Bestellstart für neuen Ford Kuga mit Ford SYNC 3 und neuem Diesel
<p> Der tiefgreifend überarbeitete neue Ford Kuga ist ab sofort bestellbar. Trotz gestiegener Ausstattungsumfänge gegenüber dem Vorgängermodell bleibt der Einstiegspreis mit 23.300 Euro unverändert. Die offizielle Händler-Markteinführung ist für Anfang 2017 geplant. Zur Wahl stehen sechs Motorisierungen inklusive des neuen 1,5-Liter-Turbodiesel mit 88 kW (120 PS)* und fünf Ausstattungslinien - darunter auch die beiden neuen Versionen ST-Line und Vignale, die im Laufe dieses Jahres geordert werden können.</p>
Dank der ebenso sportlichen wie fortschrittlichen Weiterentwicklung profitieren Kunden von innovativen Technologien und Updates, die das Autofahren noch einfacher, sicherer, bequemer und erschwinglicher machen. Hierzu zählen zum Beispiel je nach Ausstattung die dritte Generation des sprachgesteuerten Kommunikations- und Entertainmentsystems Ford SYNC 3 mit AppLink und acht Zoll großem Touchscreen sowie innovative Fahrer-Assistenztechnologien wie das weiterentwickelte Active City Stop. Erstmals ist für den Ford Kuga eine versenkbare Anhängerkupplung erhältlich. Zu den zahlreichen Highlights zählt darüber hinaus der intelligente Allradantrieb (iAWD). Er ermöglicht auf rutschigen Untergründen ein nochmals sichereres Fahrverhalten. Die Sensoren dieses Systems messen alle 16 Millisekunden, ob die Reifen Grip verlieren. Je nach Anforderungen wird das Motormoment stufenlos verteilt, die Bandbreite reicht von reinem Vorderrad- bis hin zu besonders traktionsstarkem Allradantrieb.
Besondere dynamische Akzente setzt dabei der neue Ford Kuga ST-Line, der unter anderem über ein spezielles Sportfahrwerk sowie eine noch direktere Lenkung verfügt. Nach Ford Focus ST-Line, Mondeo ST-Line und Fiesta ST-Line ist dies bereits die vierte Modellvariante, die von den Ford Performance-Fahrzeugen inspiriert wurde. "Die ST-Line-Modelle begeistern traditionell mit ihrem hohen Fahrspaßpotenzial. Daher legten wir bei der Entwicklung des Ford Kuga ST-Line den Schwerpunkt insbesondere auf die hohen fahrdynamischen Qualitäten, die auch die anderen ST-Line-Modelle auszeichnen", erklärt Frederick Vrancken, als Fahrdynamik-Ingenieur bei Ford Europa für die Fahrwerksentwicklung des Kuga ST-Line verantwortlich. "Den neuen Kuga haben wir bereits vor wenigen Monaten auf dem Mobile World Congress 2016 vorgestellt, mit der Ausstattungslinie ST-Line präsentieren wir nun eine besonders sportliche Variante dieses modernen SUV", betont Roelant de Waard, als Vizepräsident von Ford Europa verantwortlich für Marketing, Sales & Service. "In Europa rechnen wir in diesem Jahr mit insgesamt 200.000 verkauften Kuga, EcoSport und Edge. Das entspräche seit 2013 einer Steigerung im SUV-Segment um 200 Prozent."
Der Kuga gehört zu den beliebtesten SUV-Fahrzeugen in Europa. Im Kalenderjahr 2015 erzielte er einen neuen Verkaufsrekord: 102.000 Exemplare lieferte Ford an Kunden aus - das waren 19 Prozent mehr als 2014 und so viele wie nie zuvor in der Unternehmensgeschichte.
Moderne, leistungsstarke und effiziente Motoren
Im neuen Ford Kuga stehen drei Diesel- und drei Benzinmotoren zur Wahl. Sie erfüllen die Euro 6-Abgasnorm und sind ab Werk unter anderem mit einem Start-Stopp-System ausgestattet. Die modernen Triebwerke kombinieren souveräne Fahrleistungen mit niedrigen Verbräuchen und geringen Emissionen. Mehrere Aggregate lassen sich auch mit dem neuen intelligenten Allradantrieb (iAWD) kombinieren.

