Dauerbrenner UVV
<p> Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, sollen Mitarbeiter im Unternehmen schützen. Das gilt aber auch, wenn sie mit firmen-eigenen Fahrzeugen unterwegs sind. Speziell für den Fuhrpark gibt es von den Berufsgenossenschaften die BGV D29. Noch immer zu wenig bekannt, schreibt sie aber jährliche Prüfungen für den Fuhrpark vor.</p>
Für Medizintechniker Claus aus Koblenz hatte die Post Mitte Januar eine Überraschung im Briefkasten. Sein Volkswagen Partner bot ihm an, für seinen gewerblich genutzten T5 die UVV durchzuführen. „Was geht die mein Auto an?“, postete der gestandene Prüfingenieur in seinem T5-Forum. Dabei zeigte sich der für die Berufsgenossenschaft tätige Koblenzer überrascht, nachdem er in schneller Recherche herausgefunden hatte, wofür das Kürzel UVV steht: „Obwohl ich selber bei dem Verein bin, war mir diese Vorschrift bislang unbekannt.“
So wie dem Koblenzer ergeht es regelmäßig Haltern von gewerblichen Fahrzeugen, Fuhrparkverantwortliche inklusive. Dass es seitens der Berufsgenossenschaften (BG) sogenannte Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, gibt, ist den meisten bekannt. Dass es aber auch eine eigene Vorschrift für die Fahrzeuge des Unternehmens gibt, hat sich weniger herumgesprochen. Tatsache ist: Unter den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), wie die BGen seit 2000 ihre UVV nennen, gibt es mit der „D29“ eine eigene, speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Nicht selten unterliegen Unternehmensleiter und Fuhrparkverantwortliche dann dem Irrtum, dass diese Vorgaben nur für Nutzfahrzeuge gelten. Eine krasse Fehleinschätzung. Denn die BGV D29 meint tatsächlich jedes gewerblich zugelassene Fahrzeug, also auch die Dienstwagen der Außendienstler, die Poolfahrzeuge oder die Flotte der Servicetechniker. Ausgenommen von der Regelung sind nur Privatfahrzeuge, wenn sie zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden, der Mitarbeiter zum Beispiel mit seinem eigenen Fahrzeug zu einem Termin fährt. Für alle Modelle gilt: „Unternehmer müssen mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen alle Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen“, erklärt Sabine Kudzielka, Hauptgeschäftsführerin der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) mit Hauptsitz in Hamburg.
Hintergrund dieser Regelungswut: Auch der Sitz hinter dem Steuer ist ein Arbeitsplatz – und der muss sicher sein. Damit ist die Aufgabe der BGV D29 klar: Wie bei der klassischen, zweijährigen TÜV-Prüfung nach § 29 StVO geht es zunächst darum, dass das mobile Gut verkehrssicher ist und für den Nutzer keine Risiken bestehen. Der kleine, aber entscheidende Unterschied zur TÜV-Prüfung: Während die Prüfung nur die Technik anschaut, wirft die UVV hingegen auch einen Blick auf die Arbeitssicherheit. Sämtliches Equipment, das den Fahrersitz sicher macht, muss an Bord sein ebenso wie das Material, das im Falle einer Panne oder eines Unfalls hilft, die Sicherheit des Fahrers zu unterstützen. Im Klartext heißt das: Bei der Prüfung muss zum Beispiel der Verbandskasten oder auch die Warnweste gecheckt werden – ob sie dabei sind und das in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Diese vorgeschriebene, jährliche Prüfung muss ein Sachkundiger erledigen. Der kann aus dem eigenen Betrieb kommen, eine Werkstatt oder ein Dienstleister sein (siehe Kasten links). Bei einer externen Vergabe ist beispielsweise kein eigener Termin notwendig, es reicht auch eine Inspektion. Das bestätigt die BGV D29: Es reicht, „wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt“. Auch wenn das Fahrzeug gerade die reguläre TÜV-Prüfung hinter sich gebracht hat, hat es – mängelfreies Ergebnis natürlich vorausgesetzt – die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllt. Allerdings darf die Prüfung nicht nur gedanklich abgehakt werden, sondern sie muss etwa bei einer Inspektion explizit auf der Rechnung vermerkt sein. Schließlich gehört es zu den Vorgaben, das Prüfergebnis zu dokumentieren und bis zur nächsten UVV aufzubewahren.
