Volvo XC60: Schick und begehrt
<p> Nach knapp neun Jahren löst Volvo die erste Generation seines XC60 ab. Das neue Modell dürfte die Erfolgsserie des Vorgängers fortsetzen. Schon jetzt übersteigt die Nachfrage das Angebot.</p>
Es kann nicht ganz zufällig sein, dass ein Premium-SUV in seinem Segment seit Jahren Bestseller in Europa ist. Und noch dazu von einer Marke kommt, die nicht zu den großen dieser Welt gehört. Die Rede ist vom Volvo XC60. Die Schweden haben vor knapp neun Jahren – damals noch im Besitz von Ford – ein Sport Utility Vehicle (SUV) der Mittelklasse auf die Räder gestellt, das schnell großen Zuspruch fand. Vor allem das Design überzeugte die Kundschaft.
Auch der neue XC60 ist ein echter Eye-Catcher. Seit der 2010 Volvo vom chinesischen Autokonzern Geely übernommen wurde, kam dies einer Art Befreiungsschlag gleich. Die Schweden schmissen mit frischem Geld aus China die alte Ford-Technik über Bord, legten eine neue Plattform-Strategie auf, konstruierten modular aufgebaute Vierzylindermotoren, krempelten das Design um und konzentrierten sich auf Leichtbau, Nachhaltigkeit, Elektrifizierung, Sicherheit und Qualität. Lohn der Mühe war 2015 der XC90, das erste Modell auf der sogenannten SPA-Plattform, was für Scalable Product Architecture steht. Die gleiche Technik inklusive der Motoren und Getriebe steckt unter dem S90 und V90, die 2016 hinzukamen.
Und nun der XC60. Freunde des Fünfzylinder-Diesels werden es vermutlich bereits ahnen. Ja, auch dieses Aggregat wandert mit der Neuauflage des Mittelklasse-SUV aufs Alteisen (den Sechszylinder-Benziner gibt es seit 2014 nicht mehr). Volvo bekennt sich konsequent zu Downsizing und Vierzylindern, die sämtlich zwei Liter Hubraum haben. Das gilt sowohl für die Dieselmotoren, als auch für die Benziner. Dahinter stecken vor allem Kosteneffizienz und die Verwendung möglichst vieler Gleichteile.
Folglich bildet auch beim XC60, wenn er im Juli zu Preisen ab 48.050 Euro auf den Markt kommt, den Einstieg der Selbstzünder mit dem Kürzel D4. Er leistet 140 kW/190 PS und stellt sein maximales Drehmoment von 400 Nm bei 1.750-2.500 U/min zur Verfügung. Dies ist exakt jener Bereich, den man im Alltag am häufigsten nutzt und mit ein Grund dafür, warum sich der XC60 so geschmeidig und souverän anfühlt. Zudem haben die Ingenieure viel Aufwand bei der Geräuschdämmung getrieben. Man muss wirklich zweimal hinhören, ob da vorne unter der Haube ein Diesel oder ein Benziner seine Arbeit verrichtet. Auch was den Verbrauch betrifft, braucht sich der neue XC60 in keiner Weise zu verstecken. Nach Norm sind es lediglich 5,1 Liter. Unter Realbedingungen dürfte man mit sechs bis sieben Liter gut über die Runden kommen.
Wem der Sinn nach mehr Kraftentfaltung steht, sollte zum D5 greifen. Hier stehen 235 und 480 Newtonmeter zur Verfügung. Die Höchstgeschwindigkeit steigt von 205 auf 220 km/h, der Verbrauch nur geringfügig auf 5,5 Liter.
Gut 80 Prozent der europäischen XC60-Käufer wählten bislang den Diesel. Ob dies im Zuge des derzeit angeschlagenen Images (Stickoxid-Ausstoß, Einfahrverbote in Städte) in Zukunft so bleibt, ist schwer abzuschätzen. Volvo registriert bereits einen Rückgang. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, für den sind drei Benziner im Angebot, der T5 mit 186 kW/254 PS, der T6 mit 235 kW/320 PS und der T8 mit 300 kW/407 PS. Letzterer ist ein Plug-in-Hybrid, der bis zu 45 Kilometer elektrisch fahren kann. Alle Diesel und Benziner sind übrigens serienmäßig mit einer Achtgang-Automatik und permanentem Allradantrieb kombiniert.
Was der XC60 äußerlich verspricht, hält er im Innenraum. Klare Linien, reduziertes Design, angenehme Oberflächen und gute Verarbeitungsqualität. Selbst die Liebe zum Detail kommt nicht zu kurz. Dies zeigt die Mini-Gravur der schwedischen Flagge auf der Metallleiste am Armaturenbrett.