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Neu in der Motorenpalette des Ford Kuga ist der 1,5 Liter große TDCi-Turbodiesel mit 88 kW (120 PS)*. Er ersetzt das bisherige 2,0-Liter-Triebwerk mit gleicher Leistung. Der Vierzylinder ist ausschließlich mit Frontantrieb kombinierbar und zeigt sich mit einem kombinierten Kraftstoffverbrauch von 4,4 l/100 km* sowie CO2-Emissionen von 115 g/km(1) ausgesprochen wirtschaftlich und umweltgerecht - dies kommt Verbrauchseinsparungen von mehr als vier Prozent gleich.
Darüber hinaus bietet Ford für den Kuga den 110 kW (150 PS)* starken 2,0-Liter-TDCi an. Diese Motorisierung kann sowohl mit Frontantrieb als auch mit dem intelligenten Allradantrieb (iAWD) bestellt werden. In Verbindung mit Frontantrieb begnügt sich der Kuga 2,0 TDCi mit durchschnittlich 4,7 Liter Diesel pro 100 Kilometer, dies entspricht CO2-Emissionen von 122 g/km(1). Die Allradversion überzeugt mit einem kombinierten Kraftstoffverbrauch von nur 5,2 l/100 km(1) und CO2-Emissionen von lediglich 134 g/km(1). Auf Wunsch steht für den Allradler auch die Ford PowerShift-Automatik mit Doppelkupplungstechnologie zur Verfügung.
Den Zweiliter-Diesel bietet Ford zudem mit einer Leistung von 132 kW (180 PS)* an. Diese Version verfügt serienmäßig über Allradantrieb und begnügt sich im Mittel ebenfalls mit 5,2 Liter/100 km bei CO2-Emissionen von 134 g/km(1). Alternativ zum serienmäßigen Sechsgang-Schaltgetriebe lässt sich der Topdiesel im Kuga auch mit der Ford PowerShift-Automatik kombinieren.
Als Basismotorisierung fungiert der 1,5 Liter große EcoBoost-Benziner mit 88 kW (120 PS)*. Dieses Triebwerk steht in zwei weiteren Leistungsstufen auch mit 110 kW (150 PS)* sowie 134 kW (182 PS)* zur Wahl. Die beiden 88 kW (120 PS) und 110 kW (150 PS) starken Versionen begnügen sich mit 6,2 Liter/100 km (kombiniert)(1) bei CO2-Emissionen von jeweils 143 g/km. Für die Variante mit 134 kW (182 PS) und Allradantrieb liegt der kombinierte Kraftstoffverbrauch bei 7,4 l/100 km*, was CO2-Emissionen von 171 g/km(1) entspricht.
Attraktives Design und umfangreiche Ausstattung
Der neue Kuga verkörpert die hochaktuelle Designsprache von Ford. Zu den besonderen Erkennungsmerkmalen zählen der große, trapezförmige Kühlergrill sowie ein kleiner unterer Kühlergrill. Er wird von schlanken, neu gestalteten Scheinwerfern und dem LED-Tagfahrlicht (optional für die Ausstattungslinie Trend) flankiert. Zusätzlich betonen die attraktiv gezeichneten Nebelscheinwerfer den dynamischen Charakter. Am Heck runden die ebenfalls neuen Rückleuchten den Auftritt gekonnt ab.
