Schneller zum Paket-Empfänger

<p>Nach einem Rekordjahr für die Kurier-, Express- und Paketbranche in Deutschland mit einem geschätzten Volumen von bundesweit mehr als vier Milliarden Paketen (Quelle: “Parcel Shipping Index 2021”, Pitney Bowes) steht die Branche vor der Frage, wie die Zustellung der Pakete zu den Kunden weiter optimiert werden kann. Volkswagen Nutzfahrzeuge kooperiert dazu unter anderem mit dem Logistikunternehmen Hermes, um die Paketzusteller mit innovativen Assistenzsystemen für die Zustellfahrzeuge Volkswagen Transporter und Volkswagen Crafter zu unterstützen. Ein Pilotprojekt des Münchner Start-ups Viscopic startet dazu jetzt in Bayern. Deren Software-Lösung lernt zunächst die örtlichen Routen und ordnet dann die Pakete für die nächste Auslieferung in eine logische Reihenfolge für die Beladung, um dem Fahrer lästiges Suchen und Sortieren unterwegs zu ersparen.</p>

Schneller zum Paket-Empfänger

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Schneller zum Paket-Empfänger

Das Sprichwort „Ordnung ist das halbe Leben“ trifft vor allem dort zu, wo eine dreistellige Anzahl an Sendungen auf den bis zu 18 Kubikmetern Laderaum eines Volkswagen Crafter untergebracht werden müssen: „Wir unterteilen die große Frachtmenge zunächst in kleine Portionen, die jeweils in einer Packtasche Platz finden“, erklärt Geschäftsführer Felix Meißgeier von Viscopic. Diese quaderförmigen Taschen werden anschließend im Crafter verstaut. „Entscheidend ist dabei die Reihenfolge“, so Meißgeier. „Weil die Touren einem ähnlichen Ablauf folgen, können die Taschen auch entsprechend beladen werden.“

Der Vorteil für den Fahrer: Er sieht auf einer dazugehörigen App, in welcher Tasche sich welches Paket für den jeweils nächsten Kunden befindet. Auf Basis der GPS-Koordinaten des Volkswagen Crafter werden im Infotainment-System des Vans sowie auf einem Handheld die Taschen der aktuell in der Nähe abzuliefernden Pakete angezeigt. Hierdurch sollen erhebliche Zeitersparnisse beim Auffinden von Paketen an der Zustelladresse realisiert werden.

Die digitale Unterstützung käme zur rechten Zeit, soll doch das Wachstum der Branche laut Parcel Shipping Index 2021 anhalten: Für den Zeitraum bis 2026 prognostiziert die Studie eine jährliche Wachstumsrate von mindestens sechs Prozent. Allein im Weihnachtsgeschäft 2020 (Oktober bis Dezember) hat Hermes in Deutschland die Rekordmenge von 126 Millionen Sendungen zugestellt – dies entspricht einem Plus von etwa 25 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum.

Doch es geht nicht allein darum, Zeit zu sparen, sondern auch die Arbeits-bedingungen für die Fahrer zu verbessern, erläutert Volkswagen Nutzfahrzeuge-Projektleiter Artur Hasselbach: „Die Paketzustellung ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Besonders der innerstädtische Verkehr verlangt volle Konzentration, die Haltezonen für unsere großen Fahrzeuge sind rar und gerade durch Corona und die damit verbundenen einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen ist die Zustellung noch komplexer geworden. Da sind solche intelligenten Lösungen für die letzte Meile hochinteressant für unsere Kunden im Logistik-Sektor.“

In der Future Logistics Challenge von Hermes und Volkswagen Nutzfahrzeuge, einem Wettbewerb um die vielversprechendsten Lösungen zu den Themen „Delivery Driver Experience“ und „Smart Delivery Vehicles“, hat sich Viscopic und ein weiteres Projekt unter 180 Bewerbungen aus ganz Europa durchgesetzt. Im Zeitraum bis Ende März 2021 geht es darum, den Effizienzgewinn und die Akzeptanz des Systems an einem Standort bei Augsburg im Alltag mit verschiedenen Fahrern zu testen. „Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage, wie wir die Arbeit unserer Zusteller*innen weiter unterstützen können, und haben an der Stelle bereits eine Reihe digitaler Tools im Einsatz. Wir sind gespannt, welche Erkenntnisse uns dieser Pilottest liefern wird“, erklärt Marco Schlüter, Chief Operations Officer bei Hermes Germany GmbH und Jury-Mitglied der Future Logistics Challenge.

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>