Erste Prototypen-Testfahrt mit dem neuen Toyota Urban Cruiser
Mit dem neuen Urban Cruiser treibt Toyota die Entwicklung seiner batterieelektrischen Modellpalette voran und festigt seine Präsenz im wachstumsstarken Segment der kompakten B-SUVs. Ganz im Sinne des kundenorientierten Ansatzes von Toyota umfasst das Angebot zwei Batterieoptionen mit unterschiedlicher Kapazität, um verschiedenste Kundenanforderungen an Reichweite und Leistung zu erfüllen.
Zum Marktstart stehen drei Varianten zur Auswahl: eine Version mit Vorderradantrieb und 49-kWh-Batterie sowie Front- und Allradversionen mit einer 61-kWh-Batterie. In der stärksten Ausführung erreicht der Urban Cruiser eine kombinierte WLTP-Reichweite von bis zu 426 Kilometern. Beide Batterien setzen auf Lithium-Eisenphosphat-Technologie, die sich durch Langlebigkeit und Kosteneffizienz auszeichnet. Ein thermisches Managementsystem sorgt dafür, dass die Batterietemperatur stets im optimalen Bereich bleibt – auch bei extremen Wetterbedingungen.
Der Urban Cruiser ist ein echtes SUV – optional mit elektrischem Allradantrieb, der auf rutschigem Untergrund ein sicheres, souveränes Fahrgefühl vermittelt.
Robustes Design, intelligentes Packaging und kompakte Antriebskomponenten schaffen einen großzügigen Innenraum mit verschiebbarer Rückbank und hoher Variabilität. Der lange Radstand von 2.700 mm sorgt für viel Platz und Flexibilität, die an deutlich größere Modelle erinnert. Alle Multimediafunktionen sind digital integriert, inklusive zentralem Touchscreen und digitalem Instrumentendisplay. Vernetzung ist über USB-Anschlüsse vorn und hinten sowie kabellose Smartphone-Integration gegeben. Die MyToyota App ermöglicht darüber hinaus eine Fernsteuerung von Ladefunktionen und Statusabfragen.
Markantes SUV-Design
Der Urban Cruiser überzeugt mit einem kraftvollen Auftritt. Entwickelt unter dem Motto „Urban Tech“, strahlt sein Design aus jeder Perspektive Reife und Selbstbewusstsein aus.
Die SUV-DNA zeigt sich in robusten Seitenschwellern, ausgeformten Radläufen und massiven Stoßfängerelementen. Die markante „Hammerhead“-Front – ein typisches Toyota-Merkmal – wird durch eine schmale Konturlinie betont. Schlanke LED-Scheinwerfereinheiten mit horizontalen Lichtleitern für das Tagfahrlicht und integrierten Blinkern flankieren eine Bi-LED-Leuchteinheit.
Am Heck zieht sich eine auffällig gestaltete Lichtsignatur über die gesamte Fahrzeugbreite. Die in parallelen Linien angeordneten LED-Rückleuchten unterstreichen die muskulöse Anmutung.
Spezielle BEV-Plattform
Der Urban Cruiser basiert auf einer neu entwickelten Plattform für batterieelektrische Antriebe. Im Fokus stehen dabei maximale Reichweite und großzügiger Innenraum.
Ein flacher Fahrzeugboden ohne Querträger schafft Platz für das Batteriepaket, das integraler Bestandteil der Fahrzeugstruktur ist. Ein umlaufender Rahmen und energieabsorbierende Elemente gewährleisten Stabilität und bestmöglichen Aufprallschutz. Hochfeste Stähle steigern Festigkeit und Steifigkeit bei geringem Gewicht. Das Batteriepaket im Fahrzeugboden senkt den Schwerpunkt – mit positiven Effekten für Fahrstabilität und Agilität.
Die Unterbodenverkleidung optimiert die Aerodynamik, während spezielle Dämmmaterialien und schallisolierendes Glas die Fahr- und Windgeräusche reduzieren.
