Volvo Trucks startet Serienproduktion von schweren Elektro-Lkw - IKEA plant Logistik mit Volvo FM Electric
<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(83,86,90);">Als weltweit erster Lkw-Hersteller startet Volvo Trucks jetzt die Serienproduktion von schweren Elektro-Lkw mit 44 Tonnen, die auch für den Fernverkehr geeignet sind. Zeitgleich geben Volvo Trucks, IKEA Industry und die Raben Group bekannt, dass man in Polen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim emissionsfreien Schwerlastverkehr unterzeichnet hat.</span></p>
Volvo Trucks beginnt mit der Serienproduktion der Elektroversionen des Volvo FH für den Fernverkehr, des Volvo FM für den Fern- und Regionalverkehr und des Volvo FMX für das Bausegment. Die schweren Lkw sind die wichtigsten Modelle des Unternehmens. Ein solch schwerer Volvo Lkw kann ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen* haben. Die drei Modelle machen etwa zwei Drittel der Auslieferungen des schwedischen Nutzfahrzeugherstellers aus.
Mit diesen Neuzugängen verfügt Volvo Trucks nun weltweit über sechs Elektro-Lkw-Modelle, die in Serie produziert werden - das umfangreichste Angebot an Elektro-Lkw in der Branche. Es reicht vom 16 Tonnen Verteilerfahrzeug bis zur 44 Tonnen Fernverkehrs-Sattelzugmaschine. "Dies ist ein Meilenstein und beweist, dass wir beim Wandel der Branche führend sind. Es ist noch keine zwei Jahre her, dass wir unsere schweren Elektro-Lkw zum ersten Mal vorgestellt haben. Jetzt fahren wir die Stückzahlen hoch und werden die neuen Lkw an Kund:innen in ganz Europa ausliefern und im weiteren Verlauf auch in Asien, Australien und Lateinamerika", sagt Roger Alm, Präsident Volvo Trucks.
Die Serienproduktion der großen Elektro-Lkw von Volvo beginnt im Tuve-Werk in Göteborg, Schweden. Im nächsten Jahr wird das Werk in Gent, Belgien, folgen. Volvo produziert die Elektro-Lkw auf der gleichen Produktionslinie wie seine konventionellen Lkw, was eine hohe Produktionsflexibilität und Effizienzsteigerung ermöglicht. Die Batterien werden von dem neuen Batteriemontagewerk von Volvo Trucks in Gent geliefert. Die Nachfrage nach Elektro-Lkw steigt in vielen Märkten rapide an. Auch IKEA profitiert von Volvos Angebot und wird in zwei seiner Fabriken im polnischen Zbąszynek schwere Elektro-Lkw von Volvo Trucks für den internen Transport einsetzen, die von der Raben Group betrieben werden. Die Erfahrungen aus dem Projekt werden für die Elektrifizierung der Transportvorgänge in einem größeren Transportnetz genutzt.
Die Volvo FM Electric werden für den internen Warenverkehr zwischen zwei 14 km voneinander entfernten IKEA-Fabriken in Zbąszynek und Babimost in Westpolen eingesetzt. Die E-Lkw werden in den Produktionsstätten von IKEA Industry mit erneuerbarem Strom aus einer externen Quelle aufgeladen. Der erste Volvo FM Electric wird im Herbst in Betrieb genommen und es ist geplant, die IKEA-Flotte auf der Grundlage der Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt zu erweitern.
"Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit IKEA und der Raben Group im Hinblick auf nachhaltigere Lkw-Transporte. IKEA und Raben haben beide ehrgeizige Klimaziele, genau wie Volvo. Dieses Projekt wird uns wertvolle Erkenntnisse liefern und bildet eine gute Grundlage für eine erweiterte Zusammenarbeit in der Zukunft", sagt Robert Grozdanovski, SVP Europe Central East & East bei Volvo Trucks. Die Nachfrage nach Elektro-Lkw steigt generell rapide an, aufgrund der Notwendigkeit für Transportkund:innen, auf fossilfreie Transporte umzusteigen, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Das Elektroportfolio von Volvo Trucks könnte heute rund 45% aller in Europa transportierten Güter abdecken.
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"Wir haben mehr als 1.000 Einheiten unserer schweren Elektro-Lkw und mehr als 2.600 unserer Elektro-Lkw insgesamt verkauft. Wir erwarten, dass das Verkaufsvolumen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Bis 2030 sollen mindestens 50 Prozent unserer weltweit verkauften Lkw elektrisch sein", so Roger Alm.
Die insgesamt sechs Elektro-Lkw-Modelle von Volvo Trucks decken ein breites Spektrum an Einsatzgebieten ab. So können sie z. B. im städtischen Verteilerverkehr und bei der Müllabfuhr, im Regionalverkehr und in der Bauwirtschaft eingesetzt werden und dem Klimawandel entgegenzuwirken.
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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