Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter1
Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 (Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t) kann auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe gemacht werden, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage eines Rettungssanitäters aus dem Westerwaldkreis.
Der Kläger hat auf dem linken Auge eine zentrale Sehschärfe von 0,8, sein rechtes Auge weist eine Sehschärfe von nur 0,2 auf. Er verfügt bereits seit dem Jahr 2005 über eine Fahrerlaubnis der Klassen A2/A und B, die ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen von bis zu 3,5 t berechtigt. Sowohl in seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rettungs-sanitäter als auch beim ehrenamtlichen Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr lenkt der Kläger regelmäßig Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von knapp unter 3,5 t – dies bei der Feuerwehr bereits seit 14 Jahren. Da sein Arbeitsvertrag Ende November 2020 ausläuft, sofern er nicht bis zum 31. August 2020 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 aufweist, beantragte der Kläger beim Westerwaldkreis die Erweiterung seiner Fahrerlaubnis auf die Klasse C. Diesen Antrag lehnte die Kreisverwaltung mit der Begründung ab, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C vorgeschriebene Mindestsehschärfe von 0,5 auf dem schlechteren Auge sei im Fall des Klägers nicht erreicht. Zwar sehe die Verordnung Ausnahmen vor, wenn die unzureichende Sehschärfe durch Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung kompensiert werde. Eine solche Kompensation liege im Fall des Klägers aber nicht vor, weil er die Fahrerlaubnis der Klasse C erstmals beantrage.
Mit hiergegen erhobenem Widerspruch machte der Kläger erfolglos geltend, über die nötige Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung zu verfügen. Als Rettungssanitäter lenke er fast täglich Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von knapp unter 3,5 t, die lediglich durch eine später vorgesehene Umrüstung auf über 3,5 t angehoben würden. Zudem habe er bereits Fahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse C absolviert, ohne dass seine Fahrweise vom Fahrlehrer beanstandet worden sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass ihm bei Versagung der Fahrerlaubnis die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und damit einhergehende erhebliche wirtschaftliche Probleme drohten.
Die Koblenzer Verwaltungsrichter wiesen die Klage ab. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 zu. Denn er erfülle die hierfür in der FeV an das Sehvermögen gestellten Anforderungen nicht. Zur Erteilung einer solchen Fahrerlaubnis, die der sogenannten der Gruppe 2 zugehöre, müsse das schlechtere Auge grundsätzlich eine Tagessehschärfe von mindestens 0,5 aufweisen. Die Ausnahmeregelung, wonach eine Erlaubniserteilung unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung auch bei einer Sehschärfe des schlechteren Auges zwischen 0,1 und 0,5 in Betracht komme, sei auf den Kläger nicht anwendbar. Denn die von der Ausnahmevorschrift geforderten Merkmale der Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung müssten sich auf Fahrzeuge der Gruppe 2 beziehen. Der Kläger habe indes nur Fahrerfahrung mit leichteren Fahrzeugen der Gruppe 1 (z. B. Fahrerlaubnisklasse B) gesammelt. Diese Auslegung der Vorschrift entspreche der durchgängigen Unterscheidung zwischen den Gruppen 1 und 2 in der FeV und stimme auch mit dem Sinn und Zweck der Regelung überein. Die unterschiedlichen Anforderungen an das Sehvermögen seien auf das unterschiedliche Maß an Verantwortung beim Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 und solchen der Gruppe 2 zurückzuführen. Die verschiedenen Gruppen unterschieden sich nämlich mit Blick auf Größe, Gewicht, Manövrierfähigkeit und Anzahl der beförderten Personen. Die durch-geführten Fahrstunden änderten daran nichts. Denn „Fahrerfahrung“ meine mehr als das Absolvieren der für die Fahrerlaubnis erforderlichen Ausbildung. Schließlich sei die Ablehnung der Fahrerlaubnis auch nicht unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe die grundsätzlich häufig vorkommenden negativen Auswirkungen der Verweigerung einer Fahrerlaubnis im privaten und beruflichen Bereich bei Schaffung der Regelung berücksichtigt. Diese seien im Interesse des Schutzes von Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.
Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben.