Bereits in der Basisversion Trend überzeugt der neue Ford Kuga mit einer umfangreichen Serienausstattung. Hierzu zählen unter anderem das CD-Audiosystem inklusive Lenkrad-Fernbedienung, elektrische Fensterheber vorne und hinten mit Einklemmschutz, die Ford Power-Startfunktion für schlüsselfreies Starten, eine Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer sowie das MyKey-Schlüsselsystem. Serienmäßig sorgen Klimaanlage, Lederlenkrad, Berganfahrassistent sowie Sportsitze für Fahrer und Beifahrer für zusätzlichen Komfort. Maßstäbe setzt der neue Kuga auch in Sachen Sicherheit. Ab Werk punktet er mit dem Intelligenten Sicherheits System IPS (Intelligent Protection System) inklusive sieben Airbags. Zur Grundausstattung zählen ferner das elektronische Sicherheits- und Stabilitätsprogramm (ESP) sowie der Sicherheits-Bremsassistent EBA (Emergency Brake Assist). Er erkennt an der Geschwindigkeit, mit der der Fahrer das Bremspedal betätigt, ob es sich um eine echte Notbremsung handelt. Ist dies der Fall, baut das System den vollen Bremsdruck auf, auch wenn der Fahrer das Pedal noch nicht vollständig durchgetreten hat. Das hilft im Notfall, den Anhalteweg entscheidend zu verkürzen.
Noch umfangreicher ausgestattet präsentiert sich der Ford Kuga in der Business Edition, der ab 26.200 Euro zur Wahl steht. Sie ersetzt die bisherige SYNC-Edition und verfügt zusätzlich zur Ausstattungslinie Trend über eine silberfarbene Dachreling, Zwei-Zonen-Klimaautomatik, elektronische Feststellbremse, Lederschaltknauf und LED-Tagfahrlicht. Hinzu kommt das Park-Pilot-System hinten, das den Fahrer bei Einparkmanövern vor Hindernissen warnt. Dank Umfeldbeleuchtung vermitteln die elektrisch anklappbaren Außenspiegel bei Dunkelheit ein Plus an Komfort. Zu den serienmäßigen Highlights der Business Edition zählt zudem das neue Kommunikations- und Entertainmentsystem Ford SYNC 3 mit AppLink und 8-Zoll-Touchscreen. Damit können die Insassen ihr angeschlossenes Smartphone sowie Audio-, Navigations- und Klimatisierungsfunktionen ganz einfach per Sprachbefehl steuern. Ford SYNC 3 verfügt über einen neu gestalteten 8-Zoll-Touchscreen. Besonderes Komfortdetail: Für die Suche nach Cafés, Tankstellen oder etwa Parkplätzen müssen Autofahrer künftig nur noch einen Knopf drücken und Befehle wie "Ich will einen Kaffee", "Ich möchte Tanken" oder "Ich suche einen Parkplatz" formulieren. Das System findet auch Flughäfen, Bahnhöfe und Hotels und führt den Fahrer unter Verwendung des bordeigenen Navigationssystems bequem und sicher ans Ziel. Zudem lassen sich in Verbindung mit der Ford AppLink-Technologie während der Fahrt zahlreiche Smartphone-Apps per Sprachsteuerung bedienen. Damit vermittelt Ford SYNC 3 zusätzliche aktive Sicherheit, denn der Fahrer wird nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt.
Dank zahlreicher praktischer und komfortbetonter Extras erfreut sich die Ausstattungslinie Titanium traditionell großer Beliebtheit. Zum Preis ab 28.250 Euro beinhaltet sie zusätzlich zur Trend-Version unter anderem das CD-Audiosystem inklusive Ford SYNC 3, Zwei-Zonen-Klimaautomatik, einen automatisch abblendenden Innenspiegel, Lederschaltknauf und Leder-Stoff-Polsterung, Scheinwerfer-Assistent und Regensensor. Im Vergleich zum Vorgänger verfügt der Kuga Titanium zusätzlich über LED-Tagfahrlicht, die elektronische Feststellbremse sowie das Ford KeyFree-System (nicht bei ST-Line). Optische Erkennungsmerkmale der Titanium-Linie sind der silberfarbene obere Kühlergrill (nicht bei ST-Line), Leichtmetallräder im 17-Zoll-Format sowie die Einstiegszierleisten vorne. Bei Ausflügen abseits befestigter Wege punktet der Kuga Titanium zudem mit dem ebenfalls serienmäßigen digitalen Kompass. Der Fahrer profitiert dank der einstellbaren Lendenwirbelstütze auf jedem Terrain von vorbildlichem Komfort. Für besondere Wohlfühlatmosphäre sorgt dabei die Ambientebeleuchtung vorne mit Multicolor-LED, die ebenfalls zum Serienumfang zählt (nicht bei ST-Line).
