Renault Talisman
<p> Wer sich auf dem hiesigen Markt gegen die Mittelklasse-Platzhirsche behaupten will, muss einiges bieten. Der Renault Talisman legt sich mächtig ins Zeug.</p>
Neuer Name, neues Glück. Das Mittelklassemodell im Renault-Portfolio hört nun auf den Namen Talisman. Der komplett neu entwickelte Laguna-Nachfolger ist seit Februar in Verbindung mit dem 81 kW/110 PS starken Diesel zu Preisen ab 27.950 Euro erhältlich. Zur Serienausstattung gehören unter anderem 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, Zweizonen-Klimaautomatik, LED-Tagfahrlicht, Parksensoren hinten, Navigationssystem, Fahrmodusauswahl und eine Massagefunktion für den Fahrersitz.
An Selbstbewusstsein mangelt es der Limousine nicht. Ganz im Stil der aktuellen Renault-Formensprache gelingt ihr mit einer auffälligen Front samt großem Rhombus und einer langer Motorhaube ein markanter Auftritt. Besonders aus seitlicher Betrachtungsweise kann das Fahrzeug überzeugen. Der Heckabschluss dürfte jedoch Geschmackssache sein. Hier dürften die ab Juni verfügbaren Kombiversionen (Grandtour) wohl eher gefallen.
Mit einer Länge von 4,85 Metern gehört der Talisman zu den ganz großen im Segment und ist nur unwesentlich kürzer als der Van Espace. Mit diesem teilt sich die Mittelklasselimousine nicht nur die Plattform, sondern auch viele technische Komponenten. So dominiert ein 7 Zoll großer Touchscreen die Mittelkonsole. Mit seiner Hilfe lassen sich Radio, Navigation und die Fahrzeugeinstellungen steuern. Die Anzahl der Bedienknöpfe konnte so drastisch reduziert werden. Insgesamt wirkt der Talisman aufgeräumt und vermittelt eher ein sachliches Ambiente.
Der Kofferraum schluckt 608 Liter, klappt man die Lehnen der Rückbank um, steigert sich der Wert auf stolze 1.022 Liter. Es entsteht aber beim Umlegen eine Stufe. Die Limousine will aber nicht wie der Grandtour ein praktischer Lademeister sein, sondern durch Komfort punkten. Das Platzangebot für die Insassen ist recht ordentlich, allerdings konnten die Ingenieure nicht ganz die üppigen Abmessungen in Raumvorteil für die Passagiere umsetzen.
Für den Vortrieb stehen drei Diesel und zwei Benziner zur Wahl. Sie decken ein Leistungsspektrum von 81 kW/110 PS bis zu 147 kW/200 PS ab. Die sparsamste Variante ist der kleinste Selbstzünder mit 81 kW/110 PS. Dieser begnügt sich mit durchschnittlich 3,6 Litern und wird ausschließlich mit einer Sechsgang-Schaltung ausgeliefert. Das Gros der Käufer wird wohl ein wenig mehr Leistung goutieren und sich für den 96 kW/130 PS oder 118 kW/160 PS-Diesel entscheiden. Der stärkste Diesel ist an ein Sechsgang-DSG gekoppelt, für die mittlere Version ist es optional erhältlich.
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Wenn es nicht unbedingt ein Diesel sein muss: Das Benziner-Topmodell mit 147 kW/200 PS ist eine sportliche Alternative. Der Standardspurt gelingt in 7,6 Sekunden, die Höchstgeschwindigkeit ist mit 237 km/h angegeben. Dem Normwert von 5,8 Litern kann man nur mit sehr viel fahrerischer Zurückhaltung nahe kommen, lässt man es ein wenig krachen, zeigt der Bordcomputer eine 9 vor dem Komma an. Für das Fahrvergnügen werden mindestens 33.950 Euro fällig. Wählt man das höchste Komfortniveau sind es mindestens 39.750 Euro. Hier gehören aber unter anderem eine Akustik-Verglasung, ein Bose-Soundsystem, Head-up-Display – als ausfahrbare Scheibe aus dem Armaturenträger -, Abstandswarner, Verkehrsschilderkennung, LED-Scheinwerfen und Tot-Winkel-Warner zum Lieferprogramm.