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Etwas komplizierter wird die vorgeschriebene Untersuchung, wenn im Bestand leichte Nutzfahrzeuge mit entsprechendem Equipment etwa für Servicetechniker vorhanden sind. Dann muss der prüfende Blick zusätzlich der Ladungssicherung dienen. Ein- und Aufbauten sollten sicher verankert sein. Und wer regelmäßig Waren transportiert, muss ein entsprechendes Ladungssicherungspaket an Bord haben, was übrigens weitere BG-Vorgaben fixieren.
Was gerne übersehen wird: Eine Ladungssicherungsvorgabe gibt es nicht nur für Nutzfahrzeuge. Unternehmer sind grundsätzlich bei gewerblichen Transporten unabhängig vom Fahrzeug verpflichtet, für eine Ladungssicherung zu sorgen und das passende Equipment zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen sie den Fahrer in die Handhabung einweisen. Der Chef beziehungsweise Fuhrparkverantwortliche muss also auch bei seinem Außendienstler für eine Ladungssicherung sorgen, wenn er mit einem klassischen Kombi unterwegs ist – selbst wenn der Mitarbeiter nur Produktproben oder Prospektordner geladen hat: Unternehmer, die sich nicht an die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben halten, gehen ein teures Risiko ein.
Die Logik der BG: Wer gegen ihre Vorschriften verstößt, handelt in der Regel grob fahrlässig. Und die BG geht gnadenlos gegen Verantwortliche vor. Kommt es beispielsweise zu Personenschäden, schaut die BG genau hin und prüft etwa, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Stellt sich heraus, für das Unfallfahrzeug liegt gar keine aktuelle UVV vor und die eigentliche Unfallursache hätte bei der Prüfung auffallen müssen, haftet der Unternehmer. Sämtliche Zahlungen an den Geschädigten holt sich die BG anschließend vom Unternehmer zurück oder aber sie geht, wenn der Betreffende nachweist, dass die Verantwortung dafür beim Fuhrparkleiter liegt, auf den Fuhrparkverantwortlichen zu.
Generell ist die BG nicht gerade zimperlich, wenn es um Geldbußen bei Nichteinhaltung ihrer Vorschriften geht. Formal als Ordnungswidrigkeit etikettiert, kann die Geldstrafe bis zu 10.000 Euro betragen.
Prüfung nur mit Qualifikation
Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass der Prüfer in der Lage sein muss, die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zu beurteilen. Die Prüfung können Unternehmen selber durchführen oder aber an externe Dienstleister herausgeben. Diese Möglichkeiten gibt es:
Eigenprüfung: Voraussetzung ist qualifiziertes Personal. Das kann ein Kfz-Geselle oder Kfz- Meister sein oder alternativ entsprechend geschultes Personal. Die Berufsgenossenschaften bieten eine Qualifizierung zum Sachkundigen an.
Kfz-Werkstätten: Jede autorisierte Kfz-Werkstatt kann eine UVV-Prüfung durchführen. Sie kann auch im Rahmen einer Inspektion erfolgen. Wichtig: Die Rechnung sollte explizit auf die UVV-Prüfung hinweisen.
Technische Überwachungsvereine: Die klassischen Überwachungsvereine wie TÜV oder Dekra bieten die UVV-Prüfung als Dienstleistung an.
Externe Dienstleister: Anbieter wie Reifenhändler, Fuhrparkmanagement-Gesellschaften oder freie Werkstätten dürfen auch bei entsprechender Qualifikation die Prüfung durchführen und bieten sie als Dienstleistung an.
Wirklich arbeitssicher? Das kommt auf den Prüfstand!
