Kurzzeitiges Abstellen eines Zustellungsfahrzeugs der Deutschen Post vor Einfahrt
Zwar stellt das kurzzeitige Abstellen eines Zustellungsfahrzeugs der Deutschen Post AG vor einer Einfahrt eine verbotene Eigenmacht i.S. von § 858 I BGB dar, jedoch ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, nicht wesentliche, kurzfristige Beeinträchtigungen der Zufahrt für Paketzustellungen zu dulden.
Der Unterlassungsanspruch kollidiert hier mit einer anderen grundrechtlich geschützten Rechtsposition. Dem Interesse des Grundstückseigentümers an der Unterlassung der Besitzstörung steht die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Deutschen Post AG aus Art. 12 Abs. 1 GG entgegen. Konkretisiert wird dieses grundrechtlich geschützten Rechtsgut durch den verfassungsrechtlichen Auftrag der Sicherstellung der postalischen Grundversorgung aus Art. 87f GG. Insofern sollen im Bereich des Postwesens „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ gewährleistet werden. Ebenso verpflichtet das europäische Recht mittels der Postdienste-Richtlinie die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Der verfassungsrechtliche Auftrag und die Postdienste-Richtlinie werden durch das Postgesetz (PostG) und die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) näher ausgestaltet und umgesetzt. Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung sicherzustellen.
Bei Alternativlosigkeit abweichender kurzfristiger Parkmöglichkeiten für den Universaldienstleister müssen Einschränkung des Besitz- bzw. Eigentumsrechts in begrenztem Maße hingenommen werden.
AG Dortmund, Urteil vom 07.06.2022, Az. 425 C 7981/21

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Gebührenfestsetzung für Androhung einer Fahrtenbuchauflage
<p>Die Androhung einer Fahrtenbuchauflage ist kein Verwaltungsakt. Denn die Androhung einer Fahrtenbuchauflage setzt, anders als die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, gerade keine verbindliche Rechtsfolge. Aus ihr folgt keine konkrete Verpflichtung des betroffenen Fahrzeughalters zu einem bestimmten Verhalten. Vielmehr wird der jeweilige Fahrzeughalter durch diese Maßnahme nur angehalten, bei künftigen Verkehrsverstößen mit der Straßenverkehrsbehörde zusammenzuarbeiten und an der Aufklärung der Identität des jeweiligen Fahrzeugführers mitzuwirken. </p>
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Mithaftung des Halters eines verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellten Fahrzeugs
<p>Das OLG Dresden hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Pkw-Fahrerin einen verbotswidrig auf dem Gehweg zum Entladen geparkten Lkw überholte und dabei mit einem 9-jährigen Kind kollidierte, das den Bereich des Gehwegs verlassen hatte, weil der Lkw beim Entladen den Gehweg blockierte.</p>
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Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern beschlossen
<p>Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern sollen künftig leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können. Zu diesem Zweck wird eine Halterhaftung eingeführt. Am Donnerstag, den 9. Juli 2026, hat der Deutsche Bundestag nach einer 20-minütigen Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (BT-Drs. 21/5871) ohne Änderungen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke angenommen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, Bündnis 90 Die Grünen enthielten sich. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/6984) abgegeben. In zweiter Lesung lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6994) ab.</p>
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Maßnahmen gegen Fahrermangel: Länder stimmen Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu
<p>Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10.07.2026 Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Verordnung (BR-Drs. 318/26 (Beschluss), <a href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/318-26(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1" target="_blank" rel="nofollow">Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften</a>) der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland bekämpfen.</p>
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Verkehrssicherungspflichten beim Einsatz von elektronischen Ameisen
