Ford Tourneo Courier 1.0 Liter EcoBoost
<p> Reisen mit reichlich Raum für die ganze Familie und großes Freizeitgepäck? Wenn kleine Kosten groß geschrieben werden, bieten Kastenwagen das beste Konzept. Weshalb Ford seinen Kastenwagen-Clan nach unten abrundet und den Tourneo Courier präsentiert. Ein Familien-Transporter auf Fiesta-Basis mit Klassenbestwerten bei Komfort und Sicherheit.</p>
Eigentlich sollte alles ganz einfach und übersichtlich sein. Die Modellbezeichnung „Transit“ kennzeichnet die Ford-Nutzfahrzeuge und „Tourneo“ steht für die jeweiligen Pkw-Ableitungen. Wenn aber im Juni mit dem Tourneo Courier die mittlerweile vierte und mit 4,16 Meter Länge kompakteste Kastenwagen-Kollektion bei den deutschen Ford-Händlern Premiere feiert, dürfte die bei nicht wenigen Kunden und sogar Händlern bereits vorhandene Verwirrung nur größer werden. Deshalb hier noch einmal die komplette Palette an Pkw-Derivaten des Transit von unten nach oben: Tourneo Courier, Tourneo Connect, Tourneo Custom und Transit Personentransporter. Letztgenannter ist offenbar zu sehr Nutzfahrzeug, um mit dem Tourneo-Signet geadelt zu werden. Zurück zum kleinen Courier, der in gleich mehreren Disziplinen Klassenbester ist: So kostet er als Benziner ab 15.150 Euro und damit weniger als seine vergleichbar großen Rivalen, die Drillinge Citroen Nemo Multispace, Fiat Qubo und Peugeot Bipper Tepee. Nur die zudem größeren Skoda Roomster und Dacia Dokker sind wieder einmal die Allerbilligsten.
Nicht so beim Verbrauch. Hier trägt der Ford die Krone des größten Knausers und das mit gleich mehreren Antrieben. Der 55 kW/75 PS leistende 1,5-Liter-Diesel (ab 16.100 Euro) gönnt sich gerade einmal 3,9 Liter laut Normzyklus mit optionalem Stopp-Start-System, während der 70 kW/95 PS kräftige 1,6-Liter-Selbstzünder (ab 16.900 Euro) mit 4,0 Liter zufrieden ist. Allerdings lässt sich der CO2-Wert bei diesem Motor sogar auf 97 g/km (bzw. 3,7 Liter Verbrauch) drücken, wenn die Optionen Stopp-Start und Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100 km/h geordert werden. Interessant überall dort, wo CO2-Werte von unter 100 g/km gefragt sind. Das meiste Temperament liefert übrigens der besonders kostengünstige Dreizylinder-Benziner, dessen 74 kW/100 PS für eine Vmax von 173 km/h gut sind und sich dennoch mit 5,2 bis 5,4 Liter Normverbrauch zufrieden geben.
Weitere Bestmarken seiner Fahrzeugkategorie setzt der fünfsitzige Tourneo Courier in allem, was Familien besonders wichtig ist: Raumangebot, Komfort und Sicherheit. Schon der Einstieg in den Fond durch die besonders weit öffnenden hinteren Schiebetüren fällt leichter als bei den französischen und italienischen Rivalen. Allerdings nicht leichter als bei einem hausinternen Wettbewerber, der sogar auf die B-Säule verzichtet: Dem Kompaktvan Ford B-Max. Ihn gibt es überdies aktuell zu Aktionspreisen, die den Courier noch deutlich unterbieten. Dafür muss der B-Max dann bei der Gepäckraumgröße passen. Die üppigen 708-1.656 Liter des Courier reichen nämlich sogar für kleines Umzugsgut und großes Sportgerät. Sind allerdings alle Beifahrerplätze umgelegt, findet der Ford dennoch seine Meister: Citroen, Peugeot und Fiat bieten dann 2.500 Liter Stauraum. Was der Ford geschickt kontern kann, denn den Reisekomfort des Courier erreichen sonst nur Vans und Limousinen.
Angefangen von einer Kopffreiheit, die selbst für Zwei-Meter-Riesen mit Zylinder genügen würde und einem Beinraum im Fond, der an Langversionen von Limousinen erinnert. Auch die relativ gut gedämmten Fahrgeräusche erinnern erst bei höherem Autobahntempo an die Transporterabstammung des Tourneo Courier. Anders die Auswahl und Verarbeitung der Stoffe und Materialien fürs Interieur. Hier deklassiert der Courier seine Konkurrenten auf Nutzfahrzeugbasis eindeutig. Aber mit Vans wie dem B-Max kann sich der kleinste Tourneo nicht messen. So liebevoll ist die Verarbeitung im Detail dann doch nicht. Die Käufer des Courier wird es nicht stören, ihnen wird die Strapazierfähigkeit von Stoff und Plastik wichtiger sein. Das Beste aus zwei Welten bietet der Tourneo bei den Ablagen und Staufächern im Interieur. Deren Anzahl und Anordnung ist so durchdacht wie in den besten Raumlimousinen, die Größe dagegen so genial geschneidert, wie es Kurierboten benötigen. So passen Laptops oder Tablets ebenso in Fächer wie DIN-A4-Mappen.
