Renault Rafale Présidentiel: Ein außergewöhnlicher Renault für den französischen Präsidenten
Mit dem neuen Renault Rafale Présidentiel beginnt eine neue Etappe in der historischen Zusammenarbeit zwischen dem französischen Automobilhersteller und französischen Präsidenten. Das exklusive Modell setzt eine mehr als 100 Jahre alte Tradition fort und ist aus einer einzigartigen Kooperation zwischen dem Élysée-Palast, dem Automobilhersteller Renault und renommierten französischen Handwerkern entstanden.
Der Rafale Présidentiel spiegelt die Vision von Renault wider, „voitures à vivre” zu bauen. Er ist als rollendes Büro konzipiert, das auf die Bedürfnisse des Amtes zugeschnitten ist und Komfort, Konnektivität und Privatsphäre vereint. Die Basis bildet der Renault Rafale Hyper Hybrid E-Tech 4x4 mit 300 PS – ein leistungsstarker Plug-in-Hybrid mit modernsten Technologien (Renault Rafale Hyper Hybrid E-Tech 4x4 300 Plug-in: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert 0,6 l/100 km plus Stromverbrauch gewichtet kombiniert 22,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen gewichtet kombiniert 14 g/km; CO2-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert 6,2 l/100 km; CO2-Klasse bei entladener Batterie: E).
Der neue Renault Rafale Présidentiel steht für französische Innovation, Langlebigkeit und Spitzenleistungen. Er wurde im Renault Designzentrum in Guyancourt entworfen: Seine klassischen, harmonischen Linien werden durch ebenso markante wie dezente Merkmale wie einen Kühlergrill in den Farben der französischen Flagge, abnehmbare Fahnenhalter und blaue, weiße und rote Embleme an den Vordertüren ergänzt. Die Karosserie ist in exklusivem Bleu Présidence lackiert und begrenzt die Wärmeaufnahme auf 10 °C, um den Klimakomfort im Fahrzeuginneren zu erhöhen. Der Lack besitzt zudem einen blau-weiß-roten Glitzereffekt, der im Sonnenlicht sichtbar wird.
Das Soft-Close-System der hinteren Türen gewährleistet einen sanften und geräuschlosen Betrieb und entspricht den protokollarischen Anforderungen. Die Fahnenhalter sind diskret hinter Zugangsklappen angebracht, um bei offiziellen Fahrten ein attraktives, aber zurückhaltendes Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Das Fahrzeug wurde gepanzert, verlängert und mit spezifischen technischen Merkmalen ausgestattet. Aus Gründen der Sicherheit und des Komforts wählten die Konstrukteure Verbundwerkstoffe, die sowohl leicht als auch stabil sind. Die zertifizierte Panzerung fügt sich unauffällig in das Gesamtdesign des Fahrzeugs ein, ohne dessen optische Identität zu verändern. Das Fahrwerk gewährleistet ruhige und stabile Fahreigenschaften auch in städtischen Umgebungen, während die Federung auf das höhere Gewicht durch die Panzerung angepasst wurde. Hinzu kommen 20-Zoll-Chicane-Räder, Michelin-Allwetterreifen und eine Allradlenkung, die zu einer idealen Balance aus Agilität, Manövrierfähigkeit und Stabilität beitragen. Ziel ist es, Schutz, Komfort, Diskretion und Effizienz auf höchstem Niveau zu bieten.
Ein außergewöhnliches voiture à vivre

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Der Renault Rafale Présidentiel erfüllt nicht allein repräsentative Zwecke – er ist auch ein Büro auf Rädern. Als echter Renault ist er ein voiture à vivre, das den Komfort, die Hightech-Innovationen und die robuste Stärke besitzt, die das französische Präsidentenamt erfordert. Ein außergewöhnliches Fahrzeug, das den Präsidenten auf offiziellen Reisen unterstützt und einen funktionalen, vernetzten und sicheren Arbeitsbereich bietet.
Der hintere Teil des Fahrgastraums dient als rollendes Büro mit maßgeschneiderter, funktionaler und ergonomischer Einrichtung. Besonderes Augenmerk wurde auf den Klima- und Akustikkomfort gelegt: Durch die umfassende Schalldämmung entsteht eine Umgebung, die zum Arbeiten und für vertrauliche Gespräche einlädt, während die optimierte Klimatisierung eine ausgewogene Innenraumtemperatur gewährleistet.
Eine französische Drei-Wege-Kooperation
Das Projekt ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Élysée-Palast, Renault und renommierten französischen Handwerkern. Bereits in der Konzeptionsphase arbeitete ein Team aus Chauffeuren, Sicherheitsbeamten und Mechanikern aus der Präsidentenwerkstatt mit den Ingenieuren zusammen, um die spezifischen Anforderungen an Sicherheit, Komfort und Funktionalität für diesen Fahrzeugtyp zu definieren. Dieser ganz besondere Rafale ist das Ergebnis ihrer gemeinsamen Bemühungen. In Design und Technik entwickelt von der Renault Group, wurde er speziell für die Bedürfnisse des Élysée-Palastes angefertigt.
Der Renault Rafale Présidentiel ist auch ein Vorzeigeobjekt für ausländische Staatschefs und Würdenträger, das französische Exzellenz und Lebensart verkörpert. Von den hochwertigen Materialien bis hin zur Präzision der Verarbeitung vermittelt jedes Detail ein modernes und kreatives Bild von Frankreich. In den Materialien und maßgeschneiderten Ausstattungselementen spiegeln sich die vielen Facetten des französischen Know-hows wider. Daraus ist ein Interieur entstanden, das den Aufgaben des Präsidentenamtes gerecht wird.