Ebenfalls ab Werk kommt der Franzose in der höchsten Ausstattung mit einer Allradlenkung vorgefahren. Bei niedrigem Tempo lenken die Hinterräder entgegengesetzt zu den vorderen und reduzieren so den Wendekreis von 11,6 auf 10,8 Meter. Das erhöht besonders im Stadtverkehr die Wendigkeit. Bei höheren Geschwindigkeiten steuern die Hinterräder in die gleiche Richtung wie die Vorderräder. So bleibt das Fahrzeug zum Beispiel bei plötzlichen Ausweichmanövern besser beherrschbar.
Mit dem Talisman ist Renault zurück in der Mittelklasse. Diese wird in Deutschland von den Platzhirschen VW Passat, Mercedes C-Klasse oder 3er BMW dominiert. Um sich gegen die Wettbewerber wie Skoda Superb, Ford Mondeo oder Mazda6 besser positionieren zu können, gewährt Renault eine 5-Jahres-Garantie. Als wichtigsten Erfolgsgaranten bringen die Franzosen aber ab Juni den Grandtour auf den Markt. Der Kombi kostet 1.000 Euro mehr als die Limousine und bietet zwischen 572 und 1.700 Liter Kofferraumvolumen. Damit gehört der Talisman dann tatsächlich zu den Großen im Segment.
Renault Talisman – Technische Daten:
Fünfsitzige, fünftürige Limousine, Länge: 4,85 Meter, Breite: 1,87 Meter (Breite mit Außenspiegeln: k. A.), Höhe: 1,46 Meter, Radstand: 2,81 Meter, Kofferraumvolumen: 608 bis 1.022 Liter
Antriebe:
1,5-Liter-Diesel, 81 kW/110 PS, maximales Drehmoment: 260 Nm bei 1.750 U/min, 0-100 km/h: 11,9 s, Vmax: 190 km/h, Durchschnittsverbrauch: 3,6 Liter, CO2-Ausstoß: 95 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B, Preis: ab 27.950 Euro
1,6-Liter-Diesel, 96 kW/130 PS, maximales Drehmoment: 320 Nm bei 1.750 U/min, 0-100 km/h: 10,4 (10,8) s, Vmax: 205 (205) km/h, Durchschnittsverbrauch: 3,9 (4,2) Liter, CO2-Ausstoß: 102 (112) g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B (B), Preis: ab 29.650 Euro (31.250 Euro)
Wert in ( ) Sechsgang-DSG
1,6-Liter-Diesel, 118 kW/160 PS, Sechsgang-DSG, maximales Drehmoment: 380 Nm bei 1.750 U/min, 0-100 km/h: 9,4 s, Vmax: 215 km/h, Durchschnittsverbrauch: 4,5 Liter, CO2-Ausstoß: 118 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B, Preis: ab 35.200 Euro
1,6-Liter-Benziner, 110 kW/150 PS, Siebengang-DSG, maximales Drehmoment: 220 Nm bei 2.500 U/min, 0-100 km/h: 9,6 s, Vmax: 215 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,6 Liter, CO2-Ausstoß: 127 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B, Preis: ab 29.450 Euro
1,6-Liter-Benziner, 147 kW/200 PS, Siebengang-DSG, maximales Drehmoment: 260 Nm bei 2.500 U/min, 0-100 km/h: 7,6 s, Vmax: 237 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,8 Liter, CO2-Ausstoß: 130 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B, Preis: ab 33.950 Euro
Warum: Weil er einen großen Kofferraum hat
Warum nicht: Weil der Kombi
Was sonst: VW Passat, Mercedes C-Klasse, 3er BMW, Ford Mondeo, Skoda Superb, VW Passat, Mazda6,
Was kommt noch: der Grandtour im Juni 2016 der Kombi
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Nachhaltige Geschäftsreisen
<p> Deutsche Unternehmen haben im vergangenen Jahr 43,5 Milliarden Euro für 154,8 Millionen Geschäftsreisen ausgegeben – diese Zahlen sind vom Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) im Rahmen der Geschäftsreiseanalyse 2011 erhoben worden. Um zu analysieren, inwiefern die Unternehmen bei der Organisation der Reisen auf die Vermeidung klimaschädlicher Emissionen achten, hat die TÜV Rheinland Akademie gemeinsam mit dem VDR das Projekt „Nachhaltiger Business Travel in Berlin“ ins Leben gerufen. Die ersten Ergebnisse besagen, dass die Hälfte der Unternehmen bereits entsprechende Maßnahmen umsetzt – vor allem diejenigen Betriebe mit einer grundsätzlichen Nachhaltigkeitsstrategie. Ausschlaggebende Motivationsfaktoren seien eine auf schonendem Umgang mit der Umwelt basierende Unternehmensphilosophie sowie der Ausbau eines positiven Images für das Unternehmen. Zwar seien Kosten- und Zeitaspekte