SEPA – keiner blickt durch

Zunehmende Bürokratisierung behindert Autohäuser

Die Einführung einer einheitlichen europäischen Zahlungsnorm (SEPA) hat in der Praxis wesentlich weitergehende Auswirkungen als zunächst angenommen. Am Beispiel des Themas Fahrzeugzulassung lässt sich das besonders schön illustrieren.

Hier müssen seit SEPA-Einführung für den Einzug der Kfz-Steuer nicht nur IBAN und BIC des Fahrzeugbesitzers angegeben werden, sondern auch IBAN und BIC der zuständigen Finanzbehörde. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Umstellung von Finanzamt auf Zollbehörde eine täglich wachsende Herausforderung, zumal diese Umstellung in den jeweiligen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen stattfindet.

Dies hat dazu geführt, dass es nicht nur je Bundesland, sondern zwischenzeitlich fast je Straßenverkehrsamt unterschiedliche Formulare und Vollmachten gibt - mit teils erheblichen Unterschieden.

Und: jedes SVA akzeptiert nur noch die eigenen Formulare! Abweichungen, seien sie auch noch so gering (z.B. fehlende Trennstriche) führen unweigerlich zur Ablehnung der Zulassung. Über 100 Formulare sind bereits im Umlauf und es werden täglich mehr. Oft genug wissen noch nicht mal die Behörden selbst, welches Formular wann wo verwendet werden muss und verweisen den Kunden von Pontius zu Pilatus.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

Wie soll der Mitarbeiter im Autohaus oder einer Zulassungsstelle da noch durchblicken?

Abhilfe schafft die webbasierte Software Die Zulasser®, die für jeden Auftrag die jeweils richtige EZM und Vollmacht je Zulassungskreis automatisch erstellt und in Klarschrift zum Ausdruck zur Verfügung stellt. Mit Die Zulasser® können An-, Ab- und Ummeldungen auch bundesweit einfach, sicher und korrekt abgewickelt werden (BUZ). So kann der Kunde sicher sein, dass seine Zulassung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und nicht an formalen Kriterien scheitert.

Die Zulasser® ist ein gemeinsames Projekt der TCS Technology Content Services GmbH und Card & Finance Consulting GmbH, Nürnberg. 

3 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

Anonym

25.02.2014 15:23
0

Eigentlich ist doch vollkommen klar was da pssiert ist: Es war Lehrertag in Deuschlnd.Einig Lehrer sollten in Berlin ausgezeichnet werden. Darunter befand sich ein Dozent der Hochschule,ein Lehrer vom Gymnasium und ein Lehrer von der Fördrschule. Die Auszeichnung wurde der Reihe nach vorgenommen,so daß keiner der Lehrer das Präsent des anderen sehen kann. Der Dozent schritt in den schönen großen Saal. Im blieb der Mund bei der Begrüßung offen.....sprachlos ...erstaunt..!! Er bekam 500€ und .... einen Schnaps mit vielen Glückwünschen !!!! Nach etwa 5 Minuten verlies er den Saal. Logisch ..er erzählt den den beiden stolz von den 500€. Der Gymnasiallehrer betritt den Raum und ist vollkommen platt. Er erhält 500€ und einen Schnaps ... und er fragt noch im gehen ,wie ist es möglich ....so jung und ein so schöner Arbeitsplatz!? Die Antwot kam nach kurzer Zeit----Inntheliegens und viel Fleiss !! (30Min.später) Fast gleiche Prozedur. 2Stunden später kommt der Lehrer der Fröderschule fast betrunken aus der Tür.Einheitlich kommt die Frage ..wo warst Du den so lange? Na, wo schon....bei meinem ehemaligen Schüler!!!!

Anonym

25.02.2014 20:22
2

Zum o.g. Text. Nun wundert mich bald gar nichts mehr - Bei so viel Inntheliegens

Anonym

25.02.2014 15:08
0

...und wieder eine VerSchlimmBesserung...

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024

Ähnliche Artikel

Home

Company Bike auf der Flotte! Der Branchentreff

<p>(Ad) <strong>Fahrrad-Leasinganbieter Company Bike ist auch dieses Jahr wieder auf der renommierten Fuhrparkveranstaltung mit seinem einzigartigen Firmenrad-Programm vertreten. Erst kürzlich hat sich ein weiteres Großunternehmen, Airbus, zum Kundenportfolio des Dienstleisters gesellt.</strong></p>

Home

Perfekte Synergien: Kooperation von e-mobilio und Rabot Charge

<p>e-mobilio und Rabot Charge starten ab Anfang März 2024 eine Kooperation und erweitern ihr Angebot jeweils um Services des Partners. Künftig wird der dynamische Stromtarif von Rabot Charge ein weiterer wichtiger Baustein des 360-Grad-Ökosystems von e- mobilio.</p>