Betont sportlich geht der Ford Kuga in der neuen Ausstattungsversion ST-Line ins Rennen, die im Laufes des Jahres bestellbar sein wird. Sie basiert auf der Titanium-Version und kann mit allen Motorisierungen mit Ausnahme des 88 kW (120 PS) starken Basisbenziners kombiniert werden. Der Ford Kuga ST-Line steht ab 30.600 Euro in der Preisliste. Serienmäßig verfügt er über ein Sportfahrwerk, das den Schwerpunkt der Karosserie um zehn Millimeter absenkt. In Verbindung mit der speziellen Feder-Dämpfer-Abstimmung, strafferen Fahrwerksbuchsen sowie verstärkten Stabilisatoren sorgt dies für nochmals gesteigerte Fahrdynamik. Die spezielle Kalibrierung der elektrischen Servolenkung vermittelt ein noch direkteres und sportlicheres Fahrvergnügen.
Auch optisch setzt der neue Ford Kuga ST-Line betont dynamische Akzente: Das spezielle Body-Styling-Kit mit in Wagenfarbe lackierten Spiegelkappen, Seitenschwellern, Türgriffen, Dachspoiler und Radhausverkleidungen, exklusiven Stoßfängern sowie sportlichem Unterfahrschutz unterstreicht den agilen Charakter des Kölners. Der untere Wabendesign-Kühlergrill ist im Bereich der Nebelscheinwerfer-Einfassungen im Polyester-Mesh-Finish ausgeführt. Hinzu kommt der in Hochglanz-Schwarz umrandete obere Kühlergrill mit anthrazitfarbenen Streben, die ebenfalls schwarze Dachreling, dunkel abgesetzte Scheinwerfer und Rückleuchten, LED-Tagfahrlicht sowie getöntes Sichtschutzglas. Exklusive Leichtmetallräder betonen zusätzlich den rasanten Look des Ford Kuga ST-Line: Neben den 18-Zöllern in Hochglanz-Schwarz stehen auch schwarze 19-Zoll-Felgen zur Wahl. Im Innenraum vermitteln der Dachhimmel in Anthrazit, das Lederlenkrad mit grauen Ziernähten, die Leder-Stoff-Polsterung in Wildleder-Optik, die Mittelkonsole mit zweischichtigem Metallic-Effekt sowie die Aluminium-Pedalerie Rennsport-Flair. Zusätzlich zur Titanium-Ausstattung punktet der Ford Kuga ST-Line mit dem Park-Pilot-System vorne und hinten sowie dem Park-Assistenten (Active Park Assist). Letzterer steuert den neuen Kuga in Parkbuchten hinein, die quer und längs zur Straße liegen, und auf Wunsch auch wieder heraus. Der Fahrer muss lediglich Gas- und Bremspedal betätigen, alles andere erledigt das System automatisch.
Exklusive Akzente setzt der Ford Kuga in der neuen Top-Ausstattungslinie Vignale, die ab sofort zu Preisen ab 34.650 Euro bestellbar ist. Seine Perleffektlackierung Milano Grigio sorgt mit leicht rosa schimmernden Metallic-Tönen für Glanzmomente. Optische Erkennungsmerkmale sind die exklusiven Leichtmetallräder im 18-Zoll-Format, in Wagenfarbe lackierte Stoßfänger mit Unterfahrschutz vorne und Chrom-Dekor-Zierleiste hinten sowie der in Wabenoptik ausgeführte obere Teil des Kühlergrills. Das spezielle Vignale Body Styling-Kit umfasst darüber hinaus in Wagenfarbe lackierte Seitenschweller und Radhausverkleidungen. Der Premiumcharakter des Ford Kuga Vignale setzt sich auch im Interieur fort. Zur Serienausstattung zählen neben der exklusiven Lederausstattung mit wabenförmig gesteppten Sitzpolstern und Lederlenkrad auch beheizbare Sportsitze vorne, der zehnfach elektrisch einstellbare Fahrersitz, Zwei-Zonen-Klimaautomatik, Ambientebeleuchtung sowie Einstiegszierleisten mit Vignale-Schriftzug vorne. Der hochwertige Lederbezug ziert auch das die Rückseiten und Kartentaschen der Vordersitze. Ab Werk punktet der Ford Kuga Vignale mit zahlreichen weiteren Highlights wie zum Beispiel Ford SYNC 3 mit AppLink und 8-Zoll-Touchscreen, multifunktionalen Xenon-Scheinwerfern mit dynamischem Kurvenlicht, Park-Assistent (Active Park Assist), Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer, MyKey-Schlüsselsystem sowie Park-Pilot-System vorne und hinten.