Neben einer Basis-Prüfliste für Arbeitssicherheit gibt es für die Sachkundigen-Prüfung noch elf Ergänzungslisten, die speziell für einzelne Modelle wie Kühlfahrzeuge oder Busse entwickelt wurden. Hinzu kommt noch eine sogenannte Basis-Prüfliste V für die Prüfung der Verkehrssicherheit.
Diese Prüfungen verlangt die Basis-Prüfliste A für Arbeitssicherheit:
• Arbeitsplätze auf dem Fahrzeug
• Ein- und Ausstiege, Aufstiege
• Betätigungseinrichtungen, etwa Türgriffe, Bordwand- oder Rungenverschlüsse
• Auspuffleitungen
• Abnehmbare An- und Aufbauteile wie Bordwände oder Rampen
• Bewegliche An- und Aufbauteile wie Motorhauben oder Türen
• Kipp- oder anhebbare Aufbauten
• Hydraulisch oder pneumatisch betätigte Einrichtungen inkl. Hub- und Kippeinrichtungen
• Gefahrstellen und Gefahrquellen allgemein
• Stützeinrichtungen; darunter fällt auch der Wagenheber
• Räder inklusive Ersatzrad und dessen Unterbringung
• Ladungssicherung, etwa Zurrgurte, eine Ladewanne oder ein Trennnetz, aber auch Zurrpunkte
• Führerhaus, Liegeplätze, Dachschlafkabinen
• Sicherung gegen unbefugte Nutzung
• Mitfahrer als Stehplätze
• Knicklenkung sowie Zusatzlenkung bei Anhängefahrzeug oder Nachläufer
• Einachsiger Nachläufer
• Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, darunter die Anhängerkupplung
• Elektrische Anlage
• Warnkleidung
• Fahrzeug zum Transport gefährlicher Güter
• Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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Opel reduziert Verbrauch bei Agila, Corsa, Meriva und Astra
<p> </p> <div> <ul> <li> <strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/opel1.jpg" style="width: 250px; height: 160px; " /></strong></li> <li> <strong>Erweitertes Angebot an ecoFLEX-Modellen mit Start/Stop-System</strong></li> <li> <strong>Corsa: ecoFLEX mit Start/Stop jetzt auch für Benziner, neues Autogas-Modell</strong></li> <li> <strong>Meriva: Neue 1.3 CDTI ecoFLEX-Variante mit Start/Stop und nur 109 g/km CO<sub>2</sub></strong></li> <li> <strong>Astra: Neue 1.7 CDTI Motoren, ecoFLEX-Modell mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub></strong></li> </ul> </div> <p> Weiter reduzierte Verbrauchswerte und neue Ausstattungen – zwei Kriterien, die das Opel-Modelljahr 2012 auszeichnen. Dank der deutlichen Ausweitung des Angebots an ecoFLEX-Technologien über die PKW-Palette steigt die Zahl der sprit sparenden ecoFLEX-Modelle nun auf insgesamt über 60 und wird damit mehr als verdoppelt.</p> <p> Was ecoFLEX-Technologie in Verbindung mit Start/Stop-Automatik an Verbrauchsredu zierung erzielt, zeigt insbesondere der neue Astra ecoFLEX deutlich: Mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub> (3,7 Liter Diesel pro 100 km) ist er der sparsamste und sauberste Astra aller Zeiten – und das bei einer souveränen Leistung von 96 kW/130 PS. Für den Corsa ist das Start/Stop System nun auch mit Benzinmotoren erhältlich: In den 1.2- und 1.4-Liter-Modellen sorgt es für eine Verringerung des Verbrauchs um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 Kilometer und auf bis zu 119 g/km reduzierte CO<sub>2</sub>-Emissionen. Beim Meriva 1.3 CDTI ecoFLEX sinkt der Verbrauch im kombinierten Zyklus um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 km, die CO<sub>2</sub>-Emissionen verringern sich auf nur noch 109 g/km – einer der besten Werte in dieser Klasse.