Unklarheiten bei UVV für Mietfahrzeuge
<p> Die Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – sind bekannt. Wer Fahrzeuge betrieblich nutzt, muss – gemäß der dort vorgeschriebenen Pflichten – vier Elemente beachten. Das sind die Gefährdungsbeurteilung, die Einweisung, die Unterweisung und die Fahrzeugprüfung durch Sachkundige. „Die Verantwortung gegenüber den Nutzern lässt keine zwei Meinungen zu, auch wenn die Pflichten manchmal lästig sein mögen: Die Beachtung und Umsetzung ist wichtig, denn Sicherheit geht vor“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagements (BVF). Da es im Bereich angemieteter Fahrzeuge für Unternehmen praktische Umsetzungsprobleme und Unklarheiten gibt, brauchen Arbeitgeber zur Frage der Handhabung der UVV bei Mietfahrzeugen eine bundeseinheitliche Antwort. Der BVF hat bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und die Berufsgenossenschaft BG Verkehr nachgefragt.</p>
Die Problematik besteht darin, dass Mitarbeiter*innen, die Geschäftsreisen durchführen, an Zielorten Mietfahrzeuge übernehmen, für die es weder eine Sachkundigenprüfung des Fahrzeuges auf Veranlassung oder durch den Arbeitgeber, noch eine Prüfung bezüglich der UVV oder eine erforderliche Einweisung seitens der Vermieter für die betreffenden Fahrzeuge gibt. „Es geht konkret und ausschließlich um Fahrzeuge, die von Autovermietern an Bahnhöfen, Flugplätzen, Hotels oder eigenen Vermietstationen bereitgehalten werden, bei denen es für den jeweiligen Arbeitgeber/Unternehmer bzw. durch den Verantwortlichen des Unternehmens vor der Übernahme durch den Mitarbeiter nicht möglich ist, das Fahrzeug anzuschauen oder zu prüfen“, erklärt Schäfer. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Fahrzeuge beispielsweise in Langzeitmiete, die also für einen längeren Zeitraum in den Bestand des Unternehmers übernommen werden. Denn diese können natürlich durch die Fuhrparkleitung zum Beispiel einer Sachkundigenprüfung zugeführt werden.
Problem: Per Definition wird das Mietfahrzeug zum Arbeitsplatz und die DGUV sieht ausdrücklich eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze vor. Folge: „Rechtliche Konsequenzen können dem Unternehmer drohen, obwohl ihm jede Möglichkeit der Inaugenscheinnahme des jeweiligen Fahrzeugs fehlt“, bestätigt der Verbandsjurist und auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Rindsfus. Es müsse also davon ausgegangen werden, dass die entsprechende DGUV-Vorschrift 70 keine Anwendung findet und Mietfahrzeuge wie dienstlich genutzte Privatfahrzeuge behandelt werden. Dennoch liegt auf der Hand, dass diese Mietfahrzeuge im Sinne eines Arbeitsmittels zu betrieblichen Zwecken verwendet werden, damit der Mitarbeiter seinen Termin vor Ort wahrnehmen kann. Dieser Widerspruch muss geregelt werden.
Schließlich ist der Arbeitgeber weiter verpflichtet, die Arbeitsschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und beispielsweise die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), also TRBS 1111 und TRBS 1151 und TRBS 2111. „Hieraus ergibt sich eine Diskrepanz zwischen gesetzlichen Anforderungen an den Unternehmer/Arbeitgeber und seinen tatsächlichen Möglichkeiten“, so Rindsfus. Konkret ergibt sich für den Rechtsanwalt die Frage, um deren bundeseinheitliche Beantwortung nun die DGUV in einem Schreiben des BVF gebeten wurde: Welche Maßnahmen der UVV im Sinne der verschiedenen Vorschriften (DGUV, ArbSchG und BtrSichV), muss ein Arbeitgeber in Bezug auf die genannten auf einer Dienstreise kurzfristig genutzten Mietfahrzeugen (das gilt auch für CarSharing-Fahrzeuge) ergreifen? „Als Fachverband möchten wir für Klarheit bei unseren Mitgliedern sorgen. Unser Vorschlag ist die genannte Ziffer 12 im Absatz 2, Paragraph 1 der DGUV-Vorschrift 70, in der ausdrücklich beschrieben ist, dass dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge von der Unfallverhütungsvorschrift nicht erfasst werden, auf Miet- und CarSharing-Fahrzeuge auszuweiten“, sagt Schäfer. Dabei geht der Fuhrparkverband davon aus, dass Vermietunternehmen gleichwertige Sicherheitsvorschriften einzuhalten haben.