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Ausgabe 1/2024
VG Koblenz, Urteil vom 30.04.2020, Az. 4 K 1332/19.KO (nicht rechtskräftig; Pressemitteilung des Gerichts Nr. 15/2020)
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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
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Opel reduziert Verbrauch bei Agila, Corsa, Meriva und Astra
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Dank der deutlichen Ausweitung des Angebots an ecoFLEX-Technologien über die PKW-Palette steigt die Zahl der sprit sparenden ecoFLEX-Modelle nun auf insgesamt über 60 und wird damit mehr als verdoppelt.</p> <p> Was ecoFLEX-Technologie in Verbindung mit Start/Stop-Automatik an Verbrauchsredu zierung erzielt, zeigt insbesondere der neue Astra ecoFLEX deutlich: Mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub> (3,7 Liter Diesel pro 100 km) ist er der sparsamste und sauberste Astra aller Zeiten – und das bei einer souveränen Leistung von 96 kW/130 PS. Für den Corsa ist das Start/Stop System nun auch mit Benzinmotoren erhältlich: In den 1.2- und 1.4-Liter-Modellen sorgt es für eine Verringerung des Verbrauchs um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 Kilometer und auf bis zu 119 g/km reduzierte CO<sub>2</sub>-Emissionen. 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Es können, zusätzlich zu den bereits vorgegebenen Points of Interest (POIs = interessante Streckenpunkte), weitere POIs heruntergeladen und auf dem Gerät gespeichert werden. Über das Navigationssystem lassen sich neben den schnellsten und kürzesten auch die ökonomischsten – sprich kraftstoffsparendsten – Routenführungen auswählen.</p> <p> Das System Navi 900 Europa bietet darüber hinaus eine Stimmerkennungs- und eine Logbuchfunktion, letztere mit der Möglichkeit, private und geschäftliche Fahrten zu trennen.</p> <p> <strong>Opel Agila: 1.0 ecoFLEX jetzt mit 109 Gramm CO<sub>2</sub> pro Kilometer</strong></p> <p> Der Opel Agila 1.0 ecoFLEX kommt zum Modelljahr 2012 mit mehr Leistung (50 kW/68 PS statt bisher 48 kW/65 PS), aber mit zugleich sparsamerem Verbrauch und niedrigeren CO<sub>2</sub>-Werten. Im kombinierten Zyklus benötigt der Agila 1.0 ecoFLEX jetzt mit 4,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer im Schnitt 0,3 Liter weniger. 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Jetzt sind zusätzlich zu den beiden 1.3 CDTI ecoFLEX Motoren (55 kW/75 PS und 70 kW/95 PS) auch die Benziner 1.2 ecoFLEX (51 kW/70 PS) sowie 1.4 ecoFLEX (64 kW/87 PS und 74 kW/100 PS) mit Start/Stop System erhältlich.</p> <p> Handfester Vorteil des Start/Stop Systems: Der Verbrauch sinkt im kombinierten Zyklus um durchschnittlich 0,4 Liter auf 5,1 Liter pro 100 Kilometer für den 1.2 beziehungsweise auf 5,3 Liter/100 km für die beiden 1.4-Motoren, im innerstädtischen Betrieb sogar um bis zu 0,8 Liter pro 100 Kilometer. Die CO<sub>2</sub>-Emissionen reduzieren sich damit bei den Corsa Benzin-Varianten auf bis zu 119 Gramm pro Kilometer.</p> <p> Ein weiteres Highlight im Corsa-ecoFLEX-Motorenangebot ist der neuentwickelte 1.2 LPG ecoFLEX. Er ist bivalent und lässt sich wahlweise mit Benzin oder dem preisgünstigen Autogas (zur Zeit etwa 0,72 Euro pro Liter) betreiben. Im Benzinbetrieb entwickelt er eine Leistung von 63 kW/85 PS, im Autogasbetrieb sind es 61 kW/83 PS. 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Zusammenarbeit verlängert: GE Capital und Control€xpert kooperieren bis 2014
