30 Jahre Audi 200
<p> Mit dem ersten 200 klopfte Audi noch zaghaft an die Tür des automobilen Oberhauses. Dagegen begehrte die vor 30 Jahren lancierte Neuauflage schon nachdrücklich Einlass, wurde der Typ 200 dank aerodynamischer Bestwerte doch als schnellste Limousine der Welt gefeiert. Mit aufgeladenen Fünfzylindern und Allradantrieb verbliesen die Ingolstädter die gesamte Konkurrenz.</p>
Eigentlich war er wie sein Vorgänger nur ein Audi 100 im Abendanzug, dennoch sollte der Audi 200 in zweiter Generation seine bürgerliche Abstammung endlich abschütteln. Für eine Karriere als Kanzlerauto reichte es zwar noch nicht, dafür tauschte Audis größte Nummer immerhin Beamtenstatus gegen Businessimage und vielfältige Rollen als Filmstar. So war die bis 4,91 Meter lange Limousine in der TV-Kultserie „Die Schwarzwaldklinik“ Dienstwagen des Chefarztes Professor Brinkmann und konnte es im James-Bond-Streifen „Der Hauch des Todes“ sogar mit einem Aston Martin aufnehmen. Sogar im exterrestrischen Hollywood-Erfolg „E.T.“ übernahm ein Audi 200 in US-Version die automobile Hauptrolle.
Den größten Triumph feierten die Ingolstädter jedoch auf den Vorstandsparkplätzen deutscher Konzerne: Die vier Ringe durchbrachen die noch weitgehend intakte Uniformität eines Stuttgarter Sternenmeeres, ein rascher Erfolg, für den BMW zuvor deutlich mehr Jahre gebraucht hatte. Mit stromlinienförmigem Design, Fünfzylinder-Turbo-Triebwerken und quattro-Allradantrieb zeigte Audi Mut, der sogar mehr belohnt wurde als es viele Fachleute erwartet hatten. Schließlich waren die meisten Avantgardisten in der konservativen Oberklasse bislang gescheitert, wenn sie mit extravagantem Design oder kleinen Motoren gegen gewohnt kantig-klotzige Stufenhecks mit Hinterradantrieb sowie Sechs- oder Achtzylinder aufbegehrten. Mit dem Modell 200 vollendete Audi einen Aufstieg, den einst der Konzern-Vorgänger NSU Ro 80 begonnen hatte. Statt Wankelmotoren gab es nun Fünfzylinder und statt reinem Frontantrieb optional Allrad. Geblieben war das einstige NSU-Werbecredo „Vorsprung durch Technik“. Allerdings konnte der Audi 200 auch hier besonderes bieten, denn seinen Vorsprung vor allen Rivalen fuhr er nicht zuletzt durch Tempo heraus.
Tatsächlich war der Typ 200 Turbo von Beginn an sogar Doppelweltmeister: Die Limousine trug den Titel schnellster Viertürer, der extravagante Avant fuhr allen Kombis davon. Dafür genügten dem 230 km/h schnellen Audi gerade einmal 134 kW/182 PS aus einem 2,1-Liter-Triebwerk. Waren die Audi-Flaggschiffe doch dem Basistyp 100 ähnlich, den der weltbeste cW-Wert von 0,30 auszeichnete. Beim Audi 200 betrug der cW-Wert 0,32, hinzu kam ein extrem günstiges Leergewicht von 1.290 Kilogramm. Diese Koordinaten genügten laut Werksangaben für eine höhere Vmax als bei den traditionellen Tempobolzern Jaguar XJ12, Maserati Quattroporte, Mercedes 500 SE oder BMW 745i, obwohl dies im Fall des Jaguar sogar mit bis zu 217 kW/295 PS aufwarteten. Als BMW 1987 mit der Zwölfzylinderlimousine 750i die 250-km/h-Marke nahm, legte Audi wenig später ebenfalls nach. Zuerst mit der 235 km/h schnellen neuen Luxuslimousine und ab 1989 mit dem 162 kW/220 PS freisetzenden quattro 20V als neuem 240-km/h-Tempomacher bei der 200-Reihe. Innerhalb der Audi-200-Serie erzielte der mit Preisen ab 74.500 Mark exorbitant teure quattro 20V dennoch über 80 Prozent Verkaufsanteil. Erstmals stieß die Nummer 200 nun in Preisregionen der Oberklasse vor – und die Kunden akzeptierten.