bei der Buchungsentscheidung deutlich ausschlaggebender als Nachhaltigkeitskriterien. Trotzdem würden die an der Studie teilnehmenden Unternehmen sowie die Autoren selbst zukünftig großes Potenzial für auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsreisen sehen. Die Studie ist Teil des seit Mai 2010 laufenden zweijährigen Projekts „Nachhaltiger Business Travel in Berlin“, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin gefördert wird. Der VDR-Fachausschuss Nachhaltigkeit (bestehend aus Experten für Travel Management, Umweltbeauftragten und Vertretern von Leistungsanbietern) steht als fachlicher Berater zur Seite. </p>
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Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland
<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken Volkswagen, Audi, SEAT und Škoda seine Auslieferungen im Großkundengeschäft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke Škoda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist Škoda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die Ränge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktführerschaft.<br /> <br /> „Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualität sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahreshälfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen “, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> </p>
Aktuelles
Pauschalabgeltungsklausel von Reisezeiten durch Bruttomonatsvergütung ist unwirksam
<p> <u>Leitsatz:</u> Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, Reisezeiten seien mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Die Klausel in § 7 Ziff. 3 Arbeitsvertrag, wonach Reisezeiten, die außerhalb der normalen Arbeitszeit anfallen, mit der nach § 4 zu zahlenden Vergütung abgegolten sind, ist mangels hinreichender Transparenz unwirksam; vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Reisezeiten i.S.d. Klausel können nämlich auch die Zeiten sein, die der Arbeitnehmer „reisend“ als Beifahrer auf dem LKW verbringt. Gerade die Spesenregelung in § 7 Ziff. 1 Arbeitsvertrag legt es nahe, unter dem Begriff Reisezeit jede berufsbedingte Abwesenheit zu verstehen.</p> <p> Eine die pauschale Vergütung von Reisezeiten regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss.</p> <p> § 7 Ziff. 3 des Arbeitsvertrags ist nicht klar und verständlich. Die Klausel soll alle „Reisezeiten“ erfassen, die außerhalb der „normalen Arbeitszeit“ anfallen. Schon die „normale Arbeitszeit“ wird weder in § 7 Ziff. 3 noch in § 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag hinreichend deutlich in Stunden festgehalten. § 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag verweisen lediglich pauschal auf die „Bestimmungen der VO (EWG) 3820/85“ und „die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitrechtgesetz“. Ob mit diesen Verweisungen die Begriffsbestimmung der Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nach § 3 ArbZG oder die Höchstarbeitszeit von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten nach § 21a Abs. 4 ArbZG gemeint ist, bleibt der Spekulation des Arbeitnehmers überlassen.</p> <p> Gänzlich offen lässt die Klausel, welchen Inhalt der Klauselverwender dem Begriff der Reisezeit beimisst, insbesondere fehlt eine Abgrenzung von Reisezeiten ohne und mit Arbeit iSv. § 611 Abs. 1 BGB. Zudem ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag nicht, welchen Umfang die ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Reisezeiten haben sollen.</p> <p> <em>BAG, Urteil vom 20.04.2011, Az. 5 AZR 200/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos im Volltext über die Internetseite des Bundesarbeitsgerichts <a href="http://www.bundesarbeitsgericht.de/">http://www.bundesarbeitsgericht.de/</a> (Button „Entscheidungen“) abgerufen werden.</strong></p>
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