</p> <p> Ab sofort ergänzt eine neu entwickelte LPG-Version (Liquefied Petroleum Gas) die Corsa-Familie. Der im Drei- und Fünftürer verfügbare 1.2 Liter- Motor leistet im Autogasbetrieb 61kW/83 PS.</p> <p> Für die Kunden, die ein echtes Hochleistungsmodell wünschen, steht die 155 kW/210 PS starke OPC Nürburgring Edition des Corsa OPC in den Startlöchern.</p> <p> <strong>Neue Generation des FlexFix-Fahrradträgersystems</strong></p> <p> Neuerungen gibt es auch bei der Opel-typischen Flexibilität: Das praktische FlexFix-Fahrradträgersystem, eine Innovation, die weiterhin exklusiv bei Opel erhältlich ist, kann beim Corsa, Meriva und Astra-Fünftürer jetzt auch optional mit Parkpilot kombiniert werden. Wie bei der Markteinführung des Astra Sports Tourer Ende letzten Jahres angekündigt, ist das FlexFix-System nun auch in diesem Astra-Modell verfügbar. Im Sports Tourer handelt es sich um eine weiterentwickelte, neue FlexFix-Generation, die noch einfacher zu bedienen ist und zudem eine erweiterte Funktion bietet.</p> <p> Ebenfalls neu: Ab sofort gibt es optional eine abnehmbare Anhängerzugvorrichtung für den Corsa und den Meriva.</p> <p> <strong>Neue Infotainmentsysteme mit besserer Leistung für Meriva und Astra</strong></p> <p> Die im Insignia eingeführten neuen Infotainment-Systeme Navi 600 Deutschland und Navi 900 Europa werden mit Modelljahr 2012 auch im Meriva und in den Astra-Modellen angeboten. Die neuen Systeme übertreffen die CD- beziehungsweise. DVD-gestützten Vorgängerversionen im Leistungsumfang deutlich. Sämtliches Kartenmaterial ist auf SD-Karten gespeichert, zudem lassen sich die Karten individuell auf Kundenbedürfnisse ausrichten. Es können, zusätzlich zu den bereits vorgegebenen Points of Interest (POIs = interessante Streckenpunkte), weitere POIs heruntergeladen und auf dem Gerät gespeichert werden. Über das Navigationssystem lassen sich neben den schnellsten und kürzesten auch die ökonomischsten – sprich kraftstoffsparendsten – Routenführungen auswählen.</p> <p> Das System Navi 900 Europa bietet darüber hinaus eine Stimmerkennungs- und eine Logbuchfunktion, letztere mit der Möglichkeit, private und geschäftliche Fahrten zu trennen.</p> <p> <strong>Opel Agila: 1.0 ecoFLEX jetzt mit 109 Gramm CO<sub>2</sub> pro Kilometer</strong></p> <p> Der Opel Agila 1.0 ecoFLEX kommt zum Modelljahr 2012 mit mehr Leistung (50 kW/68 PS statt bisher 48 kW/65 PS), aber mit zugleich sparsamerem Verbrauch und niedrigeren CO<sub>2</sub>-Werten. Im kombinierten Zyklus benötigt der Agila 1.0 ecoFLEX jetzt mit 4,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer im Schnitt 0,3 Liter weniger. Der CO<sub>2</sub>-Ausstoß sank damit auf 109 Gramm pro Kilometer. Erreicht wurde dieses Ergebnis durch Reibungsoptimierung im Motor, eine doppelt variable Ventilsteuerung und eine optimierte Lichtmaschine.</p> <p> Ab November wird der Agila 1.0 ecoFLEX mit Start/Stop System verfügbar sein. Damit erreicht er nochmals niedrigere Verbrauchs- und Emissionswerte.</p> <p> <strong>Opel Corsa: Start/Stop-Technologie jetzt auch mit Benzinmotoren</strong></p> <p> Besonders zahlreich sind die Verbesserungen beim Corsa: Neues Fahrwerk und neue Lenkung im vergangenen Jahr, Anfang 2011 ein neues Gesicht, ein erweitertes Color Line-Angebot und ein besonders verbrauchsgünstiges ecoFLEX-Modell mit nur 94 g/km CO<sub>2</sub>. Jetzt sind zusätzlich zu den beiden 1.3 CDTI ecoFLEX Motoren (55 kW/75 PS und 70 kW/95 PS) auch die Benziner 1.2 ecoFLEX (51 kW/70 PS) sowie 1.4 ecoFLEX (64 kW/87 PS und 74 kW/100 PS) mit Start/Stop System erhältlich.