Elektromobilität im Handwerk
<p><span style="color:hsl(0, 0%, 0%);">Mercedes-Benz und Sortimo bieten ausgebaute eVito zum Testen</span></p>
Mercedes-Benz Vans bietet ab sofort gemeinsam mit dem VanSolution Partner Sortimo interessierten Handwerksbetrieben die Möglichkeit, batterieelektrisch angetriebene und mit einem hochwertigen Regalsystem ausgestattete eVito Kastenwagen zu testen. Die Fahrzeuge werden über die Mercedes-Benz Automotive Mobility zur Verfügung gestellt und können für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen direkt am Sortimo Innovationszentrum Zusmarshausen zu einem Preis von nur 56 € pro Woche (Preis zzgl. MwSt.) angemietet werden. Dort ist im Jahr 2021 mit 72 Ladesäulen der bis dahin größte Ladepark Europas, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A8, entstanden. Ziel der Aktion ist es, neue Kunden aus den unterschiedlichen Handwerksbranchen für die Elektromobilität zu begeistern und direktes Feedback zu bekommen.
Steffen Lucas, Head of Sales and Marketing Mercedes-Benz Vans Europe & Geschäftsleitung Vertrieb Transporter und Vans Deutschland: „In Zusammenarbeit mit unserem VanSolution Partner Sortimo bringen wir die Transformation zur Elektromobilität weiter voran und bieten Handwerksbetrieben eine konkrete Entscheidungshilfe für die Umstellung auf lokal-emissionsfreie Antriebe. Im Fokus steht die Vorstellung einer branchenspezifischen Lösung für Handwerker- und Industriekunden. Gemeinsam mit Sortimo bieten wir unseren Kunden damit geprüfte und zertifizierte Ausbaulösungen ab Werk für einen individuellen Einsatzzweck an.“
Reinhold Braun, Geschäftsführer der Sortimo International GmbH: „Wir bieten integrierte und flexible Ausbaulösungen für unterschiedlichste Branchen an, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden und die bestmögliche Laderaumnutzung des Fahrzeugs angepasst werden können. Das gemeinsame Projekt mit Mercedes-Benz Vans soll unseren gewerblichen Kunden zeigen, dass diese Lösungen in der Praxis auch hervorragend mit batterieelektrisch angetriebenen Transportern funktionieren. Der Standort an unserem Innovationszentrum verdeutlicht die Zukunftsfähigkeit dieses gemeinsamen Angebotes.“
Der Mercedes-Benz eVito Kastenwagen: perfekt für Handwerk und Gewerbe
Der lokal emissionsfreie Transporter wurde 2018 erfolgreich im Markt eingeführt und erhielt als Kastenwagen Ende letzten Jahres ein umfangreiches Update des elektrischen Antriebsstranges (eATS) sowie eine neue Batterie mit einer nutzbaren Kapazität von 60 kWh. Mit einer Reichweite von 242‑314 Kilometer (Reichweite wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt) und serienmäßiger Schnellladefunktion spricht der Transporter einen breiten Nutzerkreis im gewerblichen Güterverkehr an.
Der eVito ist in zwei Längen und mit bis zu 6,6 m³ Ladevolumen verfügbar. Unter der Front sitzt der eATS, welcher mit einer Spitzenleistung von 85 kW die Vorderräder antreibt. Der Mercedes‑Benz eVito Kastenwagen verfügt über einen wassergekühlten AC On-Board Lader (OBL) mit einer Ladeleistung von max. 11 kW. Damit ist er für das Wechselstromladen (AC) beispielsweise am Gewerbestandort, auf Betriebshöfen oder an öffentlichen Ladestationen vorbereitet. Geladen wird über die CCS-Ladedose im Stoßfänger vorne links. Über diese wird auch das Schnellladen mittels Gleichstrom (DC) möglich. Damit kann der eVito dank einer serienmäßigen Ladeleistung von maximal 50 kW (Maximale Ladeleistung an DC-Ladestation mit Versorgungsspannung 400 Volt, Strom 300 A) oder optional maximal 80 kW an einer DC-Schnellladestation in ca. 50 oder 35 Minuten (Minimale Ladezeit von 10 bis 80% unter optimalen Bedingungen an DC-Ladestation mit Versorgungsspannung 400 Volt, Strom 300 A) von 10 ‑ 80 % aufgeladen werden.
