Volvo Trucks präsentiert seinen neuen emissionsfreien Lkw mit Brennstoffzelle

<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(83,86,90);">Um die Transportbranche zu dekarbonisieren, bietet Volvo&nbsp;Trucks schon heute batteriebetriebene Elektro-Lkw an, sowie solche, deren Antrieb über erneuerbare Kraftstoffe wie Biogas erfolgt. In der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts wird eine dritte CO</span><sub>2</sub><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(83,86,90);">-neutrale Option ins Produktportfolio des Unternehmens aufgenommen&nbsp;– Elektro-Lkw mit durch Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen.</span></p>

Volvo Trucks präsentiert seinen neuen emissionsfreien Lkw mit Brennstoffzelle

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Volvo Trucks präsentiert seinen neuen emissionsfreien Lkw mit Brennstoffzelle

„Wir beschäftigen uns bereits seit einigen Jahren mit der Entwicklung dieser Technologie und es ist ein tolles Gefühl, die ersten Lkw erfolgreich auf der Teststrecke zu sehen. Das vielseitige Angebot an Elektro-Lkw mit Batterien und anderen mit Brennstoffzellen wird es unseren Kunden ermöglichen, sich gänzlich von CO2-Emissionen zu befreien, unabhängig von den jeweiligen Transportaufgaben“, so Roger Alm, Präsident bei Volvo Trucks.Die Elektro-Lkw auf Brennstoffzellen-Basis werden eine Reichweite erlangen, die mit vielen Diesel-Lkw vergleichbar ist – bis zu 1.000 km – bei einer Ladezeit von weniger als 15 Minuten. Das Gesamtgewicht kann rund 65 Tonnen oder sogar mehr betragen und die beiden Brennstoffzellen sind in der Lage, 300 kW Strom zu erzeugen. Die Kunden der Pilotphase werden in wenigen Jahren starten können und die Vermarktung ist für die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts geplant.„Elektro-Lkws mit wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen eignen sich besonders für lange Strecken und schwere, energieintensive Aufgaben. Sie könnten auch eine Option für Länder sein, in denen die Möglichkeiten zum Laden von Batterien begrenzt sind“, erklärt Roger Alm.

Erzeugt eigenen Strom 

Eine Brennstoffzelle erzeugt ihren eigenen Strom aus dem Wasserstoff im Fahrzeug. Daher muss sie nicht von einer externen Quelle aufgeladen werden. Das einzige Nebenprodukt, das abgegeben wird, ist Wasserdampf.

Von cellcentric bereitgestellte Brennstoffzellen

Die Brennstoffzellen werden von cellcentric, dem Joint Venture zwischen der Volvo Group und der Daimler Truck AG, geliefert. Cellcentric wird in Deutschland eine der größten Produktionsanlagen für die Serienproduktion von Brennstoffzellen in Europa bauen, die speziell für schwere Fahrzeuge entwickelt wurde.„Wir gehen davon aus, dass die Versorgung mit umweltfreundlichem Wasserstoff in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird, da viele Industrien davon abhängen werden, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Wir können die Dekarbonisierung des Transportbereichs jedoch nicht mehr hinauszögern, denn bereits jetzt sind wir sehr spät dran. Meine klare Botschaft an alle Transportunternehmen lautet also: Schlagen Sie den Weg heute mit Batterieelektrik, Biogas und den anderen verfügbaren Optionen ein.

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Die Lkw mit Brennstoffzellen werden in wenigen Jahren eine wichtige Ergänzung für längere und schwerere Transporte sein“, bemerkt Roger Alm.

*Umweltfreundlicher Wasserstoff wird durch die Verwendung erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne erzeugt.

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>