</p> <p> Handfester Vorteil des Start/Stop Systems: Der Verbrauch sinkt im kombinierten Zyklus um durchschnittlich 0,4 Liter auf 5,1 Liter pro 100 Kilometer für den 1.2 beziehungsweise auf 5,3 Liter/100 km für die beiden 1.4-Motoren, im innerstädtischen Betrieb sogar um bis zu 0,8 Liter pro 100 Kilometer. Die CO<sub>2</sub>-Emissionen reduzieren sich damit bei den Corsa Benzin-Varianten auf bis zu 119 Gramm pro Kilometer.</p> <p> Ein weiteres Highlight im Corsa-ecoFLEX-Motorenangebot ist der neuentwickelte 1.2 LPG ecoFLEX. Er ist bivalent und lässt sich wahlweise mit Benzin oder dem preisgünstigen Autogas (zur Zeit etwa 0,72 Euro pro Liter) betreiben. Im Benzinbetrieb entwickelt er eine Leistung von 63 kW/85 PS, im Autogasbetrieb sind es 61 kW/83 PS. In beiden Betriebs varianten erfüllt er die strengen Grenzwerte der Euro-5-Schadstoffnorm. Zudem schont er die Umwelt mit ebenfalls niedrigen CO<sub>2</sub>-Emissionen (110 g/km im Gasbetrieb beim Dreitürer).</p> <p> <strong>Corsa für Kenner: Die OPC Nürburgring Edition</strong></p> <p> Für Sportwagenfreunde hält Opel mit Modelljahr 2012 einen attraktiven Leckerbissen bereit: Das neue Topmodell der Corsa-Baureihe, den Corsa OPC Nürburgring Edition.</p> <p> Gegenüber dem „normalen“ Corsa OPC holt die OPC Nürburgring Edition aus dem 1.6 Turbomotor noch mehr Leistung (155 kW/210 PS statt 141 kW/192 PS) und ein noch satteres Drehmoment (mit Overboostfunktion bis zu 280 Nm statt 266 Nm). Dazu kommen ein neu entwickeltes Bilstein Performance Fahrwerk, ein mechanisches Lamellen-Sperrdifferenzial sowie Brembo-Bremsen an der Vorderachse, welche die Sportwagen-Leistungen jederzeit sicher auf der Straße halten. Damit sprintet der Corsa OPC Nürburgring Edition in 6,8 Sekunden von Null auf Tempo 100 (0,4 Sekun den schneller als die OPC-Standardversion) und erreicht eine Spitzengeschwindigkeit von 230 km/h (statt 225 km/h).</p> <p> Die Ausstattung wird ergänzt durch 18-Zoll-Leichtmetallräder, OPC Recaro Sportsitze für Fahrer und Beifahrer und das Nürburgring-Logo auf den Sitzen und B-Säulen. Der Corsa OPC Nürburgring Edition wird in Deutschland zum Preis von 27.650 Euro (UPE inkl. MwSt.) erhältlich sein.</p> <p> <strong>Opel Meriva: Nur 109 g/km CO<sub>2</sub> mit Start/Stop System und ecoFLEX-Technologie</strong></p> <p> Ähnlich wie für den Corsa vergrößert Opel auch für den Meriva das Angebot an Motoren mit Start/Stop-System und ecoFLEX-Technologie. Der Flexibilitäts-Champion ist jetzt als 1.3 CDTI ecoFLEXmit 70 kW/95 PS, Start/Stop-Automatik, Hochleistungsbatterie, verstärktem Anlasser und rollwiderstandsarmen Reifen erhältlich. Der Nutzeffekt ist beeindruckend: Der Verbrauch sinkt im innerstädtischen Betrieb auf 4,8 Liter (vorher: 5,6 Liter), also um 0,8 Liter pro 100 Kilometer. Selbst im kombinierten Zyklus macht sich die Spritspartechnologie noch mit durchschnittlich 0,4 Liter weniger Diesel pro 100 Kilometer bemerkbar. Mit CO<sub>2</sub>-Emissionen von nunmehr nur noch 109 g/km gehört der Meriva 1.3 CDTI ecoFLEX mit Start/Stop-Automatik zu den Besten seiner Klasse.