<p>Unter Verkehrssicherungspflichten versteht man im Allgemeinen die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen abzusichern, um andere vor Schäden an Körper, Leben oder Eigentum zu bewahren. Wer in Deutschland eine Gefahrenquelle schafft oder betreibt, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit Dritte nicht zu Schaden kommen.</p>
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Weltpremiere des neuen Boxster und zwei Europapremieren
<blockquote type="cite"> <div> <div> <blockquote type="cite"> <div> <center style="text-align: -webkit-auto;"> <img alt="" src="/files/UserFiles/porscheboxster.jpg" style="width: 250px; height: 162px; " /></center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote> <p> Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, präsentiert Anfang März auf dem Automobil-Salon in Genf eine Weltpremiere und zwei Europapremieren. Bei der Porsche-Pressekonferenz am 06. März um 09:30 Uhr (MEZ) in Halle 1 wird die neue Generation des Boxster zum ersten Mal der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Die Konferenz wird live im Internet (www.porsche.com/geneva) und über Satellit übertragen. In einer Europapremiere präsentiert Porsche außerdem den Panamera GTS und das 911 Cabriolet.</p> <p> Technisches Highlight der neuen Boxster-Generation ist das erheblich niedrigere Gewicht dank Leichtbau-Karosserie und das vollständig überarbeitete Fahrwerk. Auch optisch merkt man dem Mittelmotor-Roadster seine umfassende Überarbeitung an: Der Radstand ist gewachsen, die Spur breiter und die Räder größer. Porsche hat damit nicht nur die Fahrdynamik deutlich gesteigert und garantiert so puren Fahrspaß, die neuen Boxster sind auch 15 Prozent sparsamer: Modellabhängig verbrauchen sie deutlich weniger als acht Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer. Dank grundsätzlich verändertem Styling mit kürzeren Karosserie-Überhängen, deutlich nach vorn versetzter Frontscheibe, flacherer Silhouette und ausdrucksvollen Kanten liegt der Roadster muskulöser und markanter auf der Straße. Der Innenraum bietet mehr Platz und das Interieurkonzept spiegelt die neue Porsche-Linie mit der ansteigenden Mittelkonsole wider.</p> <p> Pünktlich zur Open-Air-Saison präsentiert Porsche das 911 Cabriolet erstmals vor europäischem Messe-Publikum. Intelligenter Leichtbau auch durch Einsatz von Magnesium bei der Verdeckkonstruktion, sorgt für weniger Gewicht und mehr Sportlichkeit, für weniger Verbrauch und mehr Komfort. Mit dem innovativen Dachkonzept bleibt außerdem die typische 911-Dachkontur erstmals in vollem Umfang erhalten. Die zweite Europapremiere steht für kompromisslose Sportlichkeit und intelligente Porsche Performance: der Panamera GTS, der Viertürer für den Rundkurs. Dieser sportlichste aller Panamera überzeugt mit einem NEFZ-Verbrauch von 10,9 l/100 km – mit Leichtlaufreifen nur 10,7 l/100 km – und einer Höchstgeschwindigkeit von 288 km/h, nachdem er in nur 4,5 Sekunden den Sprint auf Tempo 100 absolviert. Vor allem sein Fahrwerk macht ihn rennstreckentauglich: mehr Leistung, verstärkte Bremsen, eine um zehn Millimeter tiefergelegte Karosserie und das besonders sportlich abgestimmte Fahrwerk mit Luftfederung und PASM, sind dabei die wesentlichen technischen Modifikationen.</p> <blockquote style="font-family: Helvetica; " type="cite"> <div style="word-wrap: break-word; -webkit-nbsp-mode: space; -webkit-line-break: after-white-space; "> <div> <blockquote type="cite"> <div style="font-family: Arial, Geneva, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(51, 51, 51); "> <center> </center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote>
Aktuelles
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland
