Seit 100 Jahren Qualität und Innovation: Aral feiert Jubiläum und treibt Mobilitätswende voran
Vor 100 Jahren, im Frühjahr 1924, schlug die Geburtsstunde einer der bekanntesten und traditionsreichsten Marken Deutschlands. Mit einem Festakt in der Bochumer Jahrhunderthalle feierte Aral am Donnerstag (27. Juni) sein Markenjubiläum, das mit der Erfindung des ersten Super-Kraftstoffs der Welt 1924 einherging. Bundeskanzler Olaf Scholz gratulierte dem Unternehmen im Rahmen einer Videobotschaft vor rund 500 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Mit rund 2.400 Standorten ist Aral heute größter Anbieter in Deutschland, dem wichtigsten europäischen Tankstellenmarkt. Seit 2002 ist Aral die Tankstellenmarke von bp in Deutschland.
"Ein volles Jahrhundert Aral, das ist ein volles Jahrhundert Mobilität in Deutschland", erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz. "Das ist der Kraftstoff, der unsere Wirtschaft und Gesellschaft mit aufgebaut hat und weiter am Laufen hält. Die größte globale Herausforderung unserer Zeit ist der Klimawandel. Das heißt, wir müssen uns weiterentwickeln. Zugleich bedeutet dies neue Chancen, neuen Erfindergeist und neue Lösungen. Aral macht genau das, mit dem Ausbau des ultraschnellen Ladenetzes oder bei der Weiterentwicklung der Kraftstoffe. Ich bin überzeugt, dass wir den Wandel hin zur nachhaltigen Mobilität gut hinbekommen werden. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Aral danke ich für ihren Einsatz. Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum!"
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Die Mobilität in unserem Land nachhaltiger zu machen, ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur und emissionsärmere Kraftstoffe von Unternehmen wie Aral sind wichtige Beiträge, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu unterstützen. Mit ihrer Infrastruktur können sie einen entscheidenden Beitrag leisten, um Mobilität für Millionen von Menschen so einfach wie möglich zu gestalten."
Breites Kraftstoffangebot, ultraschnelles Laden und attraktives Convenience-Angebot
"Die Erfolgsgeschichte von Aral bedeutet stetige Veränderung und Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden. Vor 100 Jahren erfanden wir den ersten Super-Kraftstoff, heute erfinden wir die Tankstelle von morgen", erklärte Aral Vorstandsvorsitzender Achim Bothe. "Die Tankstelle wird sich zur Drehscheibe der Mobilität weiterentwickeln. Mit einem erweiterten Kraftstoffportfolio, ultraschnellem Laden und einem attraktiven Shopangebot haben wir frühzeitig die Weichen gestellt. Dazu zählen unsere Ultimate-Hochleistungskraftstoffe, die testweise Einführung der emissionsärmeren Aral Futura-Kraftstoffe, bereits rund 2.700 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, ein attraktives Convenience-Angebot mit inzwischen rund 900 REWE To Go-Shops und die geplante Einführung von Aral HVO."
Emma Delaney, Executive Vice President Customers & Products bei bp, betonte: "Wir sind stolz auf unseren blauen Diamanten und gratulieren dem Team Aral sehr herzlich zu seinem Erfolg. Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Marke ist eine wichtige Säule. Wir wollen erste Wahl für unsere Kunden bleiben. Der Ausbau der Elektromobilität, in Verbindung mit einem hochwertigen Convenience-Angebot sowie zunehmend emissionsärmeren Kraftstoffen sollen wichtige Bestandteile unserer globalen Unternehmensstrategie sein. Deutschland ist eine Blaupause für uns und unter den weltweit fünf wichtigsten Märkten von bp."
