Elektromobilität im Handwerk

<p><span style="color:hsl(0, 0%, 0%);">Mercedes-Benz und Sortimo bieten ausgebaute eVito zum Testen</span></p>

Elektromobilität im Handwerk

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Elektromobilität im Handwerk

Mercedes-Benz Vans bietet ab sofort gemeinsam mit dem VanSolution Partner Sortimo interessierten Handwerksbetrieben die Möglichkeit, batterieelektrisch angetriebene und mit einem hochwertigen Regalsystem ausgestattete eVito Kastenwagen zu testen. Die Fahrzeuge werden über die Mercedes-Benz Automotive Mobility zur Verfügung gestellt und können für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen direkt am Sortimo Innovationszentrum Zusmarshausen zu einem Preis von nur 56 € pro Woche (Preis zzgl. MwSt.) angemietet werden. Dort ist im Jahr 2021 mit 72 Ladesäulen der bis dahin größte Ladepark Europas, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A8, entstanden. Ziel der Aktion ist es, neue Kunden aus den unterschiedlichen Handwerksbranchen für die Elektromobilität zu begeistern und direktes Feedback zu bekommen.

Steffen Lucas, Head of Sales and Marketing Mercedes-Benz Vans Europe & Geschäftsleitung Vertrieb Transporter und Vans Deutschland: „In Zusammenarbeit mit unserem VanSolution Partner Sortimo bringen wir die Transformation zur Elektromobilität weiter voran und bieten Handwerksbetrieben eine konkrete Entscheidungshilfe für die Umstellung auf lokal-emissionsfreie Antriebe. Im Fokus steht die Vorstellung einer branchenspezifischen Lösung für Handwerker- und Industriekunden. Gemeinsam mit Sortimo bieten wir unseren Kunden damit geprüfte und zertifizierte Ausbaulösungen ab Werk für einen individuellen Einsatzzweck an.“

Reinhold Braun, Geschäftsführer der Sortimo International GmbH: „Wir bieten integrierte und flexible Ausbaulösungen für unterschiedlichste Branchen an, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden und die bestmögliche Laderaumnutzung des Fahrzeugs angepasst werden können. Das gemeinsame Projekt mit Mercedes-Benz Vans soll unseren gewerblichen Kunden zeigen, dass diese Lösungen in der Praxis auch hervorragend mit batterieelektrisch angetriebenen Transportern funktionieren. Der Standort an unserem Innovationszentrum verdeutlicht die Zukunftsfähigkeit dieses gemeinsamen Angebotes.“

Der Mercedes-Benz eVito Kastenwagen: perfekt für Handwerk und Gewerbe

Der lokal emissionsfreie Transporter wurde 2018 erfolgreich im Markt eingeführt und erhielt als Kastenwagen Ende letzten Jahres ein umfangreiches Update des elektrischen Antriebsstranges (eATS) sowie eine neue Batterie mit einer nutzbaren Kapazität von 60 kWh. Mit einer Reichweite von 242‑314 Kilometer (Reichweite wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt) und serienmäßiger Schnellladefunktion spricht der Transporter einen breiten Nutzerkreis im gewerblichen Güterverkehr an.

Der eVito ist in zwei Längen und mit bis zu 6,6 m³ Ladevolumen verfügbar. Unter der Front sitzt der eATS, welcher mit einer Spitzenleistung von 85 kW die Vorderräder antreibt. Der Mercedes‑Benz eVito Kastenwagen verfügt über einen wassergekühlten AC On-Board Lader (OBL) mit einer Ladeleistung von max. 11 kW. Damit ist er für das Wechselstromladen (AC) beispielsweise am Gewerbestandort, auf Betriebshöfen oder an öffentlichen Ladestationen vorbereitet. Geladen wird über die CCS-Ladedose im Stoßfänger vorne links. Über diese wird auch das Schnellladen mittels Gleichstrom (DC) möglich. Damit kann der eVito dank einer serienmäßigen Ladeleistung von maximal 50 kW (Maximale Ladeleistung an DC-Ladestation mit Versorgungsspannung 400 Volt, Strom 300 A) oder optional maximal 80 kW an einer DC-Schnellladestation in ca. 50 oder 35 Minuten (Minimale Ladezeit von 10 bis 80% unter optimalen Bedingungen an DC-Ladestation mit Versorgungsspannung 400 Volt, Strom 300 A) von 10 ‑ 80 % aufgeladen werden.

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Um seine Batterie auch während der Fahrt mittels intelligenter Betriebsstrategie aufzuladen, bietet der eVito Kastenwagen verschiedene Rekuperationsstufen. Eine besonders effiziente und komfortable Fahrweise ermöglicht dabei die Rekuperationsstufe DAUTO. Nach der Maxime „vorausschauend fahren und Energie sparen“ werden Informationen vernetzt und die Stärke der Rekuperation situationsspezifisch und in Echtzeit angepasst. Darüber hinaus helfen drei Fahrprogramme dem Kunden dabei, während der Fahrt individuell und auf Knopfdruck zwischen maximalem Komfort und maximaler Reichweite zu wählen. Für Kunden, die mehr Platz bzw. Laderaum benötigen, hat Mercedes-Benz Vans mit dem eSprinter ebenfalls ein passendes Fahrzeug im Portfolio.