<p> Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich in einem Eilverfahren mit der Aberkennung des Rechts befasst, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.</p> <p> Nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV fehlt die Berechtigung, eine EU-/EWR- ausländische Fahrerlaubnis auch im Inland zu benutzen, unter anderem solchen Personen, denen zuvor die inländische Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen worden ist. Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob unbestreitbare Informationen über einen Wohnsitzverstoß des Antragstellers bzw. der tschechischen Fahrerlaubnisbehörde bei der Erteilung des im Streit stehenden tschechischen Führerscheins vorliegen. Denn ein solcher Verstoß ist seit dem Inkrafttreten der maßgebenden Vorschrift des Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG nicht mehr Voraussetzung für die Befugnis inländischer Behörden, einem ausländischen EU-/EWR-Führerschein für das Bundesgebiet die Anerkennung zu versagen.</p> <p> Die o.g. Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV liegen vor, denn dem Antragsteller ist mit Beschluss des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 17. Juli 2003 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Behörde darf die fehlende Berechtigung nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV allerdings nur dann feststellen, wenn die dort genannten Maßnahmen - hier also die Entziehung der Fahrerlaubnis - im Verkehrszentralregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt sind (vgl. § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV). Diese Voraussetzung ist gegeben, denn der im Verwaltungsvorgang enthaltene Auszug aus dem Verkehrszentralregister weist den Eintrag - zu Recht - noch auf.</p> <p> Selbst wenn man mit Blick auf die noch ausstehende Klärung europarechtlicher Fragen durch den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren C-419/10 (Rechtssache Hofmann) von einer derzeit offenen Rechtslage ausginge, führte die in diesem (Eil-)Falle gebotene „reine“, d.h. von der Einschätzung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsmittels gelöste, Abwägung der widerstreitenden Interessen zu einem Überwiegen des von der Antragsgegnerin verfochtenen öffentlichen Interesses - hier: an der Sicherheit des Straßenverkehrs und an dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer - gegenüber dem Mobilitätsinteresse des Antragstellers.</p> <p> Der Antragsteller hat über einen längeren Zeitraum hinweg Verkehrsverstöße begangen, insbesondere hat er wiederholt ohne Fahrerlaubnis - dazu mehrfach unter Betäubungsmitteleinfluss - Kraftfahrzeuge geführt; zuletzt wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße verurteilt. Es ist nicht erkennbar geworden, dass der Antragsteller seinen damals offenbar verfestigten Drogenkonsum mittlerweile eingestellt hätte. Abstinenznachweise durch Drogenscreenings o.Ä. wurden weder im behördlichen noch im gerichtlichen Verfahren vorgelegt. Allein der in der Beschwerdeschrift angeführte Umstand, dass bei dem Antragsteller anlässlich verschiedener allgemeiner Verkehrskontrollen kein Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt wurde, steht dem angesichts der relativ geringen Dichte polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht entgegen.</p> <p> <em>OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 16 B 1481/11</em></p>
Aktuelles
Kein Anspruch auf Herausgabe von Tachometerdaten bei Delegation an Fernfahrer
<p> Der Fernfahrer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten, welche der beklagte Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Auslesen der digitalen Tachometer der vom Mitarbeiter gefahrenen Lkw und von dessen Fahrerkarte gespeichert haben muss. Der Mitarbeiter kann als Fernfahrer nach § 21a Abs. 7 Satz 3 ArbZG die Herausgabe einer Kopie der Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein als Fahrer arbeitender Arbeit-nehmer mit diesen Daten seine Vergütungs- und Spesenabrechnungen überprüfen will oder damit einen anderen Zweck verfolgt. Durch die Aufzeichnungspflicht soll die in öffentlichem Interesse gebotene Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten im Straßentransport überprüfbar sichergestellt werden. Da auch der Arbeitnehmer bei Verstößen mit einem Bußgeld belegt werden kann, soll ihm die Rekonstruktion zurückliegender Arbeitszeiten anhand der vom Arbeitgeber auszuhändigenden Arbeitszeitnachweise ermöglicht werden.</p> <p> Ein Arbeitgeber kann die Pflicht nach § 21a Abs. 7 ArbZG aber auch auf andere Weise erfüllen als durch eine zweijährige Aufbewahrung der Daten aus digitalen Tachometern und den Fahrerkarten. Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung darf auch an die Arbeitnehmer delegiert werden (sog. „Selbstaufschreiber“). Der Arbeitgeber hat unwidersprochen behauptet, er verwende die Fahrtenschreiberdaten und Daten der Fahrerkarten nicht zur Erfüllung der Pflicht gemäß § 21a Abs. 7 ArbZG. Dem ist der Mitarbeiter nicht entgegengetreten; er hat seinen Anspruch auch trotz des Hinweises des Gerichts nicht auf § 21a ArbZG gestützt und von der Beklagten noch vorhandene Aufzeichnungen verlangt, die über den Zeitraum von 24 Wochen hinausgehen. Daher kann auch offen bleiben, welche Folgen daraus zu ziehen sind, dass der Arbeitgeber Beklagte nach seinem eigenen Vortrag gegen § 21a Abs. 7 ArbZG verstoßen und daher eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG begangen hat.</p> <p> Ein Anspruch des Klägers nach § 242 BGB auf Herausgabe noch vorhandener Daten aus den digitalen Tachometern und durch das Auslesen seiner Fahrerkarte erhaltener Daten besteht nicht. Der Fernfahrer ist nicht in entschuldbarer Weise über das Bestehen seiner Rechte im Ungewissen, sondern sei in der Lage gewesen, seine Arbeitszeiten selbst aufzuzeichnen.</p> <p> <em>Hessisches LAG, Urteil vom 12.10.2011, Az. 18 Sa 563/11, Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG eingelegt unter Az. 5 AZN 1975/11)</em></p> <p> </p>
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Auf Maß für Gewerbekunden
<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienmäßiges Navigationssystem ab Werk nun auch für Basis-Modelle verfügbar </strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Günstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August „Business-Line“-Modelle für den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und größerer Fuhrparks, die nach günstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf nützliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So gehört beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom®-Technologie, integrierter Bluetooth®-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll großen Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierfähig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt für Dienstwagen-Nutzer ist der serienmäßige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die „Business-Line“-Modelle basieren auf dem Niveau „Center-Line“, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung für das Audio-System, die Gepäckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelstütze am Fahrersitz bereits zum Standard gehören — und somit die Grundbedürfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstzündern gewählt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verfügung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verfügbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift „Flottenmanagement“ im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise für die neue „Business-Line“ starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>
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Der neue Opel Combo: variantenreich und leistungsstark
<p style="margin-left: 18pt;"> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/opelcombo.jpg" style="width: 250px; height: 152px;" /></p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Zwei Versionen: Pkw und Kastenwagen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Vielseitig: Kastenwagen mit zwei Radständen und zwei Dachhöhen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Sechs effiziente Motoren: Diesel, Benzin und Erdgas</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Klassenbestwerte: Ladevolumen bis zu 4.600 Liter und Zuladung bis zu einer Tonne</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Variables Konzept: wahlweise als Zwei-, Fünf- oder Siebensitzer</p> <p> </p> <p> Die neue Generation Opel Combo bietet clevere Lösungen im Segment der kompakten Transporter. Sie präsentiert sich variantenreich, technisch up-to-date, betont wirtschaftlich und mit höchstem Nutzwert. Die Auswahl an Karosserieversionen umfasst zwei Radstände (2.755 mm / 3.105 mm) mit den Gesamtlängen 4,39 beziehungsweise 4,74 Meter sowie zwei Dachhöhen (1,85 m / 2,10 m). Zur Verfügung steht der neue Opel Combo wahlweise als vielseitiger Pkw-Van in fünf- oder siebensitziger Ausführung sowie mit Kasten- oder verglastem Aufbau.