Neuer vollelektrischer Antrieb mit zwei Batterieoptionen
Der Urban Cruiser nutzt eine neu entwickelte elektrische Antriebseinheit mit kompaktem eAxle-Layout – bestehend aus Elektromotor, Inverter und Untersetzungsgetriebe. Die platzsparende Bauweise minimiert den Eingriff in den Innenraum – auch beim Allradmodell.
Zwei Batterieoptionen stehen zur Wahl[1]: Die 49-kWh-Variante (96 Zellen) ist ausschließlich mit Vorderradantrieb erhältlich und leistet 106 kW/144 PS bei 193 Nm Drehmoment – mit bis zu 344 km Reichweite (WLTP kombiniert). Die 61-kWh-Variante (120 Zellen) ist als Front- oder Allradversion verfügbar. Die FWD-Variante bietet 128 kW/174 PS, die AWD-Ausführung 135 kW/184 PS und 307 Nm Drehmoment, bei einer WLTP-Reichweite von bis zu 426 km beziehungsweise 395 km.
Ein Thermomanagementsystem reguliert die Batterietemperatur und sorgt auch bei starker Beanspruchung oder extremen Temperaturen für stabile Leistung. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz sind die automatische Kühlerjalousie sowie die ebenfalls stets serienmäßige Wärmepumpe.
Schnelles DC-Laden (10–80 %) erfolgt in rund 45 Minuten. Mit einem dreiphasigen 11-kW-Wechselstromanschluss dauert eine Vollladung (15–100 %) rund sechs Stunden, einphasig (7 kW) etwa 9,5 Stunden.
Der Urban Cruiser verfügt über einen „My Room“-Modus: Während des Ladens lassen sich Klimaanlage und Audiosystem nutzen – ideal für Pausen oder Wartezeiten.

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Fahrmodi und Allradantrieb
Für die Versionen mit Vorderradantrieb stehen vier Fahrmodi zur Wahl: Eco (Reichweitenmaximierung), Normal (ausgewogene Performance), Sport (direkte Gasannahme) und One Pedal Mode (Fahren mit nur einem Pedal durch selektive Verzögerung in drei Stufen). Ein zusätzlicher Snow Mode optimiert die Traktion auf schneebedecktem Untergrund.
Beim Allrad-Modell sorgt ein 48 kW starker E-Motor an der Hinterachse für stabiles Fahrverhalten auf rutschigem Untergrund. Das System reagiert blitzschnell auf Traktionsverluste und verteilt die Antriebskraft bedarfsgerecht.
Im Trail-Modus wird ein durchdrehendes Rad gezielt abgebremst, während das gegenüberliegende Rad zusätzlichen Vortrieb erhält. Unterstützend wirken Hill Hold Control, Downhill Assist Control und Active Cornering Control für stabileres Fahrverhalten.
Fahrwerk und Bremsen
Das Fahrwerk ist auf Komfort und Stabilität ausgelegt: vorn MacPherson-Federbeine, hinten eine Mehrlenkerachse mit hochsteifen Komponenten. Vier 18-Zoll-Bremsscheiben – vorn mit Zweikolben-Sätteln – sorgen für zuverlässige Verzögerung. Serienmäßig an Bord: elektrische Parkbremse mit Haltefunktion.
Geräumiger Innenraum mit SUV-Charakter
Der vergleichsweise lange Radstand des Urban Cruiser (+140 mm gegenüber dem Yaris Cross) ist der Schlüssel zu einem geräumigen und vielseitigen Innenraum. Das Raumgefühl und die Offenheit werden durch ein niedrig angesetztes Armaturenbrett mit markanten horizontalen Linien und Soft-Touch-Oberflächen verstärkt. Die authentische SUV-DNA zeigt sich in einer hohen Sitzposition mit ausgezeichneter Rundumsicht – sowohl für Fahrer als auch für Passagiere.
