Elektro-Start für die Opel-Kompaktklasse: Neuer Astra Electric ab sofort für 399 Euro pro Monat leasen

<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);">Opel setzt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg hin zur komplett elektrischen Marke: Der Opel Astra wird erstmals in seiner langen Erfolgsgeschichte vollelektrisch – und er ist ab sofort bestellbar. Der neue Opel Astra Electric GS fährt in Deutschland ab einer attraktiven monatlichen Leasingrate von 399 Euro vor und die gegebenenfalls zur Verfügung gestellte BAFA-Förderung von derzeit 4.500 Euro kann als Leasingsonderzahlung genutzt werden.&nbsp;</span></p>

Elektro-Start für die Opel-Kompaktklasse: Neuer Astra Electric ab sofort für 399 Euro pro Monat leasen

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Elektro-Start für die Opel-Kompaktklasse: Neuer Astra Electric ab sofort für 399 Euro pro Monat leasen

Dafür bietet der umfangreich ausgestattete Kompaktklasse-Stromer puren lokal emissionsfreien Fahrspaß auch für längere Strecken. Ohne Ladestopp lassen sich im Fünftürer gemäß WLTP bis zu 418 Kilometer zurücklegen – und das angenehm leise und leichtfüßig. Denn der neue Astra Electric hat einen großen Vorteil, um die Leistung auf die Straße zu bringen: Er wiegt nur 1.679 Kilogramm. Das macht sich bei jedem Tritt aufs Pedal und in jeder Kurve bemerkbar.

Den elektrisierenden Fahrspaß unterstreicht der neue Astra Electric mit einem ebenso begeisternden, klaren und mutigen Design samt speziellen 18-Zoll-Leichtmetallrädern sowie einer Top-Ausstattung. Serienmäßig an Bord sind zahlreiche elektronische Helfer vom Frontkollisionswarner mit automatischer Gefahrenbremsung über den automatischen Geschwindigkeits-Assistenten mit Stoppfunktion bis hin zur 360-Grad-Kamera Intelli-Vision. Darüber hinaus ist für die batterie-elektrische Astra-Version auf Wunsch erstmals das Intelli-Drive 2.0-System mit teilautomatischem Spurwechsel-Assistenten und intelligenter Geschwindigkeitsanpassung erhältlich. Den Komfort für den Fahrer erhöht serienmäßig der AGR-zertifizierte ergonomische Sport-Aktiv-Sitz; für beste Vernetzung und Unterhaltung sorgt das volldigitale Pure Panel® Pro-Cockpit mit zwei zehn Zoll großen Displays und Multimedia Infotainment System.

„Die jüngste Opel Astra-Generation begeistert seit ihrem Start Experten wie Publikum. Mit dem neuen, ab sofort bestellbaren Opel Astra Electric schlagen wir das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte unseres Kompaktklasse-Bestsellers auf. Erstmals vollelektrisch, lokal emissionsfrei und vor allem rundum alltagstauglich wird er die Kunden in jeder Hinsicht elektrisieren. Mit dem Astra Electric wird nun für viele die Elektromobilität noch greifbarer“, sagt Opel CEO Florian Huettl.

Mit dem heutigen Tag können die Kunden so ihren ersten vollelektrischen Astra bei ihrem Händler bestellen oder den Leasingvertrag unterzeichnen. Und schon in wenigen Tagen wird der neue Astra Electric ebenso wie bereits der Opel Mokka Electric in Deutschland auch mit wenigen Klicks online verfügbar sein. Damit können die Kunden nun beim Astra aus so vielen Antriebsalternativen wählen wie bei keinem anderen Modell mit dem Blitz. Neben hocheffizienten Verbrennern fährt der Astra als elektrifizierter Plug-in-Hybrid inklusive des neuen Top-of-the-Line-Modells Astra GSe vor.

