BMW auf der RETTmobil 2024
Die RETTmobil 2024 übernimmt als internationale Leitmesse für Rettung und Mobilität die Funktion einer zentralen Informationsplattform für Polizei, Feuerwehr und Rettungs-dienste weltweit. Mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in der Entwicklung und Fertigung von Einsatzfahrzeugen bietet die BMW Group ein umfassendes Portfolio an funktionalen und qualitativ hochwertigen Premium-Automobilen und -Motorrädern, die optimal auf dieses hochspezialisierte Umfeld eingestellt sind.
Die Einsatzfahrzeuge der BMW Group – ob mit zwei oder vier Rädern – überzeugen nicht nur durch ihre herausragende Funktionalität, Leistung und Sicherheit. Sie setzen auch einen Maßstab in Bezug auf Innovation und Nachhaltigkeit.
Als Premium-Hersteller versteht sich die BMW Group auch als zuverlässiger Partner für individuelle Mobilitätslösungen. Auch in Zukunft: Deshalb bleibt die BMW Group durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung am Puls der Zeit, um zukunftsweisende Technologien und nachhaltige Ansätze gerade im Bereich der Einsatzfahrzeuge voranzutreiben.
Auch die Nachfrage nach vollelektrischen Modellen steigt stetig weiter an. Die BMW Group treibt die Elektrifizierung der gesamten Fahrzeugflotte konsequent voran. Ziel ist es, dass 2030 mindestens jedes zweite Fahrzeug vollelektrisch sein soll.
Werkseigene Umrüstung am Standort München: Qualität durch Kompetenz
Tradition schafft Innovation: Das Werk der BMW Group in München leistete gerade in der Fertigung von Einsatzfahrzeugen für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Regierungsorganisationen Pionierarbeit.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Die Erfolgsgeschichte begann in den 1950er Jahren, als die Münchner Polizei erste BMW-Modelle auf Streife schickte. Kult-Charakter erlangte dabei insbesondere der BMW 501, der als erstes Fahrzeug der Marke BMW gezielt für den Polizeidienst umgerüstet worden war.
Sein robuster 6- und 8-Zylinder-Motor galt seinerzeit als wegweisend – vor allem in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. „Funkstreife Isar 12“ machte den Streifenwagen der Münchner Polizei sogar zum deutschlandweiten TV-Serienstar – und brachte ihm den Spitznamen „Barockengel“ ein.
Unvergleichliches Know-how
Damals wie heute erfolgt die Fertigung von Spezialfahrzeugen im Werk der BMW Group in München, das mit mehr als 65 Jahren Produktionserfahrung über ein unvergleichliches Know-how verfügt – geprägt von Qualität und Innovation.
Für die Entwicklung der behördenspezifischen Ausstattung ist generell die BMW M GmbH verantwortlich, für die entsprechende Integration in die Fahrzeuge das BMW-Zentrum für Behörden und Sonderfahrzeuge (ZBS).
Exzellente Fertigung
Gerade das Zentrum für Behörden und Sonderfahrzeuge ermöglicht es, Kompetenzen und Materialsteuerung zu bündeln, um ein gleichbleibend exzellentes Fertigungsniveau sicherzustellen.
Die BMW Group ist deshalb auch in der Lage, ein breites Spektrum an spezialisierten Konfigurationen und spezifischen Ausstattungen zur Verfügung zu stellen – wie Sondersignalanlagen, Funkvorrüstungen oder den digitalen Rückspiegel mit Kamera im Kofferraumbereich, der auch bei vollem Kofferraum den sicheren Blick nach hinten zulässt.
Der Vorteil: Das umfassende Leistungsportfolio passt sich nicht nur flexibel den individuellen Anforderungen der Behörden an. Es erlaubt auch die Erstellung von Konformitätsbescheinigungen und Homologation sowie die Messung der WLTP-Werte speziell für Einsatzfahrzeuge.
Vielfältiges Modell- und Motorenangebot
Aktuell konfiguriert die BMW Group verschiedene Baureihen als Einsatzfahrzeuge – unter anderem BMW 3er, BMW 5er, BMW 7er, BMW X1 und BMW X3. Mit werkseitigen Vorbereitungen lassen sich zudem der BMW 1er und der BMW X5 nachrüsten.
