Wuppertaler Stadtwerke eröffnen ersten Laternen-Ladepunkt

<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(42,42,42);">Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben in der Stadt die erste Straßenlaterne in Betrieb genommen, die zugleich als Ladepunkt für Elektroautos dient. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, um Laternen-Ladepunkte als Alternative zu Ladesäulen zu testen.</span></p>

Wuppertaler Stadtwerke eröffnen ersten Laternen-Ladepunkt

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Wuppertaler Stadtwerke eröffnen ersten Laternen-Ladepunkt

Der Lichtmast mit Lademöglichkeit steht auf dem Carnaper Platz, den die WSW als Parkraum bewirtschaften. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, denn eigentlich setzen die WSW beim Ausbau des öffentlichen Ladenetzes für E-Fahrzeuge auf die klassischen Ladestationen. Die Stadtwerke wollen 2023 und 2024 jeweils 80 neue Ladepunkte im Stadtgebiet installieren.

Die Ladeleistung des Laternen-Laders an Carnaper Platz liegt bei 3,7 kW. Das ist zwar deutlich weniger als die 22 kW der sonst üblichen AC-Ladepunkte, reicht aber in der Regel aus, um beim Parken über Nacht ausreichend Strom für den nächsten Tag nachzuladen. So könnten die Laternen-Ladepunkte „in manchen Quartieren eine sinnvolle Alternative zur Installation einer Ladestation sein“, so die Stadtwerke.

„Auf dem Carnaper Platz wollen wir nicht nur die Technik testen, sondern auch herausfinden, wie solch ein Angebot von den Kundinnen und Kunden angenommen wird und wie sich die Komponenten des Ladens mit denen der Straßenbeleuchtung vertragen“, sagt Sören Högel, Leiter des Bereichs Digitale Lösungen. Die Nutzung des Ladepunktes am Laternenmast auf dem Carnaper Platz ist für Besitzerinnen und Besitzer einer WSW-Ladekarte kostenlos. Es muss lediglich der normale Parktarif bezahlt werden. Bei anderen Ladekarten gelten die jeweiligen Konditionen für die Abrechnung.

„Die Zulassungszahlen für E-Autos steigen deutlich, daher ist nun der richtige Zeitpunkt, um unser Ladenetz weiter auszubauen“, sagt der WSW-Vorstandsvorsitzende Markus Hilkenbach. Viele Ladepunkte im Stadtgebiet sind noch gering ausgelastet und mit dem Geschäftsfeld schreiben die WSW noch keine schwarzen Zahlen. „Aber die Antriebswende kommt“, ist sich Hilkenbach sicher, „wir werden in den nächsten Jahren mit dem Hochlauf der E-Mobilität auch im Bereich der Ladeinfrastruktur mitwachsen“.

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Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum unter analytischem Grenzwert

<p> Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eignung zum F&uuml;hren von Kraftfahrzeugen nicht (mehr oder wieder) besteht, so dass die Teilnahme des Fahrzeugf&uuml;hrers am Stra&szlig;enverkehr eine Gef&auml;hrdung anderer Verkehrsteilnehmer sehr wahrscheinlich macht, verdient das &ouml;ffentliche Interesse den Vorrang, den betroffenen Fahrer zu hindern, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.</p> <p> Anders als bei der Bestimmung der Schwelle zur Strafbarkeit oder der Grenze f&uuml;r die Verh&auml;ngung von Bu&szlig;geldern, die quantitativ bei einem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml f&uuml;r Amphetamin liegt, reicht es im Zusammenhang mit der Frage der Fahreignung aus, dass sich qualitativ &uuml;berhaupt ein Amphetaminkonsum feststellen l&auml;sst.</p> <p> Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Polizeibeamten auf, dass die Augenlider des betroffenen Fahrzeugf&uuml;hrers stark flatterten und die Pupillen einen sog. Reboundeffekt aufwiesen. Es waren mithin Erscheinungen feststellbar, die typischerweise Folge eines Drogenkonsums sind. Der dadurch begr&uuml;ndete Verdacht best&auml;tigte sich insofern, als das durchgef&uuml;hrte Drogenscreening in Gestalt einer immunologischen Untersuchung ein positives Ergebnis hinsichtlich Amphetamin hatte. Zwar k&ouml;nnen derartige Suchtests lediglich als hinweisgebende Analysen, also als Vorteste verwendet werden und sind sie f&uuml;r sich genommen nicht abschlie&szlig;end aussagekr&auml;ftig. Die erforderliche Best&auml;tigungsanalyse ergab jedoch ebenfalls einen Amphetaminwert, der &uuml;ber der Bestimmungsgrenze lag und selbst bei Ber&uuml;cksichtigung einer maximal zu erwartenden Messunsicherheit nicht sehr weit unterhalb der Bestimmungsgrenze zu verorten war, jedenfalls aber bei dem 3-fachen des Wertes der Nachweisgrenze lag. Diese gewonnenen Erkenntnisse sind durch die vom Fahrzeugf&uuml;hrer aufgeworfenen Fragen nicht durchgreifend ersch&uuml;ttert worden. Vielmehr haben sich konkrete Anhaltspunkte von hohem Gewicht daf&uuml;r ergeben, dass der Antragsteller erneut - wie 2008/2009 Cocain - sog. harte Drogen konsumiert hat. Zugleich sprechen schwerwiegende Anzeichen daf&uuml;r, dass der Fahrer auch nach Einnahme derartiger Drogen ein Kraftfahrzeug im &ouml;ffentlichen Stra&szlig;enverkehr gef&uuml;hrt hat und ein derartiges Verhalten auch in Zukunft bef&uuml;rchtet werden m&uuml;sste.</p> <p> Die Menge und die Konzentration der Drogenaufnahme ist im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Kraftfahreignung unerheblich, weil es f&uuml;r die Bestimmung der Fahreignung nicht auf das F&uuml;hren eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung einer (&bdquo;harten&ldquo;) Droge ankommt. Es spielt keine entscheidende Rolle, dass die Blutuntersuchung einen Wert ergeben hat, der unter dem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml f&uuml;r Amphetamin liegt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch unterhalb des analytischen Grenzwerts von 25 ng/ml f&uuml;r Amphetamin typischerweise Wirkungen m&ouml;glich sind und ein unterer Gefahrenwert f&uuml;r Amphetamin nicht festgelegt werden kann. Das bedeutet ferner, dass auch bei niedrigeren Werten eine Ahndung nach &sect; 24 a Abs. 2 StVG nicht ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf das mit dem Konsum von Amphetamin verbundene konkrete Gefahrenpotenzial kann mithin unter den hier gegebenen Umst&auml;nden im Interesse der hochrangigen Rechtsg&uuml;ter der Gesundheit und des Lebens der &uuml;brigen Verkehrsteilnehmer eine Teilnahme des Antragstellers am Stra&szlig;enverkehr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verantwortet werden.</p> <p> <em>OVG Niedersachsen, Beschluss v. 23.11.2011, Az. 12 ME 245/11</em></p>

