Regressanspruch gegen den eigenen Versicherungsnehmer: Urteil nach Drogenfahrt
<p>In einem Zivilrechtstreit um den Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall unter Drogeneinfluss hat das Amtsgericht Hannover am 16. Juli 2020 entschieden, dass dem Versicherer ein Regressanspruch gegen den eigenen Versicherungsnehmer zusteht.</p>
An einem Tag im Juni 2019 war es morgens zu einem zunächst alltäglich scheinenden Verkehrsunfall gekommen: Der Beklagte hatte an einer Straßeneinmündung in Langenhagen die Vorfahrt einer anderen Verkehrsteilnehmerin missachtet, so dass es zu einem Blechschaden gekommen war. Die Versicherung des Beklagten hatte den Schaden bei der Unfallgegnerin in Höhe von knapp 2.000 EUR deshalb auch anstandslos reguliert.
Im Verfahren vor dem Amtsgericht ging es jetzt um die Frage, ob sich der klagende Versicherer den Betrag bei seinem Versicherungsnehmer, dem Beklagten im Verfahren, wiederholen könne. Denn der Beklagte hatte zum Unfallzeitpunkt 8,8 ng/ml Tetrahydrocannabiol (THC) im Blut, stand also unter Marihuana-Einfluss.
In einem solchen Fall kann der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen die gezahlte Schadenersatzsumme vom Beklagten zurückverlangen, hat die Richterin nun entschieden.
Der Behauptung des Beklagten, wonach der Unfall auch auf einem Fahrfehler der Unfallgegnerin beruht habe, schenkte das Gericht keinen Glauben.
Aus den Gründen:

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Die Klägerin kann von dem Beklagten im Hinblick auf AKB 2.1 den von ihr im Rahmen der Schadensregulierung aufgewendeten Betrag in Höhe der Klageforderung zurückfordern. Das ergibt sich daraus, dass zu Gunsten der Klägerin bezüglich der Regulierung des Unfalls im Innenverhältnis zu dem Beklagten Leistungsfreiheit in Höhe von 5.000,00 Euro besteht. Der Beklagte ist als Fahrer in Folge Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage gewesen, das Fahrzeug sicher zu führen.
Die THC-Konzentration, die sich aus dem Untersuchungsbefund der toxikologischen Untersuchung der MHH, Institut für Rechtsmedizin ergibt, ist zwischen den Parteien unstreitig. Der Kläger hat die für eine relative Fahruntüchtigkeit notwendige Menge berauschender Mittel zu sich genommen.
Im vorliegenden Fall reicht der Cannabiskonsum des Beklagten aus, um von einer relativen Fahrtüchtigkeit auszugehen. Bei einem Cannabiskonsum reicht nämlich ein THC-Wert von mindestens 1 ng/ml aus, um von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen. Der THC-Wert des Beklagten liegt hier sogar bei 8,8 ng/ml, so dass das Gericht davon überzeugt ist, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig war. Den aufnehmenden Polizeibeamten war darüber hinaus aufgefallen, dass der Beklagte stark gerötete und wässrige Augen hatte, einen Tremor in den Händen sowie einen Horizontalnystagmus aufwies. Auch beim Romberg-Test kam es bei einer Testzeit von 30 Sekunden zu einer Abweichung von 10 Sekunden. Dies ergibt sich aus dem Unfall-Befundbericht des Polizeikommissariats Langenhagen. Der festgestellte THC-Wert zusammen mit den von der Polizei festgestellten Ausfallerscheinungen ist ausreichend, die Fahruntüchtigkeit des Beklagten festzustellen.
Bei einem Verkehrsunfall ist auch bereits relative Fahruntüchtigkeit ausreichend. Eine Vorfahrtsverletzung lässt auf zu spätes Erkennen eines sich von rechts nähernden Fahrzeuges wegen der Fahruntüchtigkeit schließen. Hier ist der Kläger an der Einmündung des S.-weges vorbeigefahren, ohne auf das sich von rechts annähernde Fahrzeug zu achten, weswegen sich beide Fahrzeuge berührt hatten.
Seine Behauptung, die Geschädigte habe zunächst noch etwas vor der Einmündung angehalten und sei gerade dann wieder losgefahren, als er selbst sein Fahrzeug wieder in Bewegung gesetzt habe, hat er nicht ausreichend unter Beweis gestellt, obwohl die Klägerin dieses Vorbringen
bestritten hat. Aus der Ermittlungsakte ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit. Im Gegenteil ergibt sich aus dem Unfallbefundbericht des Polizeikommissariats Langenhagen vom 26.06.2019, dass der Beklagte den aufnehmenden Polizeibeamten zunächst gesagt habe, er habe das von rechts kommende Fahrzeug nicht rechtzeitig erkannt. Zu diesem Widerspruch verhält sich die Klageerwiderung nicht.