Neben dem umfangreichen Modellangebot baut die BMW Group auch verstärkt auf neue und innovative Antriebskonzepte wie moderne Verbrennungsmotoren, Plug-in-Hybride und vollelektrische Antriebe.
Gerade mit dem BMW iX1 stärkt die BMW Group ihre führende Rolle bei der Integration von Elektroantrieben. So erfüllt der innovative SUV nicht nur die Qualitäts-, Sicherheits- und Leistungsstandards von Einsatzfahrzeugen. Er steht auch für eine fortschrittliche Antriebstechnologie.
Mehrere deutsche Bundesländer nahmen bereits Elektrofahrzeuge in ihre Behördenflotten auf. Ein Trend, der die wachsende Bedeutung der Elektromobilität im Bereich von Behördenfahrzeugen verdeutlicht und das Engagement Deutschlands für eine nachhaltige und umweltbewusste Zukunft im öffentlichen Dienst unterstreicht.
Behörden- und Einsatzfahrzeuge von BMW: Individualität durch Know-how
Die BMW Group setzt als Premium-Hersteller auf die Entwicklung hochspezialisierter Mobilitätskonzepte, die auch der Verpflichtung zu nachhaltigen Lösungen und sozialer Verantwortung nachkommen.
Das leistungsstarke Modell- und Ausstattungs-Portfolio für Einsatzfahrzeuge schafft die Basis, flexibel und individuell auf die wachsenden Anforderungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zu reagieren.
Auf der RETTmobil 2024 zeigt die BMW Group vier Fahrzeuge und zwei Motorräder, die das unbedingte Engagement für eine sichere Zukunft herausstellen.
Der neue BMW 520d xDrive Touring: Bleibt im Einsatz souverän
Der BMW 520d xDrive Touring ist eine Kombination aus Leistung und technologischer Modernität. Gerade durch seinen sportlichen Auftritt, das großzügige Raumangebot und die praktische Funktionalität eignet sich der BMW 520d xDrive Touring hervorragend als Einsatzfahrzeug.
Als besonders flexibel erweist sich beispielsweise der Kofferraum, dessen Volumen von 570 l auf bis zu 1.700 l wächst, und so Einsatz- und Dienstausrüstung perfekt verstaut. Gerade die umfangreichen Sonderausstattungs-Optionen sorgen für ein neues Niveau an Fahrkomfort, Effizienz und Sicherheit.
So bringt der BMW 520d Touring den xDrive Allradantrieb mit, der bei verschiedensten Straßen- und Wetterbedingungen eine optimale Traktion und Stabilität sicherstellt – und die Geländegängigkeit optimiert, was gerade bei Rettungseinsätzen in unterschiedlichen Umgebungen von Vorteil ist.
Die zahlreichen Fahrassistenzsysteme – wie der Spurhalteassistent, der Notbremsenassistent, der adaptive Tempomat und die Parkassistenten – machen den BMW 520d xDrive Touring zu einem ausgesprochen intelligenten Mobilitätspartner.
Denn die durchdachten Systeme unterstützen nicht nur die Sicherheit der Fahrer, sondern erleichtern auch das Handling des Fahrzeugs in kritischen Situationen – ob bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn oder beim schnellen Einparken in der Stadt.
BMW iX1 xDrive30: Übernimmt das Kommando der Feuerwehr
Der BMW iX1 xDrive30 ist ein allradgetriebenes, vollelektrisches Fahrzeug, das durch seine hervorragende Raumnutzung und den agilen Fahrkomfort überzeugt. Bei einer Reichweite von bis zu 439 km (WLTP) stellt sich der BMW iX1 xDrive30 auf alle Einsätze optimal ein. Das xDrive Allradsystem erweitert das fahrdynamische Potenzial des Fahrzeugs, da es die Antriebskräfte in Abhängigkeit von Fahrbahnbeschaffenheit und Kraftschluss zwischen Rad und Fahrbahn radindiviuell verteilt – und das in Sekundenbruchteilen.