Darüber hinaus profitieren Vignale Kunden von exklusiven Komfortdienstleistungen. Diese beinhalten neben einer kostenlosen Fahrzeugwäsche pro Monat auch den Premium-Aufbereitungsservice im Rahmen jeder Vignale Inspektion sowie auf Wunsch einen Hol- und Bringservice bei Werkstattterminen. Zudem steht Käufern eines Ford Kuga Vignale rund um die Uhr die spezielle Vignale Kundenhotline mit Rat und Tat zur Seite.
Motorseitig haben Käufer der Topausstattung die Wahl zwischen dem 1,5 Liter großen EcoBoost-Benzinmotor mit 110 kW (150 PS) und Sechsgangschaltung sowie der 134-kW-Variante (182 PS). Letztere verfügt standardmäßig über die Ford PowerShift-Automatik mit Doppelkupplungstechnologie sowie den neuen intelligenten Allradantrieb iAWD. Hinzu kommen zwei Dieselmotorisierungen: Der 2,0 TDCi mit 110 kW (150 PS) kann auf Wunsch mit iAWD kombiniert werden. Alternativ zum serienmäßigen Sechsgang-Schaltgetriebe bietet Ford dieses Aggregat auch mit dem Ford PowerShift-Automatik mit Doppelkupplungstechnologie an. Der 132 kW (180 PS) starke Top-Diesel verfügt serienmäßig über Allradantrieb und kann auf Wunsch ebenfalls mit Ford PowerShift geordert werden.
Neuer Ford Kuga mit vielfältigen Individualisierungsmöglichkeiten
Zusätzlich bietet Ford für den neuen Kuga zahlreiche weitere attraktive Ausstattungsdetails. Zur Wahl steht beispielsweise ein breit gefächertes Angebot an sportlich-eleganten 17-, 18- und 19-Zoll-Leichtmetallrädern. Neu sind zudem die auf Wunsch erhältlichen Metallic-Außenfarben Mamba-Grün und Torino-Braun. Als praktisches Extra ist für den neuen Kuga auch eine elektrisch versenkbare Anhängerkupplung lieferbar, die bei Nichtgebrauch unter dem hinteren Stoßfänger verschwindet. Hinzu kommen zahlreiche Ausstattungspakete, die angenehme und praktische Extras wie zum Beispiel Panorama-Schiebedach, Lederpolsterung und den zehnfach elektrisch einstellbaren Fahrersitz mit attraktiven Preisvorteilen kombinieren.
Moderne Fahrerassistenzsysteme sorgen für vorbildliche Sicherheit
Der neue Ford Kuga punktet je nach Ausstattung mit zahlreichen fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen. Hierzu zählt zum Beispiel das weiterentwickelte Active City Stop, das Ford im sogenannten Technologie-Paket mit zahlreichen weiteren nützlichen Assistenzsystemen kombiniert (nicht in Verbindung mit Sicht-Paket und Winter-Paket). Es schützt vor Auffahrunfällen und Frontalkollisionen bei geringen Geschwindigkeiten, wie sie insbesondere im Stadtverkehr häufig vorkommen, oder reduziert die Unfallfolgen. Hierzu überwacht ein Laser-Sensor kontinuierlich den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wenn dieses langsamer wird oder abrupt abbremst, erhöht das System frühzeitig den Bremsdruck und leitet bei Bedarf sogar selbsttätig den Bremsvorgang ein. 2011 erhielt das Active City Stop-System den prestigeträchtigen Euro NCAP "Advanced Award".