Das Platzangebot ist üppig. Auch hinten sitzen Passagiere bequem. Im Gegensatz zum XC90 ist der XC60 kein Siebensitzer. Die ausklappbare dritte Reihe gibt es hier nicht. Soll hinter den Frontsitzen nur Gepäck mit, lassen sich die Lehnen manuell oder vom Kofferraum aus per Schalter in die Waagerechte bringen. Das Ladevolumen wächst von 505 auf 1.432 Liter.
Kein Auto im Jahre 2017 ohne die entsprechende Konnektivität und ein modernes Infotainment. Hier bietet der XC60 sämtliche Features, die derzeit in der Autobranche up-to-date sind. Dazu gehören Sprachsteuerung, Online-Dienste und Smartphone-Anbindungen. Bedienung und Menüführung des Bildschirms wurde vereinfacht.
Und nicht zuletzt wollen die Schweden einmal mehr ihrem Ruf gerecht werden, die sichersten Autos der Welt zu bauen. Hier liegt das Augenmerk besonders auf Unfallvermeidung. Es gibt drei weitere Assistenzsysteme. So weicht der neue XC60 aus, wenn die automatische Notbremsung nicht mehr ausreicht. Das sogenannte „Oncoming Lane Mitigation“ soll Unfälle mit dem Gegenverkehr verhindern. Und in Bezug auf Künstliche Intelligenz erkennt die Kamera hinter der Windschutzscheibe nicht nur Menschen, Fahrrad- und Motorradfahrer, andere Autos, Laster und Busse, sondern auch große Tiere wie Wildschweine, Rotwild, Kühe und Pferde. Schließlich versprach vor einigen Jahren der Vorstandsvorsitzende Hakan Samuelsson: „Ab 2020 soll niemand mehr in einem neuen Volvo bei einem Unfall getötet oder schwer verletzt werden.“
Volvo XC60 – Technische Daten:
- Fünftüriges, fünfsitziges SUV mit Allradantrieb, Länge: 4,69 Meter, Breite: 1,90 Meter (mit Außenspiegeln 2,12 Meter), Höhe: 1,66 Meter, Radstand: 2,87 Meter, Kofferraumvolumen: 505 bis 1432 Liter
-
Antrieb:
- D4 AWD: 2.0-Liter-Vierzylinder-Turbodiesel, 140 kW/190 PS bei 4.250 U/min, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 1.750-2.500 U/min, 0-100 km/h: 8,4 s, Vmax: 205 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,1 l/100 km, CO2-Ausstoß: 133 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse A+, Preis: 48.050 Euro
- D5 AWD: 2.0-Liter-Vierzylinder-Turbodiesel, 173 kW/235 PS bei 4.000 U/min, maximales Drehmoment: 480 Nm bei 1.750-2.250 U/min, 0-100 km/h: 7,2 s, Vmax: 220 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,5 l/100 km, CO2-Ausstoß: 144 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse A+, Preis: 52.600 Euro
- T5 AWD: 2.0-Liter-Vierzylinder-Turbobenziner, 187 kW/254 PS bei 5.500 U/min, maximales Drehmoment: 350 Nm bei 1.500-4.800 U/min, 0-100 km/h: 6,8 s, Vmax: 220 km/h, Durchschnittsverbrauch: 7,2 l/100 km, CO2-Ausstoß: 164 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse B, Preis: 51.000 Euro
- T6 AWD: 2.0-Liter-Vierzylinder-Turbobenziner + Kompressor, 235 kW/320 PS bei 5.700 U/min, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 2.200-5.400 U/min, 0-100 km/h: 5,9 s, Vmax: 230 km/h, Durchschnittsverbrauch: 7,7 l/100 km, CO2-Ausstoß: 176 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse B, Preis: 55.500 Euro
- T8 AWD: 2.0-Liter-Vierzylinder-Turbobenziner, 235 kW/320 PS plus Elektromotor 65 kW (87 PS), Systemleistung 300 kW (407 PS), gemeinsames Drehmoment: 640 Nm, 0-100 km/h: 5,3 s, Vmax: 230 km/h, Durchschnittsverbrauch: 2,1 l/100 km, CO2-Ausstoß: 49 g/km, elektrische Reichweite 45 km, Preis: 69.270 Euro
Volvo XC60 – Kurzcharakterisitk:
- Warum: Klare Linien, ruhiges Design, unaufdringlicher Auftritt. Der XC60 ist eine sympathische und zeitlose Erscheinung.
- Warum nicht: Weil man in dieser Klasse die Wahl eines Sechszylinders haben möchte.
- Was sonst: BMW X3, Mercedes GLC, Porsche Macan, Audi A5, Alfa Romeo Stelvio, Jaguar F-Pace, Maserati Levante
- Wann kommt er: Juli 2017

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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