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Ausgabe 3/2024
Und, nicht oder - Versorgungssicherheit gewährleisten und emissionsärmere Geschäftsfelder aufbauen
Patrick Wendeler, Vorstandsvorsitzender der BP Europa SE sowie Vorsitzender des Aral AG Aufsichtsrats, ergänzt: "Wir wollen weiterhin wesentlich zur Energie- und Mobilitätswende in Deutschland beitragen. Die Energiebranche befindet sich in einer tiefgreifenden Transformationsphase. Unser Plan ist es, bis 2030 bis zu 10 Mrd. Euro in Deutschland zu investieren. Dabei leitet uns unser Motto "Und, nicht oder". Wir investieren in unser klassisches Geschäft, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen wir neue, emissionsärmere Geschäftsfelder weiter aufbauen."
Das Vorgänger-Unternehmen von Aral wurde bereits am 28. November 1898 durch 13 Bergbauunternehmen als "Westdeutsche Benzol-Verkaufs-Vereinigung" in Bochum gegründet. Die Anfänge der Aral Forschung, die bis heute ebenfalls ihren Sitz in Bochum hat, reichen bis ins Jahr 1919 zurück. 1924 legte u.a. der Chemiker Walter Ostwald mit seiner Forschung die Grundlage für den neuen Super-Kraftstoff, der den Namen "B.V.-Aral" erhielt. Der Name Aral wurdezusammengesetzt aus Aromaten und Aliphaten.
1928 gelang die erste Ost-West-Atlantik-Überquerung mit einem Flugzeug, das mit Benzol-Kraftstoff betankt wurde. Im Zuge der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft wurde der Kraftstoffvertrieb ab 1939 zentralisiert. Statt Markenbenzin wurde nur noch Einheitskraftstoff verwendet, der auch verbleit wurde. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges, im Jahr 1951, entfiel die Zwangsbewirtschaftung und der Qualitätskraftstoff konnte wieder unter dem eigenen Markennamen angeboten werden. 1969 eröffnete Aral die erste Selbstbedienungs-Tankstelle. Ab 1985 wurde der Kraftstoff Aral Super Bleifrei eingeführt, 1989 Aral SuperPlus und ab 2004 die Ultimate-Hochleistungskraftstoffe. Seit dem 1. Juli 2002 ist bp Anteilseigner der Aral AG.
Ausbau des ultraschnellen Ladenetzes und Convenience-Angebots
2014 wurden an den ersten zehn Pilotstandorten REWE To Go-Shops an Aral Tankstellen in Betrieb genommen. Der Vertrag mit dem strategischen Partner, der REWE-Tochter Lekkerland, wurde erst kürzlich bis ins Jahr 2028 verlängert. Seit 2021 wird unter der Marke "Aral pulse" das Ultraschnell-Ladenetz ausgebaut. Aral zählt inzwischen zu den größten Anbietern von ultraschneller Ladeinfrastruktur in Deutschland. Bis 2030 sollen bis zu 20.000 Ladepunkte entstehen. 2023 wurde Aral pulse im Rahmen des Connect-Ladenetztest zum besten Schnellladeanbieter in Deutschland gekürt.
Aral verzeichnet täglich rund 2 Mio. Kundenkontakte an den Tankstellen, ist mit mehr als 85.000 herausgegebenen Kaffees pro Tag Deutschlands größter Coffee To Go-Anbieter und mit rund 15 Mio. Fahrzeugwäschen pro Jahr Deutschlands größter Anbieter im Waschgeschäft an Tankstellen.
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A.T.U-Fuhrpark-Treff
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Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
Aktuelles
Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls
<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschließenden Manipulation obliegt dem Schädiger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner lückenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisführung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände. Dabei mögen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umstände liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen für einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls überzeugt ist.</p> <p> Für das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kläger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der späteren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das persönliche Verhältnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber dem beklagten Haftpflichtversicherer zunächst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass für das Zusammentreffen an der Unfallstelle zunächst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das persönliche Verhältnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall hätte sich von Anfang an um eine wahrheitsgemäße und vollständige Darstellung des Geschehens bemüht, gerade wenn besondere Umstände – wie hier die Verabredung am Unfallort – objektive Zweifel hätten hervorrufen können. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens hätte – ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden können.</p> <p> <em>OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
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