Um die Sicht auf das digitale Kombiinstrument zu verbessern, wurde das Lenkrad oben leicht abgeflacht – ein Designmerkmal, das zudem mit der Linienführung des Armaturenbretts harmoniert. Die Mittelkonsole positioniert die wichtigsten Bedienelemente in unmittelbarer Reichweite, darunter einen Drehschalter für die Gangwahl, die elektrische Parkbremse und – sofern vorhanden – Schalter für den Allradmodus. Becherhalter und ein kabelloses Smartphone-Ladeschale erstrecken sich brückenartig über ein praktisches offenes Ablagefach. Dieser untere Bereich beherbergt außerdem eine 12-Volt-Steckdose sowie USB-A- und USB-C-Anschlüsse zum Verbinden und Laden von Geräten. Durch ein vereinfachtes Design wurden einige Bedienelemente von physischen Schaltern auf die zentrale Multimedia-Touchscreen-Steuerung verlagert, darunter auch die Sitzheizung. Die Klimaanlage lässt sich entweder über Tasten oder über den Touchscreen bedienen.
Der Innenraum ist in Schwarz und Dunkelgrau gehalten, mit Stoffbezügen oder einer Kombination aus Stoff und hochwertigem Kunstleder für die höhere Ausstattungslinie. Für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgt eine Ambientebeleuchtung, die in 12 Farben und sieben Helligkeitsstufen eingestellt werden kann und Türverkleidungen sowie die Ablage in der Konsole hervorhebt.
Dank eines verschiebbaren Rücksitzsystems kann der Abstand zwischen Vorder- und Rücksitzen im Bereich von 690 bis 850 mm eingestellt werden – letzteres entspricht dem Niveau deutlich größerer SUVs. Die Rücksitze sind im Verhältnis 40:20:40 geteilt umklappbar und lassen sich auch neigen. Diese Flexibilität ermöglicht eine einfache Anpassung des Innenraums – je nach Bedarf entweder für zusätzlichen Passagierkomfort oder für mehr Laderaum. Das Ladeabteil misst 675 mm in der Tiefe, 1.020 mm in der Breite und 659 mm in der Höhe. Bei umgeklappten Rücksitzen beträgt die Tiefe 1.455 mm. Wenn die Rücksitze in ihrer vordersten Position sind, stehen bis zur Fensterkante 306 Liter Gepäckraumvolumen zur Verfügung; in hinterster Position beträgt das Volumen 238 Liter. Das maximale Volumen bei komplett umgeklappten Sitzen beträgt 562 Litern bei fensterhoher Beladung.Praktische Details für die Passagiere im Fond umfassen zwei USB-Anschlüsse in der hinteren Mittelkonsole zum Laden von Geräten, ein Smartphone-Fach und eine klappbare mittlere Armlehne hinten.
Digitales Nutzererlebnis
Zwei hochauflösende Displays – ein 10,25-Zoll-Kombiinstrument und ein 10,1 Zoll großer Multimedia-Touchscreen – sind optisch zu einer Display-Einheit verschmolzen und lassen sich individuell konfigurieren.
Das System bietet eine integrierte und Cloud-basierte Navigation mit Echtzeit-Verkehrsdaten, eine kabellose Smartphone-Integration für Apple CarPlay und Android Auto sowie eine kabellose Ladeschale für Mobilgeräte (ausstattungsabhängig).
Über die MyToyota App lassen sich Funktionen wie Batterieladung, Reichweitencheck, Vorklimatisierung und Türverriegelung bequem per Fernzugriff steuern.