Vor allem, wenn es um den Avant ging, der als erster großer Lifestylekombi Geschichte schrieb. Der Audi 200 Avant beeindruckte Presse und Publikum durch das großzügig verglaste Heck, das entfernt an Shooting Brakes von Aston Martin oder den Volvo 1800 ES „Schneewittchensarg“ erinnerte und Modelle wie Mercedes-Benz T-Modell oder Volvo 760 Kombi betagt und betulich wirken ließ. Ausgerechnet die streng tempolimitierten Schweden und Briten bezeichneten den Audi 200 Avant 20V als Ferrari für Familien. Gekauft wurde dann zwar doch überwiegend der preiswertere 100 Avant, zum Kultmodell wurde der Ingolstädter Kombi aber durch die Faszination des Über-Avant mit Allradantrieb, Fünfzylinder-Turbo und Vierventil-Technik. In Deutschland war es dann doch ein wenig anders, hierzulande profitierte die Mercedes-Benz E-Klasse vorerst weiter vom gewachsenen Prestige-Vorteil und andere klassisch-kastige Kombis vom immer noch wichtigen höheren Nutzwert.
Erstaunliche viele Avant haben bis heute überlebt, bisweilen sogar im Alltagseinsatz, ein Verdienst weniger des zeitlosen Designs als der robusten Technik und der ab 1985 vollverzinkten Karosserie. Nicht wenige der nach Nordeuropa verkauften Audi 200 zeigen Zählerstände jenseits der 500.000-Kilometer-Marke. Dies übrigens immer ohne Dieselmotor, denn die TDI-Technik war für die Audi-Spitzenmodelle nicht verfügbar. Noch war kein Modell der Prestigeklasse reif für nagelnde Selbstzünder, denen es überdies an den eindrucksvollen PS-Zahlen der Benziner fehlte. Kein Problem hatten die Oberklassekunden offenbar mit den stattlichen Tankrechnungen, was die Presse bereits zum Debüt des Audi 200 mit Schlagzeilen kommentierte wie „Sparen außer Mode“. Eine Vorreiterrolle bei der Emissionsreduzierung nahm Audi aber doch ein, denn als erster deutscher Hersteller erhielten die Ingolstädter schon 1983 die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Katalysatortechnik, die wenig später als Option in der Audi-200-Preisliste stand.
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Ausgabe 1/2024
Ein kleines Facelift genügte den großen Baureihen 100 und 200, um über den ganzen Lebenszyklus frisch zu bleiben. Neue Stoßfänger und Leuchten sowie modifizierte Interieur- und Technikdetails sorgten 1988 für die erforderliche Frische. Wichtiger war im selben Jahr die imagefördernde Rückkehr in den Rundstrecken-Rennsport: Dort startete das Audi Team mit Hurley Haywood, Walter Röhrl und Hans-Joachim Stuck auf 200 quattro bei der amerikanischen Trans-Am-Serie, die insgesamt 13 Läufe umfasste. Schon nach zehn Rennen konnte sich Audi den Meistertitel sichern, ein Erfolg, den die Bayern werbewirksam nutzten. Schließlich stand Anfang 1989 gerade die neue Topmotorsierung 20V in den Startlöchern. Nur zwei Jahre später war der Audi 200 Geschichte – zumindest in Europa. In Japan wurde er ab Herbst 1990 in einem Montagewerk gefertigt und in China lief noch 1996 die Produktion einer Langversion an, die als Audi 200 L zur beliebten Chauffeurlimousine avancierte. Derweil hoffte in Deutschland damals bereits der A8 auf den Einzug der Marke Audi in den Fuhrpark von Bundeskanzler und Regierung.