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Um seine Batterie auch während der Fahrt mittels intelligenter Betriebsstrategie aufzuladen, bietet der eVito Kastenwagen verschiedene Rekuperationsstufen. Eine besonders effiziente und komfortable Fahrweise ermöglicht dabei die Rekuperationsstufe DAUTO. Nach der Maxime „vorausschauend fahren und Energie sparen“ werden Informationen vernetzt und die Stärke der Rekuperation situationsspezifisch und in Echtzeit angepasst. Darüber hinaus helfen drei Fahrprogramme dem Kunden dabei, während der Fahrt individuell und auf Knopfdruck zwischen maximalem Komfort und maximaler Reichweite zu wählen. Für Kunden, die mehr Platz bzw. Laderaum benötigen, hat Mercedes-Benz Vans mit dem eSprinter ebenfalls ein passendes Fahrzeug im Portfolio.
Sortimo Fahrzeugeinrichtung SR5 im Herbst auch als VanSolution Lösung erhältlich:
Die eVito werden von Sortimo mit dem SR5 Regalsystem ausgestattet, das ab Herbst als VanSolution ab Werk erhältlich sein wird. Die Fahrzeugeinrichtung SR5 von Sortimo bietet eine maximale Laderaumnutzung und bestmögliche Übersicht im Fahrzeug durch diverse Ordnungselemente. Das Sortimo EcoSystem sorgt für eine durchgängige Kompatibilität der Regale zu gängigen Werkzeugboxen sowie zum praktischen ProClick Werkzeugtaschen-System. SR5 ist durch individuelle Zubehöre erweiterbar. Der Laderaum ist zum Schutze der Karosserie und somit zum Werterhalt verkleidet. Zudem ist der Ladeboden bereits mit Anbindungspunkten für ein weiteres Regal vorgesehen, wodurch eine nachträgliche Montage kostengünstig möglich ist.
Über Mercedes-Benz Automotive Mobility
Mit Miet- und Abonnement-Modellen rundet Mercedes-Benz Automotive Mobility das Angebot an Mobilitätsdienstleistungen von Mercedes-Benz ab und ermöglicht neben klassischem Leasing und Finanzierung eine flexiblere Form der Fahrzeugnutzung. Für das Mietmodell bietet Mercedes-Benz Automotive Mobility eine breite Auswahl an Pkw- und Transporter-Modellen aller Fahrzeugklassen und Baureihen von Mercedes-Benz und smart an, inklusive die Mercedes EQ-Modelle sowie die vollelektrischen Mercedes-Benz Transporter eVito und eSprinter. Der Mietservice kann bei allen teilnehmenden Mercedes-Benz Niederlassungen und Vertragspartnern an mehr als 400 Standorten in Deutschland in Anspruch genommen werden und bietet Kunden durch das Angebot unterschiedlicher Tarife und Mietzeiträume von 24 Stunden bis zu 24 Monaten maximale Flexibilität. Die Mercedes EQ-Modelle und die vollelektrischen Transporter bietet Mercedes-Benz zudem im Abonnement an. Das Abo-Angebot richtet sich insbesondere an Kunden, die einen unkomplizierten und flexiblen Einstieg in die Elektromobilität wünschen, ohne sich langfristig zu binden. Für den Autohandel sind die flexiblen Nutzungsangebote eine weitere Möglichkeit, neue Zielgruppen mit kurz- bis mittelfristigem Mobilitätsbedarf für neue Modelle zu begeistern.
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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