Erste Mitfahrt im neuen Audi R8
<p> BMW feiert den i8 als ersten Sportwagen einer neuen Ära, AMG erfindet sich mit dem Mercedes GT gerade neu und der Porsche 911 wird vom Sportwagen immer mehr zum Alltagsauto. Nur der neue Audi R8 bleibt ganz der alte – selbst wenn die Entwickler bei der zweiten Generation alles neu gemacht haben.</p>
25.000 Exemplare in acht Jahren, jede Menge Design- und Technologiepreise und auf der Rennstrecke über 190 Siege – so ganz daneben kann Audi mit dem R8 nicht gelegen haben. „Warum also sollten wir an diesem Konzept etwas ändern“, kokettiert der neue Quattro-Chef Heinz Hollerweger mit dem Erfolg seiner Vorgänger und stimmt damit zugleich auf eine Premiere ein, die wenig Überraschungen bieten wird. Denn während BMW sich mit dem i8 vom Sportwagen nach alter Väter Sitte verabschiedet hat und sich AMG mit dem Mercedes GT neu positioniert, bleibt auch der neue R8 ganz der alte, wenn er Anfang nächsten Monats auf dem Genfer Salon seinen Einstand gibt und nach den Sommerferien auf die linke Spur stürmt.
Das beginnt beim Design, das selbst dann keine nennenswerten Änderungen erwarten lässt, wenn man bei den getarnten Prototypen ganz genau hinschaut. Ja, die Scheinwerfer sind flacher und breiter geworden und blicken noch böser, erst recht wenn daraus das neue Laser-Fernlicht brennt. Der Single-Frame-Grill ist wieder etwas größer. Die seitlichen Blades für die Luftführung zum Mittelmotor sind jetzt zweigeteilt und stehen ein wenig weiter auf und das Dach fällt in einer längeren Linie ab. Aber selbst wenn der Erlkönig sein Tarnkleid ablegt, wird man den R8 sofort als solchen erkennen, verspricht Hollerweger. Man müsse schon alt und neu nebeneinander stellen, damit die Evolutionsschritte deutlich werden, ergänzt einer aus dem Team.
Genau wie die Designer haben sich auch die Entwickler streng an die DNA des Spitzensportlers gehalten. Es bleibt deshalb beim Aluminium-Space-Frame, beim Mittelmotor-Konzept, beim Allradantrieb und vor allem beim hochdrehenden Sauger. Denn während die Konkurrenz sich peu a peu dem Diktat des Downsizings beugt, darf der R8 auch in Zukunft noch natürlich atmen. Weniger Hubraum und dafür mehr Druck, dieser Formel wollte Hollerweger das spontane Ansprechverhalten und die sensationelle Klangkulisse seines Motors nicht opfern. Und der Verbrauch ist bei so einem Modell doch für die Kunden genauso nebensächlich wie für die CO2-Bilanz des Herstellers. Also in die Tonne mit den Turbo-Gedanken und in die Kiste mit allen Kompressor-Überlegungen – es bleibt bei wunderbar unvernünftigen zehn Zylindern, deren Hubraum sich auf 5,2 Liter addiert.
Gegenüber dem Vorgänger legt der R8 allerdings in der Leistung noch einmal deutlich zu: Schon das vorläufige Basismodell wird 540 PS leisten. Und wer den V10plus bestellt, kann im Autoquartett mit 610 PS und 560 Nm auch Konkurrenten wie den Porsche 911 Turbo S (560 PS, bis zu 750 Nm) oder den Mercedes AMG GT (510 PS, 650 Nm) übertrumpfen. Nur der Lamborghini Huracan liegt exakt gleich auf. Kein Wunder: Er ist ja auch eng mit dem R8 verwandt. Erst im Stechen sichern sich deshalb die Bayern den Sieg: Für den Sprint brauchen beide noch 3,2 Sekunden, aber bei 330 km/h Spitze fährt der R8 seinem italienischen Cousin mit immerhin fünf km/h Differenzgeschwindigkeit davon.