Sortimo Fahrzeugeinrichtung SR5 im Herbst auch als VanSolution Lösung erhältlich:

Die eVito werden von Sortimo mit dem SR5 Regalsystem ausgestattet, das ab Herbst als VanSolution ab Werk erhältlich sein wird. Die Fahrzeugeinrichtung SR5 von Sortimo bietet eine maximale Laderaumnutzung und bestmögliche Übersicht im Fahrzeug durch diverse Ordnungselemente. Das Sortimo EcoSystem sorgt für eine durchgängige Kompatibilität der Regale zu gängigen Werkzeugboxen sowie zum praktischen ProClick Werkzeugtaschen-System. SR5 ist durch individuelle Zubehöre erweiterbar. Der Laderaum ist zum Schutze der Karosserie und somit zum Werterhalt verkleidet. Zudem ist der Ladeboden bereits mit Anbindungspunkten für ein weiteres Regal vorgesehen, wodurch eine nachträgliche Montage kostengünstig möglich ist.

Über Mercedes-Benz Automotive Mobility

Mit Miet- und Abonnement-Modellen rundet Mercedes-Benz Automotive Mobility das Angebot an Mobilitätsdienstleistungen von Mercedes-Benz ab und ermöglicht neben klassischem Leasing und Finanzierung eine flexiblere Form der Fahrzeugnutzung. Für das Mietmodell bietet Mercedes-Benz Automotive Mobility eine breite Auswahl an Pkw- und Transporter-Modellen aller Fahrzeugklassen und Baureihen von Mercedes-Benz und smart an, inklusive die Mercedes EQ-Modelle sowie die vollelektrischen Mercedes-Benz Transporter eVito und eSprinter. Der Mietservice kann bei allen teilnehmenden Mercedes-Benz Niederlassungen und Vertragspartnern an mehr als 400 Standorten in Deutschland in Anspruch genommen werden und bietet Kunden durch das Angebot unterschiedlicher Tarife und Mietzeiträume von 24 Stunden bis zu 24 Monaten maximale Flexibilität. Die Mercedes EQ-Modelle und die vollelektrischen Transporter bietet Mercedes-Benz zudem im Abonnement an. Das Abo-Angebot richtet sich insbesondere an Kunden, die einen unkomplizierten und flexiblen Einstieg in die Elektromobilität wünschen, ohne sich langfristig zu binden. Für den Autohandel sind die flexiblen Nutzungsangebote eine weitere Möglichkeit, neue Zielgruppen mit kurz- bis mittelfristigem Mobilitätsbedarf für neue Modelle zu begeistern.

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Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg

<p> Ab sofort arbeiten f&uuml;r das Hamburger Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September f&uuml;r die Bewirtschaftung ihrer Gr&uuml;nfl&auml;chen und &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Au&szlig;enalsterbereich ein. Hierhin m&uuml;ssen die identisch ausger&uuml;steten 6,5-Tonner t&auml;glich Mannschaft und Arbeitsger&auml;te wie Rasenm&auml;her, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverl&auml;ssig die anstehenden Reinigungs- und G&auml;rtnerarbeiten ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &bdquo;Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge z&auml;hlen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr f&uuml;r den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen&ldquo;, erkl&auml;rte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent h&ouml;heren Anschaffungskosten f&uuml;r die Erdgas-Daily amortisiert haben.&nbsp;</p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kr&auml;ftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgro&szlig;en Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umger&uuml;stet und mit Z&uuml;ndkerzen best&uuml;ckt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, st&ouml;chiometrische Verbrennung&nbsp;und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zuk&uuml;nftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erf&uuml;llt der Daily-CNG-Motor.&nbsp;</p> <p> F&uuml;nf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks f&uuml;r insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zus&auml;tzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall daf&uuml;r, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur n&auml;chsten Erdgastankstelle retten zu k&ouml;nnen. Davon m&uuml;ssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen t&auml;glich selten mehr als 70 Kilometer zur&uuml;ck. &Ouml;fter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden.&nbsp;</p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefl&auml;che von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenw&auml;nde sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckw&auml;nde bei Bedarf auf 80 Zentimeter erh&ouml;hen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW &Ouml;l in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefl&auml;che. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsger&auml;ten, Schaufeln und Besen h&auml;ufig auch Sch&uuml;ttg&uuml;ter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte H&ouml;lzer oder Abf&auml;lle transportieren m&uuml;ssen.&nbsp;</p> <p> Betriebsleiter Domes plant f&uuml;r die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zur&uuml;ckgelegt haben. &bdquo;Wenn uns die Erdgas-Daily in den n&auml;chsten Monaten bei der Zuverl&auml;ssigkeit und dem Verbrauch &uuml;berzeugen, ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass wir bei zuk&uuml;nftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen&ldquo;, sagte der gelernter Landschaftsg&auml;rtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der &Uuml;bergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den st&auml;dtischen Betriebsh&ouml;fen der &uuml;brigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie k&uuml;nftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>