Führungswechsel und vertriebliche Neuausrichtung bei Arval Deutschland
<p>Im Oktober 2020 veröffentlichte Arval weltweit den neuen Fünfjahresplan Arval Beyond. Diesem war eine strategische Überprüfung des Geschäftsmodells vorangegangen. Die Ergebnisse bestätigten, dass sich die Kundenerwartungen in Bezug auf Mobilität und deren Einflüsse auf die Umwelt grundlegend geändert haben. Dabei ist es für Arval von wesentlicher Bedeutung, ihren Kunden vollumfängliche Mobilitätsdienstleistungen anzubieten und starke Partnerschaften mit wichtigen Akteuren aufzubauen.</p>
Mit folgenden Personaländerungen treibt Arval Deutschland die umfassende Transformation des Geschäftsmodells nun weiter voran:
- Neue Geschäftsführung: Marcus Schulz leitet die Übergabe der Geschäftsführung an Sébastien Valy und Christoph Schnierle ein.
- Gerüstet für wandelnde Mobilitätsbedürfnisse: Eva Rothe verantwortet zukünftig den Gesamtvertrieb, verbunden mit dessen strategischer Neuausrichtung.
- Nachhaltiger Beratungsansatz: Katharina Schmidt vereint künftig die Bereiche Consulting und Mobility Transition unter sich.
- Starke Partnerschaften: Christian Schüßler wird Director Strategic Partnerships.
Die künftige Führungsspitze bei Arval in Deutschland teilen sich, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden und anschließender Eintragung ins Handelsregister, Sébastien Valy, designierter Vorsitzender der Geschäftsführung, als Nachfolger von Marcus Schulz sowie Christoph Schnierle, designierter Geschäftsführer für den Bereich Finance und Central Functions.
Marcus Schulz leitet Arval Deutschland bereits seit 2014. Unter seiner Führung entwickelte sich das Unternehmen zum Big Player auf dem deutschen Leasingmarkt. Inzwischen unterhält Arval rund 88.000 Fahrzeuge, ist führender Anbieter für Full-Service-Fuhrparkleasing und der Spezialist für Elektromobilität und alternative Mobilitätslösungen.
Seit April 2021 hat Schulz als Regional General Manager die Verantwortung für die bedeutende Arval DACH-Region übernommen.
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Ausgabe 1/2024
Hierzu zählen die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz. Schulz ist seit dem vergangenen Jahr Mitglied im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Leasinggesellschaften e.V. (BDL) für den Bereich Mobilität. Bis zum Juni 2021 war er für drei Jahre Vorstandsvorsitzender des Verbandes der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF). Die beiden zukünftigen Geschäftsführer für Deutschland werden wie die Geschäftsführer für die Schweiz und Österreich an Marcus Schulz berichten.„Mobilität ist das Trendthema überhaupt“, sagt Schulz. „Nachhaltige Mobilitätslösungen, soziale Verantwortung und den Umweltschutz miteinander zu verbinden, wird dabei mehr denn je in unserem Mittelpunkt stehen. Bis 2025 möchte Arval den weltweiten Bestand an elektrifizierten Fahrzeugen auf 500.000 Einheiten ausbauen, 30 Prozent weniger CO2-Emissionen gegenüber 2020 generieren und weiterhin klimaneutral agieren. Ich freue mich sehr und bin stolz darauf, dass wir sowohl in Deutschland als auch in unserer Arval DACH-Region mit Deutschland, Österreich und der Schweiz ein so starkes, internationales und erfahrenes Team haben, um unseren Teil zu den Zielen beizutragen.“
Konsequente Kundenzentrierung: Arval stellt sich mit zwei Geschäftsbereichen für die Zukunft auf
Das Management von Arval Deutschland wird zukünftig in zwei Geschäftsbereiche unterteilt. Neuzugang Sébastien Valy soll als künftiger Vorsitzender der Geschäftsführung die Arval Deutschland GmbH leiten. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören auch die Geschäftsfelder Commercial und Strategic Partnerships. Darüber hinaus berichten die Geschäftsbereiche Operations, Remarketing, Business Transformation und HR an ihn. Vor seiner Tätigkeit für Arval Deutschland war Valy Geschäftsführer von Arval in Schweden. Er blickt auf knapp 20 Jahre Erfahrung im Finanzwesen, im Vertrieb und in der internationalen Unternehmensentwicklung zurück. „Es ist mir eine große Ehre, eine so performante Gesellschaft wie die Arval Deutschland GmbH in Zukunft leiten zu dürfen. Ich freue mich darauf, die überaus erfolgreiche Arbeit von Marcus Schulz und des gesamten Teams fortzuführen und darauf aufzubauen. Gemeinsam werden wir unseren Kunden auch weiterhin zukunftsweisende Produkte und die besten Services liefern. Unsere Kernaufgabe ist es dabei, den neuen Fünfjahresplan Arval Beyond mit Leben zu füllen und strategisch weiter auszubauen“, so Valy.Christoph Schnierle leitet als künftiger Geschäftsführer den Bereich Finance und Central Functions. Schnierle ist bereits seit 2017 bei Aval in Deutschland als Chief Financial Officer tätig. Zuvor hatte er bereits die Positionen des Finance Director und General Manager bei einem multinationalen niederländischen Konzern im Dienstleistungssektor inne und war Mitbegründer eines Beratungsunternehmens mit Fokus auf Private-Equity-Firmen.„Ich freue mich darauf, unsere Reise bei Arval Deutschland mit Sébastien und unserem großartigen Team fortzusetzen. Zusammen haben wir schon viel erreicht. Jetzt ist es an der Zeit, unsere Organisation zu stärken, zu investieren und unseren Wachstumsplan weiter zu unterstützen“, sagt Schnierle.