AG Hannover, Urteil vom 16.07.2020, Az. 565 C 2401/20 (nicht rechtskräftig; Pressemeldung des Gerichts).

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Ähnliche Artikel
Recht
Bahnticket - nur digital: Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig
<p>Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilte mit am 11.07.2025 verkündeter Entscheidung die Deutsche Bahn Fernverkehr AG, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen.</p>
Recht
Beschränkungen des fließenden Verkehrs an Fahrradstraßen
<p>Es bleibt offen, ob das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage auch für die Einrichtung von bloßen Verkehrsbeschränkungen an Fahrradstraßen gilt, auf denen Kfz-Verkehr durch Zusatzzeichen zugelassen worden ist. Eine hohe Verkehrsbelastung auf einer Fahrradstraße mit zugelassenem Kfz-Verkehr kann besondere örtliche Verhältnisse i. S. v. § 45 Abs. 9 Sätze 1 und 3 StVO begründen und Beschränkungen des fließenden Verkehrs rechtfertigen.</p>
Recht
Anscheinsbeweis beim Einfahren vom Tankstellengelände auf die Fahrbahn
<p>Gemäß § 10 StVO hat, wer vom Fahrbahnrand anfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des fließenden Verkehrs, ausgeschlossen ist. Mit dieser Formulierung fordert der Gesetzgeber von dem Anfahrenden äußerste Sorgfalt. Jeglicher fließende Fahrbahnverkehr hat im Grundsatz Vorrang gegenüber dem in den Verkehr Einfahrenden.</p>
Recht
Verurteilung wegen versuchten Totschlags u.a. im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte rechtskräftig
<p>Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3. Dezember 2024 verworfen. Der Angeklagte befuhr mit seinem PKW am 8. Januar 2024 die B 72. Als er an der Weiterfahrt durch eine Straßenblockade von Landwirten gehindert wurde, die mit mehreren Traktoren die Fahrbahn versperrten, bremste er sein Fahrzeug ab und hielt zunächst an. </p>
Recht
Reparaturkostenversicherung bei Eventfahrten
<p>Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Reparaturkostenversicherung für einen im Eigentum des Klägers stehenden Porsche 911 GT3, der anlässlich einer (begleiteten) Eventfahrt einen Getriebeschaden erlitten hat. Bei den Eventfahrten, die (begleitet) mit dem Porsche durchgeführt werden, geht es nicht um die Beförderung von Personen von einem Ort zum anderen, sondern um das von einem Rennprofi begleitete Fahren (sei es als Fahrer oder als Beifahrer mit einer Doppelbedienung) auf einem Rennparcours oder im Straßenverkehr von einem Ausgangspunkt und zu diesem zurück.</p>
Ausgewählte Artikel
Aktuelles
Ungeeignetheit zum Führen von Kfz auch bei einmaligem Konsum von Amphetamin
<p> Für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen genügt im Regelfall bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen. Hinsichtlich Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist in der Rechtsprechung geklärt, dass bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Amphetamine gezählt werden, im Regelfall die Annahme rechtfertigt, dass der Drogenkonsument zum Führen von Kraftfahrtzeugen ungeeignet ist. Hierfür sprechen sowohl der Wortlaut der Nr. 9.1. der Anlage 4 („Einnahme“) als auch die gesamte Systematik der Nr. 9.</p> <p> Die Tatsache, dass lediglich Spuren von Amphetaminen im Urin festgestellt werden können, ist nicht geeignet, den Kraftfahrer zu entlasten. Dies bedeutet lediglich, dass der dadurch belegte Konsum der Droge schon einige Zeit zurückgelegen haben muss. Nach dem vorgelegten ärztlichen Gutachten wies der Amphetaminbefund im Urin auf einen einige Tage zurückliegenden bzw. unbedenklichen Konsum von Amphetamin hin. Das Gericht sieht keinen Anlass, an dem ärztlichen Gutachten zu zweifeln. Die Einwände des Klägers, er könne sich das Ergebnis nicht erklären, weil er keine Drogen genommen habe und es habe sich zudem nur um Spuren von Amphetaminen gehandelt, führen zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.</p> <p> <em>VG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2011, Az. 14 K 8951/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a></strong></p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
Artikel
Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
Home
Auf Maß für Gewerbekunden
<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienmäßiges Navigationssystem ab Werk nun auch für Basis-Modelle verfügbar </strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Günstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August „Business-Line“-Modelle für den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und größerer Fuhrparks, die nach günstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf nützliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So gehört beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom®-Technologie, integrierter Bluetooth®-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll großen Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierfähig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt für Dienstwagen-Nutzer ist der serienmäßige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die „Business-Line“-Modelle basieren auf dem Niveau „Center-Line“, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung für das Audio-System, die Gepäckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelstütze am Fahrersitz bereits zum Standard gehören — und somit die Grundbedürfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstzündern gewählt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verfügung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verfügbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift „Flottenmanagement“ im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise für die neue „Business-Line“ starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000