Sportsitze und Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer bieten zudem einen ausgezeichneten, rückenschonenden Sitzkomfort sowie sicheren Halt auf dem Weg zum Einsatzort. Das innovative Head-Up Display liefert dem Fahrer dabei alle wichtigen Informationen – insbesondere die Richtungshinweise des Live Cockpit Professional – ohne den Blick von der Straße abwenden zu müssen.
Bei Dunkelheit und schlechtem Wetter kümmern sich die Adaptiven LED-Scheinwerfer mit Abbiegelicht um eine ideale Ausleuchtung der Fahrbahn. Zwei blaue LED Frontblitzer Typ Sputnik Mini black, verbaut im Randbereich der Fahrzeugniere, sowie LED-Blitzleuchten in der Heckklappenverkleidung und eine Digitalfunkvorrüstung stärken den Charakter des kraftvollen SUVs.
Für den Sondereinsatz bei der Feuerwehr stehen die exklusive Design-Folierung „Feuerwehr“ sowie die Dachbalken-Signalanlage DBS 5000 mit Alley Lights, Arbeitsscheinwerfer, Powerblitz, Zusatzblitz sowie Druckkammerlautsprecher zur Verfügung.
BMW X1 xDrive25e: Bringt die Rettung auf Spur
Der BMW X1 xDrive25e mit Plug-in-Hybrid-Technik kombiniert Effizienz mit Flexibilität zu einem perfekten Rettungsdienstfahrzeug. Der leistungsstarke Hybridantrieb fährt dabei im rein elektrischen Modus bis zu 50 Kilometer – leise und emissionsfrei. Längere Strecken wiederum deckt der Verbrennungsmotor zuverlässig ab.
Der xDrive-Allradantrieb, der verschiedene Straßenverhältnisse fest im Griff hat, aber auch die robuste Bauweise machen den BMW X1 xDrive25e zu einem zuverlässigen Mobilitätspartner für eine schnelle und effektive Notfallintervention.
Das großzügige Platzangebot im Innenraum bietet hohen Komfort und erleichtert die Aufnahme von Rettungsausrüstung und medizinischem Equipment, auf das die Einsatzkräfte problemlos Zugriff haben. Damit keine Gegenstände aus dem Gepäckraum nach vorne gelangen, ist ein Stahltrenngitter eingebaut.
Für die Kommunikation mit der Leitstelle und anderen Einsatzkräften verfügt der BMW X1 xDrive25e über eine Funkantenne auf dem Dachbalken und eine Digitalfunkvorbereitung für das Mobilfunkgerät Sepura MRT mit Handbedienteil.
Eine größtmögliche Starterbatterie steckt bereits im Serienfertigungsprozesses des Basisfahrzeugs. Vielfältige Ausstattungselemente wie das Navigationssystem Professional, die beheizbaren Aktivsitze für Fahrer und Beifahrer, der BMW Driving Assistant mit Spurwechselwarnung und das BMW Head-Up Display sorgen auf der Einsatzfahrt für noch mehr Sicherheit.
Das gilt auch für die Adaptiven LED-Scheinwerfer, den Fernlichtassistenten und die Nebelscheinwerfer, die sich selbst bei widrigen Wetterbedingungen und bei Dunkelheit auf Sicht setzen. Darüber hinaus verfügt der BMW X1 xDrive25e über Alley Lights und Powerblitz vorne, die sich mit dem Bedienteil HBE300 steuern lassen – inklusive Außendurchsagefunktion und einem Tonfolgeverstärker.
Die Folierung als Rettungsdienstfahrzeug sowie die Sondersignalanlage DBS 4000 Notarzt/Rettungsdienst verspricht maximale Aufmerksamkeit – auf dem Weg zum und direkt am Einsatzort. Verbaut sind die blauen LED-Frontblitzer sowie je zwei gelbe und blaue LED-Blitzer in der Verkleidung der Heckklappe.