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Polizeiliche Blutprobenanordnung bei drohender Gefährdung des Untersuchungserfolgs
<p> Nach § 81a Abs. 2 StPO steht die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen. Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist. Nicht ausreichend ist die bei Nachweis von Alkohol typischerweise bestehende abstrakte Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis erschwert oder gar verhindert wird; bei einem höheren Alkoholisierungsgrad kann dies mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden.</p> <p> Je unklarer aber das Ermittlungsbild in der Situation oder je komplexer der Sachverhalt als solcher ist und je genauer deswegen die Analyse der Blutwerte sein muss, desto eher werden die Ermittlungsbehörden Gefahr in Verzug annehmen und nötigenfalls ohne richterliche Entscheidung handeln dürfen.</p> <p> Danach lag eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs im Sinne von § 81a Abs. 2 StPO vor. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen konnte der Autofahrer bei einem Atemalkoholtest nicht mitwirken. Der Grad seiner Alkoholisierung war demnach zunächst unklar. Zudem stand die notärztliche Versorgung des Autofahrers unmittelbar bevor und bestand damit die Gefahr, dass diesem Medikamente verabreicht werden, von denen einerseits nicht auszuschließen ist, dass sie sich auf das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung auswirken können, und sich andererseits im Nachhinein dann nicht mehr feststellen lässt, ob der Autofahrer vor Behandlung durch den Notarzt bewußtseinsbeeinflussende Stoffe konsumiert hat. Eine schnellstmögliche Blutentnahme war deshalb erforderlich, die bei dem Versuch an einem Sonntagmorgen um 06.50 Uhr – dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Anordnungszeitpunkt - eine richterliche Anordnung herbeizuführen, nicht gesichert war.</p> <p> <em>Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.11.2011, Az. 1 Ss 90/11</em></p>
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Sportlicher Geländewagen von Porsche heißt Macan
<p> Der neue Sportwagen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, im Segment der SUVs erhält den Namen Macan. Der Name leitet sich vom indonesischen Wort für Tiger ab und verbindet Geschmeidigkeit, Kraft, Faszination und Dynamik − Kerneigenschaften des neuen Geländewagens. </p> <div> <p> <br /> „Der Macan verbindet alle Sportwagen-Merkmale mit den Vorteilen eines SUV und ist ein echter Porsche“, sagte Bernhard Maier, Mitglied des Vorstandes Vertrieb und Marketing der Porsche AG. „Der Name eines neuen Porsche muss zur Marke passen, in sehr vielen Sprachen und Dialekten gut klingen und positive Assoziationen hervorrufen.“ <br /> <br /> Als fünfte Porsche Modellreihe ist der Macan zentraler Bestandteil der Strategie 2018, mit der der Sportwagenhersteller sein Modell-Portfolio weiter ausbauen möchte. Porsche will mit dem Macan an den Erfolg des Cayenne anknüpfen. Der Sport-Geländewagen läuft ab 2013 im Werk Leipzig vom Band. Dazu wird der Standort in der sächsischen Metropole zu einem vollwertigen Produktionsstandort inklusive Karosseriebau und Lackieranlage erweitert – mit Investitionen von 500 Millionen Euro eines der größten Bauvorhaben in der Geschichte des Unternehmens Porsche. Mittelfristig schafft der Sportwagenhersteller hier mehr als 1.000 neue Arbeitsplätze.<br /> <br /> Wortnamen haben bei Porsche grundsätzlich eine konkrete Verbindung zum entsprechenden Modell und dessen Eigenschaften: Der Name Boxster beschreibt die Verbindung von Boxermotor und Roadster, Cayenne steht für Schärfe, der Cayman ist bissig und agil und ein Panamera ist mehr als ein Gran Turismo und könnte auch das Langstreckenrennen Carrera Panamericana gewinnen.</p> </div>
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Neuer Iveco Daily: zwei neue Motorvarianten
<p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/DailyVANNL2.jpg" style="width: 200px; height: 120px; " /></p> <p> Der erst kürzlich im Fiat Industrial Village in Turin vorgestellte Neue Daily kommt mit zwei weiteren Varianten in den Markt. Die Veränderungen betreffen die Motoren und stehen für Umweltverträglichkeit und Transporteffizienz.Bestellbar ist der Neue Daily ab sofort zusätzlich mit einer Top-Motorisierung des 2,3-Liter-Aggregats gemäss Abgasnorm Euro 5 und mit einem 3-Liter-Motor, der die EEV Norm erfüllt. Beide Motoren leisten 146 PS. Der 2,3-Liter-Motor mit einem herausragenden Drehmoment von 350 Nm verdankt seine optimale Motorcharakteristik einem Turbolader mit variabler Geometrie und dem exklusiven Einspritzsystem Multijet II.</p> <p> Für alle Motorvarianten mit einem Hubraum von 2,3 Litern, die jetzt Euro 5 konform den Bereich von106, 126 und 146 PS abdecken, steht ein neues Sechsganggetriebe zur Verfügung, das auf eine effektive Umsetzung des Drehmomentes und die Senkung des Verbrauchs optimiert wurde. Der 3-Liter-EEV-Motor, der über ein Drehmoment von 370 Nm sowie eine ebenfalls variable Turbo-Geometrie verfügt, vervollständigt jetzt die breit gefächerte Motorenpalette. Sein Einsatzzweck sind besonders anspruchsvolle Einsatzbereiche, in denen eine hohe Zuladung oder ein voluminöser Aufbau benötigt wird. Über diese Funktionen hinaus kann der Fahrer des Neuen Daily seinen eigenen Fahrstil durch innovative Technologien wie Start&Stop und das GSI-System (Gear Shift Indicator mit Schaltempfehlung) verbessern. </p> <p> Die Start&Stop-Automatik, die in Verbindung mit dem neuen Sechsganggetriebe und dem 2,3-Liter-Motor zur Verfügung steht, schaltet den Motor ab, wenn das Fahrzeug im Leerlauf stehen bleibt. Der Motor startet automatisch wieder, sobald ein Gang eingelegt wird. So ergeben sich erhebliche Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch im Stadtverkehr. Das GSI-System (Gear Shift Indicator), das serienmässig in Verbindung mit dem Sechsganggetriebe angeboten wird, schlägt dem Fahrer den Gang vor, mit dem sich ein möglichst geringer Kraftstoffverbrauch und damit eine maximale CO2-Emissionen erzielen lässt.</p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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