EUROPA SERVICE übernimmt Mehrheit an STAR CAR
<p> Die EUROPA SERVICE Holding AG übernimmt die Mehrheit an der STAR CAR GmbH. Die geschäftsführenden Gesellschafter der STARCAR, Maik Grabow und Tobias Höpfner, erhalten im Gegenzug Aktienpakete an der EUROPA SERVICE Holding AG und bleiben weiterhin in der Geschäftsführung. Damit widersetzen sich die beiden letzten, großen mittelständischen deutschen Autovermieter dem Trend der Marktkonzentration.</p>
Marktkonzentration verhindern
Der Vorstandsvorsitzende der EUROPA SERVICE, Jens E. Hilgerloh, erklärt: „So verhindern wir zum einen eine weitere Marktkonzentration der Big Five (Sixt, Europcar, Enterprise, Hertz, Avis) zu Gunsten fairer Mietpreise bei dennoch gutem Service. Zum anderen wollen wir die Vielzahl an leistungsbereiten und flexiblen, regionalen Autovermietern unter einer starken Marke vereinen. Tobias Höpfner, geschäftsführender Gesellschafter der STARCAR, sagt: „Mit der Vereinigung bündeln wir die Kernkompetenzen von EUROPA SERVICE als Einkaufsorganisation und Mobilitätsanbieter im B2B-Geschäft und die Kernkompetenzen von STARCAR als Autovermieter im Privat- und Firmenkundengeschäft mit starker Endkundenmarke.“ Maik Grabow, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter von STARCAR, weiter: „Für die kleinen und mittelständischen Lizenznehmer der EUROPA SERVICE werden wir als Dachorganisation durch unseren Zusammenschluss ganz neue Möglichkeiten entwickeln, um sie in ihrem Geschäft beispielsweise als Lizenznehmer der Marke STARCAR zu unterstützen. Das war uns bei dem Vorhaben besonders wichtig!“
Der Zusammenschluss in Zahlen
Durch den Zusammenschluss kommen beide Unternehmen auf insgesamt rund 1.330 Mitarbeiter (inklusive Teilzeitbeschäftigte), einer Bilanzsumme von fast 200 Millionen Euro und über 15.000 Fahrzeuge, die jährlich für den deutschen Markt eingekauft werden. EUROPA SERVICE alleine hat bisher circa 9.000 Pkw und Lkw in 2018 für über 300 mittelständische Autovermieter in Deutschland eingekauft. Europaweit waren es rund 23.000 Fahrzeuge für 1.400 Vermietstationen. STARCAR wiederum ist eine Firmen- und Endkundenmarke und wurde mehrfach für ihren Service im Privat- und Firmenkundengeschäft ausgezeichnet. Das Stationsnetz umfasst deutschlandweit bislang 32 Filialen.
Kleine und mittelständische Vermieter sollen vom Zusammenschluss profitieren
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
Nachdem in 2017 auch die CARO Autovermietung von Enterprise gekauft wurde, schien das endgültige Oligopol im Fahrzeugvermietungsgeschäft nur eine Frage der Zeit zu sein. Zudem haben neue Mobilitätskonzepte, Start-ups und innovative digitale Technologien den Druck auf die kleineren Autovermieter erhöht. Der Zusammenschluss der beiden Gesellschaften soll dem nun entgegenwirken.
Digitale Innovationen voranbringen
„Die technologischen Entwicklungen in unserer Branche sind rasant. Gemeinsam mit EUROPA SERVICE können wir in diesen Bereichen angreifen und zusammen nachhaltige digitale Strategien entwickeln und zügig auf die Straße bringen“, stellt Maik Grabow, einer der beiden Geschäftsführer von STARCAR fest. Jens E. Hilgerloh von EUROPA SERVICE ergänzt: „Wir sind beispielsweise vor Kurzem als strategischer Investor in das Start-up UZE Mobility eingestiegen. Das Spin-off der RWTH Aachen nutzt unter anderem die in Städten anfallenden Fahrzeugdaten, um neue datenbasierte Geschäftsmodelle in den Bereichen Geomarketing, Versicherungen, Handel oder Wartung öffentlicher Infrastruktur zu entwickeln.“
Duett aus Einkauf und Vermietungsgeschäft
„Unsere jahrelang verbundenen Unternehmen können jetzt durch die Synergien aus Bündelungseffekten im Einkauf, dem Vermietungsgeschäft, der Infrastruktur, den Services und vielen anderen Bereichen neue Renditepotenziale heben, weiter wachsen und neue Jobs schaffen,“ sagt Tobias Höpfner, Geschäftsführer von STARCAR.
