AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertrag 

 

 

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag zwi- 

schen der Flotte Medien GmbH – nachfolgend 

Auftragnehmer oder Verlag genannt – und dem Besteller 

bzw. Auftraggeber kommt erst durch unsere schriftliche 

Bestätigung zustande. 

1.2 Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Be- 

dingungen, die durch Auftrag oder Annahme der Lieferung 

vom Auftraggeber anerkannt werden. Andere Bedingungen 

werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht 

ausdrücklich widersprechen. Der Besteller erklärt, vom Inhalt 

dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit 

ihnen einverstanden zu sein. Die Bedingungen werden dann 

nicht Vertragsinhalt, wenn der Besteller unverzüglich nach 

der ersten Möglichkeit, von diesen Bedingungen Kenntnis 

zu nehmen, schriftlich widersprochen hat. 

1.3 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform 

und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch 

den Verlag. 

 

 

2. Preise 

 

2.1 Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Anzeigen- 

preisliste. Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die 

neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen 

sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Verein- 

barung getroffen wurde. 

2.2 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, 

die in jeweils gültiger Höhe zuzüglich berechnet wird. 

 

 

3. Auftragsabwicklung 

 

3.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Ge- 

schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung 

einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder 

sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck 

der Verbreitung. 

3.2 Aufträge sind im Zweifel ab dem für den Verlag nächst- 

möglichen Termin nach Vertragsschluss abzuwickeln, spä- 

testens aber ein Jahr nach Vertragsabschluss. 

3.3 Ein Auftrag wird in bestimmten Ausgaben und an be- 

stimmten Plätzen nur ausgeführt, wenn der Auftragnehmer 

dies schriftlich bestätigt hat. 

3.4 Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Umständen nicht 

erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so mindert sich 

der Entgeltanspruch des Verlages um 25%. Der Nachweis, 

dass ein höherer oder geringerer Abzug gerechtfertigt ist, 

bleibt den Vertragsparteien offen. Der Anspruch des Verlages 

auf etwaigen Schadenersatz bleibt hiervon unberührt. 

 

 

4. Auflagenminderung 

 

4.1 Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preis- 

minderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste 

oder auf andere  Weise genannte durchschnittliche Auflage 

um mehr als 20 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind 

bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, 

wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der 

Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser 

vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 

 

 

5. Ablehnung von Aufträgen 

 

5.1 Der Verlag behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren 

Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen 

verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzu- 

mutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Besteller 

unverzüglich mitgeteilt. 

 

 

6. Vorlagen 

 

6.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der 

Anzeigenvorlagen sowie eventuell vereinbarter Inhaltsteile 

und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber 

verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte 

Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 

Der Verlag gewährleistet die für seine Druckwerke übliche 

Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gege- 

benen Möglichkeiten. 

6.2 Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung 

an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf- 

bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des jeweiligen 

Einzelauftrages. 

 

 

7. Drucksachen 

 

7.1 Bei Drucksachen ist der Verlag berechtigt bis zu 10% 

Über- oder Mindermengen zu liefern und entsprechend 

abzurechnen. 

 

 

8. Probeabzüge 

 

8.1 Werden Probeabzüge geliefert, trägt der Auftraggeber 

die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten 

Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig 

übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten 

Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 

8.2 Bei Übermittlung der Anzeigenvorlagen per Mailbox oder 

auf Datenträgerbestehen für eine Abweichung vom Original 

nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn dem Verlag 

gleichzeitig eine Vorlage als Ausdruck auf dem Postweg oder 

per Telefax zugeht.

 

 

9. Gewährleistung, Haftung 

 

9.1 Für Fehler jeder Art aus ausschließlich telefonischer 

Übermittlung wird nicht gehaftet. 

9.2 Gewährleistungsansprüche kann der Besteller bei offen- 

sichtlichen Mängeln nur geltend machen, wenn innerhalb von 

drei Wochen nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe eine 

schriftliche Mängelrüge erfolgt. 

9.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren 

können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstan- 

det werden. Das gleiche gilt für Proofs und Auflagendruck. 

9.4 Mängel, die lediglich einen Teil des jeweiligen Auftrages 

betreffen, berechtigen nicht zur Wandlung  (Rückgängigma- 

chung des Vertrages), sondern zur Minderung (Herabsetzung 

der Vergütung), es sei denn, dass durch den fehlenden Teil 

der gesamte Auftrag für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 

9.5 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsver- 

letzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter 

Handlung sind  ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bei 

vom Verlag zu vertretender Unmöglichkeit sind beschränkt 

auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die 

entsprechende Ausgabe zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht 

für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines 

gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine 

Haftung des Verlages für das Fehlen von zugesicherten 

Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. 

9.6 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag 

darüberhinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfül- 

lungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten 

die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf 

den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe der für die ent- 

sprechende Ausgabe geltende Auftragssumme beschränkt. 

 

 

10. Höhere Gewalt 


10.1 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur 

Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. 

 

 

11. Zahlung

 

11.1 Rechnungen sind 14 Tage nach Erscheinungstag der 

jeweiligen Ausgabe des Druckwerkes, in der die Anzeige 

veröffentlicht wird, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der 

Verlag erstellt  hierzu eine Rechnung, die mit einem festen 

Zahlungsziel datiert ist. 

11.2 Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der 

Zeitpunkt des Zahlungseingangs bar oder auf dem Konto 

des Auftragnehmers. Schecks oder Wechsel werden erfül- 

lungshalber angenommen. Die Kosten der Einzahlung oder 

Diskontierung gehen zu Lasten des Bestellers. 

11.3 Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt 

der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. 

11.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Verlag be- 

rechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen 

Basiszinssatz zu verlangen sowie die Einziehungskosten zu 

berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber 

hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. 

 


12. Beiträge, Urheberrecht 

 

12.1 Der Auftraggeber haftet für die von ihm eingebrachten 

Anzeigen und Textteile sowohl wettbewerbs- als auch 

strafrechtlich. Darüber hinaus ist er auch für die urheber- 

rechtliche Prüfung und die des Rechts auf Vervielfältigung 

aller Reproduktionsvorlagen verantwortlich. 

12.2 Das Urheberrecht für alle seitens des Verlages er- 

brachten Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Leistungen 

verbleiben bei dem Verlag, auch wenn diese Leistungen 

gesondert berechnet worden sind. 

 

 

13. Datenschutz 

 

13.1 Gem. §33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen 

der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und 

Lieferdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung 

gespeichert werden. 

 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. 

14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden 

Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine 

juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich 

rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu 

erheben, das für den Hauptsitz oder die den Auftrag ausfüh- 

rende Zweigniederlassung des Auftragnehmers zuständig ist. 

Der Auftragnehmer ist daneben auch berechtigt, am Hauptsitz 

des Auftraggebers zu klagen. Soweit Ansprüche des Verlages 

nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt 

sich der Gerichtsstand für Nicht-Kaufleute nach deren Wohn- 

sitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auf- 

traggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder 

hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz 

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich 

der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz 

des Auftragnehmers vereinbart. 

 

 

15. Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen 

unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der 

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirk- 

samen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, 

welche dem Sinn und Zweck der Bestimmung entspricht, 

was vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man 

die Angelegenheit von Anfang an bedacht.