-Schaltgetriebe &bdquo;Easytronic&ldquo; verf&uuml;gbar ist.</p> <p> F&uuml;r alle Motoren mit Ausnahme des Erdgas-Aggregats und der Easytronic-Kombination steht optional ein Start/Stop-System mit besonders niedrigen Verbrauchs- und CO<sub>2</sub>-Werten zur Verf&uuml;gung.</p> <p> Der neue Opel Combo schont das Budget aber nicht nur mit g&uuml;nstigem Verbrauch, sondern auch mit niedrigen Betriebskosten &ndash; wozu unter anderem die langen Wartungsintervalle beitragen: Die aktuellen CDTI-Diesel beispielsweise m&uuml;ssen nur noch alle 35.000 Kilometer oder einmal j&auml;hrlich zum Service.</p> <p> <strong>Umfangreiche Ausstattung erleichtert den Arbeitsalltag </strong></p> <p> Die Serienausstattung der neuen Combo-Generation umfasst bereits in der Basisversion eine Zentralverriegelung, eine Servolenkung, eine h&ouml;hen- und l&auml;ngsverstellbare Lenks&auml;ule sowie elektrische Fensterheber, einen vierfach verstellbaren Fahrersitz (optional auch mit H&ouml;henverstellung) sowie die Sicherheitsdetails Fahrer-Airbag, ABS-Bremsen und ein Reifenreparatur-Set.</p> <p> Die Pkw-Variante steht in den Ausstattungsniveaus Selection und Edition zur Wahl, zu den verf&uuml;gbaren Optionen z&auml;hlen je nach Ausf&uuml;hrung Elemente wie eine Fernbedienung f&uuml;r die Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber hinten und Seitenairbags. Au&szlig;erdem verf&uuml;gen alle Combo Pkw serienm&auml;&szlig;ig &uuml;ber ESP. Auch preislich wird sich der neue Opel Combo innerhalb des Wettbewerbs attraktiv positionieren.</p> <p> <strong>Combo: bew&auml;hrter Name im Segment der kompakten Transporter</strong></p> <p> Der neue Opel Combo, der ab Anfang Februar 2012 in den Handel kommt, basiert auf dem Modell Dobl&ograve; des Kooperationspartners Fiat (&bdquo;International Van oft the Year 2011&ldquo;) und bietet beste Voraussetzungen, Opels Wachstumskurs auch im Nutzfahrzeugbereich zu forcieren.</p> <p> Seit 1985 bietet Opel den Combo an, die jetzige Generation ist seit 2001 auf dem Markt. Die Strategie, ein vielseitiges Freizeit-, Familien- und Nutzfahrzeug anzubieten, fand gro&szlig;en Anklang &ndash; bis zu 72.000 Exemplare wurden pro Jahr in Europa verkauft. Selbst am Ende seiner Laufbahn rangiert der Vorg&auml;nger des neuen Combo in vielen M&auml;rkten immer noch unter den Top 3. Die Liste seiner Auszeichnungen ist lang, sie reicht von hervorragenden Platzierungen beim Wettbewerb &bdquo;International Van of the Year&ldquo; bis zum Preis-Leistungs-Sieg im Kompakttransporter-Vergleich der &bdquo;Auto Bild&ldquo;.</p>