Der Fernlicht-Assistent - der für den neuen Ford Kuga ebenfalls als Bestandteil des Technologie-Pakets erhältlich ist - sorgt für optimale Sichtverhältnisse, ohne dass der Fahrer durch das manuelle Betätigen des Lichtschalters vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Diese moderne Funktion wechselt automatisch von Fern- auf Abblendlicht und umgekehrt. Über die digitale Frontkamera kann das System zwischen der Umgebungsbeleuchtung sowie hellen Hauptscheinwerfern und rötlichen Rücklichtern anderer Fahrzeuge unterscheiden, um stets im richtigen Moment die korrekte Wahl zwischen Auf- und Abblenden zu treffen. Lässt die Umfeldbeleuchtung auf eine geschlossene Ortschaft schließen, verzichtet der Fernlicht-Assistent ganz auf die automatische Aktivierung des Fernlichts.
Ein wichtiges Sicherheitsplus ist der Fahrspur-Assistent. Er warnt den Fahrer durch leichte Vibrationen im Lenkrad, sobald die digitale Frontkamera ein möglicherweise ungewolltes Verlassen der eigenen Straßenseite diagnostiziert. Dieses System ist ebenfalls Teil des Technologie-Pakets.
Gleiches gilt für den Müdigkeitswarner. Er erkennt den Aufmerksamkeitsgrad des Fahrers, indem er bei Geschwindigkeiten über 65 km/h zum Beispiel Informationen der Frontkamera über die Spurgenauigkeit oder auch die Gierwinkelraten des Fahrzeugs mit hinterlegten Sollwerten vergleicht. Weist diese kontinuierliche Analyse auf eine zunehmende Ermüdung oder sogar auf den besonders gefährlichen Sekundenschlaf hin, ertönt ein Warnsignal und ein Kaffeetassen-Symbol auf dem zentralen Display der Armaturentafel erinnert den Fahrer daran, eine Pause einzulegen. Treten auch weiterhin Anzeichen von abnehmender Konzentration auf, zeigt das Display eine permanente Warnmeldung an, die der Fahrer durch den Druck auf den "OK"-Knopf quittieren muss.
Das Verkehrsschild-Erkennungssystem - im neuen Ford Kuga ebenfalls Bestanteil des Technologie-Pakets - kombiniert erhöhten Komfort und vorbildliche Sicherheit. Die digitale Frontkamera kann Verkehrszeichen entlang beider Seiten der Straße identifizieren und die gewonnenen Informationen über gültige Tempolimits oder Überholverbote über das zentrale Display in der Instrumententafel an den Fahrer weiterreichen. Auf Wunsch zeigt das System aktiv einen Warnhinweis an, wenn die gültige Geschwindigkeitsbegrenzung um einen zuvor definierten Schwellenwert überschritten wird.
Hinzu kommt je nach Ausstattungsumfang der Toter-Winkel-Assistent BLIS (Blind Spot Information System). Via LED-Warnleuchten in den Außenspiegeln weist BLIS den Fahrer bei Spurwechseln auf andere Verkehrsteilnehmer hin, die sich im schwierig einsehbaren "toten Winkel" links oder rechts neben dem eigenen Wagen befinden. Über zwei spezielle Mehrkanal-Radarsensoren in den Ecken der Heckschürze scannt das innovative System dabei während der Fahrt einen Bereich, der beidseits des Fahrzeugs von den Außenspiegeln bis zirka drei Meter hinter das Automobil reicht. In der Breite wird ein nach hinten zunehmendes Areal von bis zu drei Metern abgedeckt. In Aktion tritt der Toter-Winkel-Assistent automatisch bereits ab Geschwindigkeiten von zehn km/h. Damit eignet er sich auch für zähfließenden Stadtverkehr oder Stausituationen auf Schnellstraßen - also genau dort, wo viele Spurwechselkollisionen geschehen.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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