Wie sich die Akquisition für beide Unternehmen konkret ausgestaltet, wird in den kommenden Wochen sorgfältig ausgearbeitet und mit hanseatischer Ruhe umgesetzt. Die starke Belegschaft wird von beiden Unternehmen als ihr Erfolgsschlüssel benannt, daher sollen die Mitarbeiter durch ein schrittweises Vorgehen auf dem neuen Weg mitgenommen werden.
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2025
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Zur Arbeitnehmerhaftung eines Lkw-Fahrers bei grob fahrlässiger Schadensverursachung
<p> Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelmäßig auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken.</p> <p> Mit dem Arbeitsgericht ist davon auszugehen, dass der Beklagte seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch grob fahrlässig verletzt hat, dass er entgegen einem arbeitgeberseitig ausdrücklich erteilten Alkoholverbot seinen Dienst im alkoholisierten Zustand angetreten, den Lkw trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,94 ‰ gefahren und in Folge der Alkoholisierung und alkoholbedingter Ausfallerscheinungen einen Schaden am Fahrzeug verschuldet hat, §§ 280 Abs. 1, 276, 254 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag, § 823 Abs.1 BGB.</p> <p> Der LKW-Fahrer hat den Schaden auch durch einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß verursacht. Für die Feststellung des Grades des Verschuldens kommt es nicht lediglich auf den eigentlichen Unfallhergang an, sondern bereits auf das Geschehen beim Dienstantritt. Angesichts des ausdrücklichen Alkoholverbots und der bei einem Berufskraftfahrer zu unterstellenden Kenntnis der Gefahren alkoholisierten Führens von Kraftfahrzeugen hat der LKW-Fahrer in besonderer Weise leichtfertig und unverantwortlich gehandelt, als er den ihm anvertrauten Lkw mit einem Blutalkoholwert von jedenfalls 0,94 ‰ gesteuert hat.</p> <p> Der LKW-Fahrer haftet für den entstandenen Schaden jedoch nur in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen. Seine Haftung ist nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auf diesen Betrag beschränkt. Die Fahrertätigkeit des LKW-Fahrers gehörte unstreitig zu seinen vertraglich geschuldeten Arbeitsaufgaben und war damit betrieblich veranlasst, weshalb die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Bei der Tätigkeit eines Lkw-Fahrers realisieren sich regelmäßig Schadensrisiken, deren Beträge ein Mehrfaches der monatlichen Bruttovergütung des betreffenden Arbeitnehmers ausmachen. So beläuft sich im vorliegenden Fall der behauptete Schaden auf das 6,5fache des monatlichen Bruttoverdienstes des LKW-Fahrers. Darüber hinaus besteht bei Lkw-Fahrern eine besonders hohe Schadensgeneigtheit der Tätigkeit, die sich aus der regelmäßig anzutreffenden Verkehrsdichte, der oft schwierigen Witterungsbedingungen und den im Fernverkehr häufigen Nachtfahrten begründet.</p> <p> Dieser Betrag ist auch nicht weiter zu mindern. § 81 Abs. 2 VVG, wonach bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer lediglich berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, nicht aber gänzlich abzulehnen, findet keine (analoge) Anwendung auf Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist nicht Repräsentant des Arbeitgebers, der Versicherungsnehmer ist.</p> <p> <em>LAG München, Urteil vom 27.07.2011, Az. 11 Sa 319/11 (Revision zum BAG eingelegt unter Az. 8 AZR 705/11)</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann im Volltext über das Internetangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern kostenlos abgerufen werden: <a href="http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html">http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html</a></strong></p>
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Fachgerechte Reparatur als Beschaffenheit bei repariertem Unfallschaden an sehr gepflegtem Gebraucht