</p> <p> Für leichten Zugang zum Laderaum der Transporter-Versionen sorgen eine oder zwei optional erhältliche, seitliche Schiebetüren. Die Pkw-Version verfügt serienmäßig über zwei Schiebetüren und eine oben angeschlagene Heckklappe. Wahlweise ist auch eine asymmetrische Doppelflügeltür erhältlich. In bestimmten Kastenwagen-Konfigurationen kann zusätzlich eine hintere Dachklappe – beispielsweise für den Transport von Leitern – installiert werden.</p> <p> <strong>Klassenbestwerte bei den transportrelevanten Maßen </strong></p> <p> Die besonderen Transporttalente des neuen Opel Combo stehen außer Frage: Mit bis zu 3.800 Litern bei kurzem Radstand (mit umgeklapptem Beifahrersitz) beziehungsweise 4.600 Litern bei langem Radstand bietet er jeweils das größte Ladevolumen seiner Klasse. Auch die niedrige Ladekantenhöhe (54,5 cm) sowie das Spektrum möglicher Nutzlasten von bis zu einer Tonne sind Klassenbestwerte und die Öffnungsbreite der Schiebetür zählt zum Besten im Segment. Der kurze Radstand bietet zudem jeweils größte Ladelänge, -höhe und -breite zwischen den Radkästen.</p> <p> <strong>Wirtschaftliche und kraftvolle Motoren</strong></p> <p> Der neue Opel Combo geht mit sechs verschiedenen Motoren an den Start: vier Dieselversionen, einem Benziner und einem CNG-Erdgasmotor. Die Dieseltriebwerke gibt es in zwei Ausführungen mit jeweils 66 kW/90 PS als 1.3 CDTI und 1.6 CDTI, einer weiteren 1.6 CDTI-Version mit 77 kW/105 PS und in der leistungsmäßigen Topvariante 2.0 CDTI mit 99 kW/135 PS. Der 1,4-Liter-Benziner leistet 70 kW/95 PS, das mit besonders preisgünstigem und umweltfreundlichem Erdgas laufende CNG-Aggregat 88 kW/120 PS.</p> <p> Der Benziner und der 1.3 CDTI sind mit einem Fünfgang-Schaltgetriebe kombiniert, die CNG-Variante und die stärkeren CDTI-Versionen mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe, wobei der 66 kW/90 PS starke 1.6 CDTI in einer weiteren Ausführung mit automatisiertem Fünfgang-Schaltgetriebe „Easytronic“ verfügbar ist.</p> <p> Für alle Motoren mit Ausnahme des Erdgas-Aggregats und der Easytronic-Kombination steht optional ein Start/Stop-System mit besonders niedrigen Verbrauchs- und CO<sub>2</sub>-Werten zur Verfügung.</p> <p> Der neue Opel Combo schont das Budget aber nicht nur mit günstigem Verbrauch, sondern auch mit niedrigen Betriebskosten – wozu unter anderem die langen Wartungsintervalle beitragen: Die aktuellen CDTI-Diesel beispielsweise müssen nur noch alle 35.000 Kilometer oder einmal jährlich zum Service.</p> <p> <strong>Umfangreiche Ausstattung erleichtert den Arbeitsalltag </strong></p> <p> Die Serienausstattung der neuen Combo-Generation umfasst bereits in der Basisversion eine Zentralverriegelung, eine Servolenkung, eine höhen- und längsverstellbare Lenksäule sowie elektrische Fensterheber, einen vierfach verstellbaren Fahrersitz (optional auch mit Höhenverstellung) sowie die Sicherheitsdetails Fahrer-Airbag, ABS-Bremsen und ein Reifenreparatur-Set.</p> <p> Die Pkw-Variante steht in den Ausstattungsniveaus Selection und Edition zur Wahl, zu den verfügbaren Optionen zählen je nach Ausführung Elemente wie eine Fernbedienung für die Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber hinten und Seitenairbags. Außerdem verfügen alle Combo Pkw serienmäßig über ESP. Auch preislich wird sich der neue Opel Combo innerhalb des Wettbewerbs attraktiv positionieren.</p> <p> <strong>Combo: bewährter Name im Segment der kompakten Transporter</strong></p> <p> Der neue Opel Combo, der ab Anfang Februar 2012 in den Handel kommt, basiert auf dem Modell Doblò des Kooperationspartners Fiat („International Van oft the Year 2011“) und bietet beste Voraussetzungen, Opels Wachstumskurs auch im Nutzfahrzeugbereich zu forcieren.</p> <p> Seit 1985 bietet Opel den Combo an, die jetzige Generation ist seit 2001 auf dem Markt. Die Strategie, ein vielseitiges Freizeit-, Familien- und Nutzfahrzeug anzubieten, fand großen Anklang – bis zu 72.000 Exemplare wurden pro Jahr in Europa verkauft. Selbst am Ende seiner Laufbahn rangiert der Vorgänger des neuen Combo in vielen Märkten immer noch unter den Top 3. Die Liste seiner Auszeichnungen ist lang, sie reicht von hervorragenden Platzierungen beim Wettbewerb „International Van of the Year“ bis zum Preis-Leistungs-Sieg im Kompakttransporter-Vergleich der „Auto Bild“.</p>

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