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Audi 200 ab 1983
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Audi 200 Avant ab 1984
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Audi 200 Avantquattro ab 1988
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Audi 200 quattro 20V ab 1989
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Audi 200 quattro ab 1986
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Audi 200 quattro Sieger Safari Rallye Kenia 1978
Chronik:
1979: Audi stellt die erste Generation des Audi 200 (C2) im Oktober vor
1982: Im August Produktionsauslauf für die erste Audi-200-Generation
1983: Im Juni Debüt für den Audi 200 (C3, Typ 44) als Markenflaggschiff, zunächst mit zwei Fünfzylinder-Benzinern. Abgeleitet ist der Audi 200 vom Audi 100, der die Medienauszeichnung „Auto des Jahres 1983“ gewinnt und den weltbesten cW-Wert (0,30) besitzt. Der optisch geringfügig modifizierte Audi 200 erreicht den cW-Wert 0,32
1984: Produktionsanlauf Audi 200 Avant und quattro
1985: Einstellung des Audi 200 mit Saugmotor im Sommer. Alle Karosserien jetzt vollverzinkt
1987: Sondermodell Audi 200 Exclusiv mit ausgestellten Kotflügeln und luxuriöser Ausstattung. Der Audi 200 wird zum automobilen Filmstar im James-Bond-Streifen „Der Hauch des Todes“. Sieg des Audi 200 quattro bei der Safari Rallye Kenia
1988: Facelift mit neuem Interieur. Jetzt auch 2,2-Liter-Fünzylinder und 147 kW/200 PS Leistung. Neues Spitzenmodell bei Audi wird der V8. Titelgewinn für den Audi 200 in der amerikanischen Trans-Am-Serie
1989: Auf dem Genfer Salon feiert das neue Topmodell der Audi-200-Reihe Weltpremiere, der Audi 200 quattro 20V. Innerhalb der Audi-200-Serie erzielt der quattro 20V über 80 Prozent Verkaufsanteil
1990: Produktionseinstellung für die Limousine. Der Nachfolger wird als Audi 100 (Code C4) im November vorgestellt. Nur der Audi 200 Avant läuft noch über fast das ganze Modelljahr 1991 weiter. Ab Oktober 1990 Montage des Audi 200 in Tokio (bis 1992)
1996: FAW-Volkswagen baut in China den Audi 200 L als Langversion für den Inlandsmarkt (bis 1999)
Wichtige Motorisierungen:
Audi 200 (1983-1990) mit 2,1-Liter-(100 kW/136 PS bzw. 101 kW/138 PS)-Fünfzylinder-Benziner
Audi 200 Turbo bzw. Turbo quattro (1983-1990) mit 2,1-Liter-(134 kW/184 PS)-Fünfzylinder-Benziner
Audi 200 Turbo bzw. Turbo quattro (1987-1989) mit 2,2-Liter-(121 kW/165 PS bzw. 147 kW/200 PS bzw. als Automatik mit 140 kW/190 PS)-Fünfzylinder-Benziner
Audi 200 quattro 20V (1989-1991) mit 2,2-Liter-(162 kW/220 PS)-Fünfzylinder-Benziner
Preise:
Audi 200 (1983) ab 39.950 Mark
Audi 200 Automatik (1983) ab 41.795 Mark
Audi 200 Turbo (1983) ab 44.950 Mark
Audi 200 Turbo Automatik (1983) ab 46.795 Mark
Audi 200 (1984) ab 40.975 Mark
Audi 200 Automatik (1984) ab 42.855 Mark
Audi 200 Turbo quattro (1984) ab 59.755 Mark
Audi 200 Avant Turbo quattro (1984) ab 62.385 Mark
Audi 200 Turbo (1986) ab 50.150 Mark
Audi 200 Turbo Automatik (1986) ab 52.080 Mark
Audi 200 Turbo quattro (1986) ab 60.370 Mark
Audi 200 Avant Turbo quattro (1986) ab 63.000 Mark
Audi 200 Turbo quattro (1988) ab 67.840 Mark
Audi 200 Avant Turbo quattro (1988) ab 70.690 Mark
Audi 200 quattro 20V (1989) ab 74.500 Mark
Audi 200 Avant quattro 20V (1989) ab 77.405 Mark
Audi 200 quattro 20V (1990) ab 76.700 Mark
Audi 200 Avant quattro 20V (1990) ab 79.690 Mark
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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