Individueller Beratungsansatz für nachhaltige Mobilitätslösungen
Nachhaltige Mobilitätslösungen sind gefragt wie nie, um Treibhausgasemissionen langfristig zu reduzieren. Doch welche nachhaltigen Mobilitätstrends werden sich in den kommenden Jahren durchsetzen? Wie wirken sich diese auf die persönliche Mobilität aus?Um Kunden bei der Realisierung der Energie- und Mobilitätswende zu unterstützen, berät Arval diese ganzheitlich, nachhaltig und individuell – abgestimmt auf die jeweiligen Unternehmensbedürfnisse.Ein hoher Beratungsanteil ist deshalb auch der Kern der vertrieblichen Neuausrichtung bei Arval. Infolgedessen hat Eva Rothe als Commercial Director und Prokuristin der Arval Deutschland GmbH zum 1. Mai 2021 die Leitung der in diesem Zuge erweiterten Vertriebsorganisation übernommen. Sie berichtet in dieser Rolle an Sébastien Valy und ist Teil der Geschäftsleitung. Rothe folgt damit auf Christian Schüßler, der zukünftig den Bereich Partnerschaften und Kooperationen von Arval in Deutschland verantwortet.Rothe ist bereits seit 1992 beim Full-Service-Leasing-Spezialisten in Oberhaching tätig. Seit 2011 verantwortete sie die Leitung des Account Managements. Sie bringt 25 Jahre Führungserfahrung mit und hat äußerst erfolgreich dazu beigetragen, nach der Verschmelzung der Unternehmen GE Auto Service Leasing GmbH und Arval im Jahr 2016 eine marktführende Vertriebsorganisation aufzubauen.Rothe: „Die Nachfrage nach Elektromobilität und alternativen Mobilitätslösungen nimmt sukzessive zu. Hinzu kommt das stetig wachsende Interesse der privaten Verbraucher an Leasing, Auto-Abos, Car-Sharing, Mikromobilitätslösungen sowie flexibler Kurz- und Langzeitmiete. Es ist unser Anliegen, mit einem umfassenden Beratungsansatz nah bei unseren Kunden zu sein. Arval möchte sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität für alle ihre Mitarbeitenden bestmöglich beraten – ob als Dienstwagennutzende oder als Privatpersonen. Und so einzigartig, wie unsere Kunden sind, ist auch ihr individueller Bedarf bei der Implementierung einer eigenen EV-Strategie. Gemeinsam ermitteln wir die jeweiligen Anforderungen, beraten unsere Kunden intensiv und bringen sie so mit einem starken Arval-Team in eine elektrifizierte Zukunft."