Effizient, emotional, alltagstauglich: Fahrspaß mit Verantwortung

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Der neue Astra Electric vermittelt puren lokal emissionsfreien Fahrspaß. Der Elektromotor liefert 115 kW/156 PS und kräftige 270 Newtonmeter maximales Drehmoment. Da dies elektrotypisch direkt beim ersten Tipp aufs Gaspedal voll anliegt, sind flotte Ampelstarts gewiss. Zum verzögerungsfreien Vorankommen trägt auch das niedrige Leergewicht des Astra Electric bei. Er bringt gerade einmal 1.679 Kilogramm auf die Waage – rund 100 Kilogramm weniger als seine Wettbewerber. Damit ist er als batterie-elektrischer Stromer in seiner Klasse ein echtes Leichtgewicht. Und während viele andere Elektro-Pkw bei 150 km/h oder 160 km/h abgeregelt werden, sind mit dem neuen Astra Electric so 170 km/h Spitze drin. Je nach Präferenz können Astra Electric-Piloten zwischen den drei Fahrmodi Eco, Normal und Sport wählen.

Die Energie wird in einer 54 kWh fassenden Lithium-Ionen-Batterie gespeichert – sie bietet ein effizientes Packaging aus kompakter Größe, geringem Gewicht und dabei vorbildlicher Reichweite sowie kurzer Ladezeit. Die in 17 Modulen untergebrachten 102 Akkuzellen sorgen dafür, dass sich mit dem neuen Astra Electric gemäß WLTP bis zu 418 Kilometer mit null Emissionen zurücklegen lassen. Dazu benötigt der Fünftürer lediglich 14,8 kWh Strom auf 100 Kilometer (nach WLTP) – auch dank der serienmäßigen Wärmepumpe. Damit ist der Astra Electric nicht nur der perfekte effiziente Begleiter im Alltag, sondern auch ein ideales Reisemobil. Das regenerative Bremssystem sorgt außerdem dafür, dass der Astra Electric im Fahrbetrieb Energie zurückgewinnen kann. Und selbst wenn der batterie-elektrische Astra einmal Strom nachladen muss, bedeutet das nur einen kurzen Zwischenhalt. An einer 100 kW-Gleichstrom-Schnellladesäule lässt sich der Stromer in unter 30 Minuten auf 80 Prozent der Batteriekapazität laden. Darüber hinaus ist der vollelektrische Astra serienmäßig mit einem dreiphasigen 11 kW-Onboard-Charger für schnelle Wechselstromladungen an der heimischen Wall Box zuhause ausgestattet.

Die Batterien sind praktisch im Unterboden untergebracht – so geht kein Platz für Passagiere und Gepäck im Innenraum verloren. Der Astra Electric bietet mit aufgestellten Rücksitzen 352 Liter Ladevolumen im Gepäckabteil – bei umgeklappten Sitzen wächst das Fassungsvermögen auf bis zu 1.268 Liter. Ein weiterer Vorteil: Die tiefe Position des Akkus senkt den Schwerpunkt des Fahrzeugs und trägt außerdem dazu bei, dass der Astra Electric satt auf der Straße und in Kurven liegt und der Fahrer eine sportliche Fahrposition einnehmen kann. Darüber hinaus konnte die Torsionssteifigkeit gegenüber den bereits vorbildlichen Werten der Standard-Astra-Varianten nochmals um 31 Prozent erhöht werden.

Opel Astra Electric GS: Top-Ausstattung und Top-Design serienmäßig

Dank seiner besonders verwindungssteifen Karosserie sowie umfangreichen Geräuschdämmungsmaßnahmen genießen Astra Electric-Passagiere ein besonders hohes Komfortniveau. So halten zum Beispiel die serienmäßigen laminierten Scheiben effektiv Umgebungslärm und Fahrgeräusche vom Innenraum fern. Höchsten Sitzkomfort à la Opel bietet Astra Electric-Fahrern der ergonomische Sport-Aktiv-Sitz. Der von der Aktion Gesunder Rücken e.V. (AGR) zertifizierte Sitz überzeugt mit einer ausgezeichneten Seitenstabilität und vielfachen manuellen wie elektrischen Einstellmöglichkeiten. Auf diese Weise fühlt sich der Fahrer noch direkter und fester ins Fahrzeug integriert und erlebt ein einzigartiges Gefühl am Lenkrad; wahlweise ist die Ausstattung auch in Alcantara wählbar. Das Wohlgefühl an kalten Tagen steigert die Sitz- und Lenkradheizung; bei warmen Temperaturen sorgt die Zwei-Zonen-Klimatisierungsautomatik für ein angenehmes Innenraumklima.