Noir Grand Antique Marmor aus den Pyrenäen: ein hochwertiges Hightech-Material, hergestellt von Mineral Expertise
Ein Material, das in der Automobilwelt sehr selten anzutreffend ist, ist Marmor. Im Rahmen eines sorgfältigen Auswahlverfahrens haben sich die Designer für einen schwarzen Marmor mit weißen Adern entschieden, der in den Pyrenäen abgebaut wird. Er ist präzise um die hintere Mittelkonsole, auf dem Armaturenbrett und auf dem mittleren Teil des Lenkrads platziert und verleiht dem als rollendes Büro konzipierten Innenraum ein elegantes mineralisches Finish.
Der gesamte Prozess von der Auswahl der Marmorblöcke bis zu ihrer Integration wurde von Mineral Expertise überwacht, einem führenden französisch-italienischen Spezialisten für Steinmetzarbeiten. Es gelang dem Unternehmen, das hochwertige Material an die technischen Anforderungen der Automobilindustrie anzupassen und ein Maß an Finesse, Festigkeit und Haltbarkeit zu erreichen, das den Standards von Renault entspricht.
Feine Intarsienarbeiten von Ludovic Avenel
Ludovic Avenel ist Absolvent der Kunsthochschule École Boulle und hat eine Ausbildung in Tischlerei, Produktdesign und Innenarchitektur absolviert. In seiner 2008 eröffneten Werkstatt in Paris verbindet er traditionelle Techniken mit modernster Technologie. Er entwirft und fertigt maßgeschneiderte Möbel und Einrichtungsgegenstände von raffinierten Einzelstücken bis hin zu Großprojekten. Für den Renault Rafale Présidentiel hat er die Verkleidung für die hinteren Bedienfelder entworfen. Sie besteht aus dunklem Buchenholz mit Intarsienverzierung und bildet mit ihrer handgefertigten Oberfläche, die eine natürliche Wärme vermittelt, einen eleganten Kontrast zum Marmor. Die maßgeschneiderte Verkleidung, die die Exzellenz französischer Handwerkskunst verdeutlicht, passt perfekt zu den ästhetischen und funktionalen Anforderungen im Innenraum des Präsidentenfahrzeugs.
Exklusive Polsterung aus den Renault Werkstätten
Die Polstermeister von Renault verbinden in ihrer Arbeit Tradition und Innovation. Für den Renault Rafale Présidentiel wurde jedes Detail mit größter Sorgfalt gefertigt, um den protokollarischen Anforderungen gerecht zu werden. Das Leder stammt aus ausgewählten Reststücken und wurde in speziellen Farben neu verarbeitet, während die blauen Ziernähte der offiziellen Farbpalette der Republik entsprechen. Die Kopfstützen sind mit einer fein gearbeiteten Lasergravur des französischen Wappens versehen: eine Pelta mit Liktorenbündel und Eichen- und Olivenzweigen. Auf der Rückseite der Vordersitze befinden sich diskrete und funktionale Kartentaschen, in denen nützliche Gegenstände verstaut werden können. Eine der größten Herausforderungen war die Belüftung der Rücksitze. Diese erforderte besonderes Know-how im Bereich der Feinmechanik, um maximalen Komfort zu gewährleisten, ohne die Eleganz des Designs zu beeinträchtigen.
Eine maßgeschneiderte Mittelkonsole von Design & Solution
Design & Solutions ist Spezialist für Automobil-Prototypenbau und hat als langjähriger Partner von Renault für Prototypen und Konzeptfahrzeuge eine exklusive und elegante hintere Mittelkonsole für den Renault Rafale Présidentiel gebaut. Die mit Alcantara bezogene Konsole wurde speziell für die besonderen Anforderungen der Präsidenten-Limousine entwickelt und verdeutlicht die Fähigkeiten von Design & Solution, Objekte mit Schwerpunkt auf ergonomischem Design, integrierten Technologien und wahrgenommener Qualität zu schaffen.
Ein diskretes Panzerungssystem – zertifiziert von Centigon, dem französischen Experten für mobilen Schutz
Centigon France ist europäischer Marktführer in der Entwicklung und Herstellung von maßgeschneiderten gepanzerten Fahrzeugen für den zivilen, militärischen und Sicherheitssektor. Das Unternehmen besitzt über 75 Jahre Erfahrung und liefert zertifizierte, innovative Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Kunden zugeschnitten sind. In enger Zusammenarbeit mit Renault wurde eine optimale Integration der Panzerung erreicht. Das Unternehmen hat sein gesamtes Know-how in die Entwicklung des Renault Rafale Présidentiel eingebracht, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den geforderten Standards entspricht.
Eine über 100 Jahre währende Allianz zwischen Renault und französischem Präsidenten
Schon im Jahr 1920 entwarf Renault sein erstes ikonisches Modell für den Élysée-Palast: Der Renault 40 CV war ein Flaggschiff des französischen Luxus und wurde von Präsident Paul Deschanel und seinen Nachfolgern genutzt. Seitdem haben zwölf Staatschefs Renault Fahrzeuge für offizielle Einsatzzwecke ausgewählt: Vom Reinastella bis zur Safrane Limousine verbanden sie elegantes und raffiniertes Design mit Innovation und Komfort und verkörperten das Prestige des Präsidentenamtes.
Renault hat die Fahrzeuge stets mit Panzerung, Komfort und modernsten Technologien an die Bedürfnisse des Staates angepasst. Jedes Modell spiegelt französische Eleganz, technisches Know-how und Prestige wider. Seit 105 Jahren ist Renault nicht nur ein Hersteller, sondern auch ein Akteur in der Geschichte der Französischen Republik.
Diese lange Tradition setzt nun der Renault Rafale fort, indem er Innovation, Verantwortung und Exzellenz in einem einzigartigen französischen Ansatz vereint.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
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Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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