Auch kostengünstige Kastenwagen für Kind und Kegel können fast so sicher sein wie klassische Kombis und Vans. Zumindest, wenn sie wie bei Ford mit Pkw-Features aufgerüstet wurden. So übernimmt der Courier eine Vorreiterrolle in seiner Klasse mit serienmäßigen Kopf-Schulter-Airbags und Seitenairbags – allerdings leider nur für die Vornsitzenden. Optional gibt es einen Knieairbag für den Fahrer und das Multimediasystem „Sync“ mit Notruf-Assistent und möglicher Sprachsteuerung des Smartphones. Nicht verfügbar ist dagegen der in größeren Tourneo-Brüdern bereits angebotene automatische City-Notbremsassistent.

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Für die von Ford besonders ins Visier genommenen jungen Familien mit kleinem Budget wird der preiswerteste Motor im Courier die verlockendste Wahl sein. Tatsächlich bereitet dieser Dreizylinder-Benziner in dem kompakten Kastenwagen ausgesprochen viel Freude, egal ob im dichten Stadtverkehr oder auf längeren Autobahnetappen. Dort fehlte uns allenfalls ein Drehzahl senkender sechster Gang, eine Automatik steht für den Courier übrigens überhaupt nicht im Angebot. Dafür reagiert der Dreizylinder auf Gaspedalbefehle stets spontan und die Drehmomentspitze von 170 Nm liegt über ein breites Band an von 1.400 bis 4.000 Touren. Den Sprint auf Tempo 100 erledigt der Courier in relativ flinken 12,3 Sekunden, jedenfalls viel schneller als alle Konkurrenten und sogar der B-Max.
Auch der Fahrkomfort im des Kastenwagens ist erstaunlich. Sogar derbe Schlaglöcher und schnell aufeinanderfolgende Bodenwellen werden ordentlich gefiltert. Auch im Stadtverkehr macht der Ford eine gute Figur, dies trotz fast zwei Meter breiter, dafür übersichtlicher Karosserie und leicht und präzise arbeitender Servolenkung. So könnte es dem Van-ähnlichen Tourneo Courier gelingen, Ford weiter voran zu bringen bei den Marktanteilen in der Nutzfahrzeugsparte.
Ford Tourneo Courier - Technische Daten:
Fünftüriger (davon zwei Schiebetüren hinten), fünfsitziger Hochdachkombi auf Basis des Kleintransporters Ford Transit Courier; Länge: 4,16 Meter, Breite: 1,98 Meter, Höhe: 1,73 Meter, Radstand: 2,49 Meter, Ladelänge 0,84 bis 1,11 Meter, Kofferraumvolumen: 708-1.656 Liter
Motoren Ford Tourneo Courier:
1,0-Liter-Dreizylinder-Benziner (optional mit Start-Stopp-System), 74 kW/100 PS, Fünfgang-Schaltgetriebe, maximales Drehmoment 170 Nm bei 1.400-4.000 U/min, 0-100 km/h: 12,3 s, Vmax: 173 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,4 Liter (Start-Stopp: 5,2 Liter), CO2-Ausstoß: 124 g/km (Start-Stopp: 119 g/km), Effizienzklasse: C, Preis: ab 15.150 Euro (Aufpreis Start-Stopp: 297,50 Euro)
1,5-Liter-Diesel (optional mit Start-Stopp-System), 56 kW/75 PS, Fünfgang-Schaltgetriebe, maximales Drehmoment 190 Nm bei 1.700-2.000 U/min, 0-100 km/h: 16,0 s, Vmax: 157 km/h; Durchschnittsverbrauch: 4,1 Liter (Start-Stopp: 3,9 Liter), CO2-Ausstoß: 108 g/km (Start-Stopp: 103 g/km), Effizienzklasse: A, Preis: ab 16.100 Euro (Aufpreis Start-Stopp: 297,50 Euro)
1,6-Liter-Diesel, 70 kW/95 PS, Fünfgang-Schaltgetriebe, maximales Drehmoment: 215 Nm bei 1.750-2.500 U/min, 0-100 km/h: 14,0 s, Vmax: 170 km/h, Durchschnittsverbrauch: 4,0 Liter, CO2-Ausstoß: 105 g/km, Effizienzklasse: A, Preis: ab 16.900 Euro
1,6-Liter-Diesel mit Start-Stopp-System (optional Vmax-Begrenzer bei 100 km/h), 70 kW/95 PS, Fünfgang-Schaltgetriebe, maximales Drehmoment: 215 Nm bei 1.750-2.500 U/min, 0-100 km/h: 14,0 s, Vmax: 170 km/h (Vmax-Begrenzer: 100 km/h), Durchschnittsverbrauch: 3,8 Liter (Vmax-Begrenzer: 3,7 Liter), CO2-Ausstoß: 100 g/km (Vmax-Begrenzer: 97 g/km), Effizienzklasse: A, Preis: ab 17.197,50 Euro (Aufpreis Vmax-Begrenzer: 29.75 Euro)
Kurzcharakteristik:
Alternative zu: Citroen Nemo Multispace, Fiat Qubo, Peugeot Bipper Tepee, aber auch zum etwas größeren Skoda Roomster
Passt zu: jungen Familien, Freizeitsportlern und Kleinunternehmern
Sieht gut aus: in modisch bunten Farben vor Schule und Kindergarten

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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