Hältst Du noch, oder parkst Du schon?

<p> Das Parken mit Autos geh&ouml;rt eigentlich zu den banalen Alltagsroutinen. Dennoch kassieren die Kommunen j&auml;hrlich in Deutschland mehrere 100 Millionen Euro an Bu&szlig;geldern und Verwarnungen. Das liegt auch an der vielfach vorherrschenden Unwissenheit &uuml;ber die Parkregeln. Wer sie kennt, ist im Vorteil.</p>

Hältst Du noch, oder parkst Du schon?

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Hältst Du noch, oder parkst Du schon?

Um die Parkregeln zu beherrschen, muss man zunächst wissen, was parken eigentlich ist. Wer nämlich einfach nur stehen bleibt, der parkt noch nicht. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Halten und Parken nämlich eine zeitliche Grenze. Wer sein Fahrzeug bis maximal 3 Minuten abstellt und in Fahrzeugnähe bleibt, hält. Wer diese Zeit überschreitet, der parkt. Dieser Unterschied ist insofern entscheidend, als vielerorts ein eingeschränktes Halteverbot gilt, welches auch als Parkverbot bekannt ist. Tatsächlich darf man in Halteverbotszonen höchstens halten, jedoch nicht parken. Nicht mal kurz halten darf man in Bereichen mit absolutem Halteverbot.

Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten abstellen will, muss also Bereiche ohne Halteverbot ansteuern. Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo dies nicht verboten beziehungsweise explizit erlaubt ist. Letzteres signalisieren Parkflächenmarkierungen oder Schilder mit weißem P auf blauem Grund. Gibt es keine Parkflächenmarkierung, darf man alternativ den Fahrbahnbereich als Parkfläche nutzen, sofern dort keine anderen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert werden. Hierfür eignen sich der rechte Fahrbahnrand oder ein Seitenstreifen. In Einbahnstraßen darf man zudem den linken Fahrbahnrand nutzen.
 
Die Parknutzungsregelung kennt andererseits viele Einschränkungen. So gibt es Bereiche, die per se nicht als Parkplatz in Frage kommen. Häufig weichen Fahrer zum Parken auf für den Autoverkehr nicht zugelassene Bereiche wie Geh- oder Radwegen aus, wo das Parken allerdings verboten ist. Alternativ stellen sich Autofahrer halb auf den Bürgersteig. Auch dieser Kompromiss ist laut StVO nicht erlaubt. Ausnahme: Wenn ein Schild Fuß- und Radwege als Parkflächen für Autos freigibt. Dort, wo auf Gehwegen das Parken erlaubt ist, sollte man jedoch Schachtdeckel oder abgesenkten Bordsteine meiden, da diese wiederum einem Parkverbot unterliegen.
 
Auch gerne gemacht und eben nicht zulässig ist das Parken in zweiter Reihe neben ausgewiesenen Parkflächen. Es ist zumindest dann nicht zulässig, wenn ein Pkw damit die Nutzung der eigentlichen Parkfläche blockiert. In Wohnstraßen wird oft jede noch so kleine Lücke bis direkt an den Kreuzungsbereich genutzt. Doch auch kreuzungsnah gilt ein Parkverbot. Die StVO sagt, dass fünf Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen parken verboten ist. Auch vor Einfahrten darf man nicht parken, worauf Grundstückbesitzer vielfach mit einem privat aufgestellten Schild hinweisen. Eigentlich ist das überflüssig, denn Autofahrer sollten wissen, dass man vor Einfahrten nicht parken darf. Es ist zudem verboten, gegenüber einer Einfahrt zu parken, sofern damit die Zufahrt behindert wird.
 
Soweit zu den Bereichen, die als Parkflächen nicht oder nur eingeschränkt in Frage kommen. Es gibt aber noch weitere Bereiche, die fürs Parken tabu sind, worauf Schilder und Markierungen allerdings nur indirekt hinweisen. Dazu gehören:

  • Fahrradschutzstreifen: Diese durch Leitlinien markierten Bereiche sind Fahrradwege, die als Parkflächen ausfallen.
  • Andreaskreuz: Dieses Schild warnt vor Schienenbereichen und Bahnübergänge. Innerorts herrscht bis 5 Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen ein Parkverbot.
  • Haltestelle: Hier haben parkende Autos nichts verloren. Das Parkverbot gilt 15 Meter jeweils vor und hinter Haltestellenschildern.
  • Fußgängerzone: Hierbei handelt es sich per Durchfahrtverbotsschilder gesperrte Bereiche, die man nicht mit einem Kfz befahren darf. Dieses Durchfahrtverbot inkludiert ein Parkverbot.
  • Vorfahrtsstraße: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man hier parken, außerorts sind Vorfahrtsstraßen hingegen mit einem Parkverbot belegt.
  • Einseitige Fahrstreifenbegrenzung: Auf einer Fahrbahnseite mit durchgezogener Linie darf man nur parken, wenn zwischen Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung 3 Meter Platz bleiben. Andernfalls hindert man andere an der Durchfahrt.

 
Wer die oben aufgeführten Regeln kennt, ist gegen versehentliches Falschparken gewappnet. Darüber hinaus gibt es einige typische Parksituationen, bei denen die Regeln unklar sind. Diese sind:

  • Männer dürfen auf Frauenparkplätze parken. Die Höflichkeit gebietet es, diese Parkflächen Frauen zu überlassen. Ein Muss ist das allerdings nicht.
  • Beim Kampf um einen Parkplatz hat der Schnellere Vorrecht. Das Vorrecht gilt auch, wenn ein Auto zunächst an der Lücke vorbeifährt, um in diese dann rückwärts einzuparken. Sollten zwei Fahrzeuge gleichzeitig ankommen, gilt das Vorrecht für den in Fahrtrichtung Einfahrenden.
  • Parkplätze dürfen nicht freigehalten werden. Ein Umzugskarton auf Parkflächen markiert keinen rechtlichen Anspruch. Wer hier parken will, kann aussteigen, den blockierenden Gegenstand wegräumen und einparken. Das ist eindeutig geregelt, doch könnte ein Parkplatzblockierer trotz klarer Rechtslage wütend auf ein solches Verhalten reagieren.
  • Für viele Parkflächen gelten am Wochenende andere Parkregeln als werktags. Es ist allerdings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Samstag zum Wochenende zählt. Dieser ist verkehrsrechtlich in der Regel ein Werktag.
  • Die Parkzeit eines Parkscheins darf man nicht überziehen. Sobald überzogenen wird, dürfen Parkwächter Bußgelder verhängen.
  • Ist der Parkautomat bei gebührenpflichtigen Parkplätzen defekt, darf man hier kostenlos parken. Hier haben Parkplatzbetreiber das Nachsehen. Allerdings wird auf dem dann kostenlosen Parkplatz meist eine Höchstparkdauer gestattet, weshalb anstelle des Parktickets eine Parkuhr in die Scheibe muss.
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Peugeot Deutschland - Personelle Veränderungen im Bereich Businesskundengeschäft

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Neue Audi connect Dienste

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>