Sicherheit und Assistenzsysteme
Zu den Highlights der serienmäßigen Sicherheitsausstattung zählen folgende Features:
- Pre-Collision System mit Erkennung von Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Motorrädern
- Spurhalte- und Spurverfolgungs-Assistent
- Verkehrszeichenerkennung
- Fahrerüberwachungskamera mit Müdigkeitserkennung
- LED-Scheinwerfer mit Fernlicht-Assistent
- adaptive Geschwindigkeitsregelanlage
- Toter-Winkel-Warner
- Rückfahrkamera mit Einparkhilfe vorne und hinten
- Rückfahr-Assistant mit Querverkehrswarner
Das Topmodell Lounge verfügt zusätzlich über LED-Scheinwerfer mit adaptivem Fernlicht sowie eine 360-Grad-Kamera.
Einstiegsmodell ab 29.990 Euro
Toyota hat die Auftragsbücher für den neuen Urban Cruiser geöffnet: Das Elektro-SUV im B-Segment ist ab sofort zu Preisen ab 29.990 Euro bestellbar. Privatkunden können den Urban Cruiser in der Ausstattungslinie Comfort ab 269 Euro monatlich ohne Anzahlung leasen. Und bereits das Einstiegsmodell überzeugt mit umfangreicher Serienausstattung: Zu den Highlights zählen unter anderem 18-Zoll-Leichtmetallfelgen, ein Smart-Key-System, eine verschiebbare Rückbank, Voll-LED-Scheinwerfer, Privacy Glas, Einparksensoren vorne und hinten, eine Wärmepumpe sowie ein Batterievorheizsystem. Das digitale 10,25-Zoll-Kombiinstrument und das 10,1-Zoll-Multimediadisplay sind nahtlos in eine einzige schlanke Einheit integriert. Das Navigationssystem bietet spezielle Elektroauto-Funktionen, eine Online-Suche nach Ladestationen und die Darstellung der vollelektrischen Reichweite in Kartenform. Zudem können Smartphones kabellos via Apple CarPlay und Android Auto ins Multimediasystem eingebunden werden. Das Ambiente im Innenraum lässt sich über ein Beleuchtungssystem mit zwölf verschiedenen Farbeinstellungen variieren.
Attraktive Konditionen für Teamplayer und Lounge
Beim mittleren Niveau Teamplayer (ab 36.990 Euro/Privatkundenleasing ab 339 Euro monatlich ohne Anzahlung) halten zusätzlich eine Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, ein beheizbares Lenkrad, beheizbare Außenspiegel, eine Frontscheibenwischer-Enteisung und eine Fußraumheizung für die zweite Sitzreihe Einzug. In dieser Variante fährt der Urban Cruiser ausschließlich mit 61-kWh-Batterie und Frontantrieb vor.
Die Top-Ausstattung Lounge lässt sich mit Front- (ab 40.990 Euro) und Allradantrieb (ab 42.990 Euro) kombinieren. Zusätzlich zur Ausstattungslinie Teamplayer sind neben einem Glasdach, adaptivem Fernlicht, 19-Zoll-Leichtmetallfelgen und einer 360-Grad-Kamera auch ein elektrisch einstellbarer Fahrersitz und ein JBL-Soundsystem mit an Bord. Die monatlichen Raten im Privatkundenleasing für den Urban Cruiser Lounge starten bei 375 Euro – ebenfalls ohne Anzahlung.
Optional ist darüber hinaus das Rundum-Sorglos-Paket „Wartung+“ für monatlich 39,99 Euro erhältlich. Es deckt die Kosten für Inspektionen, Wechsel von Flüssigkeiten nach Herstellervorgaben, einen jährlichen Check sowie Hauptuntersuchung (sofern während der Vertragslaufzeit fällig) ab.
Zum Start des neuen Modells und um den Einstieg in die Elektromobilität so einfach wie möglich zu gestalten, erhalten Kundinnen und Kunden unabhängig von der Ausstattungslinie ihres Urban Cruiser bei Abschluss eines Leasingvertrages inklusive „Wartung+“ eine Toyota HomeCharge Wallbox Base mit einer Ladeleistung von 11 kW. Die Wallbox unterstützt intelligentes Laden und lässt sich auch über die Smartphone-App „My Toyota“ steuern.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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