BMW X5 xDrive50e: Ermittelt im Ernstfall verdeckt
Der BMW X5 xDrive50e steht für gehobene Einsätze – auch auf schwierigstem Terrain. Mit seiner Schnelligkeit, Geräumigkeit und Sicherheit zeigt sich der BMW X5 xDrive50e besonders vielseitig und gerade in anspruchsvollen Situationen höchst konzentriert und souverän.
Der leistungsstarke Plug-In-Hybrid, der für eine dynamische und effiziente Fahrt sorgt, liefert nicht nur als eine innovative Lösung für umweltbewusste Einsatzkräfte. Er markiert auch einen Meilenstein in Bezug auf moderne Technologie und Fahrzeugausstattung.
Das Sport-Automatik Getriebe Steptronic sorgt dabei für eine vollautomatische Schaltung, das intelligente Allradantriebsystem BMW xDrive, das die Antriebskraft variabel auf die Räder verteilt, für eine optimale Traktion.
Intelligente Fahrerassistenzsysteme wie der Driving Assistent Professional, der Fernlichtassistent, die BMW Gestik Steuerung und der Parking Assistent verbessern nicht nur den Fahrkomfort, sondern auch die Einsatzsicherheit.
Als Einsatzfahrzeug verfügt der BMW X5 xDrive50e über ein portables Blaulichtsystem des BMW Group Partners Hänsch Warnsysteme GmbH. Die mobile Warnanlage ist besonders für den verdeckten Einsatz geeignet, da sie ist nicht fest im Fahrzeug verbaut ist, sich aber jederzeit in Betrieb nehmen lässt.
BMW F 900 GS-P: Flexibilisiert die Rettung im Einsatz
Die BMW F 900 GS-P punktet auf der Straße mit ihrer Spurstabilität und Sprintstärke, im Gelände mit ihren Kraftreserven und der unkomplizierten Beherrschbarkeit. Dadurch qualifiziert sich die BMW F 900 GS-P traditionell für die Arbeit im Polizei- und Rettungseinsatz. Mit ihrer robusten Bauweise, der starken Leistung und der hohen Flexibilität zeigt sich die BMW F 900 GS-P als überaus funktionelle Enduro, die durch ihre vorbildlichen Sicherheits-Features und dem ergonomischen Reisekomfort auch Langstrecken entspannt bewältigt.
Die verschiedenen Fahrmodi wie Rain und Road und das elektronisch verstellbare Fahrwerk ermöglichen es der F 900 GS-P, sich unkompliziert auf jede Situation einzustellen. Dadurch eignet sich die Enduro für unterschiedliche Einsatzsituationen – ob auf der Straße oder im Gelände.
Neben dem serienmäßigen BMW Motorrad ABS sind als Sonderausstattung Fahrmodi Pro, das schräglagenoptimierte ABS Pro mit dynamischem Bremslicht, die zusätzlichen Fahrprogramme Dynamic, aber auch die Motorweiterlaufschaltung sowie die integrierte Navigation und Kommunikation über GSM verfügbar.
Im Einsatz setzt die BMW F 900 GS-P zudem auf eine eingebaute Funkvorbereitung für den Digitalfunk, die sich über die integrierte Bedienung steuern lässt und über Bluetooth an den BMW-Motorradhelm gekoppelt ist. Neben der Folierung im Design der Feuerwehr zählen die LED-Arbeitsleuchten in der LED-Rundumkennleuchte, Heizgriffe, Handschutz und Schutzbügel zur Ausstattung. Die Steuerung der gesamten Licht- und Tonfolgeanlage erfolgt über die kompakten und ergonomisch optimal positionierten Bedieneinheiten am Lenker.
Die Rettungskraft nimmt auf einem Einzelsitz mit Funkkasten Platz, in dem sämtliche Endgeräte transportsicher verstaut und im Bedarfsfall sofort griffbereit sind. Für weitere Geräte wie beispielsweise ein handlicher Feuerlöscher gibt es noch die beiden seitlichen Koffer.