Home

Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG verlängert Verträge von Renata Jungo Brüngger und Britta Seeger

<p>Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG hat in seiner heutigen Sitzung Renata Jungo Brüngger (62) bis zum Jahresende 2025 und Britta Seeger (54) bis zum Jahresende 2029 wiederbestellt. Renata Jungo Brüngger ist seit dem 1. Januar 2016 im Vorstand der Mercedes-Benz Group AG und verantwortlich für Integrität, Governance &amp; Nachhaltigkeit. Britta Seeger ist seit dem 1. Januar 2017 als Vorstandsmitglied verantwortlich für Mercedes-Benz Cars Vertrieb.</p>

Home

Elektromotor: Neue Siemens-Software für bessere Leistungsprognosen

<p>Siemens bringt eine Software auf den Markt, die Hersteller von Elektrofahrzeugen und ihre Zulieferer bei Leistungsprognosen zu E-Maschinen unterstützen soll - beispielsweise zu Axialflussmotoren.</p>

Home

Iveco Group wählt BASF als ersten Recycling­partner für Batterien aus Elektrofahrzeugen

<p>Die Iveco Group hat BASF, das weltweit führende Chemieunternehmen und den größten Chemielieferanten für die Automobilindustrie, als ersten Partner für die Bereitstellung einer Recyclinglösung für Lithium-Ionen-Batterien aus den Elektrofahrzeugen des Konzerns ausgewählt.&nbsp;</p>

Ausgewählte Artikel

Home

Manfred Kantner wird neuer Geschäftsführer bei SEAT Deutschland

<p> Mit Wirkung zum 01.12.2011 wird Manfred Kantner&nbsp;(45) als neuer Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der SEAT Deutschland GmbH bestellt. Er folgt auf Holger&nbsp;B&ouml;hme, der das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen verl&auml;sst. &nbsp;</p> <p> Manfred Kantner war seit 1992 f&uuml;r FIAT in diversen Vertriebspositionen t&auml;tig, zuletzt als&nbsp;Vorstandsvorsitzender der Fiat Group Automobiles Germany AG.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p> <p> Mit Manfred Kantner haben wir f&uuml;r unseren wichtigsten Exportmarkt einen&nbsp;Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer mit hervorragender Qualifikation und nachgewiesenem Erfolg gewinnen&nbsp;k&ouml;nnen&ldquo;, so Paul Sevin, Vorstand Vertrieb und Marketing von SEAT S.A..&nbsp;</p>

Home

Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg

<p> Ab sofort arbeiten f&uuml;r das Hamburger Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September f&uuml;r die Bewirtschaftung ihrer Gr&uuml;nfl&auml;chen und &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Au&szlig;enalsterbereich ein. Hierhin m&uuml;ssen die identisch ausger&uuml;steten 6,5-Tonner t&auml;glich Mannschaft und Arbeitsger&auml;te wie Rasenm&auml;her, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverl&auml;ssig die anstehenden Reinigungs- und G&auml;rtnerarbeiten ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &bdquo;Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge z&auml;hlen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr f&uuml;r den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen&ldquo;, erkl&auml;rte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent h&ouml;heren Anschaffungskosten f&uuml;r die Erdgas-Daily amortisiert haben.&nbsp;</p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kr&auml;ftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgro&szlig;en Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umger&uuml;stet und mit Z&uuml;ndkerzen best&uuml;ckt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, st&ouml;chiometrische Verbrennung&nbsp;und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zuk&uuml;nftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erf&uuml;llt der Daily-CNG-Motor.&nbsp;</p> <p> F&uuml;nf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks f&uuml;r insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zus&auml;tzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall daf&uuml;r, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur n&auml;chsten Erdgastankstelle retten zu k&ouml;nnen. Davon m&uuml;ssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen t&auml;glich selten mehr als 70 Kilometer zur&uuml;ck. &Ouml;fter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden.&nbsp;</p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefl&auml;che von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenw&auml;nde sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckw&auml;nde bei Bedarf auf 80 Zentimeter erh&ouml;hen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW &Ouml;l in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefl&auml;che. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsger&auml;ten, Schaufeln und Besen h&auml;ufig auch Sch&uuml;ttg&uuml;ter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte H&ouml;lzer oder Abf&auml;lle transportieren m&uuml;ssen.&nbsp;</p> <p> Betriebsleiter Domes plant f&uuml;r die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zur&uuml;ckgelegt haben. &bdquo;Wenn uns die Erdgas-Daily in den n&auml;chsten Monaten bei der Zuverl&auml;ssigkeit und dem Verbrauch &uuml;berzeugen, ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass wir bei zuk&uuml;nftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen&ldquo;, sagte der gelernter Landschaftsg&auml;rtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der &Uuml;bergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den st&auml;dtischen Betriebsh&ouml;fen der &uuml;brigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie k&uuml;nftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>