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Verhältnis der Betriebsgefahr von fahrenden und parkenden Fahrzeug

<p> Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme stand zur &Uuml;berzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrzeugf&uuml;hrer die Fahrert&uuml;r an dem gesch&auml;digten Kraftfahrzeug erst unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug des Sch&auml;digers weit in die Fahrbahn hinein ge&ouml;ffnet hat, so dass es dem Sch&auml;diger trotz sogleich eingeleiteter Vollbremsung nicht mehr m&ouml;glich gewesen ist, den Zusammensto&szlig; mit der Fahrert&uuml;r des gesch&auml;digten Fahrzeugs zu vermeiden.</p> <p> Entscheidend ist, dass eine m&ouml;gliche Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs des Sch&auml;digers wegen des vom Fahrer des gesch&auml;digten Fahrzeugs begangenen Versto&szlig;es gegen die Verhaltensma&szlig;regeln des &sect; 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr des gesch&auml;digten (parkenden) Fahrzeugs zur&uuml;cktritt. Durch das &Ouml;ffnen der Fahrert&uuml;r zur Fahrbahn hin spricht gegen den Gesch&auml;digten der Anschein, der Unfall sei allein darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass der Fahrer die Verhaltensma&szlig;regeln des &sect; 14 StVO nicht eingehalten hat. Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der die linke Wagent&uuml;r zur Fahrbahn hin &ouml;ffnen wolle, eben diese T&uuml;r nur langsam und nur spaltweise &ouml;ffnen d&uuml;rfe, wobei Letzterem regelm&auml;&szlig;ig nur bei einer Spaltbreite von bis zu 10 cm Gen&uuml;ge getan sei und die T&uuml;r obendrein nur dann &uuml;berhaupt ge&ouml;ffnet werden d&uuml;rfe, wenn sich mit Gewissheit kein Verkehr n&auml;hert.</p> <p> Es ist anerkannt, dass die Sorgfaltsanforderungen des &sect; 14 StVO f&uuml;r die Dauer des gesamten Aus- und Einsteigevorgangs gelten, also f&uuml;r alle Vorg&auml;nge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und &ouml;rtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schlie&szlig;en der Fahrzeugt&uuml;r und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist. Der erste Anschein spricht insoweit gegen den Gesch&auml;digten, der diesen auch nicht durch Beweise entkr&auml;ftet hat. Jedenfalls ist es dem Gesch&auml;digten selbst auf Grund der erstinstanzlich durchgef&uuml;hrten Beweisaufnahme nicht gelungen, den gegen ihn sprechenden Anschein eines Versto&szlig;es gegen &sect; 14 StVO zu entkr&auml;ften, weshalb das Erstgericht die Klage mit Recht abgewiesen hat. Vor diesem Hintergrund konnte die Berufung keinen Erfolg haben.</p> <p> <em>LG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011, Az. 9 S 16/11</em></p> <p> &nbsp;</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>