Arval Consulting berät zu Mobilitätsrichtlinien in Unternehmen
Arval rückt in Zukunft die strategischen Themen Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung noch stärker in den vertrieblichen Fokus. Dies unterstreicht auch die Aufnahme von Katharina Schmidt, Head of Consulting, Arval Mobility Observatory & Mobility Transition, in die Geschäftsleitung von Arval in Deutschland. Seit 2017 ist Schmidt für den Bereich Consulting verantwortlich. Zuvor war sie lange Jahre in verschiedenen Rollen im Unternehmen tätig. Unter ihrer Leitung wurde ein „Center of Mobility Competence“ geschaffen, welches das Fachwissen aus Elektromobilität, Lade- und Tankmanagement sowie neue Mobilitätsthemen mit dem Arval Mobility Consulting Ansatz vereint. Sie berichtet in dieser Rolle an Eva Rothe. Elektrofahrzeuge und Hybridautos liegen voll im Trend. Immer mehr Unternehmen implementieren diese Fahrzeuge in ihre Car Policy und der Beratungsbedarf ist so hoch wie nie. In den letzten Jahren hat die Sensibilität der Fuhrparkmanager hinsichtlich CO2-Einsparungen in der Flotte deutlich zugenommen. Unternehmenseigene Klima- und Nachhaltigkeitsziele beeinflussen damit auch Flottenziele und -management. Mit Arval Mobility Consulting unterstützt Arval seine Kunden dabei, ihre Bedürfnisse und Ansprüche in Einklang zu bringen und begleitet sie vollumfänglich bei der Mobilitätstransformation.„Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen. Wesentlich ist dabei die Bewertung der Mobilitätsbedürfnisse und -erwartungen. Um unseren Kunden dabei zu helfen, Mobilitätsrichtlinien zu entwickeln, die an die Bedingungen des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden angepasst sind, erweitert Arval Mobility Consulting das Dienstleistungsspektrum. Das integrierte Beratungsangebot wurde speziell für die Umsetzung einer multimodalen Mobilitätsrichtlinie entwickelt“, so Schmidt.
Starke Partnerschaften sind entscheidend für die Zukunft
Der Mobilitätsmarkt ist einer der am dynamischsten wachsenden Bereiche unserer Gesellschaft. Die Nachfrage nach individueller und flexibler Mobilität steigt kontinuierlich. Um das Potenzial der sich ergebenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sind neben der Digitalisierung und Internationalisierung des Geschäftsmodells starke Partnerschaften ein entscheidender Faktor für die Zukunft. Diesen weiteren Schwerpunkt in der neuen Geschäftsstrategie Arval Beyond setzt Arval auch personell konsequent in Form eines neu geschaffenen Bereichs um. Seit Mai 2021 hat Christian Schüßler als Director Strategic Partnerships und Prokurist die Verantwortung für die zahlreichen Partnerschaften und Kooperationen von Arval in Deutschland übernommen. Er berichtet dabei an Sébastien Valy und ist weiterhin Teil der Geschäftsleitung der Arval Deutschland GmbH. Seit Juni 2021 vertritt Schüßler zudem als Mitglied des Vorstands im VMF - Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. die Interessen der Branche. „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe als Director Strategic Partnerships. Partnerschaften sind seit jeher fest in der DNA von Arval verankert. Als international agierendes Unternehmen, mit BNP Paribas als Muttergesellschaft im Hintergrund, sind wir ein starker Bündnispartner. Im Fokus unserer Lösungen steht dabei immer der Kundennutzen. Denn auch wenn das Interesse an neuen Mobilitätslösungen besteht, sollten diese immer unternehmerisch sinnvoll und wirtschaftlich sein. Deshalb planen wir im Rahmen unserer neuen Strategie unter dem Baustein ‚Arval Inside‘ die Kooperation mit Partnern, die mit unseren Fahrzeugen zielgruppenindividuelle Mobilitätsservices anbieten – und wir mit diesen Leistungen unseren Service erweitern“, sagt Schüßler. Dabei spricht Arval verschiedene Gruppen an, Unternehmen der Banken- und Versicherungsbranche, nationale und internationale Automobilhersteller oder auch Mobilitätsanbieter, um nur einige zu nennen. Schüßler ergänzt: „Ende 2020 haben wir beispielsweise eine strategische Partnerschaft mit SIXT geschlossen und gemeinsam Anfang des Jahres die Arval Mobility App gestartet. Mit dieser App haben die Arval Kunden in Deutschland zukünftig Zugang zu den innovativen Mobilitätsdienstleistungen von SIXT. Services wie flexible Kurz- und Langzeitmiete, Carsharing, E-Scooter-Miete und Ridehailing werden darüber zur Verfügung gestellt. Arval hat weltweit die starke Ambition, bis 2025 100.000 zusätzliche Fahrzeuge aus Partnerschaften zu generieren und ich bin stolz darauf, mit Arval in Deutschland tatkräftig zu diesem Ziel beizutragen.“
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Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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