Konnektivität
<p>Ford stattet jetzt die meisten seiner Nutzfahrzeug-Modelle serienmäßig mit dem fest im Fahrzeug installierten FordPass Connect-Modem für eine digitale Vernetzung aus. Über das Modem und die kostenlos verfügbare FordPass App können die Nutzer via Smartphone eine Vielzahl von Fernbedienungsfunktionen wie die Fahrzeugortung (zum Beispiel auf einem großen Parkplatz/Parkhaus), das Ver- und Entriegeln des Fahrzeugs sowie bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe den Motorfernstart oder auch den Check der Tankfüllung, des Reifendrucks und des Kilometerstands steuern und überwachen. Sogenannte „Over-the-Air“-Updates (OTA) stellen zudem sicher, dass die Software der Fahrzeuge stets auf dem aktuellsten Stand ist, indem Qualitätsverbesserungen und sogar neue Funktionen zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit mobil übermittelt und installiert werden – ohne dass der Kunde einen Händler oder ein Servicecenter aufsuchen muss.</p>
Zählte das FordPass Connect-Modem für viele Ford-Nutzfahrzeuge bislang zur Wunschausstattung, so ist es in Europa nun serienmäßiger Bestandteil für die Ford-Baureihen Connect (Tourneo und Transit), Custom (Tourneo und Transit), Transit (alle Karosserieversionen) sowie Ranger (Serie ab Ausstattungsversion XLT).
„Konnektivität ist ein wichtiger Teil unseres Versprechens, intelligente Fahrzeuge für eine intelligente Welt zu liefern. Wir haben bei der Produktion kürzlich die Marke von 100.000 vernetzten Nutzfahrzeugen durchbrochen und erwarten, dass innerhalb der nächsten drei Jahre unser millionstes Exemplar vom Band laufen wird“, sagt Mark Harvey, Director, Commercial Vehicle Mobility, Ford of Europe. „Wir bieten eine Fülle an innovativen, modernen Lösungen für vernetzte Fahrzeuge an, die unseren Kunden dabei helfen, geschäftlich erfolgreich zu sein“.
Apps mit speziell fuhrparkrelevanten Funktionen
Das FordPass Connect-Modem verbindet Ford-Fahrzeuge drahtlos mit dem Internet. Gewerbekunden profitieren in diesem Zusammenhang von speziell fuhrparkrelevanten Funktionen.
Für die Betreiber kleinerer Fuhrparks: FordPass Pro – das ist eine frei verfügbare App-Lösung für Android- und iOS-Anwendungen, die speziell für Gewerbekunden mit zurzeit bis zu fünf Ford-Fahrzeugen gedacht ist. Der Nutzer bekommt über die FordPass Pro-App, also über sein Smartphone, Informationen beispielsweise zum Tankstand inklusive der Restreichweite, zum AdBlue-Füllstand, zum Reifendruck, zur Öl-Lebensdauer, zum Tachostand. Er wird aber auch bei etwaigen Problemen mit dem Fahrzeug benachrichtigt, wenn zum Beispiel eine Lampe ausgewechselt werden muss. Weitere Funktionen, die über die FordPass Pro-App abrufbar sind, beziehen sich zum Beispiel auf Aspekte wie Fahrzeug-Ortung, Buchung von Wartungs- und Serviceterminen über das Smartphone oder Download von Wartungsplänen, Bedienungsanleitungen, Garantie-Informationen
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Neu ist in diesem Zusammenhang der Guard-Mode – eine Funktion, die die Fahrzeugüberwachung in Echtzeit bietet, um zu warnen, wenn sich Unbefugte am oder im Fahrzeug zu schaffen machen. Nach der Aktivierung, etwa nach der Arbeitszeit oder an Wochenenden, erkennt der Guard-Mode, wann immer jemand in ein Fahrzeug einsteigt, die Motorhaube öffnet oder den Motor startet – und sendet eine Push- Benachrichtigung an das Smartphone des Besitzers. Darüber hinaus bietet das System zusätzliche Sicherheit gegen den Diebstahl der Fahrzeugschlüssel und warnt, wenn ein Fahrzeug entriegelt oder mit einem Schlüssel gestartet wird, was normalerweise keinen Fahrzeugalarm auslösen würde. Der Guard-Mode wird noch in diesem Jahr für Nutzfahrzeugkunden mit FordPass Pro in ganz Europa eingeführt und ist dann das erste Feature, das durch ein OTA-Softwareupdate aktiviert wird.