<p> Einen Gebrauchtwagenhändler, der die unfallbedingte Vorschädigung eines Fahrzeugs kennt, trifft eine Untersuchungspflicht jedenfalls im Umfang einer Sichtprüfung. Sind Anzeichen für eine unfachgerechte Reparatur vorhanden (Spaltmaße etc.), hat er den Käufer zur Vermeidung des Vorwurfs arglistigen Verschweigens ungefragt aufzuklären.</p> <p> Jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug vom Händler als „sehr gepflegt“ oder ähnlich beworben worden war, kann der Käufer die Angabe „reparierter Unfallschaden“ als positive Beschaffenheitsangabe dahin verstehen, dass eine fachgerechte Reparatur vorliegt. Insoweit kommt auch Arglist des Händlers unter dem Gesichtspunkt einer Falschangabe "ins Blaue" in Betracht.</p> <p> <em>KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10</em></p>
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<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/volvoc30.jpg" style="width: 250px; height: 166px; " /></p> <p> Mit dem Volvo C30 Electric zeigt der schwedische Premium-Hersteller, dass er sehr wohl in der Lage ist, attraktive Autos auch mit alternativen Antrieben zu bauen. Eine kurze Ausfahrt mit dem rein elektrischen Zweitürer sowie der spannende Ausblick auf den Plugin-Dieselhybrid V60 untermauern diesen Eindruck.</p> <p> Eigentlich ist das mit den Elektroautos eine feine Sache: Viel Drehmoment vom Stand weg, ultraleise Motorgeräusche (okay, das ist aus heutiger Sicht keineswegs bei jeder Fahrzeuggattung gewollt) und hohe Effizienz. Wenn da nicht das klitzekleine Problem mit der Reichweite wäre. Aber das werden Technik und Zeit schon lösen – also zunächst mal genießen, was man hat. Zum Beispiel den Volvo C30 Electric, und eine Firma oder vielleicht auch Einzelperson, die es tatsächlich schafft, ein Exemplar dieses besonderen Coupés zu ergattern, hat nicht nur ein außergewöhnliches Fahrzeug, sondern ebenso eine Rarität – davon können selbst die meisten Ferrari-Eigner nur träumen. Es wird nämlich nur 250 Exemplare geben, wovon eine moderate zweistellige Anzahl nach Deutschland gelangen wird – es kann ausschließlich geleast werden für sportliche 1.600 Euro je Monat.</p> <p> Dafür bietet der C30 immerhin 111 Pferdchen und einen vollwertigen Kofferraum, denn der Lithium-Ionen-Akku wurde geschickt eingefügt. Für den Standard-Sprint nennt das Werk 13 Sekunden – der subjektive Eindruck fällt indes quirliger auf, da ordentliche 220 Nm bereits ab Start anliegen. Straffe Federn erzeugen ein drahtig-knackiges Fahrgefühl, keine schlechte Sache. Mehr als 130 km/h sind aber nicht drin – hier ist Rücksicht auf die Batteriekapazität gefragt. Bei zurückhaltender Manier muss der Skandinavier nach 150 Kilometern an das Stromkabel. Als Steckdose reicht eine konventionelle Buchse aus dem Haushalt – bis zu zehn Stunden braucht eine volle Ladung. Je nach Anschluss (16 Ampere) können auch sechs Stunden genügen. Bis es reine Elektromobile zur Serienreife schaffen, wird also noch viel Zeit vergehen. Dafür sind dann bald die Plugin-Hybride an der Reihe. Wir leben in einer spannenden Welt – im wahren Sinne des Wortes.</p>
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Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland
<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken Volkswagen, Audi, SEAT und Škoda seine Auslieferungen im Großkundengeschäft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke Škoda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist Škoda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die Ränge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktführerschaft.<br /> <br /> „Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualität sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahreshälfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen “, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> </p>
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