</p> <p> <strong>Opel Astra: Zwei neue ecoFLEX Modelle mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub></strong></p> <p> Auch beim Astra ein wichtiger Punkt auf der Agenda: Kraftstoff und CO<sub>2</sub> reduzieren. Deshalb verfügt das erfolgreiche Kompaktmodell ab sofort über eine große Anzahl an Motoren mit Start/Stop-System.</p> <p> Mit Modelljahr 2012 startet ein neuer 1.7 CDTI-Motor in der Astra-Familie. Das Highlight des reibungsoptimierten Common-Rail-Turbodiesels ist ein neues Motormanagement, das komplett neu entwickelt wurde. Es sorgt für eine optimierte Leistungsentfaltung, weniger Verbrauch sowie eine geringere Geräusch- und Vibrationsentwicklung. Der neue 1.7 CDTI-Motor ist in zwei Leistungsstufen erhältlich: 81 kW/110 PS und 96 kW/130 PS mit einem maximalen Drehmoment von 280 bezeigungsweise 300 Nm.</p> <p> Das fünftürige Astra ecoFLEX-Modell ist mit beiden 1,7-Liter-Versionen verfügbar und verbindet in einzigartiger Weise ökonomische Fahrweise mit souveräner Leistungs entfaltung. Es benötigt in beiden Leistungsvarianten lediglich 3,7 Liter Diesel auf 100 Kilo meter und stößt so nur noch 99 Gramm CO<sub>2</sub> pro Kilometer aus – das macht den neuen ecoFLEX zum sparsamsten und saubersten Astra aller Zeiten. Ermöglicht werden die Spitzenwerte durch Komponenten wie das Start/Stop System, ein Bremsenergie-Rückgewinnungssystem, eine optimierte Schalteinheit, ein effektives Wärmemanagement, ein aktives aerodynamisches Luftleitelement (Aeroshutter) im Kühlergrill, die Absenkung der Karosserie sowie LED-Tagfahrlicht.</p> <div> </div>
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Zusammenarbeit verlängert: GE Capital und Control€xpert kooperieren bis 2014
<p> ASL Fleet Services, ein Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, verlängert vorzeitig die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Control€xpert </p> <p> Seit 2006 ist Control€xpert Partner von ASL Fleet Services. Jetzt hat ASL Fleet Services die Verträge bis mindestens 2014 verlängert, um den Leasingnehmern weiter die fachliche Unterstützung von Control€xpert zu ermöglichen. Kunden von ASL Fleet Services profitieren durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem auf Schadendaten-Management spezialisierten Dienstleister: Mobilität, Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit sind garantiert. </p> <p> Control€xpert sorgt bei Inspektionen und Wartungsarbeiten von den rund 45.000 über ASL Fleet Services verleasten Fahrzeugen mit der hoch automatisierten Abwicklung von Freigabe und Rechnungsbearbeitung für schnellere Abläufe und damit für geringere Kosten. Dies wird durch die von Control€xpert entwickelten Software „C€ PostMaster“ gewährleistet. Das Tool ermöglicht bei Wartung, Inspektion oder Unfall, Freigabeanfragen und abschließend auch Rechnungen der Werkstätten elektronisch zu übermitteln. Diese effizienten Prozesse führen zu schnellen Entscheidungen und verschaffen im praktischen Geschäftsbetrieb einen entscheidenden Vorteil – für ASL Fleet Services und für die Kunden. </p> <p> Sowohl bei GE Capital als auch bei Control€xpert herrscht Einvernehmen, die Zusammenarbeit über die bisherige Vertragsdauer fortzusetzen und auszuweiten. „Wir waren uns mit Control€xpert-Geschäftsführer Wolfgang Kallweit schnell einig, die Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner fortzusetzen. Wir freuen uns, dass unsere Kunden weiter von dem guten