Range Rover LWB

<p> Sie wollen nicht nur den besten Gel&auml;ndewagen der Welt bauen. Mit dem neuen Range Rover zielen die Briten auch auf die etablierten Luxuslimousinen. Dass sie dort durchaus mithalten k&ouml;nnen, unterstreichen sie jetzt mit einer neuen Langversion. Imposant ist nicht nur deren Format.</p>

Range Rover LWB

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Range Rover LWB

Mit Chauffeurslimousinen kennen sie sich aus im noblen Beverly Wilshire-Hotel im Herzen von Los Angeles. Schließlich geht hier die Hollywood-Prominenz ein uns aus. Und jeder, der schräg gegenüber im Rodeo-Drive zum Shoppen bei Cartier & Co anhält, der kommt nachher noch auf einen Sprung an die Bar in das Hotel, das seit „Pretty Woman“ die ganze Welt kennt. Ein Lincoln Towncar würdigt man hier deshalb keines Blickes, eine lange S-Klasse ist Standard und auch mit einem Bentley oder Rolls-Royce kann man an der Vorfahrt niemanden beeindrucken. Doch als der dunkle Range Rover vorfährt, staunen selbst die Jungs vom Valet Parking nicht schlecht. Nicht wegen der zusätzlichen 20 Zentimeter, die man auf den ersten Blick kaum erkennen kann. Sondern weil plötzlich ein Chauffeur aussteigt und ganz galant den Wagenschlag öffnet. Denn das hier ist kein normaler Range Rover, sondern die neue Langversion, die gerade Downtown auf der Messe ihre Weltpremiere feiert und hier auf der ersten Testfahrt durch Hollywood und Beverly Hills rollt.

Mit den zwei Handbreit mehr Platz im Fond dringen die Briten noch ein bisschen weiter vor in die Welt der Schönen und Reichen und wollen damit ihren Führungsanspruch auch in der Komfortwertung untermauern. Glaubt man Markenmanager John Edwards, dann ist der neue Range Rover nicht nur der beste Geländewagen der Welt. Er kann es auch mit Bentley & Rolls aufnehmen und ist deshalb für den Chauffeureinsatz quasi prädestiniert. Nur war er den Engländern dafür bislang offenbar ein wenig zu eng, obwohl es am Platz im Fond eigentlich nie so richtig gemangelt hat.

Deshalb steht das Dickschiff jetzt mit seinen vollen 5,20 Metern in der Vorfahrt und wirkt trotzdem noch überraschend zierlich. Denn erstens sind US-Modelle wie der Cadillac Escalade oder der Chevrolet Suburban noch einmal eine Nummer größer. Und zweitens hat das Designteam die Stretchkur so geschickt kaschiert, dass man schon sehr genau hinschauen muss, um die Langversion zu outen. Sicherheitshalber prangt deshalb eine dezente Plakette mit einem großen „L“ unter den Kiemen am vorderen Kotflügel.

Ist er’s oder ist er’s nicht? Diese Frage hat sich spätestens dann erübrigt, wenn James mit schwarzer Mütze und weißen Handschuhen den hinteren Wagenschlag öffnet und der Blick in den üppigen Fond fällt: Genügend Beinfreiheit für einen Walzer, Liegesessel wie in der Business-Class, Schreibtische zum Ausklappen, ein Kühlfach in der Mittelkonsole und ein Infotainment-System, von dem sich die so manche Airline noch eine Scheibe abschneiden könnte – da kann der Stau auf dem Sunset Boulevard auch mal ein Stündchen länger dauern. Und wenn man dann endlich am Ziel ist, steigt man vom Hochsitz so vornehm herunter wie von einem Thron und muss sich nicht mühsam unter einem Limousinendach hervorschälen – viel eleganter kann man am roten Teppich deshalb kaum vorfahren.

Wie sich der große Range Rover tatsächlich fährt, das fragt man am besten den Chauffeur. Der wird es wissen. Und der kann einem sicher auch ein Lied davon singen, wie man mit so einem riesigen Auto durchs Parkhaus kurvt oder ohne Schrammen in die Hotelvorfahrt rangiert. Von hinten betrachtet wirkt das jedenfalls ungeheuer mühelos und wie von der Welt entkoppelt. Der sonst bei Vollgas durchaus präsente 5,0-Liter-V8 wirkt wie in Watte gepackt und ist selbst beim Kickdown kaum zu hören. Die Luftfederung bettet einen wie auf Wolken und bügelt selbst die übelsten Scharten in den amerikanischen Straßen glatt. Und mit den 83 Kilo Mehrgewicht hat der Motor keine Mühe. Denn erstens kommt es darauf bei über 2,3 Tonnen nun auch nicht mehr an, und zweitens bleiben bei 510 PS und 625 Nm mehr als genügend Reserven. Nicht umsonst schafft auch der Range Rover LWB den Sprint in 5,4 Sekunden und stürmt im richtigen Setup mit bis zu 250 km/h über die Autobahn.

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Ausgabe 1/2024

Zwar sieht Land Rover die größten Märkte für die vielleicht geräumigste Luxuslimousine der Welt natürlich in China, in Amerika und im Orient. Aber auch die deutschen Händler räumen dem Koloss im Smoking ein paar Chancen ein und führen das neue Top-Modell in ihrer Preisliste. Lieferbar mit dem V8-Benziner, einem Achtzylinder-Diesel oder als Diesel-Hybrid, gibt es ihn im Frühjahr für etwa 10.000 Euro Aufschlag zu Preisen zwischen 130.000 und 137.000 Euro in der vornehmen „Autobiography“-Ausstattung. Und wer bis zum Herbst wartet, bekommt das noch luxuriösere „Autobiography Black“-Paket mit noch weicherem Leder und noch mehr Luxus. Dann allerdings klettert der Preis auf stolze 170.000 Euro, womit sich der Range Rover auch in dieser Kategorie den Konkurrenten aus dem Flachland der Limousinenfahrer annähert.

Trotzdem glaubt Land Rover, dass jeder 20. Range-Käufer in Deutschland die Langversion bestellt. Gut möglich, dass deshalb nach den Jungs vom Beverly Wilshire auch die Herren Wagenmeister am Adlon in Berlin oder beim Bayerischen Hof in München ein wenig ins Staunen kommen.

Technische Daten – Range Rover V8 LWB
Viertüriger, fünfsitziger Geländewagen der Luxusklasse, Länge: 5,20 Meter, Breite: 1,98 Meter, Höhe: 1,84 Meter, Radstand:3,32 Meter, Kofferraumvolumen: k.A.
5,0-Liter-Kompressor-V8-Benziner, 8-Gang-Automatik, 375 kW/510 PS, max. Drehmoment 625 Nm bei 2500-5500 U/min, Vmax 250 km/h, null bis 100 km/h in 5,4 Sekunden, Normverbrauch 12,8 Liter/100 km, CO2-Ausstoß 229 g/km, Preis ca. 137.000 Euro.

Kurzcharakteristik
Range Rover LWB

Alternative zur langen Mercedes S-Klasse, zum Bentley Flying Spur und zum Privatjet
Passt zu: Vorstandsvorsitzenden, Stadtfürsten und dem Landadel
Wann kommt er: Im März/April
 Sieht gut aus: Vor dem Grand Hotel, auf der noblen Shopping Meile und in der gekiesten Vorfahrt des Landsitzes.
 Was kommt noch: die noch noblere Autobiography Black-Edition

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>