Darüber hinaus bietet der neue Astra Electric viele weitere moderne Technologien und Assistenzsysteme serienmäßig. Dazu zählen:

  • Voll-LED-Scheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht, -Nebelscheinwerfern, -Rückleuchten und Fernlicht-Assistent
  • Frontkollisionswarner mit automatischer Gefahrenbremsung und Fußgängererkennung
  • Spurhalte-Assistent
  • Verkehrsschild-Assistent
  • Müdigkeitserkennung
  • Automatischer Geschwindigkeits-Assistent mit Stoppfunktion
  • Parkpilot für Front und Heck
  • 360-Grad-Kamera Intelli-Vision
  • Wärmepumpe zur energieeffizienten Klimatisierung des Innenraums

Premiere feiert das auf Wunsch erhältliche Intelli-Drive 2.0-System, das viele elektronische Helfer bündelt und diese erstmals mit einem teilautomatischen Spurwechsel-Assistenten sowie einer intelligenten Geschwindigkeitsanpassung kombiniert. Ist die angepeilte Fahrspur frei, steuert der Assistent den Astra Electric mit kleinen Lenkbewegungen in die gewünschte Spur. Und die Geschwindigkeitsanpassung sorgt dafür, dass sich – sofern vom Fahrer bestätigt – bei einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung das Tempo des Fahrzeugs entsprechend verringert oder bis zu diesem Limit erhöht. Dazu nutzt Intelli-Drive 2.0 nicht nur Sensoren, sondern auch vernetzte Over-the-Air-Informationen. Das ebenfalls verfügbare klassenführende, adaptive Intelli-Lux LED® Pixel Licht mit insgesamt 168 LED-Elementen steigert die Sicherheit weiter.

In eine moderne Cockpit-Welt entführt den Fahrer das volldigitale Pure Panel® Pro. Die Infotainment-Systeme des Astra Electric nutzen die integrierte Snapdragon® Cockpit-Plattform von Qualcomm Technologies und ermöglichen unter anderem hochmoderne Grafik-, Multimedia‑ und Computervisions-Funktionen. So genießen die Kunden ein adaptives Cockpit-Erlebnis, das sich den Wünschen der Passagiere anpassen kann. Die intuitiv bedienbare Mensch-Maschine-Schnittstelle mit zwei 10 Zoll großen Widescreen-Displays zeigt alle wichtigen Funktionen wie zum Ladezustand der Batterie, dem Energiefluss oder der Reichweite an, während sich wichtige Einstellungen wie die Klimatisierung weiterhin ganz einfach per Tastendruck regeln lassen. Und mit dem großen, optionalen Head-up-Display Intelli‑HUD sowie natürlicher Spracherkennung bleibt der Blick stets sicher auf die Straße und das Verkehrsgeschehen gerichtet.

Was in ihm steckt, zeigt der Astra Electric dabei schon von außen auf den ersten Blick. Der neue Stromer im Opel-Angebot fährt standardmäßig auf hochglanzschwarzen 18 Zoll-Leichtmetallrädern im 5-Speichen-Design mit Radspeichenclips in Anthrazit vor, die den klaren, mutigen Auftritt samt Markengesicht Opel Vizor unterstreichen. Dazu ist die Frontschürze im GS-Look extra sportlich gestaltet. Und die Zweifarb-Lackierung mit karbonschwarzem Dach sowie schwarzen Außenspiegelgehäusen sorgt ebenfalls dafür, dass der neue, ab sofort bestellbare Opel Astra Electric auf der Straße zu einem unverwechselbaren, elektrisierenden Blickfang wird.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe

<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich f&uuml;r die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit R&auml;umarbeiten beauftragten Unternehmer als Erf&uuml;llungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Gesch&auml;digte muss sich unter Umst&auml;nden ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Gesch&auml;digten vor Glatteisunf&auml;llen zu sch&uuml;tzen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der R&auml;um- und Streupflicht nicht Gen&uuml;ge getan wurde. Bei winterlichen Stra&szlig;enverh&auml;ltnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche R&auml;um- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die R&auml;um- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf &ouml;ffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem &ouml;ffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigent&uuml;mer einen allgemeinen Verkehr er&ouml;ffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Wintergl&auml;tte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug &uuml;berhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr m&uuml;ssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden k&ouml;nnen, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Gl&auml;ttebildung und nicht nur vereinzelte Gl&auml;ttestellen voraus. F&uuml;r die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht tr&auml;gt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der R&auml;um- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen &uuml;blicher Benutzung zu ber&uuml;cksichtigen sind. Ansonsten sind f&uuml;r den Umfang der R&auml;um- und Streupflicht die Umst&auml;nde des Einzelfalls ma&szlig;geblich, wobei nicht prim&auml;r auf die Intensit&auml;t der Niederschl&auml;ge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Gl&auml;ttebildung. Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Gl&auml;tteverh&auml;ltnisse erfordern besondere Sicherungsma&szlig;nahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben &ouml;ffentlichen Parkpl&auml;tzen auch auf G&auml;ste- und Kundenparkpl&auml;tzen. Dies gilt bei Kundenparkpl&auml;tzen vor Lebensmittelm&auml;rkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Gesch&auml;ftser&ouml;ffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenst&auml;ndlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht g&auml;nzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgel&auml;nde in der N&auml;he eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Gesch&auml;digte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fu&szlig; betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen &uuml;berfroren war, wodurch sich Gl&auml;tte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung &uuml;berfrierender N&auml;sse im Bereich der Rinne durch entsprechende Streuma&szlig;nahmen &ndash; mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen &ndash; Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Gl&auml;tte handelt es sich n&auml;mlich um eine au&szlig;ergew&ouml;hnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauff&auml;lliger Witterungslage unbedarfte Fu&szlig;g&auml;nger von einem erh&ouml;hten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu st&uuml;rzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzma&szlig;nahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls w&auml;hrend der &uuml;blichen Gesch&auml;ftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, f&uuml;r den Gefahren auftreten k&ouml;nnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Gl&auml;tte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsma&szlig;nahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbr&uuml;cken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> &nbsp;</p>

Aktuelles

Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote

<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverst&auml;ndigengutachtens nehmen an der f&uuml;r das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden:</u></p> <p> Der Gesch&auml;digte hat &uuml;ber den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus &sect;&sect; 7, 17, 18 StVG i.V.m. &sect; 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Gesch&auml;digten im Rahmen der Abw&auml;gung nach &sect; 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Stra&szlig;e befand, auf der er der das Fahrzeug des Gesch&auml;digten die Vorfahrt h&auml;tte gew&auml;hren m&uuml;ssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverst&auml;ndigenkosten waren nicht etwa in G&auml;nze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der st&auml;ndigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverst&auml;ndigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach &sect; 17 Abs. 1 StVG teil. In &sect; 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverst&auml;ndigenkosten nur ungeschm&auml;lert&nbsp;fortbestehen kann, wenn sich &bdquo;aus den Umst&auml;nden&ldquo;, insbesondere nach dem Verh&auml;ltnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen l&auml;sst. Die Kosten des Sachverst&auml;ndigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Gesch&auml;digten dieser auch f&uuml;r die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Gesch&auml;digten w&auml;re es auch zur Beauftragung des Sachverst&auml;ndigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Sch&auml;diger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsl&auml;ufig auch immer dem Interesse des Gesch&auml;digten, weil es ihm Gewissheit &uuml;ber das Ausma&szlig; des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den &sect;&sect; 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverst&auml;ndigenkosten &ndash; die dem R&uuml;ckstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> &nbsp;</p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> &nbsp;</p>

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Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition

<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Ma&szlig;nahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (&sect; 249 BGB). Der Gesch&auml;digte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbesch&auml;digten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden: </u></p> <p> Gem&auml;&szlig; &sect; 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen w&uuml;rde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w&auml;re. Der Gesch&auml;digte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden h&auml;tte. Dabei sind grunds&auml;tzlich zwei Wege m&ouml;glich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Gesch&auml;digte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist f&uuml;r die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings gen&uuml;gen, dass der Gesch&auml;digte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Ma&szlig;nahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anf&auml;llt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. &auml;.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Gesch&auml;digte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Gesch&auml;digte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbesch&auml;digten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Gesch&auml;digten. Es w&auml;re eine von Rechts wegen nicht begr&uuml;ndbare Einschr&auml;nkung, dem Gesch&auml;digten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Gesch&auml;digte verst&ouml;&szlig;t insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden m&ouml;glichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer &uuml;bersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem urspr&uuml;nglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Kl&auml;gers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>