Die Kraftkur für den V10-Motor ist nicht das einzige, womit die Entwickler ihre Arbeit rechtfertigen. Genau wie am Motor haben sie auch in vielen anderen Gewerken kleine, aber entscheidende Änderungen vorgenommen: Im Alu-Spaceframe ersetzen ein paar weitere Karbonelemente einige Metallstreben und drücken das Trockengewicht des R8 um 50 auf 1.454 Kilogramm. Die Karosserie bietet weniger Luftwiderstand und vor allem mehr Downforce. Und der Allradantrieb hat jetzt mehr Spiel und kommt so dem Spieltrieb des Fahrers entgegen. Statt einer Visco-Kupplung steuert jetzt eine elektronisch geregelte Lamellen-Kupplung die Kraftverteilung und tut dies frei von jeder Einschränkung: „Wir können jetzt bis zu 100 Prozent der Kraft an die Vorder- oder die Hinterachse bringen“, sagt Hollerweger.

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Den stärkeren Motor, die leichtere aber trotzdem 40 Prozent steifere Karosse und den Allrad mit Gefühlsgarantie – diesen Fortschritt fühlt man erst beim Fahren. Aber wenn man hinter das Steuer rutscht, merkt schon im Stand, dass man in einem völlig neuen Auto sitzt. Und zwar nicht nur, weil man der Straße künftig nochmal einen Zentimeter näher ist und vier Zentimeter mehr Breite ein bisschen mehr Luft zwischen den Passagieren lassen. Vor allem, weil aus dem Lenkrad jetzt wie in der Formel1 vier weitere Bediensatelliten wachsen und dahinter das Virtual Cockpit flimmert, wie man es aus dem TT kennt. Das dient nicht nur dem schönen Schein und soll den neuen R8 moderner aussehen lassen. Vor allem wollte Projektleiter Roland Schala das Fahrzeug ganz auf den Fahrer fokussieren. „Die Augen bleiben auf der Straße und die Hände am Lenkrad – nichts lenkt den Fahrer von seinem Job ab“, verspricht der Ingenieur.
Mehr Kraft in einem leichteren Auto, weniger Luftwiderstand und mehr Abtrieb, die komplett variable Kraftverteilung zwischen beiden Achsen, ein adaptives Fahrwerk, die neue Ergonomie hinter dem Lenkrad und jetzt schon sieben Fahrprogramme, für deren Auswahl man nicht einmal die Hände vom Lenkrad nehmen muss – das alles mündet in einem Fahrerlebnis, das intensiver und sportlicher ist als je zuvor: „Der R8 ist viel, viel schneller geworden“, sagt Frank Stippler, der als Audi-Werksfahrer heute den Chauffeur gibt und den Tiefflieger im Tarnkleid Runde für Runde schneller über die Teststrecke treibt. Dabei beweist er in jeder Kurve, dass er mit dem größeren Tempo nicht den Sprintwert und auch nicht die Spitzengeschwindigkeit meint, sondern die vielen Sekunden, die der neue dem alten bei der Rundenzeit auf einer beliebigen Rennstrecke abnimmt. „Er lenkt besser ein, bleibt länger stabil und am Ende der Kurve kann man mit ihm noch besser beschleunigen“, schwärmt der PS-Profi und taxiert den gefühlten Gewichtsgewinn auf mindestens 100 Kilo. Aber was noch viel wichtiger ist: „Das neue Auto ist bis in den Grenzbereich kinderleicht zu beherrschen und erspart einem böse Überraschungen.“
Dass der neue R8 auf der Rennstrecke so einen guten Eindruck macht, liegt nicht allein daran, dass Männer wie Stippler an Entwicklung und Abstimmung beteiligt waren und kein anderer Audi so oft über Nordschleife & Co geprügelt wurde. Es liegt auch an einer neuen Entwicklungsphilosophie, sagt Quattro-Chef Hollerweger: „Beim ersten R8 haben wir erst das Serienauto auf die Räder gestellt und danach einen Rennwagen davon abgeleitet. Diesmal sind beide Autos parallel entstanden und haben sich gegenseitig stark beeinflusst“, beschreibt er die neue Nähe. Die hört mit dem Abschluss der Entwicklung nicht auf, sondern geht auch in Genf weiter, stellt Hollerweger in Aussicht Dort zeigen wir deshalb nicht nur ein Auto, sondern fahren gleich die ganze Familie auf die Bühne.“

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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