<p> ASL Fleet Services, ein Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, verlängert vorzeitig die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Control€xpert </p> <p> Seit 2006 ist Control€xpert Partner von ASL Fleet Services. Jetzt hat ASL Fleet Services die Verträge bis mindestens 2014 verlängert, um den Leasingnehmern weiter die fachliche Unterstützung von Control€xpert zu ermöglichen. Kunden von ASL Fleet Services profitieren durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem auf Schadendaten-Management spezialisierten Dienstleister: Mobilität, Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit sind garantiert. </p> <p> Control€xpert sorgt bei Inspektionen und Wartungsarbeiten von den rund 45.000 über ASL Fleet Services verleasten Fahrzeugen mit der hoch automatisierten Abwicklung von Freigabe und Rechnungsbearbeitung für schnellere Abläufe und damit für geringere Kosten. Dies wird durch die von Control€xpert entwickelten Software „C€ PostMaster“ gewährleistet. Das Tool ermöglicht bei Wartung, Inspektion oder Unfall, Freigabeanfragen und abschließend auch Rechnungen der Werkstätten elektronisch zu übermitteln. Diese effizienten Prozesse führen zu schnellen Entscheidungen und verschaffen im praktischen Geschäftsbetrieb einen entscheidenden Vorteil – für ASL Fleet Services und für die Kunden. </p> <p> Sowohl bei GE Capital als auch bei Control€xpert herrscht Einvernehmen, die Zusammenarbeit über die bisherige Vertragsdauer fortzusetzen und auszuweiten. „Wir waren uns mit Control€xpert-Geschäftsführer Wolfgang Kallweit schnell einig, die Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner fortzusetzen. Wir freuen uns, dass unsere Kunden weiter von dem guten Service von Control€xpert profitieren können“, sagt Dieter Brandl, Leiter Operations von GE Capital / ASL Fleet Services. </p> <p> Über ASL Fleet Services </p> <p> ASL Fleet Services ist ein Unternehmensbereich von GE Capital und ein führender Anbieter von Lösungen zum Fuhrparkmanagement und Flottenleasing in Deutschland und Europa. Zur Expertise des hersteller und bankenunabhängigen Tochterunternehmens von GE (General Electric) zählen nationale und europäische Analysen samt Fuhrparkberatung. In Deutschland beschäftigt das Unternehmen mit Hauptsitz in Oberhaching derzeit 300 Mitarbeiter und betreut rund 56.000 Fahrzeuge. Mit circa 200.000 Fahrzeugen in 12 europäischen Ländern und über 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit ist GE Capital global präsent. Weitere Informationen finden Sie unter www.gecapital.de. </p> <p> Über GE Capital in Deutschland </p> <p> GE Capital fasst führende und traditionsreiche Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unter einem Dach zusammen und bietet als integrierter und bankenunabhängiger Partner mittelständischer Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Factoring, Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen lokaler Anbieter auf dem deutschen Markt. Weltweite Industrieerfahrung, ein ausgezeichnetes Produkt- und Serviceangebot sowie regionale Beratungskompetenz ermöglichen GE Capital, jedem Kunden individuelle und maßgeschneiderte Finanzierungslösungen aus einer Hand anbieten zu können. </p> <p> Über Control€xpert </p> <p> Control€xpert ist der marktführende Prozessdienstleister im Daten-, Schaden- und Qualitätsmanagement. Spezialgebiet ist die industrialisierte und hoch automatisierte Belegbearbeitung mit der Zielsetzung, den gesamten Abwicklungsprozess für die Kunden zu optimieren. Control€xpert ist kompetenter Experte in der Entwicklung innovativer IT-Technologien, die sowohl zur Gesamtprozessabwicklung wie zur strukturierten Kommunikation eingesetzt werden. Der von Control€xpert entwickelte Prozess umfasst die Umwandlung von Schaden- und Wartungsdokumenten jeglichen Formats in strukturierte Datensätze, die datenbankgestützte sowie bei Bedarf manuelle Kostenprüfung durch Spezialisten, die Weiterverarbeitung der Daten inklusive Dienstleistersteuerung sowie ein detailliertes Reporting. Für die Kunden bedeutet dies eine spürbare Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie Transparenz des gesamten Prozesses. Weitere Informationen finden Sie unter www.controlexpert.com. </p> <p> </p>
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