BMW CE 04 P: Bringt die Zukunft auf die Straße
Die BMW CE 04 P ist der erste elektrische Scooter ab Werk, der schon in Serie verschiedene Fahrmodi, Keyless Ride, ein Ladekabel mit in-cable box für Haushaltssteckdosen sowie Voll LED-Scheinwerfer mitbringt. Für Funktionalität, Sicherheit und Effizienz im städtischen Einsatz sorgen optional das hohe Windschild, der Emergency-Call, ein Schnellladegerät sowie der Hauptständer und die Diebstahlwarnanlage.
Durch das Komfort Paket ist die BMW CE 04 P mit Komfortsitzbank, Sitzheizung und Heizgriffen unterwegs, dass das zugehörige Dynamik Paket zusätzlich mit LED-Tagfahrlicht, Fahrmodi Pro, ABS Pro und das Headlight Pro ausstattet – sowie mit LED-Blitzkennleuchten in blau, rot und gelb und der elektronischen Sirene ergänzt.
Der emissionsfreie Elektro-Scooter verfügt über ein LED-Informationsdisplay vorne und hinten sowie über ein 10,25" TFT-Display mit Splitscreen-Modus, dass Connectivity und Kommunikation über das Mobiltelefon mit Bluetooth steuert.
Die Reichweite des Hochvoltspeichers schafft mit 130 Kilometern (nach WMTC-Norm) einen Einsatztag. Nach Dienstende holt sich die BMW CE 04 P neue Energien für einen neuen Tag – beispielsweise über die Steckdose, die BMW Wallbox oder über öffentliche Ladesäulen.
Besonders energiegeladen ist der Elektro-Scooter mit dem optionalen Schnellladegerät, das von 0 auf 80% etwa 65 Minuten braucht. Den Ladestand der BMW CE 04 P spielt die BMW Motorrad Connected App über den TFT-Display aus.
Individuelle Entwicklung für die Behörden: Leistung durch Partnerschaft
Der Erfolg der BMW Group Einsatzfahrzeuge liegt unter anderem auch an der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Behörden: So legt die BMW Group größten Wert darauf, sich mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten auszutauschen, um deren Expertise von Anfang an in die Entwicklung einfließen zu lassen.
Dabei berücksichtigt die BMW Group aktuellste Technologien. Der Einbau von Mess-, Funk- und Signalsteuerungstechnologie beispielsweise ist im ganz normalen Produktionsprozess eingebunden. So ist gewährleistet, dass nicht nur die Spezialausstattungen, sondern auch das Gesamtsystem höchste Funktionalität, Sicherheit und Langlebigkeit erreichen – ein Qualitätsstandard, der sich mit der Nachrüstung von Komponenten nicht erzielen lässt.
Ist die Produktion abgeschlossen, durchläuft jedes BMW Group Einsatzfahrzeug inklusive seiner Ein- und Anbauteile strengen Tests, die weit über bestehende Prüfnormen hinausgehen. Als Ergebnis liefert die BMW Group höchst individuelle Einsatzfahrzeuge, deren Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sind – und als integraler Bestandteil des Gesamtsystems genau so funktionieren, wie es Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste erwarten und für ihren Einsatzzweck benötigen.
Grenzenlose Nachfrage
Die Behörden- und Einsatzfahrzeuge der BMW Group mit ihren außergewöhnlichen Qualitäten haben sich selbst in Extremsituationen immer wieder bewährt. Angepasst an lokale Vorschriften und Anordnungen bieten sie maximale Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und innovative Technik.
Deshalb sind die hochspezifischen Automobile und Motorräder auch weltweit gefragt. Da sich die Anforderungen in den verschiedenen Ländern zum Teil erheblich voneinander unterscheiden, erfolgt die Entwicklung individueller Einsatzlösungen in enger Abstimmung mit den institutionellen Spezialisten vor Ort.
Durch die langjährige Erfahrung mit internationalen Behörden ist die BMW Group in der Lage, den ständig wachsenden, auch sehr speziellen Anforderungen verlässlich nachzukommen. Denn nur so steigen die Einsatzkräfte in Europa, Asien und Übersee in exakt das BMW Group Einsatzfahrzeug ein, das sie bei ihrer Arbeit vor Ort optimal unterstützt – ob im dienstlichen Alltag oder unter extremen Einsatzbedingungen.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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