Service von Control€xpert profitieren können“, sagt Dieter Brandl, Leiter Operations von GE Capital / ASL Fleet Services. </p> <p> Über ASL Fleet Services </p> <p> ASL Fleet Services ist ein Unternehmensbereich von GE Capital und ein führender Anbieter von Lösungen zum Fuhrparkmanagement und Flottenleasing in Deutschland und Europa. Zur Expertise des hersteller und bankenunabhängigen Tochterunternehmens von GE (General Electric) zählen nationale und europäische Analysen samt Fuhrparkberatung. In Deutschland beschäftigt das Unternehmen mit Hauptsitz in Oberhaching derzeit 300 Mitarbeiter und betreut rund 56.000 Fahrzeuge. Mit circa 200.000 Fahrzeugen in 12 europäischen Ländern und über 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit ist GE Capital global präsent. Weitere Informationen finden Sie unter www.gecapital.de. </p> <p> Über GE Capital in Deutschland </p> <p> GE Capital fasst führende und traditionsreiche Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unter einem Dach zusammen und bietet als integrierter und bankenunabhängiger Partner mittelständischer Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Factoring, Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen lokaler Anbieter auf dem deutschen Markt. Weltweite Industrieerfahrung, ein ausgezeichnetes Produkt- und Serviceangebot sowie regionale Beratungskompetenz ermöglichen GE Capital, jedem Kunden individuelle und maßgeschneiderte Finanzierungslösungen aus einer Hand anbieten zu können. </p> <p> Über Control€xpert </p> <p> Control€xpert ist der marktführende Prozessdienstleister im Daten-, Schaden- und Qualitätsmanagement. Spezialgebiet ist die industrialisierte und hoch automatisierte Belegbearbeitung mit der Zielsetzung, den gesamten Abwicklungsprozess für die Kunden zu optimieren. Control€xpert ist kompetenter Experte in der Entwicklung innovativer IT-Technologien, die sowohl zur Gesamtprozessabwicklung wie zur strukturierten Kommunikation eingesetzt werden. Der von Control€xpert entwickelte Prozess umfasst die Umwandlung von Schaden- und Wartungsdokumenten jeglichen Formats in strukturierte Datensätze, die datenbankgestützte sowie bei Bedarf manuelle Kostenprüfung durch Spezialisten, die Weiterverarbeitung der Daten inklusive Dienstleistersteuerung sowie ein detailliertes Reporting. Für die Kunden bedeutet dies eine spürbare Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie Transparenz des gesamten Prozesses. Weitere Informationen finden Sie unter www.controlexpert.com. </p> <p> </p>
3 Kommentare
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Anonym
29.06.2017 13:30Aug Nachfrage bei unserer BG (BGW) würde mir mitgeteilt das die UVV-Prüfung nicht nötig sei, wenn die Fahrzeuge regelmäßig zur Inspektion gehen. Unsere Fahrzeugnutzer müssen täglich das Fahrzeug per Sichtkontrolle auf den Zustand prüfen und in einem speziellen Prüfbogen per abhaken dokumentieren. Demnach wären wir auf der sicheren Seite, sagte der Herr von der BG.
Anonym
27.05.2014 18:21Die UVV soll vermutlich bewirken, dass die BG im Falle eine Falles nicht zahlen muss. Das scheint bei der BG zweithöchstes Ziel zu sein. Höchstes Ziel ist das Eintreiben der Beiträge. Die BG ist nur eine von vielen Organisationen (z.B. GEZ, GEMA, IHK, Handwerkskammer, Finanzamt), die nichts weiter tun, als zwangsweise von Unternehmen Geld abzusaugen.