Für die Betreiber größerer Fuhrparks hat Ford mit der Ford Commercial Solutions eine eigene Organisation auf die Beine gestellt. Hier geht es um ein Angebot wie Ford Telematics – das ist ein Web-basiertes Portal, das eine vollständige Telematik-Funktionalität bietet, die zur Unterstützung von Flotten jeder Größe voll skalierbar ist. Die maßgeschneiderte Anwendung liefert dem Fuhrpark-Manager Daten, die zur Effizienz-Verbesserung der Fahrzeugflotte beitragen können. Auch über den Fahrer können Informationen abgerufen werden, sofern man seine datenschutzrechtliche Zustimmung eingeholt hat. Der Fuhrpark-Manager erhält dann zum Beispiel Hinweise zum Fahrstil seines Mitarbeiters.
Ford Data Services richtet sich an große Flotten, die entweder eigene, innerbetriebliche Softwarelösungen nutzen oder mit externen Partnern zusammenarbeiten und ihre Fahrzeugdaten intern verarbeiten möchten. Dieses Ford-Angebot stellt sicher, dass Flottenbetreiber Zugang unter anderem zu Ford-Fahrzeuginformationen wie GPS-Position, Kilometerstand, Kraftstoffverbrauch, Fahrzeugzustandswarnungen oder auch dem Fahrstil der Mitarbeiter erhalten. Da Ford das Fahrzeug – einschließlich der elektronischen Architektur, der Datensysteme und der Fahrzeugtechnologie – entwickelt hat, kann Ford Updates bereitstellen, sobald sie verfügbar sind.
Ford arbeitet mit marktführenden Online-Diensten zusammen
Für die Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen, die sozusagen in einem mobilen Büro arbeiten, ist die Konnektivität unterwegs heute wichtiger denn je. Um diese Kunden in ihrem Berufsalltag zu unterstützen, arbeitet Ford mit marktführenden Online-Diensten zusammen. So ermöglicht etwa das Kommunikations- und Entertainmentsystem Ford SYNC 3 mit AppLink die sichere und bequeme Interaktion mit Smartphone-Apps über das große Touchscreen-Display im Fahrzeug und über intuitive Sprachbefehle.
Zu den Apps, die bereits in Verbindung mit Ford SYNC 3 und AppLink zur Verfügung stehen, zählen what3words, Waze und Sygic Truck Navigation, während Cisco WebEx den Fahrern hilft, mit Kollegen und Kunden in Verbindung zu bleiben, wo immer sie sich befinden. Die what3words-App ermöglicht es, Orte per Sprachbefehl mit nur drei Worten schnell und präzise zu finden. Der Algorithmus von what3words hat den gesamten Globus in neun Quadratmeter große Quadrate aufgeteilt und jedem Quadrat seine eigene Drei-Wort-Adresse zugewiesen. Mit der neuen Ford SYNC 3 AppLink-Integration können Ford-Fahrer dank der what3words-Apps für iOS oder Android sicher zu einem bestimmten Ort navigieren – ganz einfach mit nur drei Worten.
Der neueste Partner in der AppLink-Familie ist Braintoss, eine Produktivitäts-App, mit der die Nutzer ihre Ideen unterwegs organisieren können. Braintoss umfasst Funktionen wie Transkriptionen von Sprache zu Text, die direkt an einen E-Mail-Posteingang oder an eine Task Manager-App gesendet werden können.
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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