Kleiner Softroader
<p> Wie schon zuvor bei den jeweiligen Konzernmodellen von VW und Seat kommt auch das kleinere SUV bei Skoda, der Kamiq, ohne Allradkompetenz. Ab dem 21. September steht er beim Händler.</p>
Bei Audi tragen die SUV allesamt ein Q vorne im Namen, die tschechische Konzernschwester Skoda macht es umgekehrt: Kodiaq und Karoq enden auf Q, und daran hält sich auch der jüngste Hochbeiner-Zugang. Ab 21. September erweitert der mindestens 17.950 Euro teure Kamiq das Softroader-Angebot nach unten. Wie bei seinen großen Brüdern, stammt der Name des Klein-SUV aus der Sprache der Inuit und bedeutet so viel wie „zweite Haut“. Wer allerdings befürchtet, dass es im Kamiq so eng zu geht wie in einem Superhelden-Lycra-Kostüm, darf aufatmen.
Zwar nutzt der Skoda die gleiche Basis wie die knapp geschnittenen Mini-SUV VW T-Cross und Seat Arona, doch gönnen ihm die Tschechen etwas mehr Radstand. Der ist mit 2,65 Metern nahezu identisch mit Skodas Golf-Gegner Scala, den er in Sachen Bodenfreiheit um fast vier Zentimeter überragt. So kommt der ausschließlich frontgetriebene Kamiq auf 4,24 Meter Länge und übertrifft damit sogar den gut 3.000 Euro teureren VW T-Roc um einen Zentimeter. Nutznießer des Wachstums sind vor allem die Fond-Passagiere, selbst Knapp-zwei-Meter-Gäste können es sich auf der Rückbank bequem machen. Ist die Reihe zwei besetzt, nimmt es der Kamiq mit klassenüblichen 400 Litern Gepäck auf, bei umgeklappter Rückbank gehen 1.395 Liter unter die auf Wunsch elektrisch betätigte Heckklappe. Praktisch: Optional kann auch der Beifahrersitz flachgelegt werden, dann passen fast zweieinhalb Meter lange Gegenstände in den Skoda.
Der Innenraum selbst präsentiert sich in bester Skoda-Manier: Übersichtlich, aufgeräumt und tadellos verarbeitet. Praktische Details wie der Parkscheinhalter an der Windschutzscheibe oder zahlreiche Ablagen fehlen ebenso wenig, wie bis zu vier USB-Anschlüsse – alle nach dem neuen USB-C-Standard. Gegen Aufpreis blicken Kamiq-Fahrer auf volldigitale Instrumente und wer sich für das Top-Infotainmentsystem entscheidet, bekommt in der Mittelkonsole einen 9,2 Zoll großen Touchscreen; serienmäßig gibt es ein 6,5-Zoll-Display. In der besten Ausstattung sind der Online-Zugang und ein Navigations-System dabei, die mittlere Stufe unterstützt zumindest die nahtlose Smartphone-Anbindung. Per Apple CarPlay oder Android Auto wird das eigene Handy dann problemlos zum Navi.
Während der Kamiq in Sachen Infotainment up-to-date ist, ist die Motorenpalette wenig fortschrittlich: Sie umfasst zum Start zwei Benziner und einen Diesel, von Elektrifizierung keine Spur: Weder eine vollelektrische Version noch ein Plug-in oder wenigstens ein Mild-Hybrid-System sind erhältlich. Immerhin: Als grüne Alternative bietet Skoda den Kamiq etwas später auch mit Erdgas-Antrieb an.
Los geht’s mit einem Einliter-Dreizylinder-Benziner mit wahlweise 70 kW/95 PS oder 85 kW/115 PS. Die Basis-Version fährt immer mit manuellem Fünfgang-Getriebe vor, der stärkere (ab 19.150 Euro) wahlweise mit Sechsgang-Handschalter oder siebenstufigem Doppelkuppler. Unter Volllast knurren die ansonsten ausgesprochen ruhigen Turbo-Motoren herzhaft und wirklich spritzig bewegen die Dreizylinder den knapp 1,4 Tonnen schweren Kamiq nicht. Das aber passt gut zur eher SUVig-komfortablen Abstimmung: Der handliche Skoda rollt geschmeidig dahin und federt manierlich die meisten Unebenheiten weg, neigt sich in den Kurven aber merklich zur Seite und auch die Lenkung ist nicht zu direkt ausgelegt. Mit rund zehn Sekunden für den Standardsprint streben die beiden 1.0 TSI allerdings auch kein Sportabzeichen an, sondern wollen eher solider Alltagsbegleiter sein – das klappt hervorragend. Zumindest die stärkere Version bringt es mit etwas Anlauf sogar auf über 190 km/h. Übrigens: Wer es etwas straffer mag, kann zum 430 Euro teuren Sport-Fahrwerk greifen, das den Kamiq auch noch einen Zentimeter näher an die Straße rückt.
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Ähnlich wie bei den Einliter-Benzinern lesen sich die Leistungsdaten des 1,6-Liter-Vierzylinder-Diesels (ab 22.100 Euro): Der wirft ebenfalls 85 kW/115 PS in den Ring, ist mit 250 Newtonmetern aber etwas stärker als die beiden Dreizylinder-Ottos – und sparsamer: Angegeben ist der Verbrauch mit 4,2 Litern, die Benziner nehmen sich auf dem Papier einen Liter mehr.
Apropos mehr: Für mehr Geld gibt’s beim Kamiq auch reichlich Ausstattung, die Basis-Version allerdings fährt mit Buchhalter-Ausstattung vor. Selbst die in Anbetracht immer heißerer Sommer fast schon unerlässliche Klimaanlage oder die Höhenverstellung für die Sitze lässt sich Skoda beim Einstiegsmodell extra bezahlen. Gegen Aufpreis gibt es außerdem Annehmlichkeiten wie Voll-LED-Scheinwerfer, ein beheizbares Lenkrad oder digitalen Radio-Empfang. Erstaunlich: Vor allem viele Assistenzsysteme wie Spurhalteassistent oder Abstandstempomat sind in der Basis gar nicht erhältlich. Das gilt auch für die ein oder andere Simply-Clever-Lösung, auf die die Tschechen so stolz sind: Den Regenschirm in den Vordertüren oder den kleinen Mülleimer gibt’s für das Grund-Modell gar nicht und der praktische Türkantenschutz, der beim Öffnen automatisch ausfährt und den Lack vor Remplern bewahrt, kostet 150 Euro extra.
Michael Gebhardt/SP-X
Skoda Kamiq – Technische Daten:
Fünftüriges, fünfsitziges SUV der Kleinwagen-Klasse, Länge: 4,24 Meter, Breite: 1,79 Meter (Breite mit Außenspiegeln: k. A.), Höhe: 1,56 Meter, Radstand: 2,64 Meter, Kofferraumvolumen: 400 – 1.395 Liter
1.0 TSI 70 kW: 1,0-Liter-Turbo-Dreizylinder-Benziner; 70 kW/95 PS, maximales Drehmoment: 175 Nm bei 2.000 – 3.500 U/min, Frontantrieb, Fünfgang-Schaltgetriebe, 0-100 km/h: 11,1 s, Vmax: 181 km/h, Verbrauch: 5,1 l/100 km, CO2-Ausstoß: 116 g/km, Abgasnorm: Euro 6d-Temp, Effizienzklasse: B, Preis: ab 17.950 Euro
1.0 TSI 85 kW: 1,0-Liter-Turbo-Dreizylinder-Benziner; 85 kW/115 PS, maximales Drehmoment: 200 Nm bei 2.000 – 3.500 U/min, Frontantrieb, Sechsgang-Schaltgetriebe (Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe), 0-100 km/h: 9,9 (10,0) s, Vmax: 194 (193) km/h, Verbrauch: 5,1 – 5,0 (5,0 – 4,9) l/100 km, CO2-Ausstoß: 116 – 113 (113 – 111) g/km, Abgasnorm: Euro 6d-Temp, Effizienzklasse: B, Preis: ab 19.150 (20.950) Euro
1.6 TDI 85 kW: 1,6-Liter-Turbo-Diesel; 85 kW/115 PS, maximales Drehmoment: 250 Nm bei 1.500 – 3.250 U/min, Frontantrieb, Sechsgang-Schaltgetriebe (Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe), 0-100 km/h: 10,2 (10,4) s, Vmax: 193 (192) km/h, Verbrauch: 5,0 (4,9 – 4,8) l/100 km, CO2-Ausstoß: 112 (112 – 111) g/km, Abgasnorm: Euro 6d-Temp, Effizienzklasse: A, Preis: ab 22.100 (23.900) Euro
Skoda Kamiq – Kurzcharakteristik:
Warum: geräumig, handlich, gute Verarbeitung
Warum nicht: kein Allradantrieb, magere Basis-Ausstattung
Was sonst: VW T-Cross, Seat Arona, Mazda CX-3